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Der Südtiroler
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Seite 6 von 8
Datum: 01.12.1926
Umfang: 8
, die heute noch alle drei Ob jekte besetzt hält. Am 18. November erhielt der Präses des katholischen Gesellenvereines beiliegendes Dekret: Kgl. Präfektur der Venezia Trid. Provinzialamt der Oeffentlichen Sicherheit (Quästur). Der Präfekt der Provinz Trient, in Erwägung, daß die Vereinigung, genannt „Kath. Gesellenverein" in Brixen, eine Tätigkeit entfaltet, die der nationalen Ordnung des Staates entgegen gesetzt ist (svolge attivita contraria all' ordine na- zionale dello Statv); ' nach» Einsicht

in die Artikel 2 und 215 des kgl. Dekretes vom 6. November 1926, Nr. 1948, das das Gesetz über die Oeffentliche Sicherheit bestätigt, dekretiert: die Vereinigung, genannt „Kath. Gesellenverein" in Brixen, ist aufgelöst und das Vermögen der ge nannten Vereinigung ist konfisziert. Der Alnterpräfekt von Brixen ist mit der un mittelbaren Durchführung dieses Dekretes beauftragt. Trient, 9. November 1926. Der Präfekt: Guadagnini. Ein gleiches Dekret bekam der Obmann des deut schen Turnvereines

aus, daß die Gesellenvereine anderwärts (Bozen, Meran usw.) ganz unbehelligt geblieben find bis dato. Hier haust demnach» das ärgste Gesindel, leider stark durchsetzt mit Deutschen (wie Dr. Nußbau- mer, Senoner, Schlechter, Riedmann, Geist aus Wien usw.), die eine Hauptschuld tragen. — Das Jugendheim bleibt vorläufig dem kath. Jugendhort belassen. Zum Kulturkampf in Südtirol. Im nachfolgenden veröffentlichen wir eine Zu schrift des kgl. Provinzialschulamtes in Trient an die fürstbischöfliche Kurie, worin

komme. —o— Kgl. Studienprovveditoriat der Provinz Trient Prot. Nr. 10997 Tu. B. Klasse 34 Gegenstand: Religionsunterricht in der Muttersprache Trient. 25. Sept. 1926 ! Des Fürstbischofs Endrizzi und Ende. An die Verehrliche Bischöfliche Kurie von Brixen Zch gebe dieser Kurie bekannt, daß, wie ich gleichlautend be reits mündlich Ihrem Vertreter Er. Kochwürden Dr. Ernst Berta- gnolli mitgeteilt habe, der Unterrichtsminister zu Versuchszwecken an geordnet hat, die gegenwärtig für die Unterstufe

er um Mitarbeit wenden mühte, die ich dieser Kurie für das „NuHa Osta“ unverzüglich bekanntgeben werde. Der Kgl. Studienprovveditore^ M o l i n a. Wie bekannt, hat die 'fürstbischöfliche Kurie es un terlassen, das verlangte Verzeichnis an das Provinzial schulamt vorzulegen. Daraufhin wurden tatsächlich Lehr kräfte des Laienstandes mit der versuchsweisen Erteilung des Religionsunterrichtes in italienischer Sprache in der 4. Knaben- und Mädchenvolksschulklasse in Bcixen be traut. Diese teilweise Einführung

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Der Südtiroler
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Seite 5 von 8
Datum: 15.02.1926
Umfang: 8
Eine Interpellation im Tiroler Kandtag. Die Abgeordneten Dr. Straffner, Dr. Steidle, Dr. Huber, Dr. Gamper, Hüttenberger und Genossen haben an den Herrn Landeshauptmann folgende Anfrage gerichtet: „Die Tagespresse hat die Mitteilung gebracht, daß durch ein kgl. italienisches Dekret verfügt worden sein soll, daß im Bereiche von 30 Kilometer von den italienischen Grenzen Ausländer keinen Handel und^kein Gewerbe treiben dürfen. Nach diesem Dekrete sollen jene Ausländer, die in diesen Grenzgebieten

eine dahingehende Erlaubnis bereits er halten haben und irgend einem Gewerbe nachgehen, innerhalb von 3 Monaten ihrer Begünstigung für verlustig erklärt Verden. Das kgl. Dekret würde, wenn es tatsächlich erlassen worden sein sollte, an der Tiroler Grenze geradezu kata strophal wirken. Nord- und Südtirol waren seit mehr als tausend Jahren nicht allein eine politische Einheit, sondern auch ein einheitliches Wirtschaftsgebiet. Dieses einheitliche Wirtschaftsgebiet hat es mit sich gebracht, daß eine gro^e Zayl

von Geschäftsleuten, die in Nordtirol beheimatet waren oder es noch heute sind, in Südtirol ihrem Berufe nachgehen. Auch das Umgekehrte ist der Fall. Sehr viele geborene Süd tiroler sind in Nordtirol nicht allein als Beamte, sondern auch als Geschäftsleute tätig. Die Zahl der Nordtiroler und Deutschösterreicher, die sich innerhalb des im kgl. Dekrete vorgesehenen Grenzgürtels befinden, beträgt viele hundert Personen, die nunmehr um ihre Existenz gebracht und auch finanziell ruiniert werden sollen. Der im kgl

