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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 280 von 283
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,1
Intern-ID: 95148
im ■wesentlichen mit. dem jetzigen zur Bezirkshaupt- mannschaft IAenz gehörigen k. k. Bezirksgericht Sillian zusammen, das im Jahre 1869 17 tO Häuser und 9862 Einwohner, 1880 10.079 Einwohner in 19 Gemeinden zählte. Sie stiess im Westen an die Herrschaft oder das Landgericht Toblach- Welsherg, im Süden an das venetianische Gebirge Camelan und an vtnetianische Bezirke, im Norden an das Thal und Landgericht Tefereggen und im Osten an die theilweise zu ihm, theilweise zum Landgericht Liens gekörige Herrschaft

), Peter Lenganer (1484) und Georg Scharlinger nur als Unterrichter vor (ibid.). Als mit dem Erlöschen der Grafen von Götz das Landgericht Heunfels auf Kaiser Max I. übergieng, verkaufte er dasselbe sofort um 30.000 fi. savimt Schloss auf ewige Rücklosung seinem Rathe Bischof Melchior von Brixen, zu welchem Pfandschilling er dem Bischöfe im Jahre 1516 noch weitere 10.000 fl. schlug (Statth.-Archiv, Urk.-Cop. 1, 71. 74). Aber Erzherzog Ferdinand IL löste diese wie die Herrschaften St. Michaelahurg

S. 455; 1808 S. 750 ff. Staffier 2, 364). In demselben Umfange wurde das Landgericht Sillian zwei Jahre später, als Pusterthal ostwärts von Toblach zum Königreich lliyrien kam, zu einem französischen Friedensgerichte. Von diesem Friedensgerichte wurde jedoch im Jahre 1813 das Gericht Anras mit Ausnahme der zwei Drütheile von TiUiach getrennt und mit Lienz vereint, wogegen man die neu errichteten Gerichts-Exposi- turen zu Innichen und die schon früher entstandene in Ampezzo dem Sillianer Landgerichte

unterstellte (Staffier 2 f 364). Mit 1. Mai 1817 wurden aber der eine von diesen Expositurbezirken ganz, der andere grösstenteils von Sillian getrennt r und so entstand das Landgericht zweiter Classe von Sillian im Umfange <2es Ge richtes Heunfels, nur um die ehemals brixnerischen Antheile in TiUiach vermehrt (Prov. Gesetzsamml. 1817, S. 203). Diesen Umfang hat Sillian auch nach seiner

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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 339 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
Landgericht Lienz von 1307 (s, oben S. 484) wird das „Landgericht außerhalb des Marktes oder der Stadt Lienz 5 5 als gemeinsam erklärt, ebenso die Einkünfte von den Jahrmärkten, vom Dingkorn, d. i. einer Abgabe bei den Taidingen sowie das Recht auf lediges Gut, das wohl von Erblosen oder von Verbrechern an den Landesherrn anfallen konnte. Graf Heinrich erhält ferner das untere Schergenamt im Landgerichte Lienz, die Lienzer Klause und das niedere Gericht über den Markt Lienz und dessen Bürger

kein. Anzeichen mehr. Die Benennung „Landgericht und Landbote' schon seit dem 13. Jh. und „Landtaiding' (s. unten S. 669) deuten auf den unmittelbaren Hervorgang des betreffenden Sprengeis aus der Grafschaft, doch findet sich für gewöhnlich der Ausdruck Landgericht und Landrichter bzw. judex provincialis für Lienz im 14. Jh. nicht, sondern einfach Richter oder judex von Lienz. Ob dieser das Richteramt auf dem Lande und in der Stadt zusammen oder nur eines von beiden bekleidet hat, kann daher nicht bestimmt

gesagt werden, doch ist ersteres anzunehmen. Erst seit etwa 1410 wird der Doppeltitel „Stadt- und Landrichter zu Lienz' gebraucht und damit bewiesen, daß beide Gerichtsämter in einer Hand vereinigt waren. Da 1441 der Graf von Görz „das Landgericht Lienz außerhalb des Malefiz' an Hans Katzpeek zu Bestand gibt (Görzer Repert. fol. 644), ist an zunehmen, daß auch sonst vielfach jenes Gericht vom Landesfürsten unmittelbar verliehen worden ist. Sonst sind nur Erwähnungen dieses Richters als Zeugen

