, den 10. Februar, um 10 Uhr vormit tags wird am Sitze des Fascio von Silandro der Littkommandant der Jugendkampfbünde im Lei« sein des Offiziers des kgl. Heeres, der dem Ver- bandskommando zugeteilt ist und der militärischen 'Mieninspektoren den Rapport der Kommandan ten der Jugendkampsbünoe der 1. und 7. Zone lCuron -Venofta, Malles-Lenosta, Tubre, Gloren- -a Prato allo Stelvio, Lasa, Silandro, Parcines, Natiirno, Eastelbello-Siardes, Laces und Martello) abhalten. ^ Am Freitag, den 12. Februar, um 15 Uhr
. wird der Dizekommandant der Jugendkampfbünde im Beisein des Offiziers des kgl. Heeres, der dem Ver bandskommando zugeteilt ist, am Sitze des Fascio von Merano den Rapport der Kommandanten der Jugendkampfbiinde der 2. Jone (San Leonardo in Paisiria, Tirolo, Lagundo, Merano, Marlengo, kermes, Lana, Postai, Gargazzone, Tesimo, Ter-, lano. Nalles und Ultimo) abhalten. 'à?>àg IMiNMNze» sjjr die MösW der ailßemd. ZMMiarsteuer des städtischen Dopolavoro hielt vorgestern abends Prof. Ugo Gallo am Sitze des Dopolavoro
diese wohltätige Einrichtung geschaffen worden und sie wurde immer weiter ausgeoaut. Durch diesen neuerlichen Beitrag des Duce wird sie eine weitere Entwicklung erlangen und immer mehr Kleine werden der Ausspeisung teilhastig werden können imd die Dankbarkeit und die Bewunderung, welche unsere Jugend für den Duce im Herzen ircigt, wird iinmer mehr vertieft werden. Von àer kgl. Prafektur Die Erkennungslafeln für Fuhrwerke mik Tier gespann. Es wurde die Beobachtung gemacht, daß irriger weise die Herstellung
Italiane und Balilla der Mittelschulen der Stadt gegeben und es hatte schon bei den früheren Auf führungen einen großen Erfolg aufzuweisen. Es ist zu erwarten, daß sich zur Wiederholung der Vorstellung wiederum ein zahlreiches Publi kum einfinden wird. Außerdem werden zwei Stücke mit Tanz und . d - - Die „Gazzetta Ufficiale' veröffenUicht das nach stehende kgl. Dekret mit den Bestimmungen für die Geldablösung der außerordentlichen Jmmobiliar steuer. Das Dekret hat nachstehenden Wortlaut: Art
. 1: Vor der Skadenz der letzten Rate der Zeichnung kann die Ablöse der außerordentlichen Jmmobiliarsteuer erfolgen, die auf dem gesamten oder einem Teil des Jmmobilienbesitzes lastet. Da mit erfolgt die Befreiung von den Pflichten, welche die Zeichnung der Anleihe nach dem zweiten Ab satz des Art. 2 des kgl. Dekretes vom 5. Oktober 19ZK Nr. 1743 aliserlegt, durch die einmalige Iah lung von Lire 9V für je 1W Lire der Quote der Zeichnung der Anleihe, deren Höhe durch die Be stimmungen des kgl. Gesetzesdekretes