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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 03.02.1934
Umfang: 12
E Die freien Gewerkschaften und die Arbeiterkammern Eine Antwort an das Organ der christlichen Arbeiter Tirols Bon Eduard Straas-Wierr Wien. Ende Jänner. (EB.) Der „Dolksru f", das Blatt der christlichen Arbeiter Tirols, widmet vi»e ganze Nummer den Arberterkammern. Es ist ein Versuch, die Ar- Leiterkammern jetzt Plötzlich als eine wichtige Institution stür die Arbeiter und Angestellten zu bezeichnen, obgleich noch vis vor kurzem über die Stellung der Kammern in der Wirt schaft

und ihre Bedeutung für die arbeitenden Menichen von jener Seite ganz anders gesprochen und geschrieben wurde. Geistliche Würdenträger, christliche Gewerkschafts-. sekretüre und christliche Betriebsräte marschieren auf, um -er Einrichtung der Kammern ein Loblied zu fingen. ) Warum diese Wendung? Weil eben die Ar- jbeiterkammern heute ohne die freien Gewerkschaften verwal- itet werden und weil die neuen Verwalter fühlen, was es 'bedeutete wenn dre freien Gewerkschaften nicht mitmachen. Wir wollen nicht eingehen

in die lebhafte Aussprache dar über. inwieweit und in welcher Form die Kammern in einem zu schaffenden Ständestaat vorteilhaft eingebaut wer den können. Wir wollen auch nicht der Ansicht beipslichten, .die Kammern seien ein Instrument der kapitalistischen Wirtschaft. Wir sind anderer grundsätzlicher Meinung, aber swir rechten darüber mit niemanden. Möge jeder bei seiner lAusfafsung bleiben. 1 Wir wollen nur ausdrücklich feMellen. daß selbst der !chr

i st l i ch e Gewerkschaftsvertreter. der im „V o l k s r u f* jzum Wort kommt, an der sachlichen Arbeit und den Lei stungen der Kammer nichtKriNkzu üben vermag. sAuch er muß den Wert der Kammern und ihre Tätigkeit choll und ganz anerkennen. Gerade e r kennt die Kammern tzut. Daher muß er feststollen, daß dort ehrliche und /tüchtige Arbeit geleistet wurde, und er muß es o e- dauern, daß die f r e i e n Gewerkschaften in den Verwal tungskommissionen nicht vertreten find. Sehr ergötz- Iich ist die Bemerkung, daß die christlichen Gewerkschaften nur notgedrungen

eine nicht geringe Verantwortung ^Übernehmen. Also ein immerhin bezeichnendes Geständnis! 'Doch seine Ehrlichkeit geht nicht so weit, ein Wort des Pro testes zu finden, daß Handelskammern und Landwirtschaits- Kammern nicht jenes Schicksal erfahren haben. wie die Ar- zbeiterkammern, und daß darin eine einseitige Tat erblickt werden muß, wenn just die Institution der Arbeiter allein geändert wird. So etwas ist offenbar in Ordnung! Wenn ob der Zusammensetzung des Beamtenapparates und des Inhaltes der Bibliotheken

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Der Arbeiter
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Seite 3 von 12
Datum: 24.01.1934
Umfang: 12
und mit der sozia- l e n Stellung des Arbeiters. Es wäre ganz verfehlt, die Arbeiterkammern wegen der vergangenen, oft ein seitig parteipolitischen Ausnützung abzulehnen. Dadurch würde sich die Arbeiterschaft nur selbst von der ständischen Mitarbeit und Einflußnahme auf wirt schaftliche Gestaltungen der Zukunft ausschalten. Der unpolitische Grundgedanke ständischen Aufbaues muß in den Kammern wieder zur Geltung gebracht werden und sodann der der Arbeiterschaft entsprechende Einbau im neuen Ständestaate erfolgen

. Die Kammern und der Kapitalismus treten vor allem in dem Streben der Kammern, die Angestellten und Arbeiterschaft vor den Auswüchsen des Kapitalismus zu schützen, in engere Berührung. Nachdem der Arbeiter und Angestellte in hohem Matze in seiner Wirtschaftsexistenz von der Funktion des Kapitals abhängig ist, wird es jedem verständlich fein, daß die Kammern als Instrumente dieser Klasse sich viel mit dem Kapitalismus zu beschäftigen haben. Alle Fragen einer planmäßigen, die Volkswohlfahrt för dernden

Kapitalsverteilung, der Lösung der Erstarrung volksausbeutender Tendenzen, Entpolitisierung der Kapital-Verwendung, Einschränkung kapitalistischer Profitüberquoten und alle sonstigen Reparaturfragen des kapitalistischen Wirtschaftssystems treten hiebei in Erscheinung. Der Einfluß der Kammern auf die kapitalistischen wirtschaftlichen Vorgänge kann manche Konsliktsgefahren ausschalten oder verringern. Die Leistungen öee Man mag mit mehr oder weniger Grund bei ein zelnen Arbeiterkammern eine gewisse einseitige Stel

lungnahme der Führung im Sinne der sozialdemokra tischen Partei bekritteln, eines bleibt unbestritten: in den Arbeiterkammern wird gearbeitet. Seit 1921 ha ben sie viel nützliche und fruchtbare Arbeit geleistet. Mehr als die Berufskammern anderer Stände! Wer das bezweifelt, mutz sich von der Sprache der Zahlen korrigieren lasten. Leider stehen uns keine Gefamt- zifsern von allen Kammern zu Gebote. Vor uns liegt nur eine Zusammenstellung über die Tätigkeit der Innsbrucker Arbeiterkammer

