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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 338 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
Schloß Bruck und dessen Hauptleute im 14, und 15. Jh. scheint jene schon seit etwa 1300 keine wirkliche verwaltungsrechtliche Befugnis bedeutet zu haben, vielmehr kommt nun öfters ein ,,Hauptmann' zu Lienz oder auf Schloß Bruck vor, der wohl die höchste Amtsgewalt über die Stadt und das Landgericht im Auftrag der Grafen von Görz ausgeübt hat. So wird 1307 Hang Purgraf selbst als Hauptmann von Lienz erwähnt (LFerd. Mayerhofen Gen.); 1309, 1314 u. 1317 Cholo von Flasperch capitaneus und daneben

mit der Stadt Lienz und sicherlich auch mit dem Landgerichte seinem Feldhauptmann, dem Grafen Jan von Wittowicz. Dieser hat dann bald nachher „die Herrschaft, das Gesloss Bruk und die Statt Luentz mitsambt dem Landgericht daselben und aller ander Gerechtigkait und Zugehörung' dem Andrä von Weispriach, Brbhofmeister zu Tirol übergeben, eine „Brüderschaft' von einheimischen Leuten, die sich offenbar gegen diese fremden Herren erhoben hatte, führte die Herrschaft und Stadt Lienz wieder unter den angestammten

Fürsten Leonhard von Görz zurück und diesem gegenüber hat dann auch Weispriach auf seine Pfandrechte Verzicht geleistet 1 ). In der weiteren Regierungszeit dieses Fürsten dürfte das Stadt- und Landgericht Lienz stets unter seiner unmittelbaren Verwaltung gestanden haben. Im Urbar der Grafen von Görz von 1300 fol. 36 wird zwischen dem Gericht auf dem Lande und in der Stadt zu Lienz unterschieden und gesagt, daß beide der Landesfürst nach seinem Belieben vergebe, d. h. also nicht zu Lehensrecht

2 ). Nach dem Teilungsvertrage zwischen dem Grafen Heinrich und Albrecht von Görz *) Dies erwähnt eine Urkunde von 1467 März 11 ausgestellt von Andrä. von Weißpriach auf den Grafen Leonhard von Görz (IStA. Cameralarch. 9/3). „Etlich Brüeder haben die obge- nannte Herrschaft Stat Sloss und Landgericht Lienz eingenommen und das allea dem Fürsten und Herrn Graf Leonharten von Görz übergeben und eingeantwortet.' Nach der Chronik von Jakob Unrest waren diese Leute, die offenbar sich gegen die Bedrückung der fremden Pfandherren

erhoben und den angestammten Landesfürsten zurückbrachten, eine Rotte v on Erzknappen und Holzknechten, was offenbar eine parteiische Auffassung ist. Vgl. dazu Wutte in MÖIG. 38 S. 301. 2 ) „Item judicium ibidem (nämlich in Luentz) tarn in foro quam in provincia cum Chalts (Kais) et Chiriheim (späteres Landgericht Großkirchheim) dimittit dominus meus ad volun- tatem suam'.

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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 340 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
EL. Max das Schloß Brugg, Stadt, Amt und Landgericht Lienz sowie die Gerichte und Ämter Virgen, Defereggen und Kais, mit einem Worte die Herrschaft Lienz dem Freiherrn Michael von Wolkenstein-Rodeneck um 22.000 fl. auf ewige Rücklösung verkauft und sich hiebei die Landeshoheit, Steuer und Aufgebot, Bergwerk und Schatzfunde vorbehalten. Das Geschäft war also eigentlich einer Verpfändung ähnlich. Im J. 1507 wurde der Kauf- oder Pfandschilling auf 34.000 fl. erhöht 2 ). Die Wolkenstein haben infolge

, der eine ausgedehnte Materialiensammlung hierüber angelegt hat. 2 ) Abschrift der Urkunden IStA. Stift Hall Akten VIII, 4 und Kod. 41 fol. 42. Das Pfand - objekt heißt 1507 wörtlich so: „Unser Sloß Brugg und unser Stat Luenz mit sambt dem Ambt, Landgericht, die Maut, auch dem Mayrhof, Weingarten, Paumgarten und Güetern, auch die Clausen mit dem Gericht und darzue unser Ambt und Gericht genannt Kais, auch unser Sloß Rabenstein mit sambt dem Ambt Firgen und in Tefrigken, auch das Landgericht

da selbst, alles in unser Pfalzgrafs ehaft Kernten und Görz gelegen'...... Im weiteren Verlauf der Urkunde wird dann die zusammenfassende Bezeichnung „Herrschaft Luenz' gebraucht. Zugleich bestimmt die Urkunde, daß alle „Apellationen für unser Regiment zu Innsbruck beschehen sollen', 'wodurch die Vereinigung des Gebietes mit Tirol angebahnt war, der Kauf selbst soll nach dem Recht und Herkommen des Fürstentums der Grafschaft Tirol und Görz gemeint sein. Einen Acht - und Bannbrief für das Landgericht Lienz erhielten die Wolken

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