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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 9 von 10
Datum: 18.12.1929
Umfang: 10
„Rosen aus Florida" von Leo Fall vor. das jüngste Werk des berühmten Autors das £ei seiner Uraufführung in Wien unid Hamburg ganz ungewöhnlichen Beifall fand. Radio Mittwoch den 18. Dezember: 11.00 Dormittvgsmustk. — 15.00 Bildrundfunk. — 15.30 Nachmlttagskonzert. — 17.20 Mustkalische Jugendstunde. — 17.80 Die Wiener Küche zu Weihnachten und Neu jahr. — 18.15 Stunde der Volksgesundheit. — 18.45 Esperanto- wevbung für Oesterreich. — 19.00 Stunde der Kammern für Ar beiter u. Angestellte. — 19.30

Die Energiequellen der Natur.— 19.55 Zeitzeichen. Wetterbericht. — 20.00 Stunde mit Sebastian Bach. (Dichtungen von Ernst Lisiauer.) — 20.45 Deutsckier Abend: Konzert der Wiener Philharmoniker: Johann Seb. Bach. — Abendkonzert. — Dildnindfunk. Donnerstag den 19. Dezember. 11.00 Dormitbagsmuük. — 15.00 Bildrundfunk. — 15.30 Nachmittagskonzert. — 17.55 Bericht st'ir Reise und Fremdenverkehr. — 18.15 Märchen aus Tirol. — 18.40 Stunde der Kammern für Handel. Gewerbe und Industrie 19.10 Was bietet die österr

. Landwirtschaft für den Weihnachtstisch? — 19.30 Englischer Sprachkurs. — 19.55 Zeitzeichen. Wetterbericht. — 20 00 „Der Judas von Tirol". — Abendkonzert. — Bildrund funk. Freitag den 20. Dezember. 11.00 Vormtttagsmustf. — 15.00 Dildrundfunk. — 15.30 Scksallplattenkonzert. — 16.25 Akademie. — 17.30 Beethovens erster Opernversuch. — 17.55 Wochenbericht für Körpersport. — 18.06 Das Deutschtum in der Slowakei und in Karpathorußland. — 18.30 Pshchisck^ Hygiene. 10. — 19.00 Stunde der Kammern für Handel. Gewerbe

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 19.08.1868
Umfang: 6
. Paris, LS. Aug. Der „Etendard' bezeichnet die Gerüchte eines russisch-preußischen Alliauz- abschlunes als Erfindung. ^ Amtlicher Theil. Se. k. k. apostol. Majestät haben dem Oberlehrer Josef Alliani des Musikvereines zu Innsbruck in Anerkennung seiner zur a. h. Kenntniß gebrachten verdienstlichen und gemeinnützigen Leistungen das gol dene Verdienstkreuz zu verleihen geruht. Gesetz vom SS. Juni »8V8 betreffend die Organisirung der Handels- und Gewerbe- ^ kammern. Mit Zustimmung der beiden Häuser

die ! Gränzen des politischen Bezirkes und des HandelSkammer- bezirkeS nicht zusammenfallen, wird der ganze politische Bezirk jenem HandelSkammerbezirke zugewiesen, in welchem i der Sitz der politischen BezirkSbehörde gelegen ist. Andere Aenderungen im Umfange der Kammerbezirke, dann Aenderungen im Standorte der Kammern, so wie die ! Aufhebung bereits bestehender und die Errichtung neuer ' Handels- und Gewerbekaminern erfolgen im Wege der Gesetzgebung. ' 8. 2. (Wirkungskreis.) Die Handels- und Gewerbe

- ' kammern haben als berathende Körper im Allgemeinen die Bestimmung: a. Wünsche und Vorschläge über alle Handels- und Gewerbeangelegcnheiten in Berathung zu nehmen; d. ihre Wahrnehmungen und Vorschläge über die Be dürfnisse des Handels und der Gewerbe, so wie über den Zustand derVerkebrinittel sowohl über erhaltene Aufforderung seitens der Ministerien oder Landeöbe- hörden, als auch aus eigener Initiative zur Kenntniß der Behörde zu bringen; o. über Gesetzentwürfe, welche die commercicllen

oder gewerblichen Interessen berühren, bevor dieselben von der Regierung den gesetzgebenden Vertretungökörpcrn zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt wer den; dann ' 6. bei Errichtung von öffentlichen Anstalten, welche die Förderung dcS Handels oder der Gewerbe zu Zwecke haben, so wie bei wesentlichen Abänderungen der Organisation derselben ihr Gutachten abzugeben; v. über Aufforderung der Regierung und über die von derselben bestimmt bezeichneten Gegenstände mit einer oder mehreren Kammern in gemeinsame

vereine, so wie die einzelnen Gewerbe-, Handel- und Ver- kehrtreibenden sind verpflichtet, den Kammern über deren Verlangen die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten erfor derlichen Auskünfte zu ertheilen, die benöthigten Nachwei sungen zu liefern und die Kammern überhaupt in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. Die Handels- und Gewerbekammern sind berechtigt, in Angelegenheiten ihres Wirkungskreises unter einander in schriftlichen Verkehr zu treten und gemeinsame Be» rathungen zu pflegen. (Fortsetzung

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