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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 31.08.1920
Umfang: 4
r der giiegs anleiben durch den Verband durchaeführi und das sami> geivonnene Mareriai naiisnich verarbeite:. Dix bam'-» sächlichsten Ergebnisse dieser S:a'iml und ,n ci e:i B,- richlc zusammengefasti. der den Regietnngsiiellen in Rom insbesondere auch den, de: zeit, gen Sdiatzmini->et M-da übergeben wurde. Dieser Be,-ichi ha' folgenden Worrlan:: „An das kgl. Lchapministerium Rom Vor ungeiäb' »rei Wioiwne» wurden die Ve trete des unterft>chve en d,-u:- schen Verbandes von Si. Exzellenz dem damaligen Sch

, durch die Anmeldung der Kriegsanleihe cm geeignetes statistisches Material zu gewinnen. — Die Anmeldunlg wurde mittlerweile durchgeführt und statistisch verarbei-i tet. Es erfolgten im Ganzen zirka 36.000 Einzelaln- Meldungen, welche insgesamt einen Betrag von 326,332.410 Kronen Kriegsanlerl)e «I. bis VÜI. Anleihe) ausmachen. — Diese Summe zeigt, welche außero'.deti'> liche Bedeutung diese Frage für unser Gebiet be'itzl. .Die kgl. Regierung lvird sicherlich ohlte iveiteties einsehen, daß der Verlust dieser Summe

ans beiler>» H »i-> mel treffen tvürde. Die kgl Regierung wolle an - der Statistik vor allem and) die Tatsache entnehmett. daß ein sein bedeutender Teil der Ktä-gsauleihe iw B? > lchnungswcge gezeichnet wurde. Wenin i»a» vvn a^-n ungefälir '>4.< >00.00' Kronen abftehl, tveldie von <stetd-- instiiuten gezeidlnet wurden, bleibt für die r>i»a'en Zeidtner noch eme Suntme von ti.'üM'On 0:>' g,owen übrig. Von dieser letzteren Stimaie wurde e >' '<eh> rrl itt Bei'aä im Veieltnungsweg' aez.- dit.j

Kriegsanleihe gezeid)net. Alle diese Betrage fehlen nunmehr, da der Geschäfts-, verkehr sid) neu beleben sollte- In der Tal ist gerade jetzt der Eeldbet>ars der Kauftuannschafl und des werbe» l)vch, weil ihr früheres Betriebskapital nunmehr in Kriegsanleihe inmvbiliiiert ist. - Der Deutsche Ber? band legt sätntlid)e statrsiische Daten, die er aus Grund des eingelaufenen Materiales zusammeNsrellte, der kgl. Regierung mit der Mite vor. sid) dasselbe zu eigen zu iitad)en. Ter Deutsche Verbarid ziveifeti feinen

, einen sehr starken Druck bei der Auflegung der verschiedenen Kriegsanlcrhenj ausgeübt, dem der Einzelne, selbst wenn e v wollte, nicht Stand halten konnte. — Ter Deutsche Verband erlaubt sich die kgl. Negierung darauf ausmerksam zu machen, daß die Frage der Honorierung der Kriegsanleihen auch die anderen Snktcsiionsstaatett des ehemaligen Destrr-z reich auf das Stärkste beschäftigt und daß insbesotrdere der lschechoslotvakische Staat bereits einen Entwurf vor gelegt hat, der diese Frage wenigstens grundsätzlicki

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 03.09.1919
Umfang: 8
sein müssen, s Unter diesem Absatz sind die mit dem Amts- i siegel versehenden Stempelmarken oder für die Ausreisenden die Anmerkung anzubringen Z „Unentgeltlich ausgestellt nach Artikel 6, Abs. 4 ! des kgl. Dekretes vom 31. Jänner 1901'. Es i haben das Datum, der Amtssiegel und die Un terschrift der ausstellenden Behörde zu folgen. ! Auf Seite 7 des Reisepasses ist die Photogra phie des Inhabers mit der JdentitÄsbestäti- gung seitens der ausstellenden Behörde auszu kleben. ? Für den auf diese Weise

erlangten Reisepaß haben die Beteiligten um Vidierung vom nächsten Konsulate des Staates anzusuchen, in welchem sie sich zu begeben beabsichtigen, ohne welche Formalität ihnen der Zutritt zum Ge biete des genannten Staates nicht gestattet würde Eine solche Vidierung wird nicht ge fordert gegenüber jenen Staaten, welche ihre j Konsulate im Königreich iwch nicht wieder her gestellt Haben. Für die Arbeit suchenden Ausreisenden nach jedem Staate ist von den Zivilkommissären j einzeln die Bewilligung des kgl

z des Königeriches, wenn er nicht in den letzten 13 Tagen von einer kgl. Polizeibezirksbehörde oder von einem Zivilkommissariate vidiert werden ist, es sei denn, daß der Reisepaß selbst innerhalb dieser Frist ausgestellt worden sei. .Für jene Personen, die sich nach einem Hafen i des Königreiches außerhalb der Meerengen jvon Gibraltar oder vom Suezkanal begeben, -beträgt die angegebene Frist zwei Monate, t Die besagte Vidierung ist unentgeltlich, j Di? eigenen Untertanen, welche vom Aus lände kommen