gesellt sich noch eine große Reihe klei nerer statistischer Arbeiten, die in den „Wirtschafts- statistischen Jahresberichten" der Kammer zusammen- die sonst das Wirtschaftsleben schwer erschüttern wür den. Der Einfluß der Kammern auf die Gestaltung der Zolle von Rohprodukten und Lebenshaltungsbedarf, auf die Höhe der Ein- und Ausfuhrkontingente und vieles andere durch Darlegung stichhältiger Ansichten der Arbeiterschaft verhindert gegebenenfalls von Haus aus geplante Fischzüge des Kapitalismus

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 15.02.1921
Umfang: 8
Interessen im Staate erhalten. Die Tätigkeit dieser Kam mern wird in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung sein. Die Regierung und die politischen Behörden des Staates werden von nun an bei allen ihren Verfügungen und Verordnungen wirtschafts politischer und sozialpolitischer Natur das Gut achten dieser Kammern einzuholen haben. Ter Regierung wird es von nun. an unmöglich sein, kedigli-ch nach eigenem. Ermessen Anordnungen "zu treffen, welche das Interesse der Arbeiter und Angestellten berühren

seine Agitation besonders in das östliche Frank- , kam in den Jahren vor dem Zusammenbruch keine einschlägige gesetzgeberische Arbeit zustcmdp, die stricht vorher auf dem Wege über das Han delsministerium von den Kammern der Unter nehmer, als der dem Staate maßgebenden kapi talistischen Ständcvertretung, entsprechend zu- geschnitten wurde. Durch die Ärbeiterkämmern soll nun der Einfluß der produktiv tätigen Bür ger der Republik besser zum Ausdruck kommen, der privatwirtschaftlichen Interessenvertretung

der.Unternehmer in den Handelskammern Ge- mei nwirtscha ft a nstrebende Arbei terka m m'ern entgegen gest ellt werden. Das Gesetz selbst be zeichnet die Arbeiterkammern als eine Vertre tung der. wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Angestellten. Indem es die Aufgaben der Kammern als eine „Förderung der wirtschaft lichen und sozialen Lage der Arbeiter" bezeichnet, umschreibt es deren großes Tätigkeitsgebiet wohl am zutreffendsten. Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, daß die Kammern in der Tat im weite

sten Sinne des Wortes volkswirtschaftliche Auf- . gaben vor sich haben. Die Kammern werden sich daher mit all den .vielen Einzelsragen der Wirt scha ftsp o - l i t i k zu beschäftigen haben, als da sind die Tarifpolüik, die Zoll- und Handelspolitik^ und das Lohnveriragswesen. Hiezu wird aber auch die Betriebs-/ Berufs- und Verdienststatistik ge hören, mit der es in diesem Staate noch sehr im argen liegt. Außerdem werden es Fragen des Arbeiterrechts sein, welche das Interesse in Anspruch nehmen

müssen. Das Arbeiterrecht nach einheitlichen Grundsätzen zu gestalten und vor allem auch weiter guszubauen, .soll eine der wichtigsten Pflichten der Kammern bilden. Viel fache Angelegenheiten des Schutzes der Arbeits kraft, also Sozialpolitik, werden die Kammern zu beschäftigen haben. Die einheitliche Regelung dos Arbeitsvermittlungswesens kann nicht mehr länger hinansgeschoben werden. Ter Auswande rer schütz muß aus gestaltet werden, die Gewerbe- inspektion verlangt nach einer Neuregelung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 13.04.1921
Umfang: 8
und organisatorische Entwicklung der Industrie und der Gewerk schaften bereits überholt sind. Diesem Gedanken gang könnte man sich ohneweiters anschließen, wenn es möglich wäre, die Handels- und Ge werbekammern zu beseitigen. Liber alle Versuche, die aus diesem Grunde in den letzten zwei Jah ren unternommen wurden, sind gescheitert. In dustrie, Handel und Gewerbe haben erkannt, welch wichtiges Instrument diese Kammern für sie bilden, und waren daher nicht zu bewegen, auf diese für sie so wichtigen Institutionen

zu verzichten. Bleiben nun aber die Handels- und Gewerbekammern bestehen, dann hat die Arbei terklasse ein eminentes Interesse daran, diesen Kammern eine andere Einrichtung entgegenzu setzen, was durch- das Gesetz zur Errichtung von Arbeiter- und Angestelltenkammern geschehen ist. Daß aus dem Gebiete des Arbeiterschutzes im alten Oesterreich in den letzten dreißig Jahren fast nichts geschah, ist, Wenn auch nicht ausschließ lich- so doch zum nicht geringen Teil, auf den un heilvollen Einfluß der Handels

