,, binnen 3 Wochen bei dem unterfertigten Landgerichte sich zu stellen; di» Uebrigen aber haben während der obigen Frist ihren Aufenthaltsort anher anzuzeigen, im widri gen Falle Hilarius Feurstein gleich nach abgelaufenem Termine, die Uebrigen aber, wenn sie in der Folge die Einreihung treffen sollte, als Renitenten behandelt wer den würven. K. K. Landgericht Jschgl, den à Nov. .Bà Ofner, Landrichter. « ^ Vorladung. Bei ber zum Behufe der dießjährigen Kaiskrjäger- Regiments-Ergänzung
Assentirung treffen würde, und sie dem Landgerichte ih^en Aufenthalt nicht angezeigt hät ten , ohne weiters als Renitenten behandelt werden wür den. . K. K. Landgericht Glurns, ìen ss. Nov. »82b. Herr Landrichter krank. Gollreider, Adjunkt» 2t Orffentliche Borladung. Bei der am 20. und ?»». d.M. vorgenommenen Lo sung zur dießjährigen Komplettirung des k. k. Jäger- Regiments Kaiser rvurden nachbenannte abwesende mi litärpflichtige Jünglinge, deren Aufenthalt dem Gerichte nicht bekannt ist, durch das Los