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 112 von 536
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,2
Intern-ID: 95149
und der k. k. Bezirlcshauptmannschaß gleichen Namens bildet v/nd im Jahre 1869 228 Häuser und 2111 Einwohner, im Jahre 1880 2823 Einwohner zählte, war bis zum Beginne dieses Jahrhunderts der Hauptort der Herrschaft IAenz. Diese wmfasste seit dem 16. Jahrhundert im weitesten Sinne das Landgericht- oder Burggrafenamt IAenz, die Gerichte Lienzer Klause und Kais, das Landgericht Tefereggen und die Herrschaft Virgen, die salzburgischen Gerichte Windisch-Matrei und Lenqberg und den grössern Theil der brixnerisched Herrschaft Ani'as und stiess

somit an die Gerichte Flàschberg und Stall und die Herrschaft Petersberg in Kärnten, sowie a/n die Ehaft Kirchheim daselbst, an die Gerichte Neukirchen und Kapprun und auf die Herrschaft Mittersill in Pinzgau, an die Herrschaften Heun- fels, Toblach und Taufers in Tirol (Bibl. tirai. D. n. 912 f. 40. Burglechner 3, 4, 1244 ff.); im engem Sinne erstreckte sich jedoch die Herrschaft Lienz über das Stadt- und Landgericht oder Burggrafenamt Lienz und die Bezirke Virgin, Tefer- eggen, Kala und Lienzer

). Diese residirten 1 wenigstens seit dem 13. Jahrhunderte, in dei' Regel auf dem. Schlosse. IAenz, später Bruclc genannt. Daher bildete sich um dasselbe ein Burggi'afenamt, das spiitei 'C Landgericht IAenz, welches die Burggrafen in derselben Weise zu verwalten hatten, wie die von Tirol das Burggrafenamt um Meran; nur Lienz I. 595 gnaden richter Eangratzen Freinperger eurer gnaden begern, unser obligen und mainung, auf die hernach geschriben artigkl Ordnung ze machen, ver- dass das Lienzer Burggrafenamt

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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 338 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
Schloß Bruck und dessen Hauptleute im 14, und 15. Jh. scheint jene schon seit etwa 1300 keine wirkliche verwaltungsrechtliche Befugnis bedeutet zu haben, vielmehr kommt nun öfters ein ,,Hauptmann' zu Lienz oder auf Schloß Bruck vor, der wohl die höchste Amtsgewalt über die Stadt und das Landgericht im Auftrag der Grafen von Görz ausgeübt hat. So wird 1307 Hang Purgraf selbst als Hauptmann von Lienz erwähnt (LFerd. Mayerhofen Gen.); 1309, 1314 u. 1317 Cholo von Flasperch capitaneus und daneben

mit der Stadt Lienz und sicherlich auch mit dem Landgerichte seinem Feldhauptmann, dem Grafen Jan von Wittowicz. Dieser hat dann bald nachher „die Herrschaft, das Gesloss Bruk und die Statt Luentz mitsambt dem Landgericht daselben und aller ander Gerechtigkait und Zugehörung' dem Andrä von Weispriach, Brbhofmeister zu Tirol übergeben, eine „Brüderschaft' von einheimischen Leuten, die sich offenbar gegen diese fremden Herren erhoben hatte, führte die Herrschaft und Stadt Lienz wieder unter den angestammten

Fürsten Leonhard von Görz zurück und diesem gegenüber hat dann auch Weispriach auf seine Pfandrechte Verzicht geleistet 1 ). In der weiteren Regierungszeit dieses Fürsten dürfte das Stadt- und Landgericht Lienz stets unter seiner unmittelbaren Verwaltung gestanden haben. Im Urbar der Grafen von Görz von 1300 fol. 36 wird zwischen dem Gericht auf dem Lande und in der Stadt zu Lienz unterschieden und gesagt, daß beide der Landesfürst nach seinem Belieben vergebe, d. h. also nicht zu Lehensrecht

2 ). Nach dem Teilungsvertrage zwischen dem Grafen Heinrich und Albrecht von Görz *) Dies erwähnt eine Urkunde von 1467 März 11 ausgestellt von Andrä. von Weißpriach auf den Grafen Leonhard von Görz (IStA. Cameralarch. 9/3). „Etlich Brüeder haben die obge- nannte Herrschaft Stat Sloss und Landgericht Lienz eingenommen und das allea dem Fürsten und Herrn Graf Leonharten von Görz übergeben und eingeantwortet.' Nach der Chronik von Jakob Unrest waren diese Leute, die offenbar sich gegen die Bedrückung der fremden Pfandherren

