Stall und Stadel mit dem nothwendigen Hofraume sich befand, wurde nicht etwa extra als Haussteuer berechnet, sondern jener Grund wurde für die Grundsteuer berechnet und mit ihr eingehoben, nur die Größe des Grundes kam in Berechnung — nie aber die Größe des Hauses, das auf diesem Grunde stand — ob ebenerdig, ob mit einem oder mehreren Stockwerken, ob mit wenigen oder mit vielen Kammern, Stuben oder Zimmern, das alles kam nicht in Rechnung. Diese Art der Besteuerung war eine vernünftige
, indem er für die Trennung der Geschlechter in mehreren Kammern sorgt, indem man seine Sorge für die Gesundheit besteuert, indem er nicht Men schen, gesunde und kranke, oft auch Hennen und an deres Gethier in Einer Stube haben mag. macht nichts, diese Steuer ist anderwärts, also sei sie auch in Tirol! Was Sorge für Sittlichkeit, was Sorge für Gesundheit, wir haben für „Gleichmacherei' zu sorgen; denn wenn alles gleich ist, dann ist's kommod für Advokaten und Beamte; sind diese zufrieden, so ist es mit ihnen der „Staat