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Bücher
Kategorie:
Kunst, Archäologie
Jahr:
1905
Castello del Buon Consiglio in Trento : descrizione artistico-storica ; progetti per i lavori di ristauro = kunsthistorische Beschreibung ; Projekte für die Restaurierungsarbeiten = Castello del Buon Consiglio in Trient
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Seite 57 von 91
Autor: Tommasi, Natale / Natale Tommasi
Ort: Innsbruck
Verlag: Selbstverl.
Umfang: [40] Bl., 11 Taf.
Sprache: Deutsch; Italienisch
Anmerkungen: Text ital. und dt.
Schlagwort: g.Trient / Castel del Buonconsiglio
Signatur: IV 301.953
Intern-ID: 495368
, non è possibile rilevare i loro colori araldici. Loggien in deutschen Ortschaften sind sicher von unserer Gegend und anderen italienischen Ortschaften übernom men worden. Ich habe in Trient und Innsbruck, ebenso in Wien, wo besonders im k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv viele alte Dokumente über Trient vorhanden sind, noch keine alten Akten gefunden, die über die Fresken des Adler Turmes handeln; — die im Archiv in Innsbruck sich befindlichen Verrechnungen des Enrico di Sopramonte vom 5. Novem

und be stand: aus einem silbernen oder weissen Schilde mit schwar zem, rechtsschauenden Adler, welcher allenthalben mit gelbroten Feuerflammen umgeben war und vergoldeten Schnabel und goldene Waffen und Kleestengel trug. „Die Flammen hüben sich ze niederst in dem Schilt.' (Trientiner Chronik von 1518.) Am 9. August 1339 verlieh es König Johann von Böhmen für das Fürstentum und die Kirche von Trient dem Bischof Alram, welcher im Jahre 1340 eine Münze mit diesem Adler prägen Hess und das Wappen

zu seinem eigenen machte. Die darauffolgenden Bischöfe haben den Adler mit ihren Familienwappen vereinigt. Am Grabmal des Bischofs Albert von Ortenburg (*j*1390) in der Krypta des Domes zu Trient erscheint der Körper des Adlers noch von den Flammen umgeben. Im Jahre 1407 wurde der Adler von der Stadt Trient als Wappen über nommen, als die Trientiner sich gegen den Fürst Bischof Georg von Liechtenstein (1390—1419) erhoben hatten ; und tatsächlich erscheint der Adler auf dem Siegel der Stadt Trient vom Jahre 1407

, jedoch sind die Flammen ver schwunden. Das Originalwappen Alrams war im Innern des Fensters gegen die Stadt, zwischen der Fensteröffnung und dem Segmentbogen gemalt. Später wurde dieses Wappen über malt, wie es scheint auch mit den zwei rot und weissen Löwen des Bernhard von Cles, ferner mit Dekorationen, die heute noch vorhanden und von einem Löwen noch überragt sind. Der Adler allein, jedoch nicht mehr voll ständig, mit kleineren Goldüberresten an den Konturen und wie es scheint ausgebessert

1
Bücher
Jahr:
(1920)
¬Der¬ Schlern ; 1. 1920)
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Seite 377 von 406
Umfang: 400 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Abschlussaufnahme von: 1920, 1-12 ; In Fraktur
Signatur: III Z 503/1(1920)
Intern-ID: 529551
Adler, goldene Fransenepauletten, darauf in Schildform ein grün-rot-gold gestickter Tiroler Adler, weißes, gold-grün gesticktes Ledergehänge, in deni der gotisch geformte Degen steckte, am Anauf des Degens der Tiroler Adler, als Kopfbedeckung ein schwatz- seidener Zweispitz mit schwarzen Straußfedern, an den Enden des Iweispitzes goldene Rosetten mit dem Tiroler Adler, um den weißen Halskragen ein Seidenjabot, daraus hervorquellend das Tiroler Adelsmatrikelzeichen. Dieses Matrikelzeichen

besteht aus dem in Gold geschmolzenen emailierten Landes- wappen der gefürsteten Grafschaft Tirol. Der dieses Wappen darstellende Adler mißt S3 mm in der Höhe und 52 mm in der Breite. Sein Haupt ist überdies mit einem Lorbeerkränze umgeben. Auf der Brust führt er auf einer Seite in einem weißen Herz, schilde die Namensschriften des Kaisers Franz I. und auf der anderen Seite die Buch- staben N. T. (Matricida Tyrolen'sis.) Das Matrikelzeichen wird in einem 27 mm breiten grasgrünen, gewässerten

, an beiden Seiten mit einer Golöleiste gezierten Band um den Hals getragen. Dieses Band läuft durch einen über dem Adler ruhenden gol- denen, schwarz-blau emailierten Ritterhelm. Die ^80\ und \8\6 erfiossenen Verordnungen blieben dann lange in Geltung, bis auch die Mode zeitgemäße Abänderungen der Uniform schuf. Das Matrikelzeichen war auch niemals ein wirklicher Orden, es wurde nur zur ständischen oder militari« schen Uniform getragen, ebenso zur Staatsbeamten-Uniform, nie aber mit einer Agraffe