. Dekrete einge räumte Liquidierungstermin von 3 Monaten ist doch nichts anderes als eine Galgenfrist, die die faschistische Regierung dazu benützen will, möglichst verläßliche Faschisten an Stelle der alten, bewährten deutschen Geschäftsleute zu bringen. Die Gefahr der Entrechtung der österreichischen Ge schäftsleute wird noch dadurch erhöht, daß gemäß eines anderen kgl. Dekretes aus der jüngsten Zeit die Optionen jederzeit widerrufen werden können. Zahlreiche Nordtiroler, die viele Jahre in Südtirol

tätig waren, haben für Italien optiert, um die jahrhundertealten Familienbesitze weiter in der Familie zu erhalten. Diesen ehemaligen Nordtirolern kann nun die italienische Staatsbürgerschaft jederzeit abgesprochen werden, wenn ein faschistischer Agent findet, daß sich der Optant der italienischen Staatsbürgerschaft unwürdig gemacht hat. Durch die Beibehaltung der alten deutschen Familien namen, die auf Grund eines weiteren kgl. Dekretes italiani- siert werden müssen, ist schon ein Fall gegeben

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 28.01.1926
Umfang: 4
, Dr. Hub e r, Dr. Gamper, Hüttenberger uns &envkn überreichten in der heutigen Lanötagssitznng aem Landeshauptmarm folgende A n f r a g e: Die Tagespreise hat gestern die Mitteilung gebracht, daß durch ein kgl. italienisches Dekret verfügt worden sein soll, daß im Bereiche von SO Kilometern von den italienischen Grenzen Ausländer keinen Handel und kein Ge werbe treiben dürfen. Nach diesem Dekrete sollen jene Ausländer, die in diesen Grenzgebieten eine dahingehende Erlaubnis bereits erhalten

, die in N or d ti ro l behei- mtet waren, oder es noch heute sind, in S ü ö t i r o i ihrem Berufe nachgehen. Auch das Umgekehrte ist der Fall. Sehr viele g e - »vre ne Süd tiroler sind in Nordtirol nichr Wn als Beamte sondern auch als Geschäfts leute tätig. Die Zahl der Nordtiroler unh Deutschöfter- wcher, die sich innerhalb des im königl. Dekrete vorge sehenen Grenzgürtels befinden, beträgt viele hundert Personen, die nunmehr nm ihre Existenz gebracht und anch finanziell rniniert werden sotten. Der im kgl. Dekrete

eingerüumte Liguidierungstermin von drei Monaten ist doch nichts anderes als eine Galgenfrist, die die faschistische Regierung dazu be nutzen will, möglichst verläßliche F a s ch i st e n an Stelle der alten, bewährten deutschen Geschäftsleute öu bringen. Die Gefahr der Entrechtung der österreichischen Ge- Mftsleute wird noch dadurch erhöht, daß gemäß eines anderen kgl. Dekretes aus der jüngsten Zeit die Optionen jederzeit widerrnfen Werden können. Zahlreiche N o r d t i r o l e r, die viele Zahre

in Sndtirol tätig waren, haben für Italien optiert, am die jahrhundertealten Famtlienbesitze weiter in der mmilie zn erhalten. Diesen ehemaligen N o r d- Urolern kann nun die italienische Staatsbürgerschaft Derzeit abgesprochen werden, wenn ein fascht st i- >cher A ge n t findet, daß sich der Optant der italienischen Staatsbürgerschaft unwürdig gemacht hat. Durch die Bei behaltung der alten deutschen Familiennamen, öse auf Grund eines weiteren kgl. Dekretes italien i- ne r t w e r d e n müsse n, ist schon

. die A ü e r k e n n u n g der italienischen Staatsbürgerschaft. Mit einem Worte, alle Optanten sind aus Grund der letzten Dekrete politisch vogel fr ei und sollen dies aus Grund des jüngsten Dekretes auch wirtschaftlich werden. Die Gefertigten stellen daher au den Herrn Landes hauptmann die Anfrage: 1. Ist dem Herrn Landeshauptmann bekannt, ob die in der Tagespresse gebrachte Mitteilung über ei« nenes kgl. italienisches Dekret, mit dem a u s l ä n d i s ch e G e- schäftsleute innerhalb einer Zone von 3V Kilo metern von der Grenze

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 13.10.1925
Umfang: 8
l. I. hat der sozialdemokratische Abg. Dr. Ellenbogen eine Reihe von persönlichen Angriffen gegen den kgl. italienischen Minister- -/präsidenten Musiolini gerichtet. Der Präsident des Nativ- 'nalrates hat den Abg. Dr. Ellenbogen unterbrochen und ihn ^ersucht, bei der Behandlung internationaler Angelegenheiten !jene Reserven zu beobachten, die der Würde des österreichi schen Parlaments und den internationalen Gepflogenheiten - entspreche. Am. 2. Oktober erschien der kgl. italienische Ge sandte beim Bundesminister für auswärtige

