" einen Wahlreform-Entwurs zur Veröffentlichung gebracht, der die Errichtung von Arbeiter kammern ebenfalls zur Voraussetzung hat. Es sollen 18 Arbeiterkammern errichtet und denselben 24 Abgeordnete gewährt werden. Die Buko wina wird eine, Galizien zwei, Schlesien eine, Mähren zwei, Böhmen drei (in Prag, Reichen berg, Bndweis) und jedes andere Kronland eine solche Kammer erhalten, Tirol also ebenfalls. Vorarlberg würde wegen seiner großen In dustrie als ein selbstständiges Land betrachtet, während Triest, Görz
und Roveredo erhalten das Recht, zusammen einen Abgeordneten zu wählen. Eben so wählen die Kammern von Görz und Ro- vigno zusammen einen und die dalmatinischen Handelskammern einen Abgeordneten. 6. Die Arbeiterkammern können 24 Abgeordnete wäh len , die folgendermaßen vertheilt werden: Czernowitz 1, Lemberg 2, Krakau 1, Troppau 1, Brünn 2, Olmütz 1, Prag 2, Reichenberg 2, Bndweis 1, Wien 2, Linz 1, Salzburg 1, Graz 1, Klagenfurt 1, Laibach 1, Triest 1, Innsbruck 1, Bregenz oder Feldkirch 1, Zara