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Der Arbeiter
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Seite 1 von 12
Datum: 24.01.1934
Umfang: 12
der Regierung über die N e u- regelung bei den Kammern für Arbei ter und Angestellte wurde ein Schritt zum ge sellschaftlichen Ziel des neuen Oesterreich getan: zur berufsständischen Ordnung. Es können anläßlich dieses Schrittes Für und Wider geltend gemacht werden, man kann diesen Schritt mit Begeisterung begrüßen oder mit Zurückhaltung aufnehmen, in jedem Fall liegt es auf der Hand, daß ein starres Festhalten an den alten Formen uns nie zu einer neuen Gesellschaftsordnung führen

? Man antwortet auf diese Fragen am besten mit einer anderen Frage: Haben die Arbeiterkammern der Arbeiterschaft die wirkliche Gleichberechtigung, die Anerkennung aller ihrer Rechte gebracht? Man würde sich selbst belügen, wollte man diese Frage bejahen. Damit aber ist der Beweis dafür erbracht, daß die Arbeiterkammern nichts Endgültiges sein können, daß sie nur e i n Pro visorium sind und daß sie deswegen nur eine b e- dingte Existenz haben. Warum sind die Arbeiter kammern aber nichts Enoguttlges? Deswegen

zur berufsständischen Ordnung führen. Geschichte der Arbeitettammer. Das Heimatland der Arbeiterkammern ist Bel gien. Dort wurden bereits im Jahre 1887 sogenannte Arbeite Kammern gebildet, die zum Unterschied von den Arbeiterkammern auch Arbeitgeber in sich ver einigten. Ihre Aufgabe war die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen von Arbeitgebern und Arbeit nehmern, die Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten und die Erstattung von Gutachten an die Behörden. Mit dem Gesetz von 1997 wurden auch noch die Begutach tung

von Gesetzentwürfen und statistische Erhebungen über Arbeitsverhältnisse in den Aufgabenkreis dieser Arbeitskammern einbezogen. Die Abteilungen der Kammern zerfielen in eine Abteilung für Unternehmer und in eine Abteilung für Arbeitnehmer, es wurden also zwei Kammern in einer Kammer vereinigt. Die Erfolge dieser Kammer waren nicht groß. Auch Holland ist bereits im vorigen Jahrhundert (1897) zur Bildung von Arbeitskammern geschritten. Auch hier sind wieder Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Kammer vereinigt

, ihre Aufgaben lehnten sich an die Aufgaben der belgischen Arbeitskammern an. Ein Gesetzentwurf von 1922 beantragte indes die die Aufhebung der Arbeitskammern, die ange sichts der neuen Verhältnisse (besondere Schlichtungs organe, Ueberwachung des Arbeiterschutzes, Tätigkeit der Gewerkschaften) für überflüssig gehalten wurden. Aehnliche Kammern wurden in Frankreich um die Jahrhundertwende geschaffen. In der Schweiz trugen die Arbeitskammern den Namen .^Kammer n" und waren subventionierte Vereinigungen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 24.10.1934
Umfang: 8
" schreibt.der Ver fasser, als den wir unseren Freund Z. N. vom „Arbeiter- Sonntag'" vermuten, beachtenswerte Ueberlegungen nie der. Der Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginnes der ver schiedenen beruf s ständischen Kammern rückt nähev, ohne daß das Schicksal der bisherigen Berufskörper schaften schon entschieden wäre. Die Zusammenballung der Interessen verschiedener Wirtschaftszweige zum Beispiel in den Kammern hatte den Vorteil, daß ihre Betreuung ein Auseinanderab- st i m m e n erforderte, das zumeist erzielt

werden konnte. Die Herausschälung speziell berufsständischer Aufgaben aus dem alten Bereich der Kammern wird nun zur Folge ha ben, daß sich eine vielfach verzweigte Kompetenzabsonde rung, deren Linie nach den berufsständischen Entwürfen einstweilen gänzlich unklar verläuft, ergeben wird. Der berufsständische Aufbau wird sich z. B. dahin auswirken, daß die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Wien, die auch als Sondergruppe noch Banken und Ver sicherungswesen enthält und die jetzt Wien, Niederöster

