. und die österreichische Bahnverwàmg à solche von 2S Prozent gewährt. Die Màbesucher können in d!« Tschechoslowakei ohne besonderes Pchsisum einreisen; es genügt der Vürwela der Messekarl«. K>!e mit dem Steimel vev> tsche« choslowa-kischen Konsuls versehen sein muß. Neue Regelung der össentlichen Lagerhäuser. Die Handel» und Gewerbekammer Bolzano bringt zur KenntnUs, daß in der „Gazzetta Ufficiale' ,vom 17 Februar 1S27, Nr. 3V, das kgl. Gesetzdekret vom 1. Mli 1Ä23, Nì. 22R1, und das Reglement vom 13. Jänner 1927
^'l libersab, welche angekündigt, daß man von t<? bis 12 Ukr nicht Über den LMmarkt fahren darf. Weiterz noch ein Herr Auto''esitzer, der es nichr nötig Hielt, wiihrend der Dunkelheit das Licht aufzudrohen. Mcrnn endlich werden eiwnal diese Herren es nötig finden und in ihren Köpfen das Straßsnreglement sich einzuprägen. Verhaftungen. Von den kgl. Karabwier! wurden folgende Personen verhaftet, die sich ob- dach- und mit^tos in der Gegend herumtrie ben: Tomcvselli Francesw nach Bonaventura, KV Jabre alt
nach ReMigno, 33 Jahre alt, aus Strigno, Tommaselli Franz nach Bonaven tura, 51 Jahre alt, aus Strigno. Uebertretungen. Ein Mann, der eine zweite Person auf seinem Rade hatte, wurde ange halten und zur Bezahlung der festgesetzten Strafe von 10 Lire verurteilt. Wagen ohne Erkennungstafel. Auf der Straße von Bolzano nach Calidaro wurde von den kgl. Karabinie»1I. der Fuhrmann Marinell Karl des Peter, 20 Jahre alt. getroffen, der einen Wagen hatte, auf dèm die Erkennung?- tafel fehlte. Der Fuhrmann bezahlte
entwendete. Der Beobachter übergab nun die kleine Diebin den kgl. Karabinieri, denen sie gestand, bei ihrer Tante am Bozner Boden zu wohnen und schon einige Male «der Obstiverkciu- serin Geld entwendet zu 'haben. Im ganzen sollen es 30 Lire sein. Sie erklärte, es getan zu 'haben, um sich eine Puppe kaufen zu können. Auch die Tante des Mädchens wurde einver nommen. Sie sagte, daß ihre Nichte ihr erzählte, sie hätte auf der Straße 20 Lire gefunden, was sie ihr glaubte und nicht welter nachforschte
, ob es wahr sei oder nicht. Die kgl. Karabinieri be zweifelten Hie Aussage der .Frau, sie hielten. auch das Mädchen sÜr unfähig, einen Diebstahl aus eiaenem A-ntriebe mit solchem Geschick aus zuführen. Deshalb wurde die Frau der Gerichts behörde angezeigt, da sie im Berdachte steht, das Mädchen zum Diebstahl angeleitet zu haben. Mnter, Knnzettp. VernnillttMlil'», Dritter Aammermuslkànd ve» Musik- verein». Dem Ausklanae des Karnevals gemäß ist das Programm für dieses Kammermusik- koiMvt gvnz