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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 07.07.1911
Umfang: 8
, jedoch berichten Sendboten von einer zunehmenden Gährung unter den benach barten Stämmen. Der Karawanenweg von Agadtr nach dem Norden ist unpassierbar. Zwischen dem deutschen Kriegsschiffe und der deutschen Gesandt- schajt in Tanger wird eine ständige Verbindung durch Funkspruch hergestellt. Stuttgart, 6. Juli. Die Sozialdemokraten haben im Landtage nachstehende Interpellation ein gebracht: Ist die kgl. Staatsregierung bereit, Aus kunft darüber zu geben, 1. ob vor der Entsendung eines deutschen

zum Schutze des Publi kums gegen Äie Gefahren des Flugverkehres. An Äer Besprechung nahmen teil: Prinz Georg von Bayern als Vorsitzender der Kommission für Luftschiffahrt des königl. bayr. Automobilklubs. Professor Hahn als Vertreter deA Münchner Ver> eines für Luftschiffahrt, der kgl. Oberpostinspet tor Bletschacher als Vertreter des Deutschen Tou ringklubs, Vertreter des kgl. bayr. Kriegsmini steriums und der im Flugwesen ausgebildete Leutnant Wildt des Eisenbahnbataillens. dann die Vertreter der kgl

. bayr. Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern, der kgl. Polizeidi rektion und der Bezirksämter München. Augs bürg und Fürstenfeldbruck. Auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen wurde bei der Besprech ung die Notwendigkeit der Erlassung von besonde> ren Vorschriften zum Schutze des Publikums bei Flugveranstaltungen verschiedener Art einstimmig bejaht. Vorschriften sind nötig nicht bloß für die eigentlichen jSchauflügeveranstaltungen. die grö tzcre Menschenansammlungen zur Folge

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 4
Datum: 19.08.1919
Umfang: 4
für die Veneria twa: Auf Grund des Art 2 des kgl. Erlasses vom 24. Juli 1919, Nr. 1251 wird bestimmt: Art. 1. In den vom kgl. Heere innerhalb der Waffenstillstandslinie besetzten Gebieten der Veneria /rriäentina wird binnen 30 Tagen von der Kundmachung dieses Erlasses die Umwechslung in italienische Währung der österreichisch-ungarischen 20 Heller- und 20 Filler-Münzen durchgeführt. Für Beträge bis zu 25 Lire wird die Umwechslung durch die Postämter und für höhere Beträge von den Zweiganstalten der Laue

» ä'ItÄLa in Trents vollzogen. Der Generalkommissär und die damit beauftragten Organe sind be fugt, allerart Nachforschungen bezüglich der Herkunft der zur Einwechslung vorgelegten -Betrage zu pflegen und unbeschadet der all- fälligen Anwendung der durch die Verord nung des Obersten Kommandos des kgl. Heeres vom 22. Mai 1919 angedrohten Stra fen, die Einwechslung zu verweigern, wenn der Besitz der Beträge selbst ungerechtfertigt erscheinen sollte. Art. 2. Die im vorgehenden Artikel ^angeführten

im eheinaligen OesterrÄch-Ungarn an ditlem Tage das Geburts fest des Kaisers Franz Josef gefeiert. Mancher wird am heutigen Tage mit seltsamen Gefühlen an die vergangeneu Zoitetl denken. Die Kaifer- tage gehören der Geschichte an, nur das „Kaiser wetter' blieb auch Heuer diesem Tage treu. Invaliden-Fürsorge. Das Bonner Invaliden-Amt (Laubon 30, 2.) teilst uns mit: Die Einschreibung der Invaliden auf Grund der neuen vom kgl. Ministerium für Militärassistenz «ausgegebenen Verordnungen