Angelegen- iheiten Dr. Mataja und legte Verwahrung dagegen ein, daß die Angriffe -des Abg. Dr. Menbogen gegen den Chef der kgl. italienischen Regierung nicht hinlänglich zurückgewiesen worden seien. Der Minister des Aeußern gab der Ansicht Ausdruck, daß nach seinem persönlichen Eindruck die Zurück weisung durch den Präsidenten des Nationalrates hin reichend gewesen sei und daß er fiir seine Person es nicht für zweckmäßig gehalten habe, selbst einzugreifen, da hie rdurch zweifellos eine längere Debatte

entfesselt worden wäre, was zu vermeiden zweckdienlich erschienen ist. Um eine wei tere Mißstimmung der italienischen Regierung zu vermei den. entsandte Dr. Mataja einen leitenden Beamten des -Außenamtes zu dem kgl. italienischen Gesandten, um das '^Bedauern der österreichischen Bundesregierung über den (Zwischenfall auszudrücken. i FeMeton. Wir möchten gern nrme Lente sehen. - Von Francis Carco. J „Das is 'ne Geschichte und is keine Geschichte!" sagte Mir Tirelire, der in der Umgebung der Markthallen

ich euch -darauf aufmerksam machen, daß der Spaß dreißig Francs ^extra ME" Das römische Kabinett erklärte sich indessen durch die Maßnahmen der österreichischen Regierung nicht für befrie digt und verlangte den Ausdruck des Bedauerns der öfter» reichlichen Regierung auch auf schrfftlichem Wege., Diesem Verlangen entsprechend übermittelte der Bundesminister für die auswärtigen Angelegenheiten dem kgl. italienischen Geschäftsträger nachstehende Note. In -der Uebersetzung lau tet die Note: Herr Geschäftsträger

! Unter Bezugnahme auf die Mitteilungen, die Sie mir im Aufträge Ihrer Regierung in den letzten Tagen gemacht haben und die sich auf die Angriffe beziehen, welche -der Abgeordnete Herr Dr. Ellen bogen gegen den Herrn italienischen Ministerpräsidenten in der Sitzung des österreichischen Nationalrates vom 1. ds. gerichtet hat, beehre ich mich, der kgl. italienischen Regie rung in Erinnerung zu rufen, daß die Bundesregierung bereits am 2. Oktober darauf bedacht gewesen ist, seiner Exzellenz dem Herrn italienischen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 28.01.1926
Umfang: 8
nachmittags 'ort- gesetzt. (Abg. H ö d l ersucht uns, sestzustellen, daß er nicht für die Aufhebung der Luxusgaststättenabgabe in Innsbruck eingetreten sei, sondern dagegen gestimmt habe.) Jer Ausschluß vg» Auslüureru von Hnudel und Gewerbe im ttalieui'chen Grenzgebiete. Alle drei Parteien haben an den Landeshauptmann diesbezüglich folgende Anfrage gerichtet: Die Tagespresse hat gestern die Mitteilung gebracht, -daß durch ein kgl. italienisches Dekret verfügt worden sein soll, daß im Bereiche

, die sich innerhalb des im königl. Dekrete vorgesehenen Grenzgürtels befinden, beträgt viele hundert Personen, die nunmehr um ihre Existenz ge bracht und auch finanziell ruiniert werden sollen. Der im kgl. Dekrete erngeräumte Liquidierungstermin von drei Mo naten ist doch nichts anderes als eine Galgenfrist, die die faschistische Regierung dazu benützen will, möglichst verläß liche Faschisten an Stelle der alten bewährten deutschen Ge schäftsleute zu bringen. Die Gefahr der Entrechtung der österreichischen

Ge schäftsleute wird noch dadurch erhöht, daß gemäß eines anderen kgl. Dekretes aus der jüngsten Zeit die Optionen jederzeit widerrufen werden können. Zahlreiche Nordtiroler, die viele Jahre in Südtirol tätig waren, haben für Italien optiert, um die jahrhundertalten Familienbesitze weiter in der Familie zu erhalten. Diesen ehemaligen Nordtirolern kann nun die italienische Staatsbürgerschaft jederzeit ab gesprochen werden, wenn ein faschistischer Agent findet, daß sich der Optant der italienischen

Staatsbürgerschaft un würdig gemacht hat. Durch die Beibehaltung der alten deut schen Familiennamen, die aus Grund eines weiteren kgl. De kretes italianisiert werden müssen, ist schon ein Fall gege ben, der es einem faschistischen Agitator möglich macht, den Antrag auf Aberkennung der Staatsbürgerschaft zu stellen. Aus Grund älterer Verordnungen der kgl. italienischen Re gierung ist selbst ein deutsches Unterhaltungs- oder Erbau ungsbuch, das bei einem Geschäftsmann gesehen wird, An laß genug für die Aberkennung

der italienischen Staats bürgerschaft. Mit einem Worte, alle Optanten sind auf Grund der letzten Dekrete politisch vogelfrei und sollen dies auf Grund des jüngsten Dekretes auch wirtschaftlich werden. Die Abgeordneten stellen daher an den Herrn Landes hauptmann die Anfrage: 1. Ist dem Herrn Landeshauptmann bekannt, ob die in der Tagespresse gebrachte Mitteilung über ein neues kgl. italienisches Dekret, mit dem ausländische Geschäftsleute in nerhalb einer Zone von 30 Kilometern von der Grenze kein Gewerbe

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Der Südtiroler
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Seite 2 von 6
Datum: 01.12.1925
Umfang: 6
, ohne daß denselben das Postdebit ent zogen wurde, werden entgegen den Bestimmungen des Welt postvereines, dem auch das Königreich Italien beigetreten ist, den Adressaten durch die kgl. italienische Post nicht zugestellt. Diese Verhältnisse bedeuten eine schwere Verletzung des inter nationalen Rechtes und eine Gefährdung der Oesterreich garantierten Unabhängigkeit. Die Gefertigten stellen deshalb an den Landeshaupt mann die Anfrage: Ist der Landeshauptmann bereit, die Bundesregierung auf die Bedrohung Nordtirols durch Italien

aufmerksam zu machen und zu verlangen, daß die Bundes regierung bei der nächsten Sitzung des Völkerbundes auf diese Verhältnisse aufmerksam macht, falls unmittelbare Vorstellun gen bei der kgl. italienischen Regierung nichts fruchten sollten? Die Ausrottungspolitik gegerr die Deutschen in Italien und Jugoslawien. Die großdeutschen Abgeordneten Grailer und Genossen haben an den Außenminister eine Anfrage wegen der in Jugoslawien und in Italien betriebenen Politik einer gewalt samen Entdeutschung und Hetze