erhoben und den angestammten Landesfürsten zurückbrachten, eine Rotte v on Erzknappen und Holzknechten, was offenbar eine parteiische Auffassung ist. Vgl. dazu Wutte in MÖIG. 38 S. 301. 2 ) „Item judicium ibidem (nämlich in Luentz) tarn in foro quam in provincia cum Chalts (Kais) et Chiriheim (späteres Landgericht Großkirchheim) dimittit dominus meus ad volun- tatem suam'.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Seite 212 von 283
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: 560 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/5,1
Intern-ID: 95148
des Bischofs Bruno zu verdanken, wenn Meinhard II., der ja schon die Gerichte Bodeneck und Gufidaun an sich zog, sie nicht auch um alle Schlosser und Lehen, alle gräflichen Hechte in der Brixner und Klausner Gegend brachte. Durch diese wurde jedoch die Grafschaft dea Eisackthales früh in zwei Hälften zerrissen und die eine kleinere dieser beiden Hälften wurde eben das Landgericht Sterzing. Eine Grafschaft Mareit, wie v. Bormayr annimmt, hat nie bestanden, die Grafen von Eppan haben überhaupt nie

der Freundsberger verblieb die Pflege und das Gericht zu Sterzing und Strassberg x bis zu ihrem Aussterben. Herzog Leopold III. versetzte im Jahre 1383 dem Ulrich von Freundsberg 2330 Mk. Br. darauf mit Ueberlassung des ganzen Einkommens von Gericht und Kasten, Herzog Friedrich IV. verwandelte im Jahre 1407 zu Gunsten der Gebrüder Hans und Ulrich von Freundsberg gegen deren Verzicht auf die Märkte Maf-rei und Steinach, auf das Landgericht Steinach und auf andere Sätze die Festen Strassberg und St.Pzler&berg

heim und die Regierung nahm diese Heimsagung am 14. Juli 1831 an und constituirte am 14. März 1832 das Landgericht Sterzing, das auch durch die spätern Organisationen keine Veränderung erlitt (Prov. Gesetz• samml. 1817, S. 19. Ferdinand. Bibl. LIII. i. 5). An der Stelle der heutigen Stadt Sterzing bestand schon in Römerzeiten ein grösserer Ort, eine römische Mansion an der via Claudia von Italien über den Brenner, namens Vipitenum (Itinerar Anton, und Theodor Mommsen, Corpus in- script. Latin

5
Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 340 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
EL. Max das Schloß Brugg, Stadt, Amt und Landgericht Lienz sowie die Gerichte und Ämter Virgen, Defereggen und Kais, mit einem Worte die Herrschaft Lienz dem Freiherrn Michael von Wolkenstein-Rodeneck um 22.000 fl. auf ewige Rücklösung verkauft und sich hiebei die Landeshoheit, Steuer und Aufgebot, Bergwerk und Schatzfunde vorbehalten. Das Geschäft war also eigentlich einer Verpfändung ähnlich. Im J. 1507 wurde der Kauf- oder Pfandschilling auf 34.000 fl. erhöht 2 ). Die Wolkenstein haben infolge

, der eine ausgedehnte Materialiensammlung hierüber angelegt hat. 2 ) Abschrift der Urkunden IStA. Stift Hall Akten VIII, 4 und Kod. 41 fol. 42. Das Pfand - objekt heißt 1507 wörtlich so: „Unser Sloß Brugg und unser Stat Luenz mit sambt dem Ambt, Landgericht, die Maut, auch dem Mayrhof, Weingarten, Paumgarten und Güetern, auch die Clausen mit dem Gericht und darzue unser Ambt und Gericht genannt Kais, auch unser Sloß Rabenstein mit sambt dem Ambt Firgen und in Tefrigken, auch das Landgericht

da selbst, alles in unser Pfalzgrafs ehaft Kernten und Görz gelegen'...... Im weiteren Verlauf der Urkunde wird dann die zusammenfassende Bezeichnung „Herrschaft Luenz' gebraucht. Zugleich bestimmt die Urkunde, daß alle „Apellationen für unser Regiment zu Innsbruck beschehen sollen', 'wodurch die Vereinigung des Gebietes mit Tirol angebahnt war, der Kauf selbst soll nach dem Recht und Herkommen des Fürstentums der Grafschaft Tirol und Görz gemeint sein. Einen Acht - und Bannbrief für das Landgericht Lienz erhielten die Wolken

