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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 13.11.1912
Umfang: 4
, hat in seinem Testamente vom 8. April 1302 zum Vorteile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25.000 fl. in 4o/oigeu, rücksichtlich 2 <>/oigeu Fondsobligatioucn mit der Widmung bestimmt, das; hievon die verfallenen Zinsen alle 2 Jahrs behoben werden uud daß der zweijährige Zin se,lbetrag mit Beobachtung einer ständigen Slb- wechslnng Im Geschlechte einmal einer Manns person, das andere Mal einer Weibsperson von der vorerwähnten Nachkommenschast des Jakob Sticker verteilt uud

verabfolgt werden solle. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, kön nen, so lange noch andere Jakob ^ticker'schc Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Be trag noch nicht erhalten haben, denselben wie derholt nicht beziehen, ungeachtet ihrer Kin der, welche diese Begünstigung , noch nicht ge nossen haben, mit den übrigen zum Stif- tungsbezugc berechtigten Blutsverwandten be fugt sind, auf denselben einen Anspruch: zu »lachen, wobei iiberhanpt weder Alter

, noch Würdigkeit, noch. Wohlhabenheit ein Hinder nis bewirkt, dieser Wohltat teilhaftig zu werden. Bei dein Zusammentreffen mehrerer Mit bewerber sollen sowohl iu Fälle», wo. nur Mauuspersoueu zusammentreffen, als auch in Fällen, wo. nnr Weibspersonen konkurrieren können, diejenigen Personen vorgezogen wer den, welche dem gemeinschaftlicheil Stammvater Jakob ^ticker dein Grade nach am nächsten sind, unter mehreren in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug

des höheren Alters sür sich hat und nnter mehreren gleichen uach Grad und Alter hat eiu gewähltes Los den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhande nen Nachkömmlinge des erwähnten Stamm vaters, welche noch nicht den Zisenbetrag er halten 'haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nach kommen den Stistuugsbcitrag schon bezogen hätten, oder niemand

von dieser Abstammung? sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hätte, so werden die Jakob Sticker- schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkommen zur wiederholten Beziehung d^cs Betrages zugelaffeu. Da nun die mit dem Stiftnngsgennffe sür die Jahre 1909 und 1910 beteilte Person eine Mauuspersou war und dadurch die gegen wärtig sür die Jahre 1911 »nd 1912 zn ver leihenden Interessen des derzeit in o/o igen Schuldverschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Betrage

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 19.11.1852
Umfang: 6
, als an die Stelle des früher bestandenen k. k. niederösterr. Land- rechtes getretene Stiftungsbehörde, wird hiemit bekannt gemacht: Joseph Philipp Sticker von Heimingthal, k. k. Rath und Hof-Futtermeister, hat in seinem Testaniente vom L.April 1302 zum Vortheile derNachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein StiftungZkapllal von 25,000 fl. 4°/„ rücksichtlich 2°/» Fonds-Obligatio nen mit der Widmung bestimmt, daß hieven die ver fallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben, und der zwei» jährige Zlnsenbetrag

mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das anderemal einer. Weibsperson von erwähnter Nach kommenschaft des Jakob Sticker ertheilt, und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, die schon einmal den zweijährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch anterc Jakob Sticker'sche Abkömmlinge verhauten sind, die diesen Betrag noch nicht erhalten haben, tenselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, die diese Begünstigung

Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten ist. Unter mehreren in Rücksicht des Grades gleichnahen Personen soll jene vergezogen werden, die den Vorzug des höhern Alters für sich hat und unter mehreren gleichen Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes LooS den Vcrnia zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS er wähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsen betrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall

» so lange dieser Umstand dauert, nicht beob achtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schcn Nach kömmlinge den Stistnngsbetrag schon bezogen hätten, oter Niemand von dieser Abstammung sich melden wür de, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schcn Nachkommen bis zur Ge-' burt fernerer Abkömmlinge zur wiederholten Beziehung des ZinsenbetragS zugelassen. Da nun mit dein Stifrungsgenusse für die Jahre 1349 und 1350 ein Mann betheilt worden, daher die für die Jahre 1351

und 1352 verfallenen StiftungS-' Interessen einer Person weiblichen Geschlechtes zu ver leihen kommen, so werken hiemit olle Jakob Sticker- schen Nachkömmlinge weiblichen Geschlechts, welche die sen Stiftungsgenuß noch nicht bezogen haben, aufge fordert, ihre Gesuche zur Erlangung deS StiftungS- genu»es für 1351 und 1852, welche mit den ihr Alter und ihren Verwandtschaftsgrad mit Jakob Sticker be weisenden Originalurkunden, dann mit ihrem Lebens- Zcugnisse versehen sein mül>en, so gewiß bis Ende

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 13.12.1888
Umfang: 8
, zu lassen. Innsbruck, 6. Dezember 1SL8. K. K. Landesgerichts-Präsidium. 2 Edikt. Nr. K484K Vom k. k. Landesgerichte in Wien wird bekannt ge macht: Josef Philipp Sticker von Haimingsthal, k. k. Rath und Hoffuttermeister hat in seinem Testamente vom 8. April 1302 zum Vortheile der Nachkommenschaft feines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25.000 fl. in 4<>/gigen rücksichtlich 2<>/gigen Fonds obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre behoben

werden und daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobach tung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte ein mal einer MannsP-rson, das anderemal einer Weibs person von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhan den sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihrer Kinder

vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehreren in Rucksicht des Grades gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höheren Alters sür sich hat und unter mehreren gleich nahen und gleich alten hat ei» gewähltes Los den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähn ten Stammvaters, welche uoch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes

sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömm linge den Stistungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Ge burt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Be ziehung des Zinsenbetrages zugelassen. Da nun der mit dem Stiftnngsgenusse für die Jahre 1885

und 1886 Betheilte eine Mannsperson war und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1887 und 1888 verfallenden und zu ertheilenden Interessen des derzeit in 5^/,igen Schuldverschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staat-schuld im Betrage von zwan zigtausend fl. ö. W. bestehenden Stiftungskapitales' zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Frauensperson zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nachkommen weiblichen Geschlechtes

