Unterinntal.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 2)
unterwor fen, welchem. es anno 1808 durch die baiHsche Qetichtsorganisatton ■ vollständig ., einverleibt umrde. ( Eine Zeit .lang war Wüten auch die Sitz des Landgericht# Sonnenburg selbst. Diese Herrschaft, ursprünglich ein landesfürstliches Kammergut, wurde nach delti frühzeitigen Verfall der Veste Sonnenburg nach VolUberg(welches auch eine eigene ■Gerìchtspfiege hatte), später nach Hotting, dann nach ' Wüten übertragen, bis end lichunter Baiern ( 1806 ) der Silz des Gerichtes nach Innsbruck verlegt
: wurde, wo ihm, dann auch das Propsteigericht Amras, die, Ilo/jericliie Axamy ' Wld StuhaÄ, endlich (w. o.) das Hofgericht Willen f.inverleibt wurden . In der astfirr. Gerichts- onjanuatirm t>. Ì811 wurde das'. Landgericht WiUen genwmit und S','ih<i.i 'wurde von demselben ausgeschieden, im Jahre 1849 endlich • wurde es mit dem Bezirks gericht Innsbruck vereinigt. Wüten. 241 holz sehr entpleat wirdet, solle dieselb abhackung hinfiirter abgestölt sein, und da sieh aber dessen iemant untersteen wurde