- und Gewerbe- kammern zurückzusühren. Dieser Einfluß machte sich in abgegebenen Gutachten besonders bemerk bar, die, wie nicht anders zu erwarten, immer ablehnend ausfielen, da immer der Untergang der Volkswirtschaft prophezeit wurde, wenn die ses oder jenes Schutzgesetz für die Arbeiterschaft beschlossen würde. Weit gefährlicher war und ist der Einfluß der Kammer- und Staatsbüro kratie. Aus den Handels- und Gewerbekammern ist eine ganze Reihe volkswirtschaftlich gebildeter oder verbildeter Beamter

in den Staatsdienst übernommen worden, die in der neuen Stellung einen fiir die Arbeiterschaft unheilvollen, auch heute noch vielfach zu verspürenden Einfluß aus üben. Ich könnte einige dieser Herren, die aus den Kammern hervorgegangen und heute noch in hohen Staatsstellungen sind, mit Namen neu nem die in den letzten zwei Jahrzehnten der alten Monarchie jedes sozialpolitische Gesetz zu verhindern wußten. An Gesetzentwürfen, die untergeordnete Beamte in der Soziapolitischen Sektion des Handelsamtes ausarbeiteten

, fehlte es nicht; aber all diese Entwürfe sind aus An raten der aus den Kammern gekommenen hohen Beamten im Schreibtisch der verschiedenen Han-, delsminister des alten Regimes vermodert. Es bestand das innigste Einvernehmen zwischen Handels- und Gelverbekammern und dem alten Handelsministerium, das durch die Bürokratie hergestellt und ausrechterhalten wurde, daher wurde alles unterdrückt, was die Kammern, das heißt die Unternehmer der Industrie, des Han dels und des.Gewerbes nicht wolltem

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 14.04.1921
Umfang: 8
zu sein am Blichen der Betriebe. Mit berechtigtem Stolz sehen wir, wie die Be triebsräte die bloß gewerkschaftlichen. Funktio nen, ohne sie zu Vernachlässigen, sehr weit, viel anders aufsassen und zu wirtschastsvoliLischen auisgestalten. Zum Wöhle der Produktion, zur Stärkung der Arbeiterklasse. Als Ergänzung zu dieser reinen Praxis, sozusagen als überwölben den Ueberbau, brauchen wir die Kammern. Die Betriebsräte dringen in das Wirtschaftsleben einzeln, von unten sozusagen, ein, durch die -Kammern

und ihre wirMMsPolftisHe Betäti gung sollen wir und werden wir die Vetriebs- räte'tätigkeit erst vervollständigen. Was die Be triebsräte als natlvendrn. als wünsch"nswert für .die einzelnen Betriebe scststellen, das soll und wird summiert, gesichtet, bv^- r - die Kammern für die Gesamtheit des Produktionslebens vorge schlagen werden können. Das schöne wirtschaft liche Rätesystem findet so in den Kammern seine Vollendung. Unsere Kammern werden, wenn wir es wollen, ein weitaus besserer Ersatz tür die deutschen

Arbeitsgerneinschaften und Wirt schaftsräte sein. : Aus dem reich pulsierenden Leben in den Be trieben werden sie unmittelbar ihre Anregungen schöpfen, die Praxis wird in ihnen zum Worte gelangen. Die Arbeite-rschaft, gelehrt und ge bildet in ihren Gewerkschaften, Genossenschaften und Betriebsräten, weiß sehr wohl Wichtiges auf diesem Gebiete von Unwichtigem zu unter- scheiden. Man kann mit Sicherheit erwarten, daß in den Kammern die Fragen der Zollpolitik, der Handelsverträge, der Ernährnngspolitik, 'der Jndustrieförderung

usw. vom Standpunkte ‘her Arbeiter- und Ängestellteninteressen be leuchtet und besprochen werden, daß in den Kam- -mern reiche, wertvolle Aufklärungsarbeit ge leistet werden wird (die bürgerliche Welt wird von den Anschauungen der Arbeiter unterrichtet iverden, die Arbeiter werden noch mehr als bis lang über Wirtschaftssragen belehrt werden); man kann mit Sicherheit erwarten, daß die Kammern sich solcherart als ein wertvolles In strument im Dienste des Kampfes der Arbettcr- flaffe erweisen

werden. Sie lverden uns Helsen, den Weg zum Sozialismus zu ebnen. Deshalb ist es sehr unangebracht, wenn man — vielfach wohl in Unkenntnis der wahren Sachlage — die Kammern unterschätzt. Es ist für uns eine Ehrenpflicht, in den Arbeiterkammern Institute zu schaffen, auf deren Arbeit wir stolz sein kön nen, Institute, die sich als gute Stützpunkte für den Vormarsch der Arbeiterbewegung bewähren, weil sie auf unser Verständnis gestützt, ans un serer Kraft ruhend, jene Stätte sein werden, an der die reichen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 20.06.1932
Umfang: 8
es. im Jahre 1920 sein soziales Aufballwerk mit der Errichtung der Arbeiterkammern zu krönen. Die Kammern sollen den Grundstein für eine selbstän dige Verwaltung der Arbeiterschaft bilden und ihren Wir kungskreis im Rahmen der Sozialpolitik im wertesten Sinne des Wortes auf die Interessen des gesamten Volkes ansdehnen, aus dem die Arbeiterschaft ihre Kräfte schöpft. Zur Erfüllung dieser weitgesteckten Ziele mußte eine ideelle und organisatorische Verbindung zwischen Kammern. Ge werkschaften

