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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 10
Datum: 27.11.1820
Umfang: 10
» Ediktal-Vorladung. Joseph Neher, von Kranewitten, der Gemeinde HSt« «ing, von Professton ein Bäckergesell, ist gemäß der für ihn gezogenen LooSjahl 2. zur wirklichen Einreihung indaS Jäger - Regiment «aiser bestimmt. Da derselbe abwesend ist, so wird er hiemit aufgefor dert, bei Vermeidung der nnnachsichtlich eintretenden ÄZi» derfpänstigkeitS -Strafen, bis Ende deS Monat« Dezember diese« Jahre« bei diesem Landgerichte sich persönlich zu stel len. Wiltau, am ig- Nov. 1820. Kaiser!. Königl

in Kenntnis; zu setzen, als sonst dem Ansuchen seiner näch sten Verwandten Statt gethan werden würde. ' Thaur, den iz. Nov. 1820. Freiherrlich von Sternbachische« Landgericht. K. Schandl, Landrichter. z Vorladung. Dei der zur allerhöchst anbefohlenen diesjährigen Komplettirung de« löbl. k. k. Jäger - Regiments Kaiser hierorts vorgenommenen Lsosnng wurde für den abwesen den Joseph Perarhoner, von Wolkenstein, seiner Profes sion ein Schneider, Nro. 1. . Johann Infam, von Wurnon zu St. Kristina in Gröden

. Bei der am 6. d. M. ordnnngs mäßig von unterfer tigtem Landgerichte vorgenommenen LooSziehuug zur Koni- plettirung deS löbl. Kaiser-Jäger-Regiments traf daS erste L00S den NiklauS Lacedelli Vollgana, von Profes sion ein Schneider, geboren am 2r. Febrnar l?YY> und daS zweite den Karl Bigontina, Schuster, geb. den sy. November besagten Jahreà 1799, beide abwesend. Da der erste besagter Militärpflichtigen zur wirkli chen Einreihung ins Regiment, und der zweite zur Reserve bestimmt sind; so werden beide hiemit öffentlich

vorgela, den, sich vor Verlauf deS künftigen MonatS Dezember um so gewisser bei diesem Landgerichte zu stellen, al« widrigenfalls die auf die Renitenz festgesetzten Strafen auf ste fallen werden. Vom k. k. Landgerichte Ampezzo, am 7. Nov. ,820. > Dr. v. Jnama, Landrichter. g Oeffentliche V 0 rla d nng ^lbwefender militär pflichtiger Jünglinge. Vei den am 6. 7. und 8- Nov. d. I. zur Komplet, tlrung des Kaiser-Jäger-RegimentS für 1820 stallgehab, ten Loos„ngen wurden nachstehende abwesende Militär

werden öffentlich aufgefordert, sich bis längstens Ende Dezember d. I. zur Eifüllung ihrer Pflichten vor ihrer unterzeichneten GeUchtSbehörde u»n so gewisser zu stellen, als ste sonst unausweichlich die Nachtheile und Strafen der Renitenz treffen würden. Diese sind: 1. Verlängerung der Kapitnlativnszeit von 2 Jahren, s. Abgabe zum Jäger-NegimrM Kaiser, ciuci» üann, wenn der Widerspänstige nach Verlauf deSmiliiärpflich- tigen Alters betreten wird. Z. Verlust des Rechts, sich vertreten zn lassen. 4. Allenfalls

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