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 21.08.1878
Umfang: 8
, hat in seinem Te stamente vom 3. April 1802 zum Vortheile der Nach kommenschaft feineS Großvaters Jakob Sticker ein Stis- tnngSkapital von 25000 st. in 4'/„ rücksichtlich 2?/, FondSobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hie-- von die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben wer den, nnd daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beob achtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das andere mal einer Weibs person von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt

werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mitden übrigen zum Stiftungobetrage berechtigten Blutsverwandten befugt find, aus denselben einen Anspruch zu machen, wobei überhaupt weder Alter noch Kindheit noch Wohlhabenheit

ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthalt theilhaftig zu werden. . Bei dem Zusamnienssuße mehrerer verwandter Mit werber sollen sowohl in Fällen, wo nur Manncöpersoiien zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen concuriren können, diejenigen Personen vorge zogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehrere in Rücksicht dcS Grades gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höheren Alters

für sich hat, nnd unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes Loos den Vozug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zin- senbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung

sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung des Zinsen betrages zugelassen. Da nun die mit dem StiftnngS- genusse für daS Jahr 1375 und 1876 znleyt betheilren Personen eine Frauensperson war, und dadurch die gegen wärtig für die Jahre 1377 unv 1373 verfallenden und zu vertheilendcn Interessen deS derzeit, in 5'/, Schuld verschreibungen der einheitlichen in Noten

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 05.02.1890
Umfang: 8
, T. des Johann Mair, Langeggerbauer. 29. Maria, T. des Joh Bapt. Cassan, Maler. 29. Anna, T. des Bigil Bott, Bahnbediensteter. ZI. Josef, S. deS Josef Thurner, Hausknecht. Getraute von Bozm und 12 Malgreien. Am 7. Jänner. Johann Jnnerebner. Gasthofbesitzer und Postmeister hier, mit Anna Spath von hier, Malers-Tochter. Heinrich Prantner von Unterrinn, Taglöhner hier, mit Arescenz Gschnell von Kältern. Jakob Kofler von NalS, PostamtsauShilfs- dimer hier, mit Filomena Pichler von Andrian m Dienstm hier. Georg

Siebenfacher von Hafling, Kleinhäusler dort, mit Elisabeth Werner von Gries, in Diensten hier. 8. Alois Zanotti von St. Jakob bei Bozen, wohnhaft dort, mit Dominika Mofer von Branzoll, wohnhast in St. Jakob. 13. Bartholomäus Paloro von Roncegno, Taglöhner in St. Jakob, mit Katharina Zanotti von St. Jakob. Franz Untergasser von Gais in Pusterthal, Müllergehilfe hier, mit Maria Putzer von Weithenthal, Privat hier. 21. Johann Keim von Brenner, wohnhast in Brixen, mit Anna Baudrexl von Partenkirchen in Bayern

, wohnhast in Bozen. Ptter Sartori von St. Jakob, Hausknecht hier, mit Anna Pircher von hier. Stefan Bernard von Tramin, Taglöhner hier, mit Maria Stauder von Nnserfran im Wald, wohnhaft hier. Cölestin Olivier von hier. Schmied hier, mit Josefa Mayr, Dienstmagd hier. Karl Patuzzi von Riva, Tischler hier, mit Maria Cortella, von Storo, Modistin hier. Verstorbene von Bozen nnd 12 Malereien. Am 1. Jänner. Maria Hollbrugger, led. Wirthschasterin, 52 I. alt, an Tuberkulose. Magdalena Ebeicher, geb

. Prackwieser, 68 I. alt, an Entkräftung. 2. Jakob Faßthaler, verehl. Tag löhner, 61 I. alt an Schlaglluß. Anna v. Hepperger, geb. v. Preu, Witwe/ 8! I. alt, an Lungenödem. Jakob Riedl, led. Harmonikamacher, 22 I. alt, an Herzfehler. 3. Pietro Mosgar, verehl. Bahnarbeiter, 62 I. alt, an Lungenödem. Crescenz Nunger, geb. Kompatscher, Gärtnersfrau, 72 I. alt, an Maras mus. 4. Barbara Mair, led. Taglöhnerin, 611. alt, an Lungen ödem. Josef Maas, verehl. Brenzledererbauer in TisenS, 59 I. alt, an Blasenleiden

, led. Knecht, 30 I. alt, an Lungenentzündung. Jakob Faber, led. Taglöhner, 51 I. alt, an Leberkrebs. 17. Anna, T. des Gustav Christoffö, Conditor, 2'/, I. alt, an Fraisen. Anton Höller, led. Wegmacher, 61 I, alt, an Lungmlähmung. Georg Pfaffstaller, verehl. Tag^ löhner, 39 I. alt, an Tuberkulose. Heinrich Vaja, verehl. Tischler, 26 I. alt, an Tuberkulose. 18. Johann Winkler, Witwer, Taglöhner. 74 I. alt, an Marasmus. Alois, S. des Josef Pfenner, Bauer, 6 I. alt, an Bronchitis. Franz Toblander

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 13.11.1852
Umfang: 6
, k. k. Rath und Hof-Futtermeister, hat in seinem Testamenle vom 8. April >802 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein StiftungSkapital von 25,000 fl. 4°/„ rücksichtlich 2'/<> Fonds-Obligatio nen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die ver fallenen Zinsen alle zwei Jahr« erhoben, und der zwei» jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das anderem«! einer Weibsperson von erwähnter Nach kommenschaft des Jakob

Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, die schon einmal den zweijährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden flnd, die diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, die diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zumStistungSbetrage berechtigten Blutsverwandten befugt sind, auf denselben einen An spruch zu machen und überhaupt weder Alter

noch Kind heit, noch Wohlhabenheit ein Hinderniß bewirket, dieser Wohlthat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenflusse mehrerer verwandter Mit bewerber soll sowohl in Fällen, wo nur Mannspersoncn zusammen treffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen konkurriren können, diejenige Person vorgezo gen werten, die den gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dein Grade nach am nächsten ist. Unter mehreren in Rücksicht des Grades gleichilahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug

des höhern Alters für sich hat und unter mehreren gleichen Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes LooS den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des er wähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsen betrag erhallen haben» einerlei GrschlechteS sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beob achtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'fchen Nach kömmlinge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand

von dieser Abstammung sich melden wür de, der denselben »och nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'sche» Nachkommen bis Hur Ge burt fernerer Abkömmlinge zur wiederholten Beziehung des Zinsenbetrags zugelassen. Da nun mit dein StifrungSgcnusse für die Jahre >849 und 185l) ein Mann betheilt worden, daher die für die Jahre 1851 und 1852 verfallenen Stiftungs- Interessen einer Person weiblichen Geschlechtes zu ver leihen kommen, so werten hieinit alle Jakob Sticker- schen Nachkömmlinge weiblichen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 4
Datum: 20.10.1916
Umfang: 4
. Für den k. k. Statthaltereirat: I an etschek in. p. Erinnern ngen. G.-Z. Ld II 58/16 tK d i k t. Wider Valentin, Franz nnd Panl Sebastiani, 'Anna Vivaldi, geb. Sebastiani irnd Josef Seba stiani, deren Aufenthalt unbekannt ist, nnd die AZerlaffenschaft nach Therese Kassagranda, geb. Sebastiani, wurde bei dem k. k. Bezirksgerichte Meran vou Jakob Friedl, Gastwirt in Burg stall, ivegeu 90 Kronen s. eine Klage ange bracht. 'Ans Gruild der Klage wurde beim unterzeichneten Gerichte Tagsatznng zur münd lichen Verhandlung ans

/16 Vom k. k. Landesgerichtt; in ZR^. Wien wird hiemil bekannt gemacht: Joses Philipp Sticker von Haimingtal, k. k. Rat und Hossuttermeister, hat in seinem Testa mente vom 8. April 1802 znm Vorteile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25.000 Gulden in Ivrozentinen rücksichtlirk 2vrozentiaen Fonds- obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre behoben werden nnd das; der zweijährige Zinsen- betrag mit Beobachtung einer ständigen ZLb

- niechflnng im Gefchlechte einmal einer Manns person, das anderemal einer Weibsperson von der vorerwähnten Nachkommenschaft des Jakob Sticker erteilt und verabfolgt werden solle. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, kön nen, solange uoch andere Jakob Sticker'sche Ab kömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstignng noch nicht genossen

haben, mit den übrigen znm Stistungsbezuge berech tigte» Blutsverwandte» besagt sind, auf deu- felben einen Anspruch zu machen, wobei über haupt weder Alter, uoch Würdigkeit, noch Wohl habenheit ein Hindernis bewirkt, dieser Wohltat teilhastig zn werden. Bei dem Zusammentreffen mehrerer Mitwerber sollen sowohl in Fällen, wo nnr Mannsper sonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibsperfouen konkurrieren können, die jenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker

, nicht beobachtet. Weuu alle lebenden Jakob Sücker'sche» Nach kommen den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder niemand von dieser Abstammung sich mel den würde, der denselben noch nicht erhalte» hätte, so werden die Jakob Slicker'fchen Nach- kömmlinge bis znr Gebnrt fernerer Nachkommen znr wiederholten Beziehung deS Betrages zuge lassen. Da nuu die mit dem Stistungsgennssc sür die Jahre 1913 uud 1914 beteilte Person eine Mannsperson war uud dadurch die gegeuwärtig sür die Jahre 1915 uud 1916

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 14.12.1888
Umfang: 8
Vom k. k. Landesgerichte in Wien wird bekannt ge macht: Josef Philipp Sticker von Haimingsthal, k. k. Rath und Hoffuttermeister hat in seinem Testamente vom 8. April 1802 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25.000 fl. in 4»/oigen rücksichtlich 2°/zigen Fonds obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre behoben werden und daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobach tung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte

ein mal einer Mannsp rson, das anderemal einer Weibs person von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'fche Abkömmlinge vorhan den sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihrer Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen

zum Stiftungsbetrage berech tigten Blutsverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch zu machen, wobei überhaupt weder Alter noch Kindheit noch Wohlhabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenflusse mehrerer verwandter Mit bewerber sollen sowohl in Fällen, wo nur Manns personen zusammentreffen, als auch in Fällen wo nur Weibspersonen concurriren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm Vater Jakob Sticker dem Grade

, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömm linge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Ge burt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Be ziehung des Zinsenbetrages zugelassen. Da nun der mit dem Stiftungsgenusse für die Jahre 1885 und 1886 Betheilte eine Mannsperson war und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1887 und 1888

verfallenden und zu ertheilenden Interessen des derzeit in 5°/,igen Schuldverschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Betrage von zwan zigtausend fl. ö. W. bestehenden Stiftungskapitales zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Frauensperson zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nachkommen weiblichen Geschlechtes, welche diesen Stiftungsgenuß noch nicht bezogen haben, aufgefordert, ihre mit den, ihr Alter