. Die Vrelselmebelung in Sudtirol. Der Abgeordnete Clessin und Genossen stellten am 4. November an den Bundesminister für auswärtige Ange legenheiten nachstehende Anfrage: Seit ungefähr zwei Monaten wird die in Innsbruck erscheinende Tageszeitung „Innsbrucker Nachrichten" den in Südtirol befindlichen Adressaten durch die Organe der italie nischen Postverwaltung nicht mehr zugestellt, ohne daß gegen das Blatt von der kgl. italienischen Regierung ein Verbreitungs verbot erlassen worden wäre. Die Verwaltung

des Blattes hat sich deshalb unmittelbar an die kgl. italienische Regierung gewendet, hat jedoch bis jetzt auf die dringlich gehaltene Ein gabe keine Antwort erhalten. Die Verwaltung hat weiter, dn von der kgl. italienischen Regierung eine Antwort auf dir dringliche Eingabe nicht erfolgte, das österreichische Außen amt ersucht, gegen die Uebergriffe voraussichtlich unbefugter Organe der italienischen Postverwaltung bei der italienischen Regierung Protest einzulegen. Auch auf dieses Ersuchen er folgte

Rechtsbruch gleich. Die Gefertigten stellen deshalb die Anfragen: 1. Hat der Herr Bundesminster auf Grund des Ersn- chens der Verwaltung der „Innsbrucker Nachrichten" bei der kgl. italienischen Regierung bereits interveniert? 2 . und falls dies der Fall ist, welche Antwort hat die italienische Regierung erteilt? Falls keine Antwort erfolgt ist, 3. ist der Herr Bundesminister bereit, sofort bei der kgl. italienischen Regierung vorstellig zu werden, damit die Uebergriffe der italienischen Postorgane

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Der Südtiroler
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Seite 7 von 8
Datum: 15.10.1926
Umfang: 8
zur Alpenweide begeben, sowie ! die österreichischen Staatsangehörigen, welche sich in ! den Verhältnissen befinden, von denen im italienisch- ! österreichischem Uebereinkommen vom 28. April 1923 betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Grenzgebieten, genehmigt mit kgl. Dekret vom 28. Juni 1923, Nr. 1389, die Rede ist, und mit der vor geschriebenen Grenz- oder Passierkarte versehen sind. Alle anderen Personen müssen mit einer besonderen Legitimationskarte versehen sein, welche von einem Offi

zierskommando der CC. RR. oder der kgl. Finanz- wache oder eines !von einem höheren Offizier gelei teten Stationskommandos auszustellen ist. 2 . Das Verbot Mr jedermann, photographische Apparate zu leihen, Erhebungen zu pflegen, Zeich nungen zu machen und überhaupt Daten und Nach richten irgendwelcher Art zu sammeln. Das Verbot des Zuganges zu den als militärisch besonders wichtigen und unter Nr. 4 behandelten Ort schaften wird auch mittels besonderer, ständiger Tafeln zur öffentlichen Kenntnis gebracht

werden. Die kgl. Karabinieri, die Polizeiwachen, die kgl. Finanzwachen, die Angehörigen der M. N. S. N., die ;Forstwachen, die Gemeindewachen, sowie die Mili tärs des kgl. Heeres, und zwar einzeln oder in Zügen, sind besonders beauftragt, die oberwähnten Verbote und Einschränkungen beobachten zu lassen. Zuwiderhandelnde gegen die Bestimmungen der vor liegenden Kundmachung und der ständigen Tafeln wer den im Sinne der Art. 110 und 434 des allg. Strafgesetzes "bestraft. Triest, am 4. September 1926. Der Präfekt

: Guadagnini. Der erwähnte Erlaß der Präfektur Trient nimmt auf das kgl. Gesetzesdekret vom 23. Mai 1924, Nr. 1122 (Durchführungsverordnung vom 21. Juli 1924) Bezug, welches die Ausübung von Eigentumsrechten m Interesse der militärischen Sicherheit in der neuen Provinz Trient einer weitgehenden Beschränkung un terwirft. Um das nunmehr in Wirksamkeit getretene Er gänzungsdekret in seiner ganzen wirtschaftlichen und politischen Tragweite erfassen zu können, halten wir bine kurze Wiedergabe des zitierten

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Der Südtiroler
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Seite 2 von 4
Datum: 01.01.1927
Umfang: 4
G r u n d e n t e i g n u n g e n. Eine politische Maßnahme schjwerstwiegenden Cha rakters bildet das. kgl. Gesetzesdekret vom 6. 'November 1926 über die „Regulierung der Etsch und ihrer Neben flüsse" (Gazz. Uff., 11. November 1926, Nr. 1870), (Wortlaut siehe „Südtirol" Folge 23), welches der „Opera Nazionale dei Combattenti" (Nationaler Front kämpfer Verb and) das Recht gibt, die Enteignung von Grundstücken vorzunehmen, die für die Erbauung von Siedlungen im Etschgebiete notwendig sind. Nach diesem Gesetze hat die „Opera Nazionale" überdies

