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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 12.08.1949
Umfang: 4
, Handel und in den öffentlichen und privaten Verkehrs betrieben teilnahmeberechtigt sind. Zu dem ge wählten Vertretungskörper gesellt stch das aus fachmännisch geschulten Fachreferenten zusammen gesetzte Kammerbüro. Die Vollversammlungen und die Ausschüsse der Kammern sind die beschlie ßenden Organe, im Kammerbüro konzentriert stch die den Kammern gesetzlich vorgeschriebene Tä- iigkeit. Diese ianjri hier nur in ihren wichtigsten Teilen beschrieben werden. Sie umfaßt zunächst Sozialpolitik

Gutachten erstatten; um diese Tätig keit zu sichern, verpflichtet das Gesetz die Regie rungsstellen, ihre Entwürfe den Arbeiterkam mern zur Begutachtung und die Gutachten der gesetzgebenden Körperschaften zur Kenntnisnahme oorzulegen. Dann steht den Kammern das Recht zu, von fich aus Initiativanträge an die Regie rung und an die gesetzgebenden Köyrerschaften zu stellen; schließlich ist ihnen das Recht gesichert. Vertreter in andere Körperschaften zu entsen den oder de Regierung Vesetzungsvorschläge

von der Regierung ernannte Mitglieder. Der bewährte Apparat der Fach- bearbriter wurde zerschlagen. Formal blieben die Kammern zwar noch bestehen, aber das auto ritäre System hatte keinen Gebrauch für ihre Gitackiten und Vorschläge. Die Nazi lösten die Kammern aus Am 3. August 1945 wurde das Gesetz über die Wiedererrichtung der Kammern für Arbeiter und Angestellte verlautbart. Seither haben sie ihre qemeinwirtschaftliche Wirtschastsausfas- sung - iw Gegensatz zur privatroirtschastlichen Trygve Lie

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 28.04.1931
Umfang: 8
das Staats- und Bolkswohl keineswegs von der Ver mehrung der sogenannten Kammern abhängt. Das ganze Kämmers y st e m, wie es heute in Oesterreich herrscht, hat einen endlosen Bürokratismus hervor gerufen, der mit den verschiedenen Sparmaßnahmen und der Entlastung der Volkswirtschaft nichts gemein hat. Die Kammern sind zu Vevsorgungsanstalten und zum Haupt tummelplatz des Doppelverdienertums geworden. Schon aus diesem Grunde wäre eine Pressekammer abzulehnen. Zudem würde eine Kammer für die Presse

und die Sozialversicherungs- reform. KB. Wien, 27. April. In einem Artikel „Die Reform der Arbeitslosenversicherung" vom Abgeordneten Hans P r o d i n g e r, der in den „Wiener Neuesten Nachrichten" vom 26. April erschienen ist, wurde erklärt, die Vorlage zur Reform der Sozialversicherung sei den Kammern vorgelegt worden, ohne daß die Minister vorher von ihr Kenntnis bekamen. Das ist nun nicht richtig. Bundes minister für soziale Verwaltung, Dr. Re sch, hat vor der Hinausgabe an die Kammern in einer Minister ratssitzung

über alle wesentlichen Punkte der Re form Bericht erstattet und erhielt die Bewilligung, den Entwurf hinauszugeben. Die einzelnen Mim- ster haben sich nicht auf den Entwurf festgelegt. Er stellte noch keine Regierungsvorlage für das Parlament dar. Der Ministerrat hielt ihn aber für eine geeignete Grundlage zur Erörterung durch die Kammern. heilige Bürokratismus noch mehr gezüchtet und fetter gemästet werden könne. Wir Zeitungsverleger organi sieren uns so, wie wir wollen — wir machen dem Parla ment

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 21.10.1921
Umfang: 4
. Nach einer ein leitenden Ansprache des Vorsitzenden Dr. Q u i ö e n u s beschästtgte sich der Kammertag mit der Jnvali-itätsversichernng. In der Debatte beantragte Präsident M o s ch n e r (Klagenfurt) die Errichtung einer eigenen Invaliditäts- Versicherungsanstalt abzulehnen und die verschiedenen Versicherungszweige zusammenznlegen. Sodann wurde die Revision des autonomen Zolltarifes in Verhandlung gezogen. Der Referent beantragte, mit der Durchführung, der Vorarbeiten eine Arbeitsge meinschaft zwischen den Kammern