6
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1924
Zur Geographie der deutschen Alpen : Professor Dr. Robert Sieger zum 60. Geburtstage gewidmet von Freunden und Schülern
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Seite 106 von 245
Autor: Sieger, Robert [Gefeierte Pers.] ; Deutsch ; Akademischer Geographenverein <Graz> / hrsg. vom Deutsch ; Akadem. Geographenverein Graz
Ort: Wien
Verlag: Seidel
Umfang: 234 S. : Ill., graph. Darst., Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 68 - 69
Schlagwort: g.Alpen;s.Geographie
Signatur: III A-5.400
Intern-ID: 140447
^ ne k der Spezialkarte von 1916 (von petelin, er Auerhahn), 2 km östlich vom Ofen. Er wird 1706 als „Petelinberg', 1755 als „Himberg, auch Hahnenwipfel' bezeichnet (Arnoldsteiner Arch. XXVI, 3! ni h'' it- u 'J u' ° ^ esc ^- Ver.). „Himberg' hängt jedenfalls mit ' ' ' Hirschkuh, zusammen. Die Arnoldsteiner Beschreibung von 1774 ' en ' j. n ' anna er § ünd „Petelin'. Bis zur Aufhebung der Landgerichte Vi'lilan'h ^ ^ anZ °r Sen , ™ J a ' ire 18ri stießen hier das Landgericht Burgamt D ' K n6 i Ara0ldstein

und das Landgericht Weißenfels zusammen. iJieDsberg, gelegen zwischen Hahnenwipfel und Wurzener Paß. Der 10 ® & ^' mdl sch „Tatmek' (von „tat', der Dieb) genannt, hat den Namen ,0 su 1 m entspringenden Diebsbach, der die Gerichtsgrenze zwischen em Gericht Kramegg und dem Burgfried Arnoldstein bildete und daher wie f° Vlf L e ^. n _ ere , Gerichts-Grenzbäche die Bezeichnung „Diebsbach' erhalten o * rrr e '^ lve Grenzbeschreibung- der Steuergemeinde Riegersdorf von 1827 (Kat. Mappenarchiv in Klagenfurt) nennt

den Berg „Diebsriegel'. Die eu s e ezeic nung ist bei der Art der Namengebung jedenfalls die ursprüng- ic e, a er erst vom 18. Jahrhundert an nachweisbar, die windische kommt schon m der Weißenfelser Beschreibung von 1664 vor. Die Gegend war im ' 18. Jahrhundert zwischen dem Landgericht Burgamt Villach und dem Land gericht Weißenfels strittig (vgl. Car. I, 1906, S 101) Die Würze n, der bekannte Paß, schon auf der' Karte von Kärnten von Wolfgang Laz, ersehenen um 1570, so genannt. Auf der Kärntner Seite

9
Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 86 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Landgericht Gries und Bozen, Vergabungen seit 1500 1528 Jakob Hubherr, 1533 Dr. Heinrich Peringer, 1536 Ludwig Bock, 1540 Christof Wein mann, 1567 Hans Unter, 1580 Michel Stolz, 1582 Stefan Kröll, 1583 Dr. Johann Bonner, 1592 Michel Wisenegg 1 ). Im J. 1609 erhielt dieses Amt eines Bozner Stadt- und Landrichters pflegweise Peter Wohlgemut 2 ). 1617 ebenso Christof Grebin er, 1635 Johann Lanser. 1643 versetzte die Regierung das Amt der Stadtgemeinde Bozen, löste es aber 1677 zurück und gab

es wieder pflegweise dem Johann Lanser, 1695 dem Johann Fermer, 1705 wieder pfandweise der Stadt gemeinde Bozen, die es nun bis 1806 innehatte. Damals wurde das Stadt- und Land gericht Bozen verstaatlicht und mit den Gerichten der Umgebung vereinigt. Das 1817 neu konstituierte Kollegiatgericht Bozen umfaßte für die erste Instanz nur das alte Stadt- und Landgericht Gries und Bozen samt dem Burgfrieden Sigmunds- kron und wurde erst 1849 mit dem bisherigen Landgerichte Karneid samt den alten Gerichten Ritten

, Jenesien, Molten und Neuhaus oder Terlan und Deutschnofen zum Bezirksgerichte Bozen vereinigt, wie dieses seither bestehen blieb 3 ). Die ital. Regierung hat 1922 der Pretura Bolzano auch das alte Gericht Sarntein zugewiesen (s. Lief. I. S. 52 f.). Das Landgericht Gries erstreckte sich, wie oben S. 246 erwähnt, im 13. Jh. und später über die Plarrsprengel (plebatus) Bozen und Gries, dieser früher und bis ins 15. Jh. auch Keller genannt 4 ). Doch gehörte vom ersteren die Malgrei Karneid zum Gerichte

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