. In Meran haben wir 400 italienische Familien angesiedelt, wer tere 100 sind in der Nachbarschaft beschäftigt. Das Land muß italienisch werden." 7. Verwelschung deutscher Familiennamen. Zu Beginn des Monates November 1926 hat der Schulinspektor von Bozen von sämtlichen Lehrpersonen der Bozner Schulen folgende Erklärung abverlangt: „An das kgl. Studienprovve'oitoriat in Trient. Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen, des kgl. Dekretes vom 10. Jänner 1926, Nr. 17, Zir kularerlaß vom 7. Oktober

l. I., Nr. 12.379/A/I dieses kgl. Provveditoriates teile ich mit, daß mein „fremdländischer" Schreib name nicht von einer ur sprünglich italienischen Form, die unter dein früheren Regime in's Deutsche übertragen wurde abgeleitet ist. In tiefster Hochachtung In manchen Bezirken war der Druck auf die Lehrerschaft ein besonders energischer; tatsächlich sind auch in einer Südtirvler Gemeinde Gefuchst um die Umwandlung der gut deutschen Familiennamen „Rainer, Ebner, Gruber und Egger" in „Raineri, Ebnen usw

: „Zum Zwecke einer lückenlosen Durchführung des kgl. Gesetzesdekretes vom 29. März 1923, Nr. 800, wird verfügt, daß die Adressen im gesamten Post- und Telegraphenverkehre aus dem Königreiche an einen andern Ort des Königreiches ausschließlich in italie nischer Sprache abgefaßt sein müssen. Postsendungen (Briese, Karten usw.), die innerhalb des Königreiches aufgegeben werden und an einen Ort im Königreiche gerichtet sind, werden, wenn, die Adresse in einer nicht italienischen Sprache abgefaßt

sie in der Gemeinde nicht beheimatet waren, in ihre Heimatgemeinde abgeschoben und dort polizeilich überwacht. Die Lehrmittel wurden beschlagnahmt. Nach den italienischen Schulgesetzen, insbesondere Art. 4 des kgl. Dekretes von: 31. Dezember 1923, Nr. 3126, können die Eltern oder deren Stellvertreter die Kinder privat unterrichten lassen, und haben sie lediglich den Nachweis Ku erbringen, daß sie hiezu die Mittel be sitzen. Die Kinder, welche öffentliche Schulen nicht be suchen, müssen sich dann im 14. Jahre

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Der Südtiroler
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Seite 5 von 6
Datum: 01.12.1927
Umfang: 6
nicht bezieht, auch wenn sie auf Bestimmungen des Art. 8 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, oder des Art. 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jän- A 1922, Nr. 43, Anwendung finden konnten. Solche Personen, iei denen nach dem Inkrafttreten des kgl. Dekretes vom 27. Juni ' 1923 die Bedingungen zutrafen, von denen in Punkt 2 und 3 les oben angeführten Artikels 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912, fr. 555, die Rede ist und welche die vorgesehenen möglichen Er- ilämngen nicht innerhalb der festgesetzen

und mit kgl. Dekret vom 16 . Oktober 1924, Nr. 1781, sowie mit kgl. Dekret vom 5. April, fr. 443, 1924, verlängerten Frist abgegeben haben, können diese irklärungen binnen Jahresfrist nach Inkrafttreten des vorliegen- tat Dekretes abgeben. Die angedeutete Fristverlängerung erfolgte Ä die aus triftigen Gründen nicht rechtzeitig eingebrachten Op- ionsgesuche. Art. 3. Vorliegendes Dekret tritt am Tage nach seiner Ver- wtbarung in der „Gazzeta Ufiiciale" in Kraft. So der Wortlaut des neuen Dekretes

der italienischen Staatsbürgerschaft nach Art. 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912 Anspruch erheben. Das neue Gesetzdekret hebt noch ausdrücklich hervor, daß die nichtausgeschlossenen Personen (also jene, die nicht solche Optanten waren, welche am 16. Juli 1920 in einer Ge meinde des alten Oesterreich Heimatsberechtigung besaßen) auch dann nach Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912 die Staatsbürgerschaft erlangen können, wenn sie auf Grund des Art. 8 des kgl. Gesetzdekretes vom 29. Jänner 1922, Nr. 43, hätten

vom 13. Juni 1912 zutreffen, noch ein Jahr zur Abgabe der Erklärung, die ital. Staatsbürger schaft zu wählen, zur Verfügung steht. Anwendung des Sprachendekretes. Die kgl. Präfektur verlautbart: Nr. 7622 Gab. Bozen, 16. November 1927. Gegenstand: Gebrauch der italienischen Sprache. An die Herren Amtsbürgermeister der Provinz Bozen! Es sind einzelne Zweifel über die Anwendung der Ver- ftigungen meines Runderlasses vom 11. Oktober, Uli. 6480, be treffend den Gebrauch der italienischen Sprache in dieser Pro

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 16.02.1935
Umfang: 10
die Organisierung der eigenen Sicherheit in die Wege zu leiten und wird vor allem den Abschluß eines Ost paktes anstreben. Der Inhalt der deutschen Antwortnote Berlin, 15. Februar. (DNB.) Die Antwort aus das Londoner Kommunique, die der Reichsminister des Aus wärtigen, Freiherr von Neurath, dem englischen Botschafter Sir Eric Phipps und dem französischen Botschafter Fran cois Poncet gegeben hat, hat folgenden Wortlaut: Die deutsche Regierung weiß sich mit der kgl. britischen Regierung und der französischen