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 03.09.1919
Umfang: 8
sein müssen, s Unter diesem Absatz sind die mit dem Amts- i siegel versehenden Stempelmarken oder für die Ausreisenden die Anmerkung anzubringen Z „Unentgeltlich ausgestellt nach Artikel 6, Abs. 4 ! des kgl. Dekretes vom 31. Jänner 1901'. Es i haben das Datum, der Amtssiegel und die Un terschrift der ausstellenden Behörde zu folgen. ! Auf Seite 7 des Reisepasses ist die Photogra phie des Inhabers mit der JdentitÄsbestäti- gung seitens der ausstellenden Behörde auszu kleben. ? Für den auf diese Weise

erlangten Reisepaß haben die Beteiligten um Vidierung vom nächsten Konsulate des Staates anzusuchen, in welchem sie sich zu begeben beabsichtigen, ohne welche Formalität ihnen der Zutritt zum Ge biete des genannten Staates nicht gestattet würde Eine solche Vidierung wird nicht ge fordert gegenüber jenen Staaten, welche ihre j Konsulate im Königreich iwch nicht wieder her gestellt Haben. Für die Arbeit suchenden Ausreisenden nach jedem Staate ist von den Zivilkommissären j einzeln die Bewilligung des kgl

z des Königeriches, wenn er nicht in den letzten 13 Tagen von einer kgl. Polizeibezirksbehörde oder von einem Zivilkommissariate vidiert werden ist, es sei denn, daß der Reisepaß selbst innerhalb dieser Frist ausgestellt worden sei. .Für jene Personen, die sich nach einem Hafen i des Königreiches außerhalb der Meerengen jvon Gibraltar oder vom Suezkanal begeben, -beträgt die angegebene Frist zwei Monate, t Die besagte Vidierung ist unentgeltlich, j Di? eigenen Untertanen, welche vom Aus lände kommen

, werden darauf aufmerksam ge macht. daß der Reisepaß zum Betreten des Kö nigreiches nicht berechtigt, wenn er nicht durch eine königliche Botschaft oder Gesandtschast oder durch ein kgl. Konsulat vidiert worden ist. Bis zur Erlassung weiterer Bestimmungen bleibt in der Regel die Ausreise von Personen, die noch nicht entlassenen Militärklassen ange hören, untersagt, es sei denn, daß sie mit einem regelmäßigen Untauglichkeitszertifikate ver sehen seien. Ueber die eingebrachten Gesuche

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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Seite 13 von 16
Datum: 21.05.1921
Umfang: 16
Stiftskirche in Innichen eingebrochen zu sein, und nach ge waltsamer Eröffnung des Tabernakels die ver goldete Monatranze (mit konsekrierter Hostie) Wert ungefähr 2000 Lire, entwendet au haben. Gheller und Schinna (Frtìund) sind au stau - forsclien und im Betrotungsfalle zu verhafteu.. KGL. BEZIRKSGERICHT WELSBERG Abt. II, am 13. Mai 1921. SETTE 1589 Finn. 428 - Gen. I 99-58 ÀENDERUNGEN BEI EINER BEREITS EINGETRAGENEN GENOSSENSCHAFT. Im Genosasenscliaftsregiatcr wurdo tun 4. Mai 1921 beim Consòrzio

produttivo industrialo ar tistico ajnpezza.no in Cortina d'Ampezzo, re gistrierte Genossenschaft mit beschränkter Haf tung, folgende Aenderung eingetragen: Bei dor Generalversammlung am 81. März T921 wurde a.11 Stolle des bisherigen Präsidenten Agostino Constant™, Vittorio Mein ardi fu Ar cangelo, Tischler in Chiave, als Präsident in den Vorstand gewählt. KGL. KREIS- ALS HANDELSGERICHT BOZEN Abt, IV, am 4. Mai 1921. FERRARI. ' 1590 Finn. 470 - fteg. A III 121.-I0 EINTRAGUNG der Firma

eines Einzfelkaufmannes. Eingetragen wurde in das Register Abt. A: Site der Firma: Meran. Firmawortlaut: Libreria Dante, Alberto Man tovani. Betriebsgegenstand : Buchhandel. Inhaber: Alberto Mp.ntova.ni, Buchliändler in Meran. ■ : * ■■ Datum der Eintragung: 11. Mai 1921, KGL. KREIS- ALS HANDELSGERICHT BOZEN Abt. IV, am 11. Mai 1921. BAUR. 1591 Firm. 456 - Reg. A III 120-2 EINTRAGUNG der Firma eines Einzelkaufmannes. Eingetragen wurde in das Register Abt. A: Sitz der Finna: Kastelbell. Firmawortlaut: Josef Vent

