; die grundsätzlichen Bestim mungen der Vorlage lassen sich wie folgt Zusammensassen: Das Kammersystem wird in eine Bundeskammer und in Länderkammern geteilt. Die Bundeskammer wird ihren Sitz in Wien, die Länderkammern den ihren jeweils am Sitze des Landtages haben. Die Wiener Kammer wird dem entsprechend in die Bundeskammer und in die Länderkam mern für Wien und für Niederösterreich geteilt werden. Der Aufgabenkreis der Kammern wird grundsätzlich alle Begutachtungs- und Verwaltungsangelegenheiten bezüglich
der wirtschaftlichen Interessen der städtischen Berufszweige umfas sen, die über den Wirkungskreis eines einzelnen Bundes hin ausgehen. Die Kammern werden hiebei das Gemeinwohl wahr- zunehmen haben und auch berechtigt sein, das Zusammen wirken der Bünde anzubahnen und zu fördern und den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Wirt schaftszweigen herbeizuführen. Die Kompetenzabgrenzung zwischen der Bundeskammer und den Länderkammern wird in der Weise erfolgen, daß die be gutachtende und verwaltende Tätigkeit
der Bundeskammer sich parallel mit der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes, die der Länderkammern parallel mit jenen der Länder ab wickeln wird. Im einzelnen werden die Kompetenzen der Kammern, insbesondere auch die Handelspolitik und die Außenhandelsförderung, die Finanz- und Kreditpolitik, das Versicherungswesen, Verkehrsfragen und Fremdenverkehr, die Gewerbe- und Sozialpolitik, Marken-, Muster-, Urheber recht- und Patentschutz, Steuersragen, Rechtsfragen, das wirt schaftliche Bildungswesen, öffentliche
Lieferungen, Wirtschafts- Propaganda, Ausstellung von Ursprungszeugnissen und son stigen Zeugnissen, Führung von Registern und Erstattung von Berichten sowie selbstverständlich von Gutachten umsaffen, wo bei aber Gesetzentwürfe den Kammern nur mehr zur Begut achtung überwiesen werden können, und nicht, wie bisher, müssen; dies dürfte u. a. mit der in der Uebergangsverfaffung gegebenen Möglichkeit der Gesetzgebung durch die Regierung zusammenhängen. Was die Zusammensetzung der Kammern an- langt
sein, wodurch auch ein organisatorischer Zusammenhang zwi schen der Bundeskammer und den Länderkammern hergestellt wird. Die Präsidenten der Kammern werden mit qualifizierter Mehrheit gewählt, falls diese Mehrheit aber nicht zustande- kommen sollte, ernannt. Papierverarbeiker fordern die Auflösung des Papierkarkells. Aus Wien wird berichtet: Das Papierkartell trägt sich mit dem Plan, die Preise für alle Papiersorten um weitere zehn Prozent und das Packpapier sogar um zwanzig Prozent zu erhöhen