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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 112 von 536
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,2
Intern-ID: 95149
und der k. k. Bezirlcshauptmannschaß gleichen Namens bildet v/nd im Jahre 1869 228 Häuser und 2111 Einwohner, im Jahre 1880 2823 Einwohner zählte, war bis zum Beginne dieses Jahrhunderts der Hauptort der Herrschaft IAenz. Diese wmfasste seit dem 16. Jahrhundert im weitesten Sinne das Landgericht- oder Burggrafenamt IAenz, die Gerichte Lienzer Klause und Kais, das Landgericht Tefereggen und die Herrschaft Virgen, die salzburgischen Gerichte Windisch-Matrei und Lenqberg und den grössern Theil der brixnerisched Herrschaft Ani'as und stiess

somit an die Gerichte Flàschberg und Stall und die Herrschaft Petersberg in Kärnten, sowie a/n die Ehaft Kirchheim daselbst, an die Gerichte Neukirchen und Kapprun und auf die Herrschaft Mittersill in Pinzgau, an die Herrschaften Heun- fels, Toblach und Taufers in Tirol (Bibl. tirai. D. n. 912 f. 40. Burglechner 3, 4, 1244 ff.); im engem Sinne erstreckte sich jedoch die Herrschaft Lienz über das Stadt- und Landgericht oder Burggrafenamt Lienz und die Bezirke Virgin, Tefer- eggen, Kala und Lienzer

). Diese residirten 1 wenigstens seit dem 13. Jahrhunderte, in dei' Regel auf dem. Schlosse. IAenz, später Bruclc genannt. Daher bildete sich um dasselbe ein Burggi'afenamt, das spiitei 'C Landgericht IAenz, welches die Burggrafen in derselben Weise zu verwalten hatten, wie die von Tirol das Burggrafenamt um Meran; nur Lienz I. 595 gnaden richter Eangratzen Freinperger eurer gnaden begern, unser obligen und mainung, auf die hernach geschriben artigkl Ordnung ze machen, ver- dass das Lienzer Burggrafenamt

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 131 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Seit dem 15. ,1h. erscheinen die Landrichter an Meran der landesfürstlichen Kam mer von ihrem Amte rechnungspflichtig. Heinrich Zischk 1432—35 (IStA. Cod. 136f. 36 und 137 f. 117); 1461 Reinhart Brucker, 1463 Jakob Huetter, 1478 Anreuter, 1480 Jakob Huetter, 1485 Ulrich Manendorfer, 1490 Niki. Talaker (IStA. Allgem. Raitbücher), während sie früher dem Burggrafen unmittelbar untergeordnet gewesen waren. Auch in der folgenden Zeit finden

2 ). Der so zum Landrichter bestellte empfing von der Regierung in Innsbruck namens des Landesfürsten den Blutbann 3 ). 1673 verhandelte die Regierung neuerdings mit der Gemeinde Meran, daß der Richter mindestens drei Jahre im Amte bliebe, doch augenscheinlich ohne Erfolg. Erst die Gerichtsnorm a Josef II. (1783) versah auch das Landgericht Meran mit einem ständigen, rechtsgelehrten Richter 4 ), Meran zählte also zu jenen wenigen Landgerichten, die niemals verpfändet, sondern deren Vor stande von der landesfürstlichen

Regierung unmittelbar eingesetzt waren. Die bayerische Regierung unterstellte im J. 1806 der Aufsicht des Landgerichtes Meran die ihm bisher im Schubverhältnis zugeteilt gewesenen Gerichte, 1810 bildete sie daraus einerseits das Landgericht Meran, dem zu seinem bisherigen Umfange auch noch Schönna und Burgstall einverleibt wurden, andrerseits die Landgerichte Ras- seier und Lana, alle unter unmittelbar staatlicher Verwaltung. Die österreichische 1 ) Stampfer Gesch. d. Stadt Meran in der neueren Zeit

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 117 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Burgfrieden Sigmundskron je und je die Unzuchten außerhalb der malefizigen Händel', die sich im Burgfrieden ereigneten, selbst berechteten und daher selbstverständlich auch die übrige niedere und bürgerliche Gerichtsbarkeit daselbst ausübten. Jedoch finden sich keine älteren Angaben über das Schubverhältnis des Burgfriedens in Malefizsachen. Erst aus der Tabelle im Sammler f. Gesch. etz. v. Tirol 1, 257 können wir ersehen, daß damals (1805) der Burgfriede an das Landgericht Gries schubpflichtig

zu dem Ehehafttaiding daselbst gerichtspflichtig waren (siehe oben S. 246 und 250). Ja die Richtigkeit einer allerdings nicht ganz sicheren Ortserklärung vorausgesetzt, hätte schon im J. 1237 das Landgericht Bozen über Grundbesitz in der Gegend des Schlos ses Firmian rechts der Etsch einen Spruch gefällt (siehe Voltelini in Acta Tirol. 2 Einleitung p. CCV, Anni. 1). — Die Grafen von Wolkenstein haben dann gegen Ende des 18. Jh. die Besorgung der betreffenden Gerichtsgeschäfte ihrem Richter von Jenesien, Mölten

nach der Auf hebung seiner gerichtlichen Selbständigkeit im J. 1817 als einziger rechts der Etsch gelegener Gebietsteil vereinigt worden ist. Als Grenze gegen das Landgericht Gries nehme ich den Lauf der Etsch an. J ) Urbar von Sigmundskron Ton 1606 (IStA.).

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