. Betriebsgegenstand Holzhandel, Inhaber: Josef Vent, Holzhändler in Kastel- bell. Datum der Eintragung: 11. Mai 19§1. KGL. KREIS- ALS HANDELSGERICHT BOZEN Abt. IV, am 11. Mai 1921. BAUR 159| Firm. 459 - Reg. A III 119-2 EINTRAGUNG der Firma eines Einzelkaufmannes. Eingetragen wurde in das Register Abt. A: Sitz der Finna: Meran. FirmawortHaut: D., Barte^ Farbwaren-Spe- tialgeschäft, Meran., Habsburgerstrasse. Betriebsgegenstand: Material- und Farbwaren- und Galanteriowarenhandlung.

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 4
Datum: 27.09.1919
Umfang: 4
Komisfionen vorgelegt werden. Auffindung einer Soldateuleiche im Gebirge. Das kgl. Militärkommando Bozen macht dem Roten Kreuzamte folgende Mitteilung: Bei einem dienstlichen Gange, den ein Offizier des 195. Gruppo d'Assedio am 13. d. auf den Glurnser Bergen fand er die Leiche eineS österreichischen gefallene: Soldaten. Den bei der Leiche befindlichen Urlas' schein'war z« entnehmen, daß es sich pm den PatrI uillefShrer Franz Werner von der 94. Inf-Tru?^ division handelt, der im Dezember 1917 einer Misch

, Gew.-Komp. zugeteilt war. Die übrigen Urkunde» die der Tote bei sich trug, sind in magyarisch., Sprache abgefaßt. Die Brusttasche enthielt: 3 Not«, zu 20 Kr., 3 Noten zu 10 Kr., 2 Noten zu 1 Kr,, v«. schiedeue Ansichtskarten, ein Rechenbuch, ferner fax» sich ein Gebetbuch. Trotz des traurigen Zustande dü Leiche glaubte der Offizier feststellen zu können, dij der Tod durch einen Granatsplitter verursacht »vir, den sei, der den Mann- am Unterkiefer traf. Ti, Leiche wurde auf Befehl der kgl

. Militärbehörde neh Trafoj gebracht und dort im Beisein des OrtsseGr. gers auf dem Friedhofe beerdigt. Die gesamte Hj,. terlassenschast des Gefallenen ist von der kgl Militär, behöide dem Bozner Roten Kreuzamte üb-rzebn, worden. Rittnerhornhans. Die Touristenklubsektion Bozen gibt bekamt daß das Unterkunftshaus auf dem Rittnerhorn > weiterhin bewirtschaftet bleibt, und jedenfalls avj im Winter über für den , Touristenverkehr m Sport geöffnet sein wird. - . . , Nolstandkbaute». In d'i letzten Gemcin

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 25.07.1920
Umfang: 12
Sette L »Südtiral« Landeszeitung'. Sonnkag. SB, guB 1980, Die Annexion. D - .talien'! enParlamr ist nun der folgende Gesetzes antrag Berat^ vorgete - worden. 2l;^ Der -rnkel 11 dc- kgl. Dekretes vom 6. November 1918, 1804, • >7d in ein Gesetz umgewandelt. Ari. 2. Die jl. Regierima ist ermächtigt, den hier bei geschlossenen, zwi-./.en Italic- ?d Österreich in Saint Germain am 16. Septemr^r 1919 ab. - yiossenen Friedrnsvertrag, dessen Ratifikationsurku;4en am 16. Juli 1920 hinterlegt wurden, voll

und ganz zur 2' ssiihrung zu bringen. Art. 3. 7 ' /.ach diesem Vertrage und nachfolgenden Akten Italien &'„>■ . • ,enen Gebiete bilden einen ergänzenden Be standteil des Königreiches. Art 4. Die kgl. Regierung Ist ennächtigt, in den annektierten Gebiet, , die Verfassung und die Gesetze des Königreiches zu verkiin-en und die notwendigen Verfügungen zu treffen, um die genannten Gesetze — so weit als notwendig — mit den in diesen Gebieten bisher bestehenden Gesetzen in Einklang zu bringen. 2lrt