, dem Handelsver band der Industrie und dem Zentralverband der öster reichischen Kauflente zu schassen. Der Präsident der Handelskammer Feldkirch Bösch stellte öen Zusatzantrag, daß diese Arbeitsgemeinschaft als ständige Beratungsstelle . in allen Angelegenheiten der Handelspolitik dienen soll. Mit die,er Erweiterung wurde der Antrag zum Beschluß erhoben. Namens der Handelskammer Innsbruck referierte Hof rat Dr. M a ö e r über den Plan einer Arbettsgemeinschast der Kammern mtt den Kamn.ern ttn Deutschen Reich

Der deutsche Industrie- und Handelstag hat sich zu einer solchen Zusammenarbeit grundsätzlich bereiterklärt. Der Zweck der Arbeitsgemeinschaft sei lediglich die Behandlung ge meinsamer Wirtschastsangelegenheiten. Hofrat Dr. P i st o r führte aus, die Zusammenarbeit mit öen retchsdeutschen Kammern sei hoffentlich der Vor läufer der Bestrebungen bet anderen Staaten, die natur gemäß der Rechts- nnd Wirtschaftsgemeinschaft des mitt leren und östlichen Europas angehören. In zusttnmrendem Sinne äußerten

sich darltber. Saß den-Kammern bei Erlangen von Gutachten über wirtschaftliche Vorlagen nur äußerst kurze Fristen gewährt werden. Die Verhandlungen Aber Westungarn. KB. Wien, 20. Oktober. Nach den Blättern dürsten die weiteren Verhandlungen mit Ungarn über die bür gen ländische Frage Bundeskanzler Schober persönlich führen» Die Verhandlungen sollen abwechselnd in Wien und Budapest stattftnden und zu Beginn der nächsten Woche ihren Anfang nehmen. Fm Burgenland hat sich, wie die Blätter melden, die Situatton

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 16.04.1951
Umfang: 6
im Finanzministerium, und ein Herr Müller, von seinem Freund Krauland in der Zweiten Republik zum Regierungsrat und Leiter der sogenannten politischen Abteilung seines Ministeriums ernannt. Seit dem Auffliegen der üblen Geschäfte des OeVP-Ministers Krauland wälzt die Staatsanwaltschaft Akten über Akten über die Amtstätigkeit dieser Herren. Als nach 1945 die Arbeiterkammern wie der errichtet wurden, lehnten sie es ab, als Nachfolgeorganisationen der Kammern von 1934 bis 1938 bezeichnet

zu werden. Mit dieser Gesellschaft und mit der Art, wie sie von 1934 bis 1938 gewirkt hat, wollen die heutigen Kammern mit Recht nichts zu tun haben. Sie anerkannten auch die Gehalts- und Pen sionsansprüche der von Dollfuß in die Kam mern eingesetzten Leute nur soweit, als sich deren Tätigkeit mit den Grundsätzen einer wirklichen Arbeiterkammer vereinigen läßt. Diesem Standpunkt trug das am vergangenen Donnerstag dem Bundesrat vorgelegene zweit« Rückstellungsanspruchsgesetz zum Teil Rech nung, in dem ausdrücklich festgelegt

sich damit in direkten Gegensatz zu ihren Ge sinnungsfreunden im Nationalrat, der VdU folgte dabei nur seiner grundsätzlichen Linie, den Arbeiterorganisationen möglichst Schwie rigkeiten zu bereiten. Der Nationalrat wird also einen Beharrungsbeschluß fassen oder ein neues Gesetz zu beschließen haben. Die Debatte, die im Zusammenhang mit diesem Gesetz im Bundesrat abgeführt wurde, zeigte jedoch eines ganz unzweifelhaft: Die Rechtskontinuität zwischen den faschistischen Kammern von 1934 bis 1938 und den heuti gen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 06.10.1884
Umfang: 4
stern. Wien l. Wollzellv22. M. Dukes. Wie» l.Rlemersänbl ^ 230 Msntag, den ö. October Nie ÄiistSsuiui der Handels- Gewerbekammern. und In einem officiösen Communique hat die „P. C.' die überraschende Mittheilung gebracht, daß die Auflösung sämmtlicher Handels- und Gewerbe kammern, mit Ausnahme jener von Prag und Triest und die Anordnung der Neuwahlen auf Grund der neuen Wahlordnung unmittelbar be vorstehe. Nachdem das neue Wahlstatut von der Kammer gebilligt worden ist. sorgt die Regierung