reich und das Burgenland gemeinsam vertritt, künftig in je vier eigene Berufsstände-Kammern für Wien, Nie derösterreich und das Burgenland, insgesamr also, die Reste der alten Kammer miteingerechnet, in 1 6 K a rn - mern zerfallen würde. Diese müßten dann noch einen Ueberbau in Länder- und Bundeskammern erhalten, so daß ein Riesen-Kammern-Mechanismus entsteht, dessen Grundgedanke der vertikale Aufbau von oben nach unten ist. Er wird feine praktische Bewährungsprobe erst zu be stehen

haben. Die verantwortlichen Stellen suchen die Entwicklung in eine Bahn zu lenken, welche ermöglicht, daß die Berufs stände sich auf die Behandlung ihrer innerständischen Fra gen beschränken, während den bisherigen -Kammern viel leicht unter der Bezeichnung „Stadtkammern" als Zu kunstsausgabe gestellt fein wird, die allgemeinen und ge meinsamen Interessen der ihnen bisher anvertrauten Wirt schaftszweige zu pflegen. Selbst jene Kreise, die jetzt glau ben, ihren ständischen Hoffnungen durch einen heftigen Kampf

gegen die Kammern zu dienen, suchen, in der Ein sicht, daß das Gerüst der Neuordnung noch schwach ist, an den Kammern einen Halt. Für das Gewerbe glaubt man die Grundzüge der Neu ordnung schon gesichert zu haben. Die Genossenschaften sollen in 40 Bundes-Jnnungen zusammengefaßr werden mit einer Reichsgenossenschaft, welche die neue Gewerbeka.nmer zu bilden hätte. Auch die neue Jndustrieorganisation ist im wesentlichen fertig, die künftige Jndustrieorganisation soll gewissermaßen das Gegenstück

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 30.07.1923
Umfang: 8
sein. Keinesfalls darf jedoch dadurch die überreife Aende rung der Pensionsversichcrung verzögert werden. Auch dann nicht, wenn die Umarbeitung der sonstigen Bestim mungen der Regierungsvorlage längere Zeit in Anspruch nehmen sollte. Im Nationalrat liegt seit 12. April 1923 ein Initiativantrag vor, der die Nform der Pensionsver- sicherung bezweckt. Dieser Entwurf ist das Ergebnis gründlicher Beratungen in den vereinigten Angestellten sektionen der österreichischen Kammern für Arbeiter-und Angestellte, er fand

die einmütige Zustimmung nicht nur aller Sektionen, sondern auch der Angestelltenorganisa- tionen aller Gruppen. Der Entwurf enthält also die Wünsche der Angestelltenschaft. Soweit es angängig ist, in einzelnen Details über die ursprünglichen Forderungen der Angestellten selbst hinauszugehen, wird das bei der Beratung des Initiativantrages im Nationalrat ohne weiters durchzuführen sein. Die Kammern fordern daher, die Negierung möge die sofortige Beratung des im Nationalrat vorliegenden Ini tiativantrages

über die Reform der Penstonsversicherung in die Wege leiten, damit die reformierte Pensionsversiche rung längstens mit 1. Jänner 1924 in Kraft treten kann." Nachdem die Kammern nunmehr im Detail an nicht weniger als 115 Einwendungen sachlich Nachweisen, wie völlig unbrauchbar der Entwurf auch in seinen Einzel heiten ist, sagen sie zum Schlüße: „Ungeachtet der grundsätzlichen Ablehnung des Ent wurfs, zu der die Kammern aus den einleitend angeführ ten Gründen gezwungen sind, haben sie es nicht unter lassen

, die einzelnen Bestimmungen zu erörtern und ihre Meinung und auch.ihre Forderungen dazu zu äußern. Die Aeußerungen der Kammern werden gewiß eine Ergän zung durch die Sozialversicherungsträger der Angestellten — Kraickenkasien und Pensionsanstalt — finden, die mit Hilfe des ihnen zur Verfügung stehenden Tatsachen- und Ziffermnaterials einzelne Fragen eingehender behandeln können. Aber schon die von den Kammern durchgeführte Prü fung des Entwurfs — seiner Grundlagen wie seiner Ein zelbestimmungen — beweist