und Betriebsräten hergestellt werden. Die Ar beiter- und Angestelltenschaft mußte zur vollkommenen Er- faffung aller wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen In teressen, auf welche sich der Wirkungskreis der Kammern er streckt. vielfach erst herangebildet werden. Bei der Lösung dieser Ausgabe mußte mit besonderer Umsicht vorgegangen werden, damit der Eintritt der Kam mern irr die Arbeiterbewegung voll den bisher bestehenden Interessenvertretungen nicht als Störung, sondern als naturgemäße Ergänzung

und Förderung gemeinsamer Be- streblmgen empfunden werde. Diesen Anforderungen sind die Kammern in vorbildlicher Weise gerecht geworden. Durch die Einigung der Vorstände aller Kammern im österreichischen Arbeiterkammertag wurde ein selbständiger organisatorischer Ueberbau geschaffen, der den Arbeiter kammern in wichtigen Fragen cru rasches, einheitliches Vor gehen ermöglicht und ihrer Stellungnahme entsprechenden Nachdruck verleiht. Diese zusammensassende Organisation hat zur Folge, daß sich die Kammern

bei aller Berücksich tigung der bestehenden Bedürfnisse der einzelnen Länder doch als Organ eines zentralistischen Staates auf wirt schaftspolitischem Gebiete fühlen und betrachten können. Der tiefgehenden Aenderung der Aufsassuyg über das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter- und Angestelltenschaft im Wirtschaftsleben Rechnung tragend, sichern die Arbeiter kammern den lm Gewerbe, in der Industrie, im Bergbalz, im Handel und Verkehr beschäftigten Arbeitern und Ange stellten eine gesetzliche Vertretung

ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen, die den Kammern der Unternehmer tu Handel-, Gewerbe und Industrie gleichberechtigt gegen- Überstehen. In- engster Zusammenarbeit mit den Schwesterkam mern und mit den Gewerkschaften hat die Innsbrucker Kam mer in erfolgreicher elfjähriger Tätigkeit in unermüdlicher und zie'lbewußter Arbeit ihre Pflicht erfüllt. Eine Würdi gung der Leistungen unserer Kammer ist in diesem Rah men nicht möglich. Wir überrreichen daher den Teilnehmern an unserer Eröffnungsfeier

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 28.06.1937
Umfang: 8
mm er g esetz dem Bundestag lBes'chlustfasfunlg! vorgelegjt. Die neuen Handelskammern Mena-m 1. November d. I. ihre Tätigkeit ausnehm-en. Da mit wird -endlich! der Streit über die NeugeistaltiUng ider Han- ^lskaimmern und 'bie Form ihrer' lEingliederung i-n den -beruf-ständischen Aufbau beendet fein. Die neuen Handels kammern werden nunmehr in> den bernsständischen Aufbau emg-e-Kedert. Ihre -wesentli'chen Aufgaben be'stehen- — sv- E bei ihrer gutächtlichlM Tätigkeit als auch bei den von ihnen zu schaffenden

Einrichtungen und Anstalten —- da- rim das ZusammenwirVen der Unteruehmevb-ünde von Jn- kritstrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und Finanz anzubahnen, die Interesse ngelgenffätze auszugleichen und hiebei die ^stän dischen Sonderinter-efsen dem Gemeinwohl unterzu-ordnen. Da die Untevnehmeribünde ihre Vertreter in die neuen Kammern unmittelbar entsenden, müssen nicht durch die neuen Kammern —- wie vielfach von den einzelinen Vertre tern der Unternehmerbünde befürchtet wurde —• die Unter- nchmerbünde zur Ohnmacht

verurteilt werden, es sind diese vielmehr in der Lage, ihre Interessen auch in der Kammer «d durch die Kammer zur Geltung zu >bringen, wenn sie sie auch, soweit sie zwischen den einzelnen Bünden wider- sireitten, dem Gemeinwohl -billige vwei-se -unterzuordnen ha'ben. Diej Zusammensetzung der neuen Kammern In HiMrnst wird für jedes Bundesland und für das Gebiet der Stadt Wien je eine Landesh-andelskammer be stehen. Es wird demnach die bisherige für Wien und Nie- terösterreich gemeinsame Handelskammer

in zwei selbstän dige Kammern zerlegt werden. Dies 'ist notwendig, weil- sich in Hinkunft die Landeshandelsklammern grundsätzlich nur mit Angelegenheiten ihres räumlichen Wirkungskreises zu Mastigen haben 'werden. Zur Besorgung -der' das ganze Bundesgebiet betreffenden Angelegenheiten, -also ins-beson- bere zur gütächtlichen Tätigkeit bei Bundesgesetzen oder zur Wege der Beziehungen zu ausländischen Jnteresienvertre- Men wird eine Bundeshand-elskammer geschaffen, deren Waben i-n der Vergangenheit

-de zum- Präsidieut-en gewählt vier ernannt, so rückt sein Stellvertreter in dem betreffenden Unter-nehmerbund in das Präsidium der Bundeshandelskammer vor. Das Prä sidium besteht demnach unbedingt aus sechs- Personen. D-em Präsidi-um zür Seite 'steht -ei-n Hauptau-sschuß, der sich aus dem Präsidium dev Bunde Handelskammer (sechs Mitglieder'), aus den neun Präsidien der Landeshandelsi- kammern -(je fünf, zusammen 45 Mitglieder) und einem Vertreter des 'Verkehrsbundes, demnach aus 52 Mitgliedern zusammensetzt

