vorgefordert, daß die Ausbleibenden, in so weit ihnen mcht ein Vorrecht oder Pfandrecht gebührt, dem, waS ^>e Mehrheit unter den Jliiwesenden bestimmen wird, bei- geireten geachtet werden würden. Ä, K. Landgericht Nauders, den i<z. Okt. iLit». Dialer, Landrichter. ' o 5 < 'Edikt. .. Joseph Martin, von Götzis gebürtig, der vor mehr als Jahren seinen Geburtsort'verladen hat , und seit '«ler Zeit nnbekannte» Aufenthaltes ist, wird hiemit auf- unterfertigte Landgericht von feinem Leben >0 Uiisentholte
innerhalb eines Jahres um so gewiller in - setzen, als widrigenfalls iveirereö Ansuchen <Nbci> zur Todeserklärung desselben geschritten, und das IN 33Z si. R. W. bestehende Vtriiiogen ihlic» cingeantwortet werden wurde. K'. K, Landgericht Feldkirci), den 20. Okt. iLüb. v. Sterzinger, Landrichter. » Knrat e l.Edik t. . gräflich v. Arzischen Landgerichte Gusidaun wird!<lloi)o Plvner zi» Kanzell bei St. Ulrich in Grödcn wegeii Hang zum Trunke und Verschwendung unter Kura tel gefetzt, und für ihn Jahann
Baptist Vinatzer dortselbst als Kuraicr ausgestellt. Hieven wird Jedermann zu dem Ende verständiget, «in sich gegen allfällige Nachtheile sicher stellen zu können. Landgericht Gusidann, den ><). Okt. v. Lasser, Anitöverwalter» » ^ Kuratel-Edikt. Von dem gräflich v. Arzischen Landgerichte Gnsidaun wird Johann Michaeler, Gschlayercr in VillnöS, wegen schlechter WirthschastSführnng nnd Hang zum Trunke un ter Kuratel gefetzt, und für ihn Franz Prafanter, Fraß daselbst, als Kurator aufgestellt. Hieoon
wird Jedermann zìi »dem Ende verständiget, uni sich gegen anfällige Nachtheile sicher stellen zu können. Landgericht Gusidauu, den >1. Okt. >U2<». v. Lasser, Anitöverwalter. » Edikt. Daö unterzeichnete Landgericht hat über die Theresia Schätzer iu Äsers wegen Blödsinn die Knratel zu verhän gen, und ihr den Johann Schatzer Vellthoner als Kura tor auszustellen befunden. Welches zn Jedermanns Wis se» hieniit bekannt gemacht wird. Briren, den 2/,. Okt. K. K. Land- und Kriminal-UntersilchungS-Gericht» Schguanin
. K. K. Landgericht Kastelruth, den 26. Okt. Hammer, Anitöverwalter. » Todcö-Erklärung. ^ Nachdem der mittelst Edikt vom 22. September 1K2? vorgerufene uud bereits über /,o Jahrc^ — unwissend wo abwesende außereheliche Sohn der Ursula Kölleubergerin, Joseph Sprinzenbcrg, daö gefectigr-'Landgericht in die sem Zeiträume weder von seinem Leben noch Aufenthalte in Kenntniß gesetzt hat, nnd sohin diesen Termin fcnchtloS .verstreiche» ließ, so wird selber hiennt als todt erklärt, und deijen Nachlaß den gesetzliche