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 21.10.1921
Umfang: 4
. Nach einer ein leitenden Ansprache des Vorsitzenden Dr. Q u i ö e n u s beschästtgte sich der Kammertag mit der Jnvali-itätsversichernng. In der Debatte beantragte Präsident M o s ch n e r (Klagenfurt) die Errichtung einer eigenen Invaliditäts- Versicherungsanstalt abzulehnen und die verschiedenen Versicherungszweige zusammenznlegen. Sodann wurde die Revision des autonomen Zolltarifes in Verhandlung gezogen. Der Referent beantragte, mit der Durchführung, der Vorarbeiten eine Arbeitsge meinschaft zwischen den Kammern

, dem Handelsver band der Industrie und dem Zentralverband der öster reichischen Kauflente zu schassen. Der Präsident der Handelskammer Feldkirch Bösch stellte öen Zusatzantrag, daß diese Arbeitsgemeinschaft als ständige Beratungsstelle . in allen Angelegenheiten der Handelspolitik dienen soll. Mit die,er Erweiterung wurde der Antrag zum Beschluß erhoben. Namens der Handelskammer Innsbruck referierte Hof rat Dr. M a ö e r über den Plan einer Arbettsgemeinschast der Kammern mtt den Kamn.ern ttn Deutschen Reich

Der deutsche Industrie- und Handelstag hat sich zu einer solchen Zusammenarbeit grundsätzlich bereiterklärt. Der Zweck der Arbeitsgemeinschaft sei lediglich die Behandlung ge meinsamer Wirtschastsangelegenheiten. Hofrat Dr. P i st o r führte aus, die Zusammenarbeit mit öen retchsdeutschen Kammern sei hoffentlich der Vor läufer der Bestrebungen bet anderen Staaten, die natur gemäß der Rechts- nnd Wirtschaftsgemeinschaft des mitt leren und östlichen Europas angehören. In zusttnmrendem Sinne äußerten

sich darltber. Saß den-Kammern bei Erlangen von Gutachten über wirtschaftliche Vorlagen nur äußerst kurze Fristen gewährt werden. Die Verhandlungen Aber Westungarn. KB. Wien, 20. Oktober. Nach den Blättern dürsten die weiteren Verhandlungen mit Ungarn über die bür gen ländische Frage Bundeskanzler Schober persönlich führen» Die Verhandlungen sollen abwechselnd in Wien und Budapest stattftnden und zu Beginn der nächsten Woche ihren Anfang nehmen. Fm Burgenland hat sich, wie die Blätter melden, die Situatton

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Alpenland
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Seite 9 von 12
Datum: 01.10.1920
Umfang: 12
eine einheitliche, von Mängeln freie Verfas sung darstellen, ist das Regierungssystem der Republik Frank reich das parlamentarische. .Der Präsident der Republik er nennt die Minister, die für ihre Politik den Leiden Kammern verantwortlich sind. Er selbst ist ieder Verantwortlichkeit ent hoben und durch die Minister gedeckt- Findet die Politik der Minister die Mißbilligung der Kammern, treten sie zu rück. Der Präsident gewährt ihnen die Entlassung: nach al tem Brauche sucht er sich dann aus der siegreichen

Opposition den neuen Ministerpräsidenten oder wählt sich einen Mann, dem es voraussichtlich gelingen wird, sich in den Kammern eine mehr oder minder tragfähige Majorität zu sichern. Wollte sich der Präsident der. innerpolitisch so ziemlich ein geschränkt ist. außenpolitisch betätigen, so fand er den Hebel dafür im Artikel 8 des Derfassungsgesetzes von 1875- Dieser giht dem Staatspräsidenten das Recht, mit anderen Staaten Verträge abzuschließen. Von solchen Verträgen ist das Par lament in Kenntnis

zu setzen, so bald die Sicherheit und das Wohl des Staates es gestatten. Ein Artikel, der aus den ersten Blick als Gummiparagraph erscheint: Seine Dehnbar keit ist jedoch ziemlich fixiert. Friedensverträge, Handelsver träge oder solche, die in die Staatsfinanzen eingreisen, fer ner Verträge, die das Eigentum oder die Person französischer Staatsbürger im Ausland betreffen, erlangen rechtliche Gültigkeit erst durch die Annahme in beiden Kammern. Jede territoriale Veränderung benötigt zu ihrer Gültigkeit