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 31.05.1937
Umfang: 6
; die grundsätzlichen Bestim mungen der Vorlage lassen sich wie folgt Zusammensassen: Das Kammersystem wird in eine Bundeskammer und in Länderkammern geteilt. Die Bundeskammer wird ihren Sitz in Wien, die Länderkammern den ihren jeweils am Sitze des Landtages haben. Die Wiener Kammer wird dem entsprechend in die Bundeskammer und in die Länderkam mern für Wien und für Niederösterreich geteilt werden. Der Aufgabenkreis der Kammern wird grundsätzlich alle Begutachtungs- und Verwaltungsangelegenheiten bezüglich

der wirtschaftlichen Interessen der städtischen Berufszweige umfas sen, die über den Wirkungskreis eines einzelnen Bundes hin ausgehen. Die Kammern werden hiebei das Gemeinwohl wahr- zunehmen haben und auch berechtigt sein, das Zusammen wirken der Bünde anzubahnen und zu fördern und den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Wirt schaftszweigen herbeizuführen. Die Kompetenzabgrenzung zwischen der Bundeskammer und den Länderkammern wird in der Weise erfolgen, daß die be gutachtende und verwaltende Tätigkeit

der Bundeskammer sich parallel mit der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes, die der Länderkammern parallel mit jenen der Länder ab wickeln wird. Im einzelnen werden die Kompetenzen der Kammern, insbesondere auch die Handelspolitik und die Außenhandelsförderung, die Finanz- und Kreditpolitik, das Versicherungswesen, Verkehrsfragen und Fremdenverkehr, die Gewerbe- und Sozialpolitik, Marken-, Muster-, Urheber recht- und Patentschutz, Steuersragen, Rechtsfragen, das wirt schaftliche Bildungswesen, öffentliche

Lieferungen, Wirtschafts- Propaganda, Ausstellung von Ursprungszeugnissen und son stigen Zeugnissen, Führung von Registern und Erstattung von Berichten sowie selbstverständlich von Gutachten umsaffen, wo bei aber Gesetzentwürfe den Kammern nur mehr zur Begut achtung überwiesen werden können, und nicht, wie bisher, müssen; dies dürfte u. a. mit der in der Uebergangsverfaffung gegebenen Möglichkeit der Gesetzgebung durch die Regierung zusammenhängen. Was die Zusammensetzung der Kammern an- langt

sein, wodurch auch ein organisatorischer Zusammenhang zwi schen der Bundeskammer und den Länderkammern hergestellt wird. Die Präsidenten der Kammern werden mit qualifizierter Mehrheit gewählt, falls diese Mehrheit aber nicht zustande- kommen sollte, ernannt. Papierverarbeiker fordern die Auflösung des Papierkarkells. Aus Wien wird berichtet: Das Papierkartell trägt sich mit dem Plan, die Preise für alle Papiersorten um weitere zehn Prozent und das Packpapier sogar um zwanzig Prozent zu erhöhen

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Tiroler Post
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Seite 1 von 16
Datum: 11.05.1901
Umfang: 16
berechnet. Geldsendungen (Bestellungen sind zu adressieren an die Admini» stration der „Post" in Innsbruck Hetepyon Wo. 297. Zeitimg für das christliche Volk der Alperrländer. Ar. 38. Innsbruck. Samstag, 11. Mai 1901. 3. Jahrgang. Kalender. Samstag, 11., Mamertus. — Sonntag, 12., Pancrat. — Montag, 13., Servatius B. — Dienstag, 14., Bonifacius M. Dir Thätigkeit nnsmr ckristlichsarialkn Abgeordneten iiu Parlamente. I. Ueber die Handels- und Gewerbe kammern und deren Wahlreform. In der Sitzung vom 2. Mai

, und diese Leute sollen über das Wohl und Wehe der großen Massen der Handels und Gewerbetreibenden entscheiden ! Ueberall wo es sich um das Wohl und Wehe der breiten Schichten der Bevölkerung handelt, führen zumeist in den Kammern Inden und Börsenmänner das große Wort. Dabei kommen stets die Inden aufs Ross und die Ge werbebetreibenden auf den Hund. Unsere Industrie steht im Vergleiche zu der des Aus landes weit zurück, und das ist das Resultat der der Thätigkeit der Handelskammern! Was nützt

- und Gewerbekammern muss die Reform angepackt werden. Redner verweist darauf, wie durch Jahre hindurch die Gewerbetreibenden vergebens eine Reihe von Forderungen erhoben, namentlich nach Trennung der Handels- und Gewerbekammer. Thatsüchlich entbehren die Ge werbetreibenden bisher noch jeden Einfluss in den Kammern, in denen das Großcapital ge bietet. Untere Handels- und Gewerbekammern sind in ihrer jetzigen Form entschiedeneVer- treter der großkapitalistischen Par teien, sie sind gewerbefeindlich

hat, nicht mehr jenen schroffen Widerstand entgegenbringen will, wie es bisher der Fall gewesen ist. Nichts destoweniger gibt es aber noch eine Reihe von Handelskammern, welche gerade eine direct schroff ablehnende Haltung einnehmen, und ich bedauere, dass gerade auf die Gutachten jener Kammern, welche sich in Gegensatz zu den gewerblichen Be strebungen stellen, vonseite der Vertreter der hohen Regierung leider mehr Gewicht gelegt wird, als auf jene welche zugunsten des Gewerbe standes sich aussprechen