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 17.11.1852
Umfang: 6
. vr. Sandbichler, Bezirksrichter. 2 Edikt. Nr. 3S3S0 Von dem k. k. Landesgerichte in Wien, als an die Stelle , des früher bestandenen?, k. niederösterr. Land rechtes getretene StiftungSbehörde, wird hlemit bekannt gemacht: Joseph Philipp Sticker von Heimlngthal,f. Rath und Hof-Futtermeister, hat in feinem Testament» vom 8. April 1802 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvatets Jakob Stick,r ein Stiftungskapital von 25,000 fl. 4°/<> rücksichtlich S°/c> Fonds-Obligatio nen mit der Widmung bestimmt

, daß hievon die ver fallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben, und der zwei» jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das anderemal einer Weibsperson von erwähnter Nach kommenschaft des Jakob Sticker ertheilt' und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, die schon einmal den zweijährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, die diesen Betrag noch nicht erhalten

konkurriren können, diejenige Person vorgezo gen werden, die den gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten ist. Unter mehreren in Rücksicht des Grades gleichnahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höhern Alters für sich hat und unter mehreren gleichen Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes LooS den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des er wähnten .Stammvaters, welche noch nicht den Zinsen betrag erhalten haben, einerlei

Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beob achtet- Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden wür de, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkommen bis zur Ge burt fernerer Abkömmlinge zur wiederholten Beziehung des Zinsenbetrags zugelassen- Da nun mit dem Stiftungsgenusse

für die Jahre 1849 und 1850 ein Mann betheilt worden, daher die für die Jahre 1851 und 1852 verfallenen Stiftungs- Jntercssen einer Person weiblichen Geschlechtes zu ver leihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker- fchen Nachkömmlinge weiblichen Geschlechts, welche die sen StiftungSgenuß noch nicht bezogen haben, aufge fordert, ihre Gesuche zur Erlangung des Stistungs- genulles für 1851 und 1852, welche mit den ihr Alter und ihren Verwandtschaftsgrad mit Jakob Sticker be weisenden Originalurkunden

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 22.01.1875
Umfang: 8
Der k. k. Bezirksrichter: Walln öfer. 2 Edikt. Nr. 1V112S Von dem k. k. Landesgerichte in Wien wird hiemit bekannt gemacht: Josef Filipp Sticker von Haimingstal, k. k. Rath und Hossuttermeister, hat in seinem Testamente vom S. April 1302 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein StiftungSkaPital von 25000 fl. 4°/,gen rücksichtlich 2v/,gen Fonds- Obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle 2 Jahre erhoben, und der 2jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung

einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer MannSperson, das andere Mal einer Weib Person von vorerwähnter Nachkommenschaft der Jakob Sticker ertheilt und verab- solgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal den ganzjährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Ab kömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wieverholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen

haben, mit den übrigen zum StistungS- betrage berechtigten Blutverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch zu machen und überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohlbehabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohllhat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenfluß? mehrerer verwandier Mitbe werber sollen sowohl in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen concnriren können, diejenigen Personen vor gezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob

dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sricker'schen Nachkömmlinge den StistungSbeirag schon be zogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melven würde, der denselben noch nickt erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS ZinsenbetrageS zugelassen. Da nun die mit dem StislungSgenuß für die Jahre 1871 und 1872 zuletzt berheilte Person eine Frauens person war und dadurch

die gegenwärtig für die Jahre 1873 und 1374 verfallenden und zu »ertheilenden Interessen deS derzeit in S°/ggen Schuldverschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Betrage von zwanzigtausend Gulden ö. W. bestehende StistungSkapitaleS zu Folge der oben angeordneten Ab wechslung im Geschlechte einer MannSperson zu ver leihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'- schen Nachkommen männlichen Geschlechtes, welche diesen Stiftungkgenuß noch nicht bezogen haben, aufgefordert

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 25.01.1875
Umfang: 8
von Haimingstal, k. k. Rath und Hossuttermeister, hat in seinem Testamente vom 3. April 18(12 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Slicker ein Stiftungskapital von 25000 fl. 4<>/ggen rücksichtlich 2»/ggen FondS- obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle 2 Jahre erhoben, und der 2jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer MannSperson, das andere Mal einer Weib'person von vorerwähnter Nachkommenschaft

der Jakob Sticker ertheilt und verab folgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal den ganzjährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Ab kömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zum StiftungS- betrage berechtigten Blutverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch

zu machen und überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohlbehabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenfluß« mehrerer verwandter Mitbe werber sollen sowohl in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen concuriren können, diejenigen Personen vor gezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob Sricker dem Grade nach am nächsten sind; unter mehreren in Rücksicht des GradeS gleich nahen .Personen

, soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, ui>v unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes L00S den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den StistungSbetrag schon

be zogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS ZinfenbetrageS zugelassen. Da nun die mit dem StiftungSgenuß für die Jahre 1871 und 1872 zuletzt betheilt« Person eine Frauens person war und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1873 und 1874 verfallenden und zu »ertheilenden Interessen deS derzeit in 5°/,gen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 4
Datum: 15.11.1912
Umfang: 4
Ä < '^G.-Z. 9375/12 Vom k. k.' LandeSgerichte. in Z.-N.^S Wien wird hiemit bekanntgeben: Josef x'zPhi l i PP!» Mtä ck er i von H ai-- ,ii iilgs tha l, k. 'k. Rat Und Hoffuttermeister, hat in seinem Testamente vom 3. Älpril 1802 zum Vorteile der ^ Nachkommenschast seines Großvaters Jakob Sticker ein StiftnngSkapital von 25.000 sl. in 4.o/oigen, rücksichtlich 2o/oigen Fondsobligationen mit - der - Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen 'Zinsen alle 2 Fahre behoben

werden und daß der zweijährige Zin senbetrag mit Beobachtung. einer ständigen Ab wechslung im Geschlechte einmal einer Manns person, das andere Mal einer . Weibsperson von der vorerwähnten Nachkommenschaft des ^Jakob Sticker. verteilt uud - verabfolgt werde» solle. . > - Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, kön nen, so lange noch andere Jakob i-ticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Be trag noch nicht erhalten haben, denselben wie derholt nicht beziehen