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 21.10.1954
Umfang: 6
in Berührung gekommen sei. Zehn Mann der ins gesamt 48 Mitglieder zählenden Be satzung befanden sich in besorgnis erregendem Zustand. Ein japani sches Patrouillenboot hat bereits Kurs auf den Frachter, der von den Philippinen zürückkehrt, genom men. Zur Arbeiterkammerwahl: Aufruf an alle Arbeiter und Angestellten! Vor den Wahlen in die Kammern für Arbeiter und Angestellte am kommenden Sonn tag und Montag wendet sich die Fraktion der sozialistischen Gewerkschafter im Oester- reichischen Gewerkschaftsbund

mit folgendem Aufruf an alle Arbeiter und Angestellten: Bei den Landtagswahlen am vergangenen Sonntag hat die Sozialistische Partei einen großen Erfolg errungen. Wir gewannen Mandate und unsere Stellung in den Ländern und Gemeinden wurde gestärkt. Am 24. und 25. Oktober finden in ganz Oesterreich die Wahlen in die Kammern für Arbeiter und Angestellte statt. Die Arbeiterkammern standen in allen Bundesländern bisher unter sozialistischer Führung. Die Sozialisten waren es, die die Arbeiterkammern schon

Zügen zutreffend. Demnach würde die Saar bis zur endgültigen Entscheidung der Arbeiter und Angestellten wirklich zu erfüllen. Es kann bei den Wahlen in die Kammern für Arbeiter und Angestellte nur eine Ent scheidung geben, die Liste Fraktion der so zialistischen Gewerkschafter im OeGB zu wählen. Sorgt dafür, daß die Arbeiterkammerwah len nach den Landtagswahlen zu feinem wei teren großen Erfolg unserer Partei werden! Für die Fraktion der sozialistischen Ge werkschafter im Österreichischen Gewerk

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Innsbrucker Zeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 07.02.1934
Umfang: 8
• tonsbrucher Zeituntf Wivlschte.fi und 3orse S-llen -ie Aan-rlSkammem ln Me« rentealifier» weeren? Aus Handels- und Gewerbekreisen wlrd uns ge schrieben: In den Zeitungen ist jetzt viel von den Handels kammern die Rede. Bis jetzt haben sich fast nur die Nörgler und Neider der Handelskammern zum Worte gemeldet, die über Dinge schreiben, in die sie keinen Anblick haben. Zur Steuer der Wahrheit und zur ent sprechenden Aufklärung der Oessentlichkeit soll jetzt auch einem Praktiker gestattet

sein, seine Meinung zu äußern. Im praktischen Erwerbsleben hat sich genug Gele genheit geboten, die Tätigkeit der Kammern zu be achten und zu erkennen, welche Stütze gerade diese Körperschaft den erwerbenden Ständen in den Län dern boten. In dieser Hinsicht mutz folgendes mit aller Deutlichkeit gesagt werden: Die wirtschaft lichen Interessen in Wien und in den Kunde» l ä n d e r n sind vielfach sehr ver schieden. Wien ist eine Großstadt mit zwei Millio nen Einwohnern; dort überwiegen die Interessen der großen

der neuen Ständeversasiung bietet, als will kommenen Anlaß, durch unrichtige Behauptungen Oef- fentlichkeit und Regierung gegen die Kammern in Be wegung zu setzen und deren Auflösung zu erwirken. Um die Bundesländer wäre es aber nach Auffassung der Handelskammern schlecht bestellt; denn die nach Wunsch der Wiener Interesienten erfolgende Neuord- vung würde natürlich das Schwergewicht der Organi sation vollständig nach Wien verlegen, schon deshalb, damit die Bundesländer zur Wahrung ihrer Wirt

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