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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 420 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
Brixen S. 414. — 64. Gericht Lüsen S. 420. — 65. Gericht Salem S. 423. — 66. Landgericht Rodeneck S. 428. — 67, Burgfrieden Mühlbacher Klause S. 440. — 68. Hofgericht Neustift mit Riol S. 441. — 69, Landgericht Sterzing S. 447. —- 70. Gericht Wolfsturn S. 465, — 70a und 70b. Burgfrieden Reifenstein und Sprechenstein S. 466. — 70 c. Herrschaft Moos S. 468. Lieferung (Teil) IV : Viertel Pustertal, Beschreibungen der Gerichte . . . S. 473 71. Grafschaft Pustertal S. 473. — 72, Die vordere Grafschaft

Götz und die Vereinigung der Herrschaft Lienz und Pustertal mit dem Lande Tirol S. 475. — 73. Gericht Niedervintl S. 494« — 74. Gericht Schöneck S. 498. — 74a. Burgfrieden Ehrenburg S. 505. — 75. Gericht Enneberg S. 507. — 76. Gericht Thum an der Gader S. 521. — 77. Gericht Buchenstein S. 529. —-78. Gericht Taufers S. 541. — 79. Gericht Uttenheim oder Neuhaus S. 548. — 79a. und 79b. Burgfrieden Neuhaus und Gißbach S. 553. — 80. Landgericht Michelsburg S. 556. — 81. Hofgericht Sonnenburg S, 566

. — 82, Stadtgericht Bruneck S. 575. — 83. Oberamtsgericht Bruneck S. 581. — 83. Burgfrieden Antholz S. 588. — 85, Gericht Alt rasen S. 592. — 85a, Welsbergisches Freisassengerieht S. 598. — 86. Hochstift Freisingisches Immunitätsgebiet Innichen S. 600. — 87. Landgericht Welsberg S. 606. — 88. Landgericht Heunfels S. 618. — 89. Hofmark Innichen S. 632. — 90. Gericht Anras S. 639. — 91, Ge richt Bannberg S. 645. — 92. Grafschaft Lurn S. 649. — 93. Landgericht Lienz S. 651. — 94. Stadtgericht Lienz S. 670

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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 241 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
Landgericht St. Michelsburg Diese trat erst etwas später ein und zwar bezeichnenderweise nur auf Grund einer zweifachen Verleihung; denn im Jahre 1334 erhielt Engelmar von Villanders vom Grafen Heinrich von Görz das Landgericht im Pustertal, im J. 1340 die Pflege St. Michelsburg, nachdem diese durch den. Tod des Jakob von St. Michels burg ledig geworden war 1 ). Die Katastrophe des Hauses Villanders im J. 1348 hat dieses auch um den Besitz jener wichtigen Ämt er gebracht, die die Grafen

Erasmus Burggraf vonLienz als Pfleger von St. Michelsbuxg 4 ). Dieser bestellt ebenso wie die folgenden Pfleger zur Verwaltung des Landgerichtes einen Richter, die sich aber von jetzt ab Richter von St. Michelsburg, manchmal auch von St. Lorenzen nennen 5 ). Die alte Bezeichnung Landgericht bzw. Landrichter im Pustertal, die zuletzt noch Christoph von Welsberg 1410 und 1428 trägt 6 ), verschwindet nun völlig vor der Bezeichnung „Gericht' (oder häufig auch) „Landgericht St. Michelsburg'. Als Pfleger

desselben werden weiter genannt 1435—1440 Balthasar Neunkircher 7 ), 1444—1470 Balthasar von Welsberg 8 ). Nach dem Erlöschen des Hauses Görz und den Anfall seiner Lande an K. Max im J. 1500 vereinigte dieser das Pustertal westlich von Lienz einschließlich mit dem Lande Tirol (s. oben S. 487ff.). Zugleich gab er dem Bischof Melchior von Brixen „die Schlösser Heunfels, Michelsburg, Schöneck und 'Ottenheim samt dem Landgericht bzw. Gericht und Amt' ala Pfand. Lediglich die große Einanznot infolge seiner Kriege hat den Kaiser