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Alpenland
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Seite 2 von 4
Datum: 04.11.1933
Umfang: 4
sollen. Die neuen Kammern werben nach dem Muster der Handelskammern in der Weise gegliedert, daß die großen Gruppen Sektionen bilden, denen eine neue Sektion der Angestellten und Arbeiter anzugliedern wäre. Diese hätte in gewissen Fällen gesondert abzustimmen. Grundsätzlich soll die Gliederung die sein, daß zum Beispiel die Handels kammern in die Sekttonen Handel, Gewerbe, Industrie, jede aus den gleichberechtigten Kurien der Anternehmer und brr Dienstnehmer bestehend, zerfällt, ebenso

die Landwirtschaft kammern in Sektionen der Klein-, Mittel- und Großbesitzes Klein- und Großforstbesitz. Die Kammern der freien VerB soll die bestehenden Verussverbände der Aerzte, Rechtsanwälte Notare, Journalisten, Ingenieuren und Architekten usw. E nehmen, wobei die Frage der Vertretung der Beamten bei öffentlichen Hand — unter Amständen in einer gesonderte» Veamtenkammer — noch offen bleibt. Wichtig ist jedoch ber Grundsatz, daß in Fragen des Dienstrechtes, der SozialverM rung und ähnlichen die Arbeitnehmer

besonders nahe berühre»' den Angelegenheiten im Rahmen der einzelnen Kammern llnter- nehmer und Arbeitnehmer als selbständige und gleichwertige Gruppen einander gegenübergestellt werden, so daß eine lieber' stimmung der einen durch die anderen verhütet wird. ^ Den Kammern soll die Gesetzgebung in allen jenen Frage» übertragen werden, die ausschließlich die großen Berufsstälide, also Industrie, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Forstwirt' schast, freie Berufe, berühren, wie Gewerberecht, Patent-,

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Gardasee-Post
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Seite 2 von 12
Datum: 09.05.1908
Umfang: 12
auf sie ausüben und das muß geschehen und muß eintreten, soll der Fremdenverkehr nicht vollständig zugrunde gehen. Meiner Ansicht nach kann da nur geholfen werden, wenn der Staat diese Organisation selbst in die Hand nimmt, wenn er mit starker Hand alle Interessenten des Fremdenver kehrs vereinigt und sie durch ein zu schaf fendes Gesetz und durch Verordnung, zu gemeinsamen, zielbewußten Arbeiten zwingt. Nach meiner Ansicht und meinen Er fahrungen wäre die Bildung von Kammern für die Interessenten

des Fremdenverkehrs an dem betreffenden Orte einmütig vereinigt, um gemeinsam an der Hebung des Fremden verkehrs zu arbeiten. Wenn diese Kurvor stehungen noch mit ein bißchen mehr Macht ausgestattet wären, wenn sie gleichzeitig Areopag — Gerichtshof für Vergehen gegen den Fremdenverkehr wären, dann entsprächen sie meinen Forderungen vollkommen, dann wären sie ein Muster einer guten, zweck dienlichen Einrichtung. So aber fehlt ihnen die autoritative Macht und darum möchte ich für die Aufstellung von Kammern

die Stimme erheben. Diese Fremdenverkehrs-Kammern würden etwa nach dem Muster der Handels-, Ad vokaten- oder Notariats-Kammern geschaffen. Die geradezu ungeheuren Vorteile, die dem Einzelnen sowie der Gesamtheit durch eine stramme, feste Organisation auf der Basis eines Kammergesetzes erwüchsen, sind gar nicht genug hervorzuheben. Wie anders als jetzt könnte da gegen Schädlinge des Fremdenverkehrs vorgegangen werden, gegen Gastwirte, die unverschämte Rechnungen ausstellen, gegen die Inseratenfängerei

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 16.04.1946
Umfang: 6
.), Angestelltensektion. Vorstandsmitglieder: Lieb reich Grill (SPOe.), Peter S t e n i c o (SPOe.), Virgil StembeTger (OeVP.), Karl Lam- p i c b I e r (KPOe.). Hierauf ergriff der Präsident der Wiener Kammer, Bundesrat Genosse M a n 11 e y, von der Versammlung mit Beifall empfangen, das Wort zu einem Vortrag über „Die Aufgaben der Arbeiter kammern in Wirtschaft und Verwaltung“. Der Redner gab zuerst einen Ueberblick über die seit Jahrzehnten bestehenden verschiedenen Kam mern der Unternehmer, die für ihre Klasse

in der Tat Großes geleistet haben. Diesen Institutionen etwas Gleichwertiges gegenüberzustellen, war der Grundgedanke des verstorbenen ersten Sozialmi nisters der -Republik,-Ferdinand -Hanns cb, bei. der Schaffung der Arbeiterkammern, Die Kam mern vor dem Jahre 1934 haben ihre Aufgaben mit ganzem Erfolg erfüllt. Die Aufgaben der neu en Kammern sind mannigfaltig, der Kreis dieser Aufgaben ist gegenüber den früheren Kammern ganz bedeutend erweitert worden, insbesondere sind zum erstenmale die land

