fl. R. SL. Die Bedingung» können während den gewöhnlichen Amlsstunden hier eingesehen werden. Die Versteigerung wird am 4. k. M. März von 2 bi« 5 Uhr Nachmittag«, und Falls sich hiebe, kein Käu fer um den SchatzungSwcrth fände, am 4. April d. I., ebenfalls von 2 biS 6 Uhr Nachmittags, in der hiesigen Amtskanzlei vorgenommen werden. K. K. Landgericht Neumarkt, den 4. Febr. 1839. v. Ottenthal, Landrichter. 1 L V 1 1' I' 0. Li (letluce » puddlica notisis, ssssro rnsncsta si vivi il <U 1. l-vnnajo 1S3S nslla viUa äi Qkisv
k. k. Lgndgericht« wird hitmit all gemein bekannt gechacht, daß man den Joseph Stocker, Radermacher von Ambras, wegen Verschwendung und Trunkenheit unterKuxatel gesetzt, und für denselben den Antorr Weichinger, Meßner dortselbst , alS Kurätur auf zustellen befunden habe, daher Joseph Stocker einem Wjinderjäbrigen gleich zu achten ist, und sich Jedermann vor Schaden zu hüten wissen rvird. Willen, den 8. Febs. 1839. K. K. Landgericht Sonnenburg. v. Ottenthal, Landrichter. 1 . Edikt. ES wird hiemit öffentlich
bekannt gemacht, daß die Kuratel, welche mit Edikt vom 30. Mai 1K35 über Jo seph Segna von Perdonig verhängt worden, aufgehoben und demselben die Vermögens- Verwaltung seit dem 17. Dezember 1838 übergeben worden sey. K. K. Landgericht Kälten, den 4. Febr. 1839. Stvckl, Landrichter. 2 Edikt. Vom k. k. Civil- und Kriminal-Gerichte Botzen wird biemit zur öffenilichen Kenntniß gebrächt, man habe die über Franz Astner, Täglohner von hier, mit Edikt vom 9. Nov. 1836 wegen Verschwendung verhängte Kuratel
in Kenntnis, seines Lebenö oder AusenthalteS gesetzt hat, so wird derselbe auf weiteres Ansuchen seiner Erben anmit als bürgerlich todt erklärt. K. K. Landgericht Fügen, den 3V. Jän. 1839. Lechthaler, Landrichtc?. 2 Edikt. Vom k. k. Landgerichte GlurnS werden all» diejeni gen, welche aus was immer für einem Grunde an die Verlassenfchaft des verstorbenen Franz Schwarz, Haf- nermeister dahi'er, und der verstorbenen Elisabeth Plagg, ledig in Mals, eine Forderung zu mächeu glauben, auf gefordert, ihre Rechte
bis einschließlich 20. März 1839 dahier um so gewisser anzumelden, als im Gegentheil den verspäteten Gläubigern nach H. 814 deS allg. bürg. Gesetzbuches kein weiterer Anspruch an diese Verlassen- schaftSmasse zusteht, als in so fern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Zugleich wird zur Berichtigung obiger Nachlässe auf den 22. desselben MonatS, Vormittags 8 Uhr, Tagsa tzung in daiger AmtSkanzlei ausgeschrieben. K. K. Landgericht Glurns, den 24. Jän. 1839. Niißl, Landrichter. Kastner, Aktuar. 2 Versteigerungs-Edikt