würde, kein weiterer An spruch zusteht, in so ferne ihnen nicht ein Pfandrecht zu kömmt. K. K. Landgericht Jfchgl, den 22. Febr. »82s. Ofner, Landrichter. 2 Edikt. Von dem unterfertigten Landgerichte wird hiemit be kannt gemacht: Es sey dem Ignatz Winkler, BauerS- manne zu Plenail, wegen Unwirthschaftlichkeit und Hang zur Trunkenheit die eigene VermögenSverwaltung abge nommen, und ihm in der Person deS Jakob Moriggl all- dort ein Kurator aufgestellt worden. GlurnS, den 17. Febr. »tZsS. Gräflich von Trappisches
Landgericht. Putz, Landrichter. 2 Tod es - E rk läru ng. Jakob Obwerer von Jssing, welcher ungeachtet der ediktalischen, den öffentlichen Blättern eingerückten Vor ladung vom S. Oktober weder selbst erschienen, »och auf andere Art das Gericht von seinem Leben oder Auf enthalte in Kenntniß gejetzt hat, wird hiemit auf weiteres Ansuchen seiner Verwandten für bürgerlich todt erklärt, und de»en Nachlaßverinögen feinen gesetzlichen Erben ein geantwortet werden. Lorènzen, den ,l>. Febr. ,826. Gräflich