Regierung einig in dem aufrichtigsten Wunsch, die Sicherung des Friedens zu för dern, dessen Erhaltung ebenso im Interesse der Sicherheit Deutschlands, wie im Jnteresie der Sicherheit der anderen europäischen Staaten liegt. Die deutsche Regierung begrüßt den Geist vertrauensvoller Aussprache zwischen einzelnen Regierungen, der in den Mitteilungen der kgl. britischen und der französischen Regierung zum Ausdruck kommt. Sie wird den ihr vorgelegten Gesamtkomplex, der in dem ersten Teil des Kommuniques

sind, ersahrungs- und naturgemäß Reibun gen mit sich bringen, die im Interesse des Abschluffes einer solchen in ihren Auswirkungen völlig neuartigen Lustkonvention vermieden werden sollten. Bevor die deutsche Regierung an solchen Verhandlungen teil nimmt, hält sie es für wünschenswert, eine Reihe grundsätzlicher Vorfragen in Einzelbesprechungen mit den beteiligten Regierungen zu klären. Sie würde deshalb begrüßen, wenn — nach den voran gegangenen französisch-englischen Beratungen — zunächst eine kgl. britische

Regierung als diejenige TeU- nehmerin an den Londoner Besprechungen, die zugleich (galant von Locarno ist, bereit wäre, hierüber in einen unmittelbar«» Meinungsaustausch auch mit der deut schen Regierung zu treten. Tie deutsche Regierung ist sich eins mit der kgl. britischen und der französischen Regierung in der Auffassung, daß der Abschluß einer Luftkonvention ein bedeutsamer Schritt aus dem Wege zur Solidarität der europäischen Staaten wäre und geeignet sein kann, auch die anderen europäischen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 30.09.1921
Umfang: 6
, der von der öfter- i Freitag, den SO. September 1921. reichifchen Regierung und öffentlichen Meinung vollauf geteilt werde. Dis für Oesterreich hier kundgegebene Sympathie werde das Vertrauen gewiß starken. ZUdliroler Drgesfragen Memgkeiken Das Geseh über die Tteusystemisierung der ^ neuen Provinzen. iDie „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzes- deknst vom 31. August, Nr. 1296, betreffs Neufyftemisierung der neuen Provinzen, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. » Die in Trient und Triest mit kgl

. Dekreten vom 22. Juli 1920, Nr. 1233, eingesetzten Generalzivilkommissäre, sowie der mit kgl. Dekrete vom 17. Dezember 1920, Nr. 1738, in Zara eingesetzte Zivilkommissär fahren fort, in den ihrer Jurisdiktion unterliegenden Gebieten, die der politischen Landesstelle u. der noch in Geltung stehenden Bestimmungen der früheren Regie rung den damaligen Statthaltern zustohenden Befugnisse aus zuüben. Mit kgl. Dekrete, das vom Ministerpräsidenten in Ueber- einstimmung mit kompetenden Ministern herausgegeben

wird, werden die Befugnisse der verschiedenen Landesbehörden zu den vorgenannten Kommissären fast diejenigen vorgenannter zil den Ministerien, welche die Geschäftsführung der neuen Provinzen übernommen haben oder übernehmen werden, ge regelt werden.'/ Unter Vorbehalt einer späteren Ausübung der gesetzgeben den Gewalt im konstitutionellen Wege und durch die kgl. Re gierung, wird in den von den Gesetzen vom 26. November 1920, Nr. 1322, und vom 19. Dezember 1920, Nr. 1778, sowie den Art. 3 und 5 des vorliegenden Dekretes

gezogenen Grenzen den bisher von den Gouvernatoren, Generalzivilkommiffären u. vom Zivilkommiffär In Zara auf dein Gebiete der Gesetzgebung erlassenen Dekreten und Verordnungen die volle Wirksamkeit zuerkannt. Die Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 22. Juli 1921, Nr. 1233. welche den Bestimmungen des vorliegenden Dekretes und denjenigen, welche auf Grund derselben von der kgl. Re gierung erlassen werden, widersprechen, werden hiermit außer Kraft gesetzt. Artikel 2. Die kgl. Regierung kann für bestimmte

Gebiete Beamten, deren Rang nicht unter demjenigen eines Vizepräfekten steht, in gewissen Angelegenheiten die Ausübung der Funktionen der politischen Landesstelle übertragen. Diese Beamten werden ebenso wie derjenige, welcher den Generalgivllkommissär an seinem Amtssitze vertritt, den Titel von Vlzegeneralzivilkom- missären führen. Die betreffenden Durchführungsverordnungen werden durch kgl. Dekret ergehen. Artikel 3. Provisorisch und solange nicht im konstitutionellen Wege für die Schaffung