für die rasche 'ractische Durchführung der be schlossenen Reformen und ermöglicht jenen weite ren Schichten der Bevölkerung, welche nunmehr auch eine Vertretung in den Handels- und Ge werbekammern erhalten sollen, die Ausübung des ihnen ertheilten Rechtes. Die Gründe, welche laut dem Kommunique für die Auflösung der Kammern sprechen, find die folgenden: 1. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: ». Bei den Kammern in Salzburg, Graz. Kla gefurt

, Rovigno, Roveredo, Feldkirch, Reichenberg, Eger Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz, im Jahre 1888; b. bei den Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brünn, und in Zara und Ragusa im Jahre 1890; e. bei der Kammer in Lemberg im Jahre 1887; 6. bei der Kammer in Spalato im Jahre 1889. 2. Die durch die neuen Wahlordnungen herge stellte sorgfältige Gliederung der Kammern in ihre Sectionen könnte durch bloße Ergänzungs- Wahlen nicht bewerkstelligt

eine Vermehrung der Kategorien in den ein zelnen Sectionen eingetreten, so in der Handels section bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, i» Linz, Salzburg und Reichenberg von 1 auf 3, in Graz von 1 auf 4, in Laibach, Innsbruck, Eger, Pilsen, Budweis von 1 auf 2, in Olmütz von 2 auf 3, in Krakau von 2 auf 4 und in Lemberg don 8 auf 10; dann in der Gewerbesection bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, in Salzburg und Krakau von 2 auf 4, in Graz von 2 auf 5, in Görz, Innsbruck, Reichenberg. Eger

von 2 auf 3, in Pilsen, Budweis. Brünn von 3 auf 4, in Lemberg von 5 auf 1V, endlich in der Montan- fection bei den Kammern in Leoben, Reichenberg, Eger von 1 auf 2 Kategorien. 4. In den neuen Wahlordnungen ist bei einer erheblichen Anzahl von Kammern eine Vermehrung der Anzahl der Mitglieder eingetreten: so bei Salzburg von 16 auf 18, Graz von 32 auf 40, Reichenberg von 40 auf 48, Eger von 28 auf 32, Budweis von 20 auf 24, Troppau von 18 auf 28, Brody von 27 auf 30. Linz von 30 auf 34, Leo ben von 18 auf 24. Görz

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Alpenland
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Seite 5 von 14
Datum: 11.01.1921
Umfang: 14
und Industrie ist durch die im Jahre 1920 mit Gesetz vom 2o. Februar 1920 Nr- 98 erfolgte Schaffung der Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie in eine neue Phase getreten. Das neue Kamemrgesetz ist unter verdienst voller Mitwirkung des im unserer Mitte anwesendem Sek- tionschefs Dr. Richard Riedl, den ich hiemit auf Las herzlichste zu begrüßen und für fein Erscheinen zu bedanken mir erlaube, zustande gekommen. Die hiedurch getroffene Neuordnung soll jedoch' in der Ge- schichte der österr. Handels

geschaffen, im Jahre 1860 reorganisiert, endlich knapp nach dem Entstehen der öfterr.-rmgar. Monarchie im Jahre 1868 jene Grundlage fanden, auf welcher sie durch Jahrzehnte hmdürch ein treuer Ekkehard werktätiger Arbeit waren- Diese Stellrmg der Kam mern fand auch die entsprechende Wertung der österreichi schen Regienmg, welche sich in einschlägigen wirffchastlichen Fragen von den auf das allgemeine volkswirtfchoftlichL Ge deihen eingefteMen Kammern Rat holte. Die alte Form der Handels

finden, bei Bewältigung derselben sich aber stets vor Augen halten müssen, daß es letzten En-deS auf die Güte der Arbeit rmd nicht so Mr aus die orgrmisa» torischen Bedidtttzien ankommt, unter welchen diese Arbeit geleistet wird. Der Einfluß der neuen Kammern tmrd mit» bestimmt wert>en von dem Werte ihrer eigenen Arbeit. Beim Streben nach hochwerRger Arbeit, das als Richtschnur unse- rsn Bevattmgen vorcmgestellt sei, wird sich die neue Kämmet zu ihrem etgoneu Nutz und Frommen an die bewährten Tra

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 02.06.1883
Umfang: 12
langjähriger Erfahrungen in den verschiedensten Fällen bewährt haben und empfehlen deren Anschaffung jedem Landwirte. (2403) Gewerbe. Handel nnd Verkehr. ?. „Die Kammer', ein Organ der österr.-ungar. Handels - und Gewerbe - Kammer. In der am 16. December 1882 zu Wien stattgefundenen Ver sammlung der Secretäre der österr. Handels« und Gewerbe-Kammern wurde der Gedanke angeregt, ein gemeinsames Organ zu schaffen, welches den Handels- und Gewerbestand nicht nur Über alle wichtigeren Vorgänge in der Kammer

unterrichten, sondern ihn auch auf all dasjenige aufmerksam machen soll, was ihm im Geschäftsbetriebe von Nutzen sein kann. Die Bedeutung der Han del!- und Gewerbe-Kammern in Oesterreich und Un garn, wie auch in anderen Ländern, beruht auf der Unabhängigkeit ihrer durch directe Wahl aus dem Kreise der Interessent«! hervorgegangenen Ver- treler, in der völligen Freiheit ihrer Berathungen und Beschlussfassungen, sowie insbesondere in der Öffentlichkeit ihres Wirkens. Man sollte glauben, dass

diese in Oesterreich seit dem Jahre 185V bestehende Jnstilution nun doch allseitig ge kannt, gewürdigt und geschätzt werde. Gleichwohl ist es eine Thatsache, dass sehr viele Handel- und Gewerbetreibende gar nicht wissen, dass ihnen diese Institution nicht nur Pflichten aufbürdet, sondern auch Rechte gewährleistet, wie sehr sich die Kam- mern bemühen, die Gesammtheit der in ihr vertre tenen Interessen zu fördern — leider nur zu oft vergebens. Die Kammern sind ebennurb erathend e Körperschaften, ohne irgend

ein Recht der Executive. Die vielfach ganz unbegründeten Urtheile über die Wirksamkeit der Kammern können, wenn nicht in absichtlicher Entstellung der That sachen, nur in der Unkenntnis ihrer vielseitigen gemeinnützigen Thätigkeit ihren Grund haben. Von den Sitzuugkprotokollen nimmt die Geschäftswelt erfahrungsgemäß zu wenig Notiz. Der Contact der Kammer mit den industriellen und ge werblichen Kreisen muss also auf einem anderen Wege angestrebt werden, und als solcher empfiehlt sich ein wöchentlich

erscheinendes Fachblatt der be zeichneten Art. Die einzelnen Kammern fühlen aber für sich selbst, dass sie untereinander keine innige, lebendige und constante Verbindung haben, dass ihnen der rasche Ueberblick über die laufenden Vor gänge, über die Haltung der verschiedenen Kammern zu wichtigen aktuellen Tagessragen fehlt, dass sie sich über Angelegenheiten von notorisch gemeinsamer Bedeutung nur sehr schwerfällig zu verständigen und Angriffen gegenüber sich betreffs der Mittel zur Ab wehr schwer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 12 von 16
Datum: 07.01.1928
Umfang: 16
(Programm «rach Ansage) 16.15 Uhr: NachmittagM.nzert. Urbach: Sektgotster, Mrtzer. — Mouton: „MoZa-r t"-Ouvertüre. — Jevak: Serrimde vieniMtse. Drajft: Mondnacht in Dsiredig. — Offcnbach: „HofsiNEirs Er» Zahlungen". — Rubvnstei'N: Der Ast». — Michaelis: Die tüMsche Scharwache. — Moveua: ExtravazEzru, Potpourri. — a) SSnilha. Walzer: b) Hotte-ntot, Foxtvot. 18 Uhr: Ein- und Mehrsttw.miKnt der Musik. Dr. Paul Piist. 18.30 Uhr: Stunde der Kammern für Arbeiter und Angestellte. 19 Uhr: FranzösifchLL

: Pariser Master. MvM). — OSc. SttwuS: Niobe. Mattzer. — Sirvsser: Ouverttt- rrik-Joxtrvt. — Huppertz: Rvma-:-tis!chcs Jndeörwezzo. — Bec«: Souvenir de Capri. — FetvaS: Mmv^nsMle. Poipmerri. — Strauß: Schcch--Wah;er. — Kvorne: Deutsche HeirmMKLnige. — Ope-nifhatzv: Ich korrrvt für dich ans Diebe sterben. Boston. — A. Egon: BaariNe, Tanzlied. 17.45 Uhr. Ausflugsziele und Rerfepläne. SektiouSval Ing. Erwin Deikülei'N. 18 Uhr: Stunde der Kammern für Arbeiter und AngestelUe. Di« österreichische Verfassung

. Komtzatk: Et. Louis, Marsch. 17.40 Uhr: Musikalische Kiltderstunde. Marianne Kura-nda. 18 Uhr: Wochenbericht für Fremdenverkehr. 18.15 Uhr: Aus der Werkstatt der Wiener Messe. Rog.-Rat Fedor Ge rMchi. 18.30 Uhr: Stunde der Kammern für Harrdel, Getverbe und nnd Jndrrstrie. Vkei wrd Magnesit. DireNvr Paul Mühlbachs r rmd Direktor Max Rathaus. 19 Uhr: Italienischer Sprachkurs für Anfänger. Pvof. Dr. Gduard Tirrvepsa. 19.30 Uhr: Die Bed^iiung der beruflichen Schädigungen in der Jmdustvie. Univ.-Prof

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Alpenland
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Seite 10 von 16
Datum: 30.09.1922
Umfang: 16
- und Fabriks'lokale, Werkstätten, Magazine, Kanzleiräume u. dgl.) Hievon den Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes unterlie gend : . . . . . , Vom Eigentümer bewohnte Wohnräume (Zimmer, Wohn, kammern, ausschließlich der Nebenräume Zahl der Familenmitglieder im Haushalte des Eigentümers: Hat der Eigentümer außer dieser Wohnung noch andere Wohnungen? Bejahendenfalls- wo? Wo hat er seinen eigentlichen (Haupt-) Wohnsitz? .... Der Einkommensteuerbemessung für 1921 wurde ein Ein kommen zugrunde gelegt von Zuständige

Einkommensteuer-Bemessungsbehörde: . . . . Als Wohnräume eines Hauses sind für die Feststellung, ob die Hälfte der Wohnbestandteile vermietet ist, beziehungsweise dem Mieterschutz unterliegt (8 12, Absatz 2, Zw. A. G.), nicht nur Zimmer, Kammern, Vorzimmer, Badezimmer und Küchen samt dem üblichen Zubehör, sondern auch sonstige unter die Bestimmungen des Dtietersckpltzes fallende Hausbestandteile (Verkaufs- und Fabrikslokale, Werkstätten, Magazine und Kanzleiräume u. dgl.) zu verstehen. Bei der Feststellung

der vom Eigentümer und seinen Familienmitgliedern bewohnten Wohnräume sind als Wohnräume nur Zimmer und Wohn- kammern, dagegen nicht Nebenräume zu zählen. Dienstpersonen sind nicht als Familienmitglieder des Eigentümers anzusehen. Die Anleihepflicht nach 8 12, Absatz 2, Zw. A. G. tritt auch dann ein, wenn die Zahl der vom Eigentümer bewohnten Wohnräume zwar nicht das Doppelte der Bewohnerzahl übersteigt, der Eigentümer jedoch mehrere Wohnungen besitzt und die im Eigenhause bewohnte nicht sein eigentlicher Wohn

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