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Bücher
Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 181 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
Die Verordnung vom 31. August 1810 entledigte die Gerichtsbezirke von Passeier, Niederlana, Stein unter Lebenberg, Forst, Tisens, Ulten und Kastelbell mit Allerengelsberg jener Kuratel wieder und gestaltete aus Passeier ein eigenes l. f. Landgericht und vereinigte die alten Gerichte Niederlana, Stein unter Lebenberg, Forst, Tiseus und Ulten ebenfalls zu einem l. f. Landgerichte. Kastelbell mit Allerengelsberg wurde dem Landgerichte Schlauders, der Burgfrieden Rofen mit der Gemeinde Fend

dem Landgerichte Silz zugeteilt; das kleine Gericht Burgstall, sowie das Gericht Schönna hingegen förmlich dem Landgerichte Meran einverleibt. Bei der am 1. Mai 1817 erfolgten österreichischen Organisierung der tirolischen Gerichte erhielt das Landgericht Meran zu seinem alten Umfange das mit dem südlichen Landesteile an Tirol zurückgelangte Gericht Gargazon nndWberdies einen Zuwachs durch die nicht mehr ins Leben getretenen Patrimonial-Gerichte Schönna und Burgstall. Meran wurde als Landgericht erster Klasse

unter das Landgericht Bozen nnd dann, nachdem Bozen mit dem südlichen Landesteil an Italien abgetreten worden, ebenfalls (jedoch nur provisorisch) zum Landgerichte Meran. Die Verordnung vom 14. Nov. 1309 suspendierte alle Patrimomal-Gerichtsbarkeiten uud jene vom 31. August 1810 schuf nach dieser Vorbereitung aus den Gerichten Niederlaua, Stein unter Lebenberg, Först, Tisens mit Mayenburg und Ulten ein lf. Gericht II. Klasse, Lana genannt. Infolge der baierischen Landes-AbtretungSurkunde vom 23. Juui 1810 verlor

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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 239 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
80. Landgericht St, Michelsburg*. Lage : Das dreifache große Mündungsbecken Pustertal—Ahmtal—Enneberg, doch war seine Mitte als Stadtgericht Bruheck eigens gestellt. Die Quergrenzen sind nur durch, kleine Seitenbäche angedeutet, ausgeprägte Höhengrenzen sind nur im Süden der Rronplatz und das Astjoch ober Ellen. — Einwohnerzahl: 2800 im J. 1780. Die ersten Erwähnungen der Siedlungen in dieser Gegend meist seit dem 11. Jh. — die Kirche von St. Georgen aber schon 861 — sind verzeichnet bei Stolz

, Aus breitung des Deutschtums in Südtirol Bd. 4 S. 140. Dieses Gericht ist der Rumpf der alten Grafschaft Pustertal, der durch die Ab- bröckelung einzelner Teile infolge der Peudal- und IinmunitätsVerhältnisse stehen geblieben ist. Darauf weist schon der Umstand hin, daß dieses in älterer Zeit, im 13. und 14. Jh. nur „das Landgericht im PusteTtal', „judicium provinciale in valle Pustrissa' genannt wird. Es entsprach sicher einem alten Dingsprengel der Grafschaft, denn es hatte auch später nur eine einzige

angehört hat. Doch ist das jedenfalls eine jüngere Bildung, denn gewisse Umstände sprechen dafür, daß auch jener erstere Teil erst später vom Land gerichte im Pustertal sich vollständig losgelöst hat (s. oben S. 549), Die Ortschaften Ehrenburg und Montai des Gerichtes St. Michelsbuig gehörten zur Urpfarre Kiens-Pfalzen, deren Hauptgebiet dem Gerichte Schöneck unterstanden hat. Aber auch da können wir nachweisen, daß dieses Pfarrgebiet erst um das J. 1350 vom Landgericht im Pustertal losgetrennt

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