Codex Wangianus : Urkundenbuch des Hochstiftes Trient ; begonnen unter Friedrich von Wangen, Bischofe von Trient und Kaiser Friedrich's II. Reichsvicar für Italien, fortgesetzt von seinen Nachfolgern. - (Fontes rerum Austriacarum ; 5)
CODEX WANG I ANUS. 369 174 1 ). 1236, 6, April; in Speier, Gegenwärtige: die Bischöfe von Passau, Seckau, Constanz, Speier • der Markgraf von Baden, zwei Grafen von Hohenlohe, der Burggraf von Nürnberg, Heinrich Graf von Werth.,.... Kaiser Friedrich erklärt ? es sei ihm zu Ohren ge kommen , da ss die Leute zu Sopramonte 2 ) von dem Bischöfe Aldrigbet von Trient und seinen Gastaldionen übermässig- gedrückt würden ; indem diese ihnen über mässige Steuern und Zinsen auferlegen, diejenigen
, welche nicht zahlen, willkürlich ihrer Güter berauben oder im Kerker zu Tode martern. In Folge dessen setzt er diese Giebigkeiten in folgender Art fest: vier kleine Staare (sta ri ola) Weizen und Korn , acht Staare Mais, acht Solde in Geld für ein Hornvieh, 4 Solde für einen Käs, eine Yhre Wein, ein Bündel Heu und eine Henne. Diese Giebigkeiten, oder Arimanien. haben zu gelten für die Gemeinden Oveno, Cadine, Vigolo, Baselga, Sar- dagna. Zudem nimmt der Kaiser diese Gemeinden in seinen besondern Schutz, und wer
. Noch in demselben Jahre, am 12. August, kam er nach Trient, wohin ihm die beiden Ezxeline entgegeneilten. Dort hielt er auf dem Marsfelde in Gegenwart der genannten Ezzelino, des Grafen Albrecht von Tirol und vieler Andern öffentliches Hol lager und ent»og in einem eigenen Decreta dem Bischöfe das Recht, mit seinen Temporalien, wie immer, zu verfügen. (Die Ork. bei Banelli II, 577.) Am 16. August traf übrigens der Kaiser schon in Verona ein, wie bei Muratori ad 1236 zu lesen ist, der diese Urkunde nicht gekannt
zu haben scheint, indem er widrigenfalls sich nicht darauf beschränkt haben wiirde s zu sagen dass der Kaiser in V ero n a von Ezzelin und Atherich mit offenen Armen aufgenommen wurde. 2) Sopriunonte und die übrigen hier genannten Gemeinden sind auf «Ion südwestlichen Anhöhe» von Trient. Koni es etc. V. Ü4