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Der Südtiroler
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Seite 8 von 8
Datum: 15.09.1926
Umfang: 8
interessante Präsek- tursdekrete: Kgl. Präfektursdekret vom 23. November 1925. Betrifft: Enthebung des Gemeindevor stehers von B u r g st a l l. Der Präsekr der Provinz Trient. „Nach einwandfreien Feststellungen auf Grund von Nachrichten und eingeleiteten Erhebungen, daß der Gemeindevorsteher von Burgstall die Erteilung geheimen Unterrichtes in deutscher Sprache nicht nur geduldet, sondern überdies dadurch gefördert hat, daß er seine Kinder zum Besuche veranlaßte. „In der Ueb'erzeugung, daß ein solches Ver

halten einerseits eine Verletzung der klaren gesetz lichen Bestimmungen darstellt und andererseits mit der Eigenschaft eines öffentlichen Regierungsbeamten unvereinbar ist. „Nach Einsichtnahme in den Art. 159 des Kom munal- und Provinzialgesetzes und in den Art. 30 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1923, Nr. 2839, dekretiert: „Herr .Josef Burger ist seines Amtes als Bür germeister der Gemeinde Burgstall enthoben. „Der Unterpräfekt von Meran wird init der Durchführung des vorliegenden Dekretes

betraut. Trient, am 23. November 1923. Der Präfekt: Guadignini m. p." Das zweite in der gleichen Nummer des italie nischen Amtsblattes vom 1. Juli 1926 verlautbarte Dekret trägt folgenden Wortlaut: Präfektursdekret vom 19. Jänner 1926. Betrifft: Enthebung des Gemeindevor stehers von G r a u n. „Nach Feststellung, daß Herr Doktor Cassian Noggler, Gemeindevorsteher von Graun, auf eine Ein ladung des kgl. Finanzwachkommandos von Reschen sich weigerte, als Vertreter der Gemeindeverwaltung

an der Siegesfeier teilzunehmen und Verhinderungs gründe vorschützte, welche die Erhebungen als gänz lich ungerechtfertigt erwiesen haben. „Im Bewußtsein, daß die Haltung des Bürger meisters von Graun mit seiner Eigenschaft als öffent licher Regiecungsfunktionär unvereinbar ist. „Nach Einsichtnahme in den Art. 149 des Kom munal- und Provinzialgesetzes und in den Art. 30 des kgl. Dekretes vom 30. Nov. 1923, Nr. 2839, dekretiert der Präfekt der Provinz Trient: „Herr Doktor Cassian Noggler ist seines Amtes

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 26.09.1934
Umfang: 6
: , „Mit großer Freude teiìe ich Ihnen mit, daß haute um 23.15 Uhr mein« Gemahlin einem Mädchen das Leben geschenkt hat, das den Na- Nainen Mavia Pia tragen wird. Umberto di Savoia.' ' S. E. der Kardinal antwortete Ime folgt: „An läßlich d«s sreuidiglSn Ereignisies nehme ich Anteil an der Freà Ew. kgl. Hoheit, Ihrer erlauchten Gemahlin und verleihe meinen herzlichstem Glück wünschen für die klein« Prinzessin Ausdruck, der sich in diesem Moment das Herz der Nation zu wendet und deren Lächeln daZ königliche

Haus iin Namen Gottes beglückt. Kardmal Ascalese.' H«ute früh sandte. Kardinal Ascalese ins könig liche Palais seinem Sokretär, der von S. kgl. H. dem KronPr-inzsn empfangen Mi-roe^nnd ihm den lebhaftein Wunsch des Kardinals unterbreitete, noch am heutigen Tage die neugeborene Prin zessin mit dem Tauswasser segnen zu dürfen, ohne daß damit der feierlichen Taufzeremonie, die für den 18. Oktober d. I. festgesetzt ist, vorgegriffm werde. Der Kronprinz hat den Wünsch des Kardinals 'ersüllt'Md

dieser hat sich kurz nach 17- Uhr ins könWKe -Palais. geben. ' ). - ' ' - - - ^ ' Der Kardinal wur'oe mit feinem Gefolge in den EmpfangSsaal geleitet, wo ihn S. kgl. Hohvit der Prinz von Piemont begrüßte. Hieraus begaben sich der Prinz und der Kar dinal, von ihrem Hofstaat gefolgt, in die alte Kapelle, wo Maria Cristina von Savoia jeden Morgen zu beten« pflegte/ bevor die neue.Kapelle des kgl. Palais erbaut wurde. Dem Tausritus, der mit äußerster Einfachheit vor sich ging, wohn ten I. M. die Königin von Italien

, die Königin- Mutter von Belgien, der Prinz von Piemonte und dis Hofkämmerer und Hofdamen boi. Das Kind wurde von der Gentildonna Mar chesa di ,S. Albano iin Arme getragen. Die Prinzessin erhielt folgende Namen: Maria Pia, Elena, Elisabetta, Margherita^ Milena, Ma- salda, Ludovica, Tecla mid Gennara. Nach dem Ritus ^brachte der Kardinal den Königinnen und dein Kronprinz seine Huldigung zum Ausdruck und verließ das kgl. Palais. Morgen um 17 Uhr wird die Abfassung des Gebnrtsaktes stattsinden

, der außerordentliche Kom missär der Stadtgemeinde Duca Niutta, General Rolando Ricci, Kommandant des Armeekorps, der Präsident der Provinzialverwaltung Teodoro Monsani, der Verbandssekretär Adv. Francesco Piccone,, der Generalleutnant der Nationalmiliz Vittorio Berne, der Divisionär General.Camillo Rossi sowie der Hofstaat der in Napoli residieren den Prinzen und die Palastdamen I. M. der Kö nigin beiwohnen. Am Donnerstag wird in der Kapelle des kgl. Palais ein feierliches Te Deuin zelebriert

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 20.05.1937
Umfang: 6
und General Keresztes Fischer mit der Ehrenmission, den Zug. Der Person S. M. des Königs-Kaisers sind zugeteilt: General Ruszkay Graf Teleky und Korvettenkapitän Scholtz; der Person I. M. der Königin-Kaiserin: Gräfin Zichy geb. Pallavicini und Graf Erdödy; I. kgl. Hoheit der Prinzessin Maria: Gräfin Teleky geb. Bertolini. Auf der Weiterfahrt nach Budapest empfingen die Majestäten die Ehrenmission in Audienz. iik ganz Ungarn ist der heutige Tag ein Nä chst. Die tiefe und herzliche Freundschaft, Ungarn