- und fostwirtschaft lichen Arbeiter, sowie die Hausangestellten und Heimarbeiter einbezogen worden. Während der Oesterreichische Gewerkschaftsbund die Erkämp- fung sozialer und materieller Vorteile für die Ar beitnehmerschaft zum Ziele hat, gehört zu den wichtigsten Pflichten der Kammern, bei der Schaf fung von Gesetzen, die die Wirtschaft im allge meinen und die Verbesserung des Sozialrechtes im besonderen betreffen, mitzuwirken und hier die Interessen der Werktätigen wahrzunehmen. Schutz

- und Sozialversicherungsgesetze müssen vor Beschlußfassung in den gesetzgebenden Kör perschaften der Arbeiterkammer zur Begutachtung vorgelegt werden. Die Kammern können und sol len aber auch selbst Schutzgesetze ausarbeiten und den betreffenden Ministerien vorlegen. Die Er nährungsfragen, Wirtschaftsplanung, Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit gehören ebenfalls zum Wirkungskreis der Kammern, wie die Ent sendung von Vertrauenspersonen in die verschie denen Ausschüsse ustv. Mit einem eindringlichen Appell zur Mitarbeit

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 24.10.1934
Umfang: 10
Bm BemWimK -er öffentlichen Be-ienfteten Der Gesetzentwurf über die Einrichtung des Berufs- ftandes der öffentlichen Bediensteten faßt alle Per sonen zusammen, die im öffentlichen Dienst stehen, also sowohl die Staatsbeamten im engeren Sinn, Bundes- und Länderbeamten ein schließlich der W a ch e b e a m t e n, als auch die R i ch- ter, öffentlichen Lehrpersonen, die Angehörigen der b e w a f f n e t e n Macht und der sonstigen öffent lichen Körperschaften, wie der Kammern

können aber nur mit Zu stimmung der Hauvtkörperschaften erlassen werden. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbe hörde. Die Organe der Hauptkörperschaft sind der Obmann, die B u n d e s b e a m t e n k a m in e r und die L ä n d e r b e a m t e n Kammern. Die Organe der Fachkörperschaften sind der O b m a n n, die B irrt d e s - fachleitung und die Gebietsfachleitungen. Ueberdies sind Arbeitsgemeinschaften und Dien st ge mein schäften vorgesehen. Dem Ob mann der Berufskörperschaft soll die Besorgung der 'laufenden

Angelegenheiten und die Leitung des in neren Dienstbetriebes anvertraut werden. Sie sind fer ner Vorsitzende des obersten Verwaltungskörpers der Berufskörperschasten und können auch Beschlüsse von Verwaltungskörpern wegen Rechtsverletzung oder Er mächtigungsüberschreitung beanständen und die Ent scheidung der Aufsichtsbehörde einholen. Die Bundesbeamtenkammer erstreckt ihre Wirksam keit auf den ganzen Berufsstand, die Länderbeamten kammern sollen die Berufszuständigen vertreten, die ihren Dienstort

oder ihren Wohnsitz in einem Lande haben. Diese Kammern sind die geeigneten Stellen für die Entsendung der Vertreter des Berufsstandes in die Landtage. Bei den Fachkörperschaften sind die analogen Ver waltungskörper die Bundesfachleitung und die Ge bietsfachleitungen, doch richtet sich der Wirkungsbereich der Gebietsfachleitungen nach dem Bedarf des einzel nen Berufszweiges. In den Dienstgemeinschaften sollen, der Organisation des Dienstes folgend, die öffentlichen Bediensteten einer oder mehrerer Dienststellen

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Alpenland
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Seite 2 von 4
Datum: 27.01.1934
Umfang: 4
; weg mit allem Kastengeist! Als Mensch müssen wir, ^ gewissen „Freund chast" machen müssen die jetzt in den hoch,,-, suchen, dem Menschen naher zu kommen. j Än H g^es-n wird: sapienti sat ...! . Aus dieser Grundeinstellung haben die deutschen Angestellten , immer an Stelle der getrennten Kammern, die paritätische Ge-! »Kauft österreichische Waren!" staltung einer Arbeits- oder Wirtschaftskammer gefordert. Dieser! So Iautet eine offiziöse Aufforderung an uns „österreichische M- Forderung

sind wir auch in der Nachkriegszeit treu geblieben z j^n", und das ist ja schließlich recht und billig. Ob und inwimi! und haben an ihr auch bei der Beratung des Gesetzentwurfes dieser Folge gegeben wird, das soll hier nicht untersucht werden, über die Errichtung der Kammern für Arbeiter und Angestellte Es gibt aber eine Zunft bei uns im kleinen Restösterreich, für welche festgehalten, wie aus unserer damaligen Eingabe an das Staats amt für soziale Verwaltung leicht feststellbar ist. Die Vor herrschaft des Marxismus

und das Unverständnis, das auch die bürgerlichen Parteien diesen Fragen entgegenbrachten, sowie die Ablehnung gemeinsamer Kammern durch das Unternehmer tum, haben dann zur Errichtung der getrennten Kammern ge führt, die heute auch in christlichen Arbeiterorganen als „Klaffen"-Kammern verschrien sind. Run soll nach dem Willen der autoritären Staatssührung der Umbau des Staat:s im ständischen Sinne erfolgen. Cs sollen die auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes bestehenden Volksvertretungen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 22.03.1934
Umfang: 8
täglich laufen in der Redaktion Berichte und Kommentare über die künftige Verfassung ein. Wir haben gestern einen solchen Bericht wiedergegeben, in dem mitgeteilt wurde, daß der Entwurf der neuen Verfassung vier Kammern vorsieht; und zwar einen Bundeswirtschastsrat, einen Bundeskulturrat, einen Länderrat und einen Staatsrat. Nun werden darüber noch folgende Einzelheiten mitgeteilt: In der Wirtschasts- kammer 'ollen die Repräsentanten der wirtschaftlichen Be rufsstände untergebracht