können, diejenigen Personen vorgezogen wer de«, welche, dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehreren in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen' soll ^jeue vorgezogen werden, die den Vorzug des Höheren Alters für sich.l«t uud unter mehreren gleichen nach Grad und Alter hat ein gewähltes Los den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhande nen Nachkömmlinge. des erwähnten Stamm vaters, welche 'noch nicht den Zisenbetrag er halten haben, einerlei Geschlechtes

sein, . so wird die Abwechslung im Geschlecht? von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand danert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nach kommen den ^tistungSbeitrag schon bezogen hätten, oder niemand von ineser Äbstammnng sich melden würde, der denselben noch nicht erhallen hätte, so werden die Jakob Sticker- schen Nachkömmlinge bis zur Geburt seruerer Nachkommen zur wiederholten Beziehung des Betrages zugelassen. Ta nun die mit dem Stiftuugsgeuusse für die Jahre 1909 und 1910 beteilte Persott

eine Mannsperson war und dadurch die gegen wärtig sür die Jahre 1911 uud 1912 zu ver leihenden Interessen des derzeit in 4!/t'/oigen Schuldverschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Betrage vou 20.000 fl., daS ist 40.000 Kronen, bestehenden .-tistttngSkapitalcs zufolge der oberwähnten Ab wechslung im Gefchlechte einer Weibsperson zn verleihen sind, so werden hiemit alle Jakob sticker'schen Nachkommen weiblichen Geschlech tes , welche den Stistnngsbetrag noch nicht be zogen chaben

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 06.06.1864
Umfang: 6
fl. 4°/. rückstchtlick 2°/o FondS.Obligationrn mit der Widmung bestimmti daß hievon dle verfallenen Zinsen alte 2 Jahre erhoben und der 2jährige Zinfenbetrag mit Beobachtuna einer beständigen Abwechslung 'm Geschlechte, einmal einer Mannsperson, das andere Mal einer Weibsverlon von erwähnter Nachkommenschaft des Jakob Stick«,- ertheilt, und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, die schon einmäl den gan». jährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lanae noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge

, Personen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibspersonen concurriren können, diejenige Person vorgezogen werden, die dem gemeinschaft- lichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten ist. Unter mehreren in Rücksicht des Grades gleich Nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des bvherdn Alters für sich hat und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes LooS den Vorzug zu ent scheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten

Stammvaters, welche noch nicht den Zinfenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung km Ge schlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sttcker'schen Nachkömm linge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde) der denselben noch nicht erhalten bat, so werden die lebenden Jakob Sticker'fchen Nachkom men lis zur Geburt fernerer Abkömmlinge zur wie verholte

Beziehung des Zinfenbetrages zugelassen. Da nun die mit dem Stiftungsgenusse für die Jakre 1861 und 1862 zuletzt betheilte Person eine Mannspcrson war, und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1863 und 1864 zerfallenden und zu v-rtheilenden Sliftungsinteressen zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Weibsperson zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge weiblichen ^ Geflechtes, welche diesen Stiftungsgenuß noch nicht bezogen baben, aufgefordert

, ihre mit den ihr Alter und ihren Verwandtschaftsgrad mit dem Stammvater Jakob Sticker beweisenden Original-Urkunden, dann mit idrem Lebenszeugnisse belegten Gesuche um Er, langung des StiftungsgeuusseS für die Jahre 1863 und 1864 so gewiß bis Ende Oktober 1364 bei dem k. k. Landesgerictite in Wien zu überreichen, widrigeiis auf später eingebrachte, so wie auch auf nicht mit obigen Urkunden gehörig belegte Eingaben kein Bedacht-genommen, sondern mit der Zuweisung ohne Nückstcht auf diese spätern oder nicht gehörig

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 18.10.1916
Umfang: 4
wird hiemit bekannt gemacht: Joses Philipp Stickcr von HaimiNgtal, k. k. Rat ilird-Hösfuttcriueistcr, hat in seinem Testa mente vom 8. April 1802 zum Vorteile der ! Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25.000 Gulden in Iprozentigen rücksichtlich 2prozentigen Fonds- obligationen mit der Widmung bestimmt, das; hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre behoben werden und daß der zweijährige Zinsen betrag mit Beobachtung einer ständigen Ab wechslung im Gefchlechtc

einmal einer Manns person, das auderemal einer Weibsperson von der vorerwähnten Nachkommenschaft des Jakob Stickcr erteilt und verabfolgt werden solle. Diejenigen Persoueu, welche bereits einmal einen solchen Zinfenbetrag bezogen haben, kön nen, solange noch andere Jakob Sticker'sche Ab kömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen znm Stiftungsbezuge

berech tigten Blutsverwandten befugt sind, auf den selben einen Allspruch zu inachen, wobei über haupt weder 'Alter, noch Würdigkeit, noch Wohl habenheit ein Hindernis bewirkt» dieser Wohltat teilhastig zu werden. Bei dem Zusammentreffen mehrerer Mitwerber sollen sowohl iu Fällen, wo nnr Mannsper sonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibspersonen konkurrieren können, die jenigen Personen vorgezogen werden, wekche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten

. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nach kommen den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder niemand von dieser Abstammung sich mel den. würde, der denselben noch nicht erhalten hätte, so werden die Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge bis znr Geburt fernerer Nachkommen zur wiederholten Beziehung des Betrages zuge lassen. Da uun die mit dem Stiftnngsgennsse für die Jahre 1913 und 1914 beteilte Person eine Mannsperson war nnd Dadurch die -gegomvä^'tig für die Jahre 19 l5 und 1916 zu verleihenden Interessen

des ^derzeit in 4i/^prozentigeirSchuld verschreibungen der einheitlichen, in Noten, ver zinslichen Staatsschuld im Betrage von 20.000 Gulden gleich 40.000 Kronen. bestehenden Stif tungskapitales znfolge der oberwähnten Ab wechslung im Geschlechte einer Weibsperson zu verleihen sind, so werden hiemit alle Jakob Stickcr'schen Nachkommen weiblichen Geschlechtes, welche den Stistnngsbetrag noch nicht bezogen haben, aufgefordert, ihre mit den ihr«,Alter und ihren Verwandtschaftsgrad mit dem Stamm vater Jakob

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 19.10.1880
Umfang: 8
'iW'ler ^ --Ü2-N. 24l. Innsbruck, den RS. Oktober Erledigungen. 2 Edikt. Nr. 64859 - Von dem k. k. Landesgerichte in Wien wird hiennt bekannt gemacht: Joses Filipp Sticker von HaimingSthal, k. k. Rath und Hoffuttermeister, hat in seinem Testamente vom S..April 1302 zum Vortheile der Nachkommenschaft seiiieS Großvaters Jakob Sticker ein Stistungscapttal von 2S000 fl. in 4»/,igen, rücksichtlich 2 '/g FondSobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre

erhoben werden und daß der zweijährige Zinsenbelrag mir Beobachtung einer bestän digen AvwechSlnng im Geschlechte, einmal einer MannS- ^ Person, das andere Mal einer Weibsperson von vorer- . wähnter Nachkommenschaft deS Jakob Sticker ertheilt u>'d ! Verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche be- z reitS einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, ' können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömm linge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten

concuriren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm- - dater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehreren in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug deS hoher» Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich 'Alten hat ein gewähltes Loos den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle Vorhände Nach kömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten

haben, einerlei Geschlech tes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Ge schlechte von Fall .zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den StiftungSbetrag schon bk-nsikn hätten, over Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jarob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS Zinsenbelrages zugelassen

. Da nun die mit dem Stistungsgennsse für die Jahre 1L77 und 1378 zuletzt beiheilte Person eine Mannsperson war, und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1379 und 1330 verfallenden und zu vertheilenden Interessen des derzeit in 5^/gigen Schuldverschreibungen der einheitlichen in . Noten verzinslichen Staatsschuld inr Betrage von Zwanzig Tausend st. ö. W. bestehenden StifiungSeapitals zu Folge der oben angeordneren 'Abwechslung im Ge schlechte einer FrauenS-Person zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 06.12.1886
Umfang: 8
der Nachkomme», i ^„et Stadtbezirke wohnen, schast seines Großvaters Jakob dicker ein StiftungS. j Dieselben müssen d-S 14. Lebensjahr zurückgelegt kapltal von 25000 fl. ln rücksichllich 2 /gigen i achtjährigen Schulpflicht Genüge geleistet haben, FondSobligationen mit der Widmung bestimmt, dap hie- , dürfen nicht im Genusse eines S.ipenviumS sein und h-ben von die versaUenen Zinsen alle 2 Jahr- behoben werden j sich durch 4 Jahr- tn dem bei den F.F. Ursulinen und daß der. zweijährige Ztn,enbe.rag

, oder bis zu ihrer Penflonirung angehört haben. Diese Ausstattung wird am 2V. April 1887 ver liehen, j:doch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu dem bethellten Mädchen die Frist bis Ende Oktober 1887 offen steht. Dle bezüglichen Gesuche sind mit dem Taufscheine, Sitten- und MittellostgkeitSzeugnisse, sowi- mit dem Nach weise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich von vorerwähnter Nachkommenschaft deö Jakob Sticker j ertheilt und verabfolgt werden soll^ > Diejenigen Personen, welche bereits

einmal einen solchen - Zinsenbetrag bezogen haben, können, solange noch andere , Jakob Stickersche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhallen haben, denselben wieder- « holt nicht beziehe», ungeachtet ihre Kinder, welche diese , Begünstigung noch nicht genossen haben, mir den übrigen j zum SlistungSbetrage berechtigten Blutsverwandten be» » fugt sind, auf denselben eine» Anspruch zu machen, wo- j bei überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohl habenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthat theil

haftig zu werden. Bet dem Zusammenflüsse mehrerer verwandten Mit bewerber sollen, sowohl tn Fälle», wo nur Manns personen zusammentreffen, als auch tn Fälle», wo nur Weibspersonen konkurrlren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter Mehreren tn Rücksicht deS GradeS gleich nahen Personen, soll jene vorgezogen werden, vle den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen

und gleich Alten hat ei» gewähltes LoS den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS erwähn, ten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag er- halten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die an- geordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Slicker'schen Nachkömm linge den Stiftungsbetraz schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser 'Abstammung sich melden

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 16.02.1869
Umfang: 6
Konvokationeu. z Edikt. Nr. 173 Nachdem Franz Untergasser, Bäckerwirth ju Gat«, durch setnen Vertreter Hr. vr. MeuSburger in Bruneck, wegen 14 fl. 40 kr. öst. W. sammt An» hang neuerlich um Anordnung einer Verhandlungs- tagfahrt über die VerbotSrechtfertigungSklage äoxravs. L0. Nov. v. IS. Z. 3120 gegen den früher irrig ^alS Äakob Urthaler, nunmehr aber berichtigungsweife als Jakob Bruggenvller, Taglöhner von St Georgen bezeichneten unbekannt wo abwesenden Geklagten an gelangt

hat, so wird dem Jakob Bruggeuoller be- deutet, daß über dieses Anlangen auf 24. Fe bruar ,d, IS, 9 Uhr Vormittags Hieramts Tagfahrt anbe- raümt und dem Geklagten auf seine Wag und Ge fahr Herr vr. Mayr, k. k. Advokat hier, als Ver treter bestellt wurde, welchem allsüllige Behelfe mit zutheilen sind, falls Geklagter nicht vorziehen sollte in Person zu erscheinen oder einen andern Sach. Walter namhaft zu machen. K. K. Bezirksgericht Bruueck , > am SV. Jänner 18kg. ^ Hibler. s Erbeuvorrufungs-Edikt

