Gerichtssaalberichtes: Unrichtig ist, daß der Innsbrucker Arbeiter I. G. im Jahre 1926 an die Innsbrucker Rechtsanwaltskammer an- zeigte, daß Dr. Gerbert Kofler der Frau des Beschwerde führers in der Werse nahegetreten sei, daß er ihr riet, sich von ihremManne scheiden zu lassen, richtig ist vielmehr, daß Julius Giuliani an den Disziplinarrat der Rechtsanwalts- kammer eine Anzeige erstattete, worin er behauptete, daß gegen mich eine Anzeige erstattet worden sei, wegen Ver führung minderjähriger Mädchen, daß ich in Begleitung
junger Mädchen, die dem Ansehen nach in die Schule gehen, gesehen worden sei, daß ich seiner Frau zur Scheidung ge raten habe ufw. Unrichtig ist weiterhin, daß Dr. Koster zu diesem Rate keinen anderen Grund hatte, als den, daß er einer dritten Person gegenüber äußerste: „Die Frau des G. sehe aus wie eine Madonna und möchte ich sie gerne — haben!" Richtig ist vielmehr, daß ich der Frau des Julius Giuliani, die mich um Rat bat, aus dem Grunde den Rat gab, sich von ihrem Manne scheiden zu lassen