„Bundestag" erhalten wird. Der Bundestag wird nach dem vorliegenden Entwurf von Repräsentanten der vier Kammern beschickt werden. Außerdem sott noch eine Bundesversammlung aufgestellt werden, in der sämtliche Mitglieder der vier Kammern bei beson deren Anlässen zusammentreten, etwa zur Entgegen nahme und Durchführung von feierlichen Staatsakten. Wie weiter mitgeteilt wird, soll die provisorische Stände- vorsassung eine wesentliche Erweiterung der Stellung und der Rechte des Bundesprüfidenten

und der Regierung brin gen, wobei die Reform in diesem Punkte dem Gedanken einer Verstärkung des autoritären Kurses Rechnung tragen soll. Diese besondere Stellung des Bundespräsidenten und der Regierung wird vor allem im Verhältnis zu den einzel nen Kammern und zu den gesetzgebenden Funktionen der ständischen Institutionen zum Ansdruck kommen. Hassenverhaftungen von Spionen in Paris Paris, 21. März. (-) Die vor einigen Wochen aus gedeckte Spionageasfäre hat im Lause der vergangenen Woche wichtige Details zutage

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 02.07.1930
Umfang: 6
antrages einer Gruppe von Abgeordneten werde ver hindert, daß die zuständigen Kammern zu einem Gesetzentwürfe von derartiger Tragweite Stellung neh men. Er beantragte daher, der Finanzausschuß möge den Referentenentwurf über die Mehlauslage den zuständi gen wirtschaftlichen Körperschaften, Arbeiterkammern, Handelskammern und landwirtschaftlichen Hauptkörper schaften zur Vorbereitung unterbreiten und erst nach Einlangen der Gutachten selbst in seine Bera tung eintreten. Weiter sei es unbedingt notwendig

. Der einzige Ausweg sei jetzt die M e h l a u f l a g e. Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Angelegenheit bitte der Minister daher, von einer Vertagung der Be ratung vis zur Anhörung der Kammern avznseheu. Die Ueberprüsung der Preise und die angeregte Anhörung der Wirtschaftskreise könne morgen nach der Hans- fitzung erfolgen. Abg. Buchinger (Christl.) bemerkte, er habe seinen Antrag auf Einführung einer Mehlauflage in der Be fürchtung eingebracht, daß der Handelsvertrag mit Jugoslawien

in Verhandlung gestanden. Deshalb bitte er, den Antrag Bauer abzulehnen. Abg. Schiegl (Soz.) erklärte, es sei von den Mit gliedern des Ausschusses nicht zu verlangen, in so kurzer Zeit Angelegenheiten von solcher wirtschaftlichen Trag weite gewissenhaft zu überprüfen. Eine Befragung der Kammern sei unbedingt notwendig. Eine Enquete morgen nachmittags abzuhalten, sei wegen der Kürze der Zeit nicht möglich. Dadurch, daß man die Ver handlungen mit Jugoslawien nicht durch ein Han delsmonopol unter Druck gestellt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 10.03.1955
Umfang: 14
Berufsstandesangehörigen vielfach, teils zufolge ihrer harten Arbeit, teils aber auch deswegen, weil die Aufklärung fehlt, diesen Wahlen nicht die entsprechende Be deutung beimessen — bei den letzten Kammerwahlen vor fünf Jahren betrug die Wahlbeteiligung nur etwas über 60 Prozent —, ist es notwendig, über die Bedeutung der Kammern und der Kam merwahlen etwas zu schreiben. Kammern (Arbeiterkammer, Landwirtschafts kammer, Handelskammer, Ärztekammer, Rechts anwaltskammer u. a.) sind gesetzliche Körper schaften zur Vertretung

lediglich, daß die betreffende gesetzliche Vertretungskörperschaft (der Ge meinderat, der Landtag, die Kammer) für den Steuer- und Umlagepflichtigen zuständig ist. So wie der Gemeinderat je nach Bevölkerungs anzahl der Gemeinde aus 8, 10, 12, in Innsbruck sogar aus 40 Mitgliedern besteht; so wie der Tiro ler Landtag aus 36 Abgeordneten besteht, so be steht die Landeslandwirtschaftskammer für Tirol aus 42 Delegierten und die Bezirkslandwirtschafts kammern in Imst, Landeck und Reutte aus je 10, in Schwaz

mit der ÖVP mög lichst viele Abgeordnete zum Landtag oder zum Nationalrat zu bekommen, genau so trachtet der Tiroler Bauerbund am 27. März, durch seine Kan didatenliste möglichst viele, ja alle Delegierten in der Vollversammlung sowohl wie in den Bezirks vorständen der Kammern wieder zu bekommen. Vor fünf Jahren, bei den letzten Landwirt schaftskammerwahlen, hat der Tiroler Bauerbund zu 100 Prozent die Mandatare, das sind seine Be auftragten in der Landeslandwirtschaftskammer (Vollversammlung

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