, der nicht angetretene Theil der Ver- lassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbs erklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, bis sie durch Verjährung nickt erloschen waren. Rattenberg, den 15. Jänner 1369. : Schandl. ^ S Edikt. Nr. 1715 Johann Hittler, Schlosser am See in St. Jakob hat um Amortksirung des seinen Mündeln den min derjährigen Jakob Brugger'schen Kinder aus St. Zakob

, und im Nichterzielungs- salle zur Wahl des Vermögensverwalters und der Gläubiger-Ausschüsse, sowie zur Festsetzung der weiteren Bestimmungen nach den ZZ. 92 und 93 der wg. G. O. Tagsatzung auf den 2. März d. Js. Vormittags 9 Uhr bei diesem Gerichte anbe raumt. K. K. Bezirksgericht Zell am Ziller am 4. Februar 1369. V o g l. 3 Konkurs 'Edikt Nr. 177 über der minderj. Kinder des Jakob GriMM. Vom k. k. Bezirksgericht W-Matrei wird über das gesammte bewegliche und über das in jenen Kronländern, in welchen die Civil

-Jurisdiktions- Norm vom 20. November 135L Giltigkeit hat, be. findliche unbewegliche Vermögen der minderjährigen Kinder des Jakob Grimm beim Schmidt zu Hof, Gemeinde Hopfgarten tn Desereggen der Konkurs eröffnet. Wer an diese Konkursmasse eine Forderung stellen will, hat dieselbe mittelst einer Klage wider die Konkursmasse bei diesem Gerichte bis 27. Februar d. Js. anzumelden, und tn der Klage nicht nur die Richtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, krast dessen er tn diese oder jene Klasse gesetzt

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 07.02.1879
Umfang: 8
werden und werden auch vor der Feilbietung bekannt gegeben. Die Hypothekargläublger haben ihr« Pfandrechte bet Vermeibung der gesetzlichen Folgen bis zum ersten Feil- bietungStermine hierorts anzumelden. K. K. st. d. Bezirksgericht Bozen am 21. Jänner 1879. 7 PfeifferS b erg. I Edikt. ^ Nr. 41 In der ErekutionSfache der Anna Peer in Abfam durch Dr. Stolz gegen die Eheleute Jakob Steinlechner und Maria geb. Steinnacher in Abfam pct. 787 fl. 50 kr. nebst Anhang werden die schuldnerischen Realitäten als: Cat.-Nr. 727 eine Behausung

. 28 TribuS. Nealitäten- 1 Versteigerungs Edikt. Nr. 515 Ueber erekutiveS Ansuchen deS Jakob Gerstl in Marling durch Herrn Dr. Haller gegen Johann Almberger, Be sitzer deS LocherguteS auf LaberS, pct. 150 fl. werden nachbeschriebene Realitäten deS Schuldners als: 1. daS sogenannte Lochergütl auf ^LaberS, Cat.-Nr. 1930 der Gemeinde Mais mit den Bestandtheilen: Lit. eine Feuer - und Futterbehausung mit Nr. 17 bezeichnet; Lit. 15, ein Krautgarten mit Reben belegt von 9 LIMft.; Lit. Ö, ein Acker und Weinbau

In der (5rckuiio»Ssache deS Franz Reiterer in Vöran durch Dr. von Larcher in Bozen gegen Jakob GluS, Bauersmann in Kältern, pct. restliche 200 fl. ö. W. wird die schuldnersche Realität Cat -Nr. 2KS3 Acker und^ Weinbau-in Badteith von 10 Starland, gränzend 1. Sebastian Seppi, 2. Stefan Andergassen, 3. Gemeinde wald, 4. Al»iS Andergassen, um de» AuSrusSpreiS von 2800 fl. am 22. April, eventuell 13. Mai 1379 Nachmittags 3 Uhr HlergerichtS Nr. 5 öffentlich feilge bothen werden. Die Hypothekargläublger haben ibre

. WieShaber irr St. Jakob pcto. 113 fl. K4 kr. f. A. wird am 13^ eventuell am 31. März 1879 jedesmal um 9 Uhr Vormittags im dieSger. Amtszimmer Nr. 7 die nachbe zeichnete dem Josef Kienlechner in St. Jakob gehörige Realität unter den bei diesem Gerichte einzusehenden un5 unmittelbar vor der Versteigerung kundzumachenden Be dingungen der öffentlichen Feilbietung unterzogen werden alS: Ackerfeld von 1080 neuen Klaftern au» Cat.-Nr. 1059 in St. Jakob mit darauf neu erbauter Behausung, gren zend 1. an Hrn

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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 10
Datum: 31.12.1864
Umfang: 10
. 269 „ A. Kirchebuer mit Familie. 270 » Anton Egger, Güterbesitzer. 271 „ Johann Kiechl, Ritter des k. k. Leopold-Ordens und Landeshauptmann. 272 „ Johann Zipperle, Pfarrchorregent. 273 „ Jakob Nebl mit Familie. 274 „ l)r. Franz Mayrl, k. k. Notar, mir Gemahlin. 275 ., Andrä Oettel, Privat. 276 Frau Karoliua Witwe Rottensteiner geb. Moar, mit Familie. 277 ., Anna Witwe Neuranter mit Familie in Gries. 278 Hochw. Herr Johann Nenrauter, Pfarrer in Kurtatsch. 279 Herr Heinrich Wachtler. 280 „ Johann