, die mit dem ei/» , gekommen sind. Auf der anderen Saal- Trak finden sich der italienische Außenminister Te» A Eiano, der Minister des kgl. Hauses T.„ Attioli Pasqualini, der erste Feldadjutant hos-'., rchese Asinari di Bernezzo, der erfte Ii°, Uenionienmeister Conte di Sant'Elia, der ita» 'Iche Gesandte in Budaoelt. Grak Vinci di Gi- gliucci, und die übrigen Persönlichkeiten des Ge folges und der italienischen Botschaft und der Kom missar des Fascio von Budapest. Der König-Imperator stellt die italienischen

Karosse nehmen der König-Kaiser, zu seiner Linken der Reichsverweser Platz. Unter enthusiastischem Applaus beginnt die pomp hafte Auffahrt der Staats! utschen. Voraus reitet eine Wache-Abteilung, gefolgt von einer'Dienstkutsche. In einem Abstand von hun dert Schritten.der Kommandant' der kgl. Wache, Oberst Lazar .und in einem Abstand von 10 Schrit ten die Staatskarosse mit dem König und dem Reichsoerweser, gefolgt vosi 8 berittenen Wachen: sodann ein Häuptmann der kal. Wache, der der Staatskutsche

erklingen die mächtigen „Evviva' und „Eljen'-Ruse. Am ganzen Straßenzug vom Bahnhof bis zum St. Georgs-Platz und zum Eingang in die kgl. Burg sind Garnisonstruppen aufgestellt, die die Waffen präsentieren. Bon Türen, Fenstern und Dächern werden italienische und ungarische Fah nen geschwenkt, Rufen und Händeklatschen nehmen kein Ende. König und Neichsoerweser danken mit militärischem Gruß, Königin, Prinzessin Ma ria und Frau Horty mit bewegtem Lächeln. Auf dem MuffolitwVlatz erwarten verschiedene

Tracht versammelt. Als der Kutschenzug vor der kgl. Burg eintrifft, erdröhnen vom Sonnenberg 24 Kanonensalven. An der Ehrenpforte präsentiert die Palastwache die Waffen, große antike Magyaren-Lanzen, wäh rend Trompeten das Habtachtfignal geben. Än der königlichen Burg Der erste Zeremonienmeister der kgl. Burg geht den hohen Gästen entgegen und geleitet sie in die Empfangssäle und zur Terrasse, wo sie dem Vor beimarsch der Bauern zusehen. Bauern und Hirten aus dem ganzen Lande ziehen

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Der Südtiroler
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Seite 6 von 8
Datum: 15.09.1928
Umfang: 8
der Italiener tim Südtirol.) Mntschlgauev Oberland, am 30 August 1928. Am 23. August kamen vom Naudererberg etwa 60 Schafe über die Guenze. Der Hirte, der auf dem österrei chischen Boden stand, konnte sie nicht hinüberholen, da der Grenzübertritt mit Lebensgefahr verbunden ist, d. h. die kgl. italienischen Finanzieri haben den Auftrag, gegen Grenzüberschreiter von der Waffe Gebrauch zu machen. Die kgl. Grenzsoldaten trieben nun die hirtenlose Herde als Schmuggelware zu Tal, und zwar auf eine so rohe Weise

, umringten ihn etwa $—10 Finanzieri und behaupteten, daß er die Kalbin gestohlen oder geschmuggelt habe. Der herbeigerufene Berg- imeister von Reschen wies sie als vom Reschenerberge kommend aus. Trotzdem wurde der junge Bursche zwei Stunden in den Arrest gesteckt. In Begleitung zweier der „tapfersten" kgl. Grenzsoldaten konnte er abends die Kalbin nach Mals weitertreiben. Dort w änderte er wieder zwei Stunden in den Arrest. Am folgenden Tage 8 Uhr abends kamen zwei Finanziert zum Vater des jungen

„Missetäters", Jasef Lachsalber sen. und welschten ihm etwas vor. Dieser verstand selbstverständlich ihr Begehren nicht. Da fielen die „tapferen" über den alten Vater her, warfen ihn zu Baden, würgten ihn, schlugen auf ihn und schleppten ihn über die Haustüre und dann nach Mals zu zwei Stunden Arrest. D«er so mißhandelte Vater ist ein Greis von 70 Jahren, ein Ehrenmann von der Fußsohle bis zum Scheitel und war Jahrzehnte Vorsteher von Laatsch. Der Fall wurde sofort bei den kgl. Karabinieri in Mals

bekanntgegeben. — Man lachte dazu. — Ist nur ein Deutscher. — Rechtlos, schutzlos, vogelfrei. * Am 28. August trieb der Grauner Ziegenhirte Jo hann Plangger, 14 Jahre alt, seine Ziegen auf den Graunerberg. Er war weit von der Reichsgrenze entfernt, da hörte er jauchzen; er meinte, die Grauner Galtvieh- Hirten täten dies' und erwiderte das Rufen. In diesem Augenblicke sausten schon 6—8 Gewehrkugeln nahe an ihm vorbei; Gott lob verfehlten alle das Ziel. Hierauf kamen 3 kgl. Finanzieri

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