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
[ca. 1924]
Im Auto durch die Dolomiten : Ortler- und Brentagruppe sowie angrenzende Gebiete
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Seite 3 von 4
Autor: Gentilini, Ferdinand / Autoinformationen zsgest. von Ferd. Gentilini
Ort: Bozen
Verlag: Fremdenverkehrskommission
Umfang: 1 Faltbl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Dolomiten;f.Führer
Signatur: I A-36.154
Intern-ID: 510739
freigegeben, welche nicht überall eine Ausweich breite für zwei Autos aufweisen und ist es daher doppelte | Pflicht des Automobilisten, durch vorsichtiges Fahren diesen Umständen weitgehendst Rechnung zu tragen. Benzinstationen sind in allen Knotentalstatipnen, dann im Karersee-Hotel, auf der Mendel; kleine Depots in Trafoi, Madonna di Campiglio, San Martino di Castrozza,' Canazei usw. Die Preise der Betriebsmittel sind richtunggebend: Benzin eine Kisto netto 12.5 kg L 50.—, Autoöl und Auto fett per Kilo

der Fremdenverkehrs- kommission war der Luxus-Autoverkehr in den letzten Jahren während der Saison (Juni—Oktober) im Stadt gebiete Bozen folgender: 1920: 13.000, 1921: 15 .240, 1922 : 23.300, 1923 : 26.750. Die DolomitenstraBe wurde im Sommer 1923 von 27.000 Autos befahren. BRISTOL, LAURIN Hotels I. Ranges, Und GREIF (bestbesudites, allbekanntes Haus) CENTRALGARAGE Ges. m. b. H., Marktstraße Größtes Unternehmen am Platze F. Staffier, Besitzer Posthotel Hotel Europa, Bozen Joh. u. Paul Innerebner 100 Betten

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3
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
(1907)
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 4. 1907
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Seite 240 von 490
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 480 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;z.Geschichte;f.Zeitschrift</br>g.Vorarlberg;z.Geschichte;f.Zeitschrift
Signatur: II Z 245/4(1907)
Intern-ID: 484886
. die zutreffende Besprechung v. Höf kens im Archiv für Bracteaten- kunde 3, S. 174. — Fikentschers Ausführungen leiden hauptsächlich an zwei irrtümlichen Voraussetzungen. Aus der Zuteilung der Pfennige mit Adler und Löwe gebt horror, daß er sich das Doppelwappen der Andechser schon relativ früh entstanden -vorstellt (vgl. S. 22 u. 54). Dieses allerdings mit Rücksicht auf die 1208 erworbene Pfalzgrafschaft Burgund angenommene kombinierte Wappen bild ist aber höchstwahrscheinlich erst verhältnismässig spät

entstanden bezw. in Gebranch gekommen; denn die von den Herzogen Otto VII. und VIII. ver wendeten Siegel, die ihrer Xàr nach ungleich vollkommenere und korrektere heraldische Darstellungen zeigen mußten, als die einfachen Pfennige, weisen nach Oefeles gründlicher Untersuchung (S. 84 f.) sogar bis in die letzten Jahre vor dem Aussterben des Geschlechtes nur den einfachen Adler auf: sicher nach weisbar erst 1343 findet sich in einem neuen Siegel Otto VIII. der Adler mit dem Löwen darüber. Es liegt

also kein genügender Grund vor, ältere Pfennige mit Adler und Löwe oder mit letzterem allein mit Rücksicht darauf für die Andechser in Ansprach zu nehmen. Ferner scheint F. allzusehr geneigt, die als Münzbilder zahlreich auftretenden Tiergestalten als heraldische (Wappen-) Darstellungen zu deuten, was sie wenigstens bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts gewiß nur zum geringsten Teile sind. Erst in dessen »weiten Hälfte tauchen solche individuelle Wappenbilder auf den Münzen da und dort häufiger auf; in früherer Zeit

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1914]
Innsbrucker Adreßbuch; 1915
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Seite 338 von 463
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1915
Intern-ID: 483096
18 Verkehrs- und strahenpolizeiliche Vorschriften. IX. Vorsckriften |«r Regelung des Verkehrs am I)auptbabnbofe. Der Eemeinderat der Landeshauptstadt Inns bruck Hai in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. Juli d. I. nachstehende Vorschrifien zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen beschlossen: 1. Die Hotel- und Easthausomuibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Rettungsinseln in der Reihe des Eintreffens am Standplätze neben einander und mit der Front

Ausgangstüre zu stehen kommt. Dieselbe Aufstellungsordnung hat auch für die südliche Ausgangs.halle zu gelten. Sämtlichen Hotel-- und Easthofbediensteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Easthof auszu rufen oder dem ankommenden Publikum anzupreisen. Au tzerhalbderi h neu zu gewiesene nAuf- stellungsplätzeist denselben überhaupt jede An werbung oder Agitation zur Gewinnung von Gästen untersagt. 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner), welche verpflichtet find

zu stehen kommen.. Hiebe, mutz der Zugang zum Abort längs des Gebäudes auf mindestens 1.50 Meter Breite frei gehalten werden. 4. Den Fiakern werden an Stelle des aufge lassenen Standplatzes in der Bahnstratze nachstehende Standplätze angewiesen: ' a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret- tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gasthausomnibusse bis 9 Meter über das süd liche Ende dieser Rettungsinsel. b) In der Rudolsstratze. 5. Die nicht zum Eepäüsdieuste auf dem Bahnhof- perrou bestimmten