über dieselben eingelangt sind, werden dieselben von hente an durch 14 Tage in der Stadtkammer zur öffentlichen Ein- sicht aufgelegt und hierauf der Berathung des Gemeindeausschusses unterzogen werden. Stadtmagistrat Bozen, am 26. Dezbr. 1864. Der Bürgermeister: Dr. Streiter. Nr. 8086. «148 311 Edikt. Vom k. k. Bezirksgericht Meran wird hiemit bekannt gemacht, daß in der Enkutionssache des Jakob Platter von Riffian wider Ursula Crb am Zeizaltgnte auf Gfeis pto 412 fl. 12 kr. ö. W. vie angesucht,.' erekutive Versteige

bis 13. Jänner an die Statthalte rn Innsbruck. (27ll). — Lehrerstille sür Physik n. Mathematik am Gymnastum in Trieft, Gehalt 9 lS fl. Gesuche bis 15. Zänner a» die Ilatt- halterei dort (27S). — Stndienstipendium des Jakob v. Zchellenburq soll ST sl., 57 kr. Gesuche bis 15. Jänner an den LandeSaiisschns in Laibach. Stiidieniiivtiidlum des Zoh. Ganneider von ll sl. Gesuche bis 17. Iämier an das B. A. Klausen. (27k) — GerichtSaijunktenftelle mit SW fl. Gehalt. Gesuch« binnen I t Tagen a» das LandesgerichtS

-Präfldium Innsbruck. (278). — Fin.'n^wach-Commissärstelle in Tirol ll). Diätenkl. mit 340 ft. Gehalt, und — Einnehme, sselle b im Zollamte Fußach S. Diätenkl. Gehalt Klo fl, Gesuch- binne» t Wochen an die Fin7-Land.-Dir. Innsbruck. (27S). — Vergschreiberstellell. Diätenkl. mitSVV ff. Gehalt. Gesuche binnen 4 Wochen a» die Berg- u. Salin -Dir. Hall. (2?ö). — Studienflivendium des Jakob Dnelli au» Schnist«. Pfarrer in Ginthnrmen. von 2l>» fl. Gesuche bis 13. Jänner an da» B. A. Feldkirch

. (S?g). Kundmachung des B. A. Hall, daß sür Jakob Reityler, Schmied in Te.s>, Simon Kirchebuer. BanerSinan dort als Kurator bestellt wurde. <2?S). Kuratel über Zhc e» Miller. Jurer Thres. in Hall, wegen Berriicktiieit. lknr. Dr. Anton Rautenkranj in Hall. (278). Konkurs über Johaim Naßler, Müller in Obeiplanken, An- »itld. bis Ili. Jänner, kaqsastunz 20. Jänner beim B. Sk. WelSber.,. (S7g). — über Johann Walch, Leinwandhändler in Neumarkt, An meldung bis 28,, Tagsatziiuz Zt. Jänner beim B. A. Neu- markt. (276

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Der Burggräfler
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Seite 7 von 8
Datum: 09.04.1913
Umfang: 8
Alois, Tirol, 3855, Senn Mich! jnn., Meran, i, Pircher Johann tun , Riffian, 4003, Leimgruber Hermann, Schenna, 4098, Winkler Heinrich, St. Leonhard, 4107, Götsch Anton, Meran, 4162, Matha Josef, Nals, 4166, Hofer Georg, St. Leonhard, 4198, Jnnerhofer Alois, BSran, 4280. Jnderst Johann, Marling, 4332, Eimcmoser Michl, Tirol, 4366, Nachleser Hafer Ehristos, 21. Leon hard, 1378. Sch lecker scheibe: Tiefschuß oder Serie alternierend. Prantcr Jakob, Meran, 180, Ladnrner Matthias, Algund, 4L Kreise, Erb

Michael, Riffian, 181, Prünster Johann, Riffian, 178, Ladurner Joses. Algund, 177, Graßl Johann, St. Leon hard.,176.,Nackleser : fflluna« $ 5 rnna»~o«»«, J.7C. Schußprämie: Prünster Johann, Riffian, 450, Alber Albert, Meran, 320, Bauer Matthias, Tirol, WO, Pranter Jakob, Meran, 250, Winkler Heinrich, St. Leonhard, 215, Nägele Karl, Meran, 210, Bauer Johann sen., Tirol, 200, Plunger Franz, Lana, 190. Schwarzschnßprämie: Prünster Johann, Riffian, 365, Alber Albert, Meran, 274, Bauer Matthias, Tirol, 258

, Pranter Jakob, Meran, 219, Winkler Heinrich, St. Leonhard 214, Nägele Karl, Meran, 204, Bauer Johann sen., Tirol, 175, Etzthaler Hans, Meran, 166. Nummernprämie: Nägele Karl, Meran 20, Ladur ner Matthias, Algund 16, Alber Albert, Meran 13, Wi derin Joses, Meran 12, Prünster Johann, Riffian 11, Bauer Matthias, Tirol 10, Winkler Heinrich, St, Leon hard 10, Etzthaler HanS, Meran 10. Tagesnummernprämie für die erste, zweite und letzte Nummer täglich: Kröß Josef, Erb Michael, Risfian, Pranter Jakob, Meran

, Mikutta Franz, Meran, Bauer Johann sen.» Tirol, Ladurner Joses, Al gund, Pranter Jakob, Widerin Josef, Meran, Plan! Franz, BSran, Berdorfer Johann, St. Martin, Plunger Franz, Lana, Egger Alois, Meran, Berdorfer Franz sen., Tirol, Rungg Sebastian, Marling, Bauer Matthias, Tirol, Alber Albert, Meran, Gstrein Johann, Partschins, Mader Bin zenz. St. Leonhard, Winkler Heinrich, St. Leonhard, Bos carolli Ernst, Riß Thomas, Schenna, Rainer Sebastian, St. Leonhard, Haller Hans, Meran, Ennemoser Michael, Tirol

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