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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 15.06.1928
Umfang: 6
des Autos und die Quittung über'die bezahlte Steuer angebracht find, ersetzt, welche durch den Steuer- trager in gut sichtbarer Weise am Vorderteil des Autos angebracht werden muß. Das Fehlen dieser Steuermarke wird mit einer Geldstrafe von 29 Lire belegt. Dabei darf nicht vergessen werden, daß die Marke nicht eine absolut gültige Quittung für den Erlag der Steuer darstellt. Die einzig wirklich gültige Quittung ist jene, die v. den Steuereinhebungs- ämtern des kgl. Automobilklubs v. Italien aus gestellt

immer das Komplementärblatt der Lizenz und die Einschreibungsbestätigung in dàs öffentliche Automobilregister bei sich trägt. ' -Das kgl. Dekret, wodurch das öffentliche Au- tomobilregifter eingeführt wurde, sieht für die Unterlassung der Einschreibung Strafen vor, enthält jedoch keine Strafbestimmungen wegen Fehlens des Einschreibebeleges und des Kom plementärblattes. Es genügt, wenn auf dem Umschlag der Fahr lizenz die Stampiglie und die Anmerkung der erfolgten Einschreibung ersichtlich

aus auf deyl dortigen Friedhof statt. -.> > ' Die Tätigkeit der kgl. Ouästur Die kgl. Ouästur setzt unermüdlich ihre Säu- ierungsaktion fort. In den letzten Tagen hat' ie folgende Personen festgenommen und in ! hre Heimat abgeschoben: Carlo Battell, 45 ' Jahre alt, aus Marzin (Trento), Orsolina Las san, 30 Jahre alt, aus Marzin, Guido Marti- nelli, 25 Jahre alt, aus Pergine, Tullio Balls, 33 Jahre alt, ans TerraMolo, Luigi Kauf mann, 58 Jahre alt, aus Lasa. Wolters wurde ein gewisser Latino Bastian

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