, werden darauf aufmerksam ge macht. daß der Reisepaß zum Betreten des Kö nigreiches nicht berechtigt, wenn er nicht durch eine königliche Botschaft oder Gesandtschast oder durch ein kgl. Konsulat vidiert worden ist. Bis zur Erlassung weiterer Bestimmungen bleibt in der Regel die Ausreise von Personen, die noch nicht entlassenen Militärklassen ange hören, untersagt, es sei denn, daß sie mit einem regelmäßigen Untauglichkeitszertifikate ver sehen seien. Ueber die eingebrachten Gesuche

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 4
Datum: 27.09.1919
Umfang: 4
Komisfionen vorgelegt werden. Auffindung einer Soldateuleiche im Gebirge. Das kgl. Militärkommando Bozen macht dem Roten Kreuzamte folgende Mitteilung: Bei einem dienstlichen Gange, den ein Offizier des 195. Gruppo d'Assedio am 13. d. auf den Glurnser Bergen fand er die Leiche eineS österreichischen gefallene: Soldaten. Den bei der Leiche befindlichen Urlas' schein'war z« entnehmen, daß es sich pm den PatrI uillefShrer Franz Werner von der 94. Inf-Tru?^ division handelt, der im Dezember 1917 einer Misch

, Gew.-Komp. zugeteilt war. Die übrigen Urkunde» die der Tote bei sich trug, sind in magyarisch., Sprache abgefaßt. Die Brusttasche enthielt: 3 Not«, zu 20 Kr., 3 Noten zu 10 Kr., 2 Noten zu 1 Kr,, v«. schiedeue Ansichtskarten, ein Rechenbuch, ferner fax» sich ein Gebetbuch. Trotz des traurigen Zustande dü Leiche glaubte der Offizier feststellen zu können, dij der Tod durch einen Granatsplitter verursacht »vir, den sei, der den Mann- am Unterkiefer traf. Ti, Leiche wurde auf Befehl der kgl

. Militärbehörde neh Trafoj gebracht und dort im Beisein des OrtsseGr. gers auf dem Friedhofe beerdigt. Die gesamte Hj,. terlassenschast des Gefallenen ist von der kgl Militär, behöide dem Bozner Roten Kreuzamte üb-rzebn, worden. Rittnerhornhans. Die Touristenklubsektion Bozen gibt bekamt daß das Unterkunftshaus auf dem Rittnerhorn > weiterhin bewirtschaftet bleibt, und jedenfalls avj im Winter über für den , Touristenverkehr m Sport geöffnet sein wird. - . . , Nolstandkbaute». In d'i letzten Gemcin

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 25.07.1920
Umfang: 12
Sette L »Südtiral« Landeszeitung'. Sonnkag. SB, guB 1980, Die Annexion. D - .talien'! enParlamr ist nun der folgende Gesetzes antrag Berat^ vorgete - worden. 2l;^ Der -rnkel 11 dc- kgl. Dekretes vom 6. November 1918, 1804, • >7d in ein Gesetz umgewandelt. Ari. 2. Die jl. Regierima ist ermächtigt, den hier bei geschlossenen, zwi-./.en Italic- ?d Österreich in Saint Germain am 16. Septemr^r 1919 ab. - yiossenen Friedrnsvertrag, dessen Ratifikationsurku;4en am 16. Juli 1920 hinterlegt wurden, voll

und ganz zur 2' ssiihrung zu bringen. Art. 3. 7 ' /.ach diesem Vertrage und nachfolgenden Akten Italien &'„>■ . • ,enen Gebiete bilden einen ergänzenden Be standteil des Königreiches. Art 4. Die kgl. Regierung Ist ennächtigt, in den annektierten Gebiet, , die Verfassung und die Gesetze des Königreiches zu verkiin-en und die notwendigen Verfügungen zu treffen, um die genannten Gesetze — so weit als notwendig — mit den in diesen Gebieten bisher bestehenden Gesetzen in Einklang zu bringen. 2lrt

. 5. Mit kgl. Dekrete wird der Tag bestimmt, an dem in diesen Gebieten der Kriegszustand In jeder Wirkung als be endet erklärt wird und die Modalitäten für den Übergang zum Friedenszustand bestimmt werden. Seit der Unterschrift des Diktates von Saint Germain konnten wir uns keiner Täuschung mehr hingeben, daß das niemals für möglich Gehaltene zur bittersten Wahrheit wurde. Mit dem Vertrag von Saint Germain wurden mehr als vier Millionen Deutsche unter slawische und italienische Fremdherrschaft gezwungen

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