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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 139 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Heran und Burggrafenamt auf Tirol im Kataster von 1775 noch als Teclmei von Nat urns behandelt wird, und Ober- und Untermais, die in jenein ebenfalls noch einen Körper bilden, erscheinen seither als eigene Gemeinden 1 ). Auch die Gliederung der Dingstätten, die ich unten S. 133 f. mitteile, deckte sich mit jener der Steuerverwaltung. Im J. 1768 wird erklärt, daß das Landgericht Meran „keine legale Grenz beschreibung besitze' (IStA. Lehenbereitungen III

, 3) und es ist auch keine solche überliefert, auch an einzelnen Grenzangaben nur sehr wenig. In einem Spruche von 1529 wird „der Schnalspach als Ende des Gerichtes Natums' be zeichnet, was soviel als die Grenze zwischen dem Landgericht Meran und dem Gericht Kastelbell bezeichnet 3 ), Ferner wird auf der anderen rechten Seite der Etsch das Larcheck als Weidemark zwischen der Technei Tschirland Landgerichts Meran und Stäben Gerichts Kastelbell im Weist um von Natur ns um 1400 und das Zieltal als zur Gemeinde Partschins gehörig angegeben

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