. 5. Mit kgl. Dekrete wird der Tag bestimmt, an dem in diesen Gebieten der Kriegszustand In jeder Wirkung als be endet erklärt wird und die Modalitäten für den Übergang zum Friedenszustand bestimmt werden. Seit der Unterschrift des Diktates von Saint Germain konnten wir uns keiner Täuschung mehr hingeben, daß das niemals für möglich Gehaltene zur bittersten Wahrheit wurde. Mit dem Vertrag von Saint Germain wurden mehr als vier Millionen Deutsche unter slawische und italienische Fremdherrschaft gezwungen

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 8
Datum: 14.03.1920
Umfang: 8
Grippe Epi- des Befähigungsnachweises für den Spezererwareu- Bernte heimgesucht wurde, beobachtete und beschrieb Handel ein abweisendes Gutachten abgegeben. 7. Im ein bekannter Wiener Arzt zum ersteumale wieder Einlaufe btfi den sich: a) Der Entwurf zur Aus- die beinahe tu Bergeffeuhett geratene „Schlafkrank- dehunug des kgl. Dekretes betreffend die Förderung heit' üud gab ihr, da der lethargische Zustand das des Fremdeuvelkehrs auf das hiesige Gebiet, welchem, KravkhettSbild beherrscht, den Namen

früh, Innsbruck an 7.05 Uhr früh; Persoueuzug 22c Brenner ab 150 Uhr mittag, Innsbruck au 311 Uhr nachm.; Schnellzug 2b. Brenner ab 6 23 Uhr abends, Jnusbrack an 7 28 Uhr abends. Die Züge 143, 23 c und 26 b vrr-. kehren am Sonntag uicht. Giue neue Uniform wird bald zu sehen sein. Mit kgl. Dekret wurde nämlich für derf öffentlichen Sicherheitsdienst tu den Städten eine neue Truppen gattung geschaffen, die „königliche Garde', bestehend aus Freiwilliger^ mit Tageslöhuung a 8 Lire 50. Sie sollen

das reguläre Militär, das fitzt, trotzdem wir schon im Frkedeuszustaud sind, noch vielfach SicherheitS- und Polizetdirnste versteht, ablöseu. Das Tätigkeitsfeld der Carabinieri wird weiterhin sich ans die Landgemeinden beschränken. — Mit der neuen Uniform, der „kgl. Garde' in den Städte» und den Carabinieri auf dem Laude tst's allerdings nicht getan, für die Sicherheit können bei uns nur Mannschaften aus unserem Volke, die unsere Sprache und unsere Gebräuche kennen, sorgen. Da fehlt noch alles. ' Loh

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 4
Datum: 03.05.1921
Umfang: 4
das De kret vom 24. Feber 1921, Nr. 480. das das Gesetz vom 26. September 1920, Nr. 1322, über die Kontrolle der Er zeugung und des Handels mtt amerikanischen Neben auf die neuen Provinzen ausdehnt. Das Dekret ttat mit ferner Veröffentlichung in der „Eazzetta Uffkciale' in Kraff. ' .(Ein Gesetz über die Errichtung von Fi lialen auswärtiger Banken auf unser Ge biet ausgedehnt.) „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 v. 28. April 1921 enthält bas kgl. Debet vom 20. Feber 1921, Nr. 483, das auf die neuen Provinzen

die Verfü gungen des kgl. Gesetzdekretes vom 4. September 1919, Nr. 1620. über die Autorisierung ausländischer Banken zur Errichtung von Sitze» und Filialen im Königreiche ausgedehnt. Nach Art. 1 ist eine solche Errichtung an die Genehmigung des Schatzministeriums gebunden. Das Dekret Nr. 483 enthält eine Reihe von Abänderungen gegenüber, dem Gesetzesdekrete Nr. 1620, auf die wir die Vertreter der auswärttge Banken besonders aufmerksam machen. ’ (Die Kompetenz Her Einzelrichter auf 10.000 Lire erweitert

.) Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 vom 28. April 1921 enthätt das kgl. Gesetzesdelrer vom 10. April 1921, Nr. 509, welches anordnet: Art. 1: Paragraph 7 a der gegenwärtig in den neuen Provinzen des Königreiches in Kraft stehenden Jürisdiktionsnorm wird abgeändett wie, folgt: In Rechtsstreitigkeiten über .vermögensrechtliche Ansprüche, in welchen der Streitgegen- stand (|f§ 54 bis 60) den Betrag von 10.000 Lire nicht übersteigt oder später bis zum Beginn der mündlichen Strestverhandlung

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 16.11.1918
Umfang: 8
Artikel ausführt. Nachrichten aus Bozen und Tirol. Bozen, Freitag, 15. November 1918. Eine Ansklarnug des Wel»;a»Ofch«sse». Die durch öff-ul.iche.l Zuschlag Verl: ulbarle Ver füguug bezüglich Gefa gennahme der in Bozsll- Gries verbliebenen Milit^persouen entspricht einem vom kgl. ital. Kommando getroffenen Befehl, dcr dara '.f begrü 'de^ ist, daß d!e ital. Heeresleitung hinter ihren Linien Angehörige der österr.-u.'gar. Armee in keinen anderen V-rhältnisse duldet w-.e als Kriegsgefangene. Anläßlich

der Erteilung die ses Befehles ist das ital. Platzkommaudo in Bo zen den Einwohnern insoferne entgegen gekommen, als es denselben den Verbleib in der Heima'. er möglichen Will, soweit dies im Machtbei eiche die ses Kommandos steht. Die Durchführung der ein Mägigen Maßnahmen liegt begreiflicher Weife ausschließlich in der Hand des kgl. Kommanvos, welches in dieser Frage schon in der nächsten Zeit bestimmte Verfügungen treffen dürfte. Für die strickte Einhaltung der Weisungen des italienischen Kommaudos kommt

aufgenommenen Beschäftigung im Zivilkteide wieder nachzugehen uno weitere Be fehle deS kgl. Kommandos abzuwarten. In diesem Sinne ist zunächst der Punkt 3 der Kundmachung des Nationalstes für Deutsch Südtirol vom 11. November zu verstehen. Von diesen Anordnungen werden alle Angehörige der Wehrmacht (Heer, Landwehr, Landsturm) betroffen. 1 Lire ----- ZK A.OU»N. Der Nationalrat für Deutsch-Südtirol gibt bekannt, daß gemäß einer Vereinbarung mit dem italienischen Kom mando im öffentlichen Verkehre 1 Lire

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Volksblatt
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Seite 1 von 6
Datum: 26.05.1915
Umfang: 6
, 22. Mai. (K.-B.) „Corriere della Sera' meldet: Der König sanktionierte heute früh den Gesetzentwurf betreffend die Kriegsvollmachten der Regierung; sogleich danach begann ein Ministerrat. Allgemeine Mobilisierung i« Italien, Kam» 23. Mai. (K. B.) (HavaZ.Meldung.) Der König ordnete die allgemeine Mobilmachung des Heeres und der Marine, sowie die Requirierung aller Fuhrwerke und der zur Beförderung dienenden Tiere an. Wie«, 23. Mai. Der Text der vom kgl. italienischen Botschafter dem k. u. k. Minister

des k. u. k. Hauses und des Aeußeren überbrachten Kriegserklärung hat in deutscher Uebersetzung fol' genden Wortlaut: Wien, 23. Mai 1915. Den Besehlen Sr. Majestät des König, meines er habenen Herrschers entsprechend, hat der unter zeichnete kgl. italienische Botschafter die Ehre, Sr. Exzellen z dem Herrn österreichisch ungarischen Minister des Aeußeren folgende Mitteilung zu übergeben: Am 4. ds. Mts. wurden der k. u. k. Re« gierung die schwerwiegenden Gründe bekannt ge geben. weshalb Italien im Vertrauen

auf sein gutes Recht seinen Bündnisvertrag mit Oesterreich« Ungar:?, von der k. u. k. Regierung verletzt worden war, sür nichtig und von nun an wirkungslos erklärt h?t. Fest entschlossen, mit allen Mitteln über die sie verfügt, für die Wahrung der italie nischen Rechte und Interessen Sorge zu tragen, kann die kgl. italienische Regierung sich nicht ihrer Pflicht entziehen, gegen jede gegenwärtige und zukünftige Bedrohung zum Zwecke der Er- füllung der rationalen Aspirationen jene Maß nahmen zu ergreifen

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