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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 04.08.1909
Umfang: 8
. In dem nun folgenden ersten Saal werden wir zuerst durch mehrere Bilder des Brandes von Moskau an 1812 erinnert, wo unsichtbare Menschenhände im Vereine mit der Natur sich gegen Napoleons „große Armee' auslehnten; nur traurige Reste des einst so stolzen Heeres ent- Inland. Aufforderung zur Sparsamkeit au die Handelskammer«. Ein kürzlich an alle Handels- und Gewerbe kammern gerichteter Erlaß deS Handelsministeriums betreffend die Widmung von HandelSkmmer- geldern zu außerhalb des gesetzlichen Wirkungs kreises

der Kammern liegenden Zwecken, verfüat folgendes: Das Handelsministerium hat in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- und Gewerbekammern Wid mungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb deS gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegende Zwecke beschlossen wurden. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der Handels- und Gewerbekammern und die rege Betätigung, welche sie auf allen Gebieten im In teresse und zur Förderung von Handel, Gewerbe

und Industrie und in immer mehr erhöhtem Maße entfallen, haben eS naturgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die Kammern gestellten Ansprüche finanzieller Natur einen immer bedeuteren Umfang angenommen haben. In voller Anerkennung und Würdigung der Tätigkeit der Handels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammern hinsichtlich der Verwendung der ihnen aus Grund deS Kammer gesetzes zur Verfügung stehenden materiellen Mit tel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handelsministerium

, auf merksam machen zu sollen, daß infolge der steten Zunahme Her Ausgaben der Kammern in den letzten Jahren eine Reihe von Kammern zu einer Erhöhung der Umlagen greifen mußte und daß die Rücksichtnahme auf die Interessen der Steuerträger eine sparsame Verwendung der Kammermittel ge bietet. Insofern eS sich sonach nicht um Zuwen dungen aus speziellen Fonds handelt, werden die Handelskammern aufgefordert, in Hinkunft Wid mungen und Beiträge nur zu solchen Zwecken zu beschließen, welche in den gesetzlichen

Wirkungskreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung unbedingt verweigert werden müßte. Die Einlösung der Zehngulden-Note». Die österreichisch ungarische Bank versendet eine Verlautbarung, wonach mit 31. August dieses Jahres der Termin für die Einlösung der Bänknoten zu zehn Gulden österreichischer Wäh rung mit dem Datum vom 1. Mai 1880 abläuft. Mit diesem Tage erlischt für die Bank jede Ver pflichtung, für die erwähnten Banknoten eine Ver gütung zu leisten. Ausland

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 07.02.1859
Umfang: 6
-Wirthsbehausung der öffentlichen Versteigerung unterzogen werden, als: Kat. Nr. 362 der Gemeinde Panzendorf: Eine Behausung mit Nr^ 375 bezeichnet, bestehend auö l Stube, Küche, 1 Gaben, 3 Kammern, Stadl und Stallung nebst dabei befindlichem Gartl von 212 Klafter. Der Äusrufspreis hiefür besteht in 875'fl. v. W. Die Versteigerungsbedingnisse können während der gewöhnlichen Amtsstunden hieramtS eingesehen, und werden insbesonders vor der Versteigerung bekannt gegeben werden. Die Hypothekargläublger

und wenn nöth'g am 16. I x,'nc Feuer, und abgesondert erbanle Futterbchausung. ^ 0, ^ ^ m I zweistöckige Behausung enthaltet 5 heizbare im Amtsgebäude nach vorläufiger Bekanntgabe der Zimmer, 9 Kammern, t Archiv mit eiserner Thüre, Bedingungen, welche nbr^ Speisekammer und 2 Keller. DaS ^ ^ ? gewohnlichen Amtsstunde», offen stehen, Futterhans enthaltet einen Stadl und 3 Stallungen. Kat. Nr. 955 Lit. ä. Ein Stück Acker, daS Manne- mabd von 3320 Klafter, Lit. L. Ein Mabd alldort von S034 Klafter. Kat. Nr. 957

