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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 10
Datum: 31.12.1916
Umfang: 10
, die Abgesandten der Munizipien, die ungarischen und gemeinsamen Minister. Sodann folgten zu Pferde: der kgl. ungarische Herold.'die 11 Fahnenträger und der königlich ungarische Oberst-Türhüter, die Bannerherren mit den- Krönungsinsignien, der Stellvertreter des Palatins, die Erzherzoge, Se. Majestät der König: etwas vorne rechts der Bischof mit dem apostolischen Kreuz, links der Stellvertreter des kgl. ungar. Oberstallmeisters mit dem ge zückten Reichsschwert. Hinter ihm der kgl. un- - garische

Obersthofmeister, der kgl. ung. Oberst- tämmerer, der Kapitän der kgl. ungar. Leib- ^garde und der Eeneraladiutant, zu beiden ^Seiten ungarische Gardisten; dann die Trup pen der ungarischen Leibgarde,' hinter diesen -im Wagen die beiden kgl. Kommissäre und die beiden Kronhüter und gleichfalls im Wagen der hohe Klerus. Der Krönungszug wurde durch eine Eskadron Husaren abgeschlossen. Der König ritt hierauf den Krönungshü gel hinan und führte sichtlich begeistert und hingerissen von der Größe des Augenblickes

die Antwort erteilen. Ueberall erscheint da der Reichsadler, das Wappen des deutschen Kaisers als Wahrzeichen belgischer Macht. N«s Stadt und Land Kriegsauszeichnungen. Dem Oberleut nant i. d. Res. eines Feldjägerbaons Hans v. Grabmayr wurde für tapferes Verhalten vor dem Feinde zum zweitenmal« die Aller höchste Anerkennung — Silbernes Signum laudis mit der Spange — ausgesprochen, — Herr Jng. Heinz Kemenater aus Bozen, Oberleutnant in einem kgl. preuß. Füsilier-Re giment, derzeit in der kgl. Gewehrfabrik

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 05.06.1920
Umfang: 8
aus: 1. Der Zolltarif des Königreiches Italien, genehmigt mit kgl. Dekret vom 28. Juli 1910 Nr. 577 samt An hängen. 2. Das Repertorium zum Zolltarife, genehmigt mit kgl. Dekret vom 8. Jänner 1914 Nr. 10 samt Anhängen. 3. Die Bestimmungen betreffend die Zolltara, genehmigt mit kgl. De kret Dom 28. Juli 1910 Nr. 577. 4. Die Be-, ftimmnngen betreffend die statistischen Gebühren - laut kgl. Dekreten vom 22. November 1914 Nr. 1289 und vom 24. November 1919, Nr. 2163. 5. DicVcstimmungen'betrcfsend die Austragung

. Gesandtschaft in Wien wird zur Kenntnis ^ gebracht: Seitens der dem dortigen Gen^ral- kommifsariate unterstellten Behörden langen oft bei dieser diplomatischen Vertretung Dienststücke zur Weiterleitung an Behörden anderer Staa ten außerhalb Deutschösterreichs im Gebiete der ehemaligen österr.-uugar. Monarchie ein. Da dieser kgl. diplomatischen Vertretung nur die Austragung von Angelegenheiten innerhalb Deutschösterreichs obliegt,bitte ich E. E. verfügen zu wollen, daß derlei Angelegenheiten

, andere Sukzessionsstaaten betreffend, stets im Wege des kgl. italienischen Ministeriums des Äußern ge regelt werden. Zum Ankauf des Hauptschießstandsge bäudes. Wir können der Stadtgemeinde nur Dank wissen, daß sie das seiner Bestim mung nicht mehr dienende Gebäude ange kauft hat. Mit der Schützenbetätigung nnd dem Leitspruch: „üb Aug' und Hand fürs Vaterland' ist es dermalen vorbei, und das Schießstandsgebäude muß „umarbeiten' lernen. Wo srüher fröhliches Leben herrschte und die Scheibenschützen mit ihren Adler augen

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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 07.07.1911
Umfang: 8
, jedoch berichten Sendboten von einer zunehmenden Gährung unter den benach barten Stämmen. Der Karawanenweg von Agadtr nach dem Norden ist unpassierbar. Zwischen dem deutschen Kriegsschiffe und der deutschen Gesandt- schajt in Tanger wird eine ständige Verbindung durch Funkspruch hergestellt. Stuttgart, 6. Juli. Die Sozialdemokraten haben im Landtage nachstehende Interpellation ein gebracht: Ist die kgl. Staatsregierung bereit, Aus kunft darüber zu geben, 1. ob vor der Entsendung eines deutschen

zum Schutze des Publi kums gegen Äie Gefahren des Flugverkehres. An Äer Besprechung nahmen teil: Prinz Georg von Bayern als Vorsitzender der Kommission für Luftschiffahrt des königl. bayr. Automobilklubs. Professor Hahn als Vertreter deA Münchner Ver> eines für Luftschiffahrt, der kgl. Oberpostinspet tor Bletschacher als Vertreter des Deutschen Tou ringklubs, Vertreter des kgl. bayr. Kriegsmini steriums und der im Flugwesen ausgebildete Leutnant Wildt des Eisenbahnbataillens. dann die Vertreter der kgl

. bayr. Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern, der kgl. Polizeidi rektion und der Bezirksämter München. Augs bürg und Fürstenfeldbruck. Auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen wurde bei der Besprech ung die Notwendigkeit der Erlassung von besonde> ren Vorschriften zum Schutze des Publikums bei Flugveranstaltungen verschiedener Art einstimmig bejaht. Vorschriften sind nötig nicht bloß für die eigentlichen jSchauflügeveranstaltungen. die grö tzcre Menschenansammlungen zur Folge

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 8
Datum: 14.11.1920
Umfang: 8
z *■ ■»■ * - % - . , ■» 3** r -- [ !;; Maian« DäMatt: Jäter DmggrLffSt^ /rrml>rü-M»Nik-Vorschristrn. , - DaS Geneml-Zivilkontmissariat für die Venezia TrK deätina findet m -Ä^etWcht der ZweckirKHigkeit ti- fftr bdre Aufenthalt von Fremden im Köntzreich. geltend« , VorschristcN I Mf. das Gebixt 8rr ÄSt -TrideMyiq t nuszudcl^witz., Auf .Grund Zn' kgl. Gesetz-Dekreten vöM 5. Mn ISIS, Nr' 634. des A L vom 23. Juli 1916. Nr. 895. des kgl. Dekretes vom 24. Juli ISIS. Nr. 1251. des Erlasses <B. ISL

» die dem Verbote nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist Folge leisten, können von den Srcherhettsorgenen entfernt werde!». Art. 14. — Vom jeglicher Erklärung ist Smne gegen» Waryger Beroxdniung sind befielt die Reichsitaliener » a ft Iörce Personen, die hn Sinne des Friedensvertraaes vq» St. Germane, der von Italien mit kgL Dekret von, 6. Oktober 1A.9 Ar. 18004 ratifiziert würde, dem Recht» wigkpr dre italienische Staatsbürgerschaft erlangen wer» dW: nämlich jene, We m dem von den WaffenstM Mrdslrnie

betvmhtet, die nicht unter M» in den heidope vmch»WÜ^n 8 W «nn- inb^ M^ r L» BevoÄNuM fnM de» ich Stadt DchW ufid tzaS Mchiet ; die ZivilkvntmisMe d» politischen. Pich -irke der Bsnezia Tridenchna; die KmN«onche de« S tzeitswefchts ftr jenen Orten, wo örtliche SicherheitsÄnfiÄ mch^stM mordqn sind; ftr den Witzen Gnäeülden ich OMere ujch ^Unteroffiziere her kgl. «Mabinftetz . Art. 16. — Ueberivetchgan der Bestimmung«»H'efeW Berorddrung werden polizeijkich an Geld M zu. 200 Ar» oder mit Arrest

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Der Burggräfler
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Seite 3 von 4
Datum: 03.05.1921
Umfang: 4
das De kret vom 24. Feber 1921, Nr. 480. das das Gesetz vom 26. September 1920, Nr. 1322, über die Kontrolle der Er zeugung und des Handels mtt amerikanischen Neben auf die neuen Provinzen ausdehnt. Das Dekret ttat mit ferner Veröffentlichung in der „Eazzetta Uffkciale' in Kraff. ' .(Ein Gesetz über die Errichtung von Fi lialen auswärtiger Banken auf unser Ge biet ausgedehnt.) „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 v. 28. April 1921 enthält bas kgl. Debet vom 20. Feber 1921, Nr. 483, das auf die neuen Provinzen

die Verfü gungen des kgl. Gesetzdekretes vom 4. September 1919, Nr. 1620. über die Autorisierung ausländischer Banken zur Errichtung von Sitze» und Filialen im Königreiche ausgedehnt. Nach Art. 1 ist eine solche Errichtung an die Genehmigung des Schatzministeriums gebunden. Das Dekret Nr. 483 enthält eine Reihe von Abänderungen gegenüber, dem Gesetzesdekrete Nr. 1620, auf die wir die Vertreter der auswärttge Banken besonders aufmerksam machen. ’ (Die Kompetenz Her Einzelrichter auf 10.000 Lire erweitert

.) Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 vom 28. April 1921 enthätt das kgl. Gesetzesdelrer vom 10. April 1921, Nr. 509, welches anordnet: Art. 1: Paragraph 7 a der gegenwärtig in den neuen Provinzen des Königreiches in Kraft stehenden Jürisdiktionsnorm wird abgeändett wie, folgt: In Rechtsstreitigkeiten über .vermögensrechtliche Ansprüche, in welchen der Streitgegen- stand (|f§ 54 bis 60) den Betrag von 10.000 Lire nicht übersteigt oder später bis zum Beginn der mündlichen Strestverhandlung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 12
Datum: 18.05.1921
Umfang: 12
. Areiplähe für Alaschinistenschüler. Amtlich wird verlautbart: Das Marineministerium schreibt in einer Kundmachung freie Posten für Maschinisten schüler an der kgl. Marineakademie für das Schul jahr 1921 22 aus. Interessenten können die Einzel heiten beim Zivilkommissariate Bozen. 2. Stock, Zinnner Nr. 2, erfragen. Die Personaldepoks gew. öskerr. Offiziere und AN- litärbeamken. Das Generalkommissariat in Trient hat mit dem Erlasse vom 26. April 1921, Zahl 8615/lII/I. verlautbart, daß infolge Note

, die das Eigentum seinerzeit interniert gewesener Untertanen der üb rigen ehemals feiirdlichen Staaten bildeten, noch weiterhin unter Beschlagnahme gehalten. Die ob- genannten Effekten, die nunmehrigen italienischen Staatsbürgern gehören, werden der kgl. italieni schen Botschaft in Paris übergeben werden. Um die Rückgabe dieser Sachen zu erleichtern, werden die Interessenten eingeladen, Namen und 'Adressen direkt^dem Ministerratspräsidium, Zentralaint für die neuen Provinzen, bekanntzugeben. Warnung

vor privaten Arbeikernnfavversicherun- gen. Amtlich wird verlaubart: Seit einiger Zeit etablieren sich in der Venezia Tridentina Zweig stellen von Versicherungsgesellschaften, deren Hauptsitze sich in den alten Provinzen befinden und die hier Albeiterunfallverficherungen abschließen. Da laut Verordnung des Oberkommandos des kgl. Heeres vom 23. Dezember l9I8 die Arbeiterunfall versicherung für Südtirol und Trentino ausschließ lich der „Eassa Nazwnale d' assicurazione per gli in- fortuni' in Trient

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 15.06.1921
Umfang: 8
zu Boden gestoßen und überfahren. Der rücksichtslose Motorradfahrer fuhr unbekümmert weiter. Die Nummer des Motorrades wurde jedoch erkannt nnd infolge der sofort bei der Polizei erstatteten Anzeige wurde der Motorradfahrer in Bozen angehal ten Und verhaftet und wird sich wegen Uber- tretung der Fahrordnnng und körperlicher Ver letzung zu verantworten haben. Kgl. Postautolinie Bozen—Welschnosen— Karerpaß. Infolge der dermaligen starken Frequenz an den Markttage« Samstag und Montag sieht sich die „Stat

durchgeführt. Staatliche Gebühren für Vergnügungs veranstaltungen. Das kgl. Dekret vom 5. Mai 1921, womit diese Abgaben für das Königreich eingeführt wurden, ist mit 1. ds. auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden. Nach diesem Dekret gebührt dem Staate von den gesamten Bruttoeinnahmen aus allen Veranstaltungen in Theatern, Konzertsälen und in öffentlichen Lokalen eine Abgabe von 10 Prozent, in .ipelcher die Stempelgebühr, der fünfprozentige Zu schlag und der Wohltätiglwitsbeitrag inbe griffen

ist. Dieser Gebühr'unterliegen auch die Wohltätigkeitsvorstellungen. Zur .Ein treibung der in Rede stehenden Gebühr wurde die ,!Soci?tä italiana degli Autori' mit dem Sitz in Mailand, auf Grund eines mit dem Finanzministerium am 8. Jänner' 1921 abgeschlossenen Uebereinkommen er mächtigt. Jy dem obenerwähnten kgl. De krete wurden auch die durch Verwendung von gestempelten StaatsHllette zu entrich tende Gebühr für den Eintritt zu Masken - ballen, Tee mit Tanzunterhaltungen, TaNz- festen, Kinematographen, Varieteevorftel

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