Morgens an im Wirths» bause zur Huben am Eingange des Deffereggertha- les nachstehende zur Konkursmasse des Hubenwir- thes Bartlmä Tscharm'g gehörige Realitäten der öf fentlichen Versteigerung unterzogen werden, als: Kat. Nr. 954 Lit. Ein Feuerhaus mit Futtcr- behausung und Hosraum von 60 Klasler Area, beim Hnbenwirth genannt. II. Die sogenannte Pfister (Baumannswohnung) mit einem heizbaren Zimmer, 2 kleinen Kammern, einer Küche mit Backofen und Waschkessel. An diese Pfister ist die Wagenremise

angebaut. III. Eine Holzhütte beim Futterhause von 10^/grn Klitr. Area, für 40 bis 50 Klftr. Scheiterholz. IV. Eine zu Ehren des heil. Johann von Nepo- muk eingeweihte Kapelle von 10°/glll Klftr. Area. V. Das am linken Ach-Ufer gelegene »nter Cat.- Nr. 366 Lit. ^ und L einkommende sogenannte Frohn- di'cnerhäuscheu von 12V»lIl Klftr. Area, mit einem heizbaren Zimmer, 2 Kammern und einer Küche mit dabei befindlichen Krantgartl von 45LZ Klftr. Ii) Grundstücke. VI. Eat.-Nr. 364, Lit. L. Einen Garten

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 20.04.1909
Umfang: 8
war. An seinem Grabe trauern auch zwei Priester als Söhne, nämlich die hochw. Herren Kooperatoren von Telfes und Brixen. Arbeiterkammer«. Immer lauter ertönt der Ruf nach einer reinen Ständevertretung neben den mehr oder weniger politischen Volksvertretungen in Gemeinde, Land und Staat. Man hat den Aerzten und Advokaten ihre Ständekammer gegeben, hat der Landwirt schaft in Gesellschaften und Landeskulturräten Ersatz für Landwirtschaftskammern geboten, Ge werbe und Handel naturwidrig in gemeinsame Kammern

den Gewerkschaften, welchen die Berechtigung auch für die Zukunft nicht abge sprochen werden soll, eigene Arbeiterkammern er richtet würden. Das neue Arbeitenministerium und die soziale Sektion des Handelsministeriums schienen berufen zu sein, dieses Werk gemeinsam zu schaffen. Die Arbeiterkammern müßten kronländer-- weise errichtet werden; dort, wo in Oesterreich mit Wien, Mähren, Böhmen eine stark entwickelte Industrie besteht, könnten mehrere Kammern be stehen, in welchen verwandte Branchen zu gemein samen

Sektionen zusammengefaßt wären; in Kron ländern mit weniger Industrie genügt eine Kammer, aber allen Arbeiterkammern wäre eine Sektion für land-- und forstwirtschaftliche Arbeiter einzugliedern. Diese Kammern bekämen kein Wahl recht für den Landtag, nicht um sie minderwertig gegenüber den Handels- und Gewerbekammern zu machen, sondern um alle und jede Politik von ihnen ferne zu halten, zu welchem Zwecke auch dm Handels- und Gewerbekammern das Land tagswahlrecht genommen werden muß. Die Arbeiterkammern

wären so zu bilden, daß die Arbeiter bestimmter Kategorien nach dem allgemeinen gleichen Wahlrecht mit einer Ver tretung der Minderheiten Arbeiterkammerräte (etwa auf 500 Arbeiter einen Vertreter) wählen, welche ihr Ehrenamt mit Taggeld für jeden Sitzungstag uach der Bestätigung ihrer Wahl durch die Landesregierung antreten. Ob Arbeiter, welche im Staatsdienste stehen, wie die Eifen-- bahnbediensteten, die Tabakarbeiter, die ärarischen Holz- und Salinenarbeiter usw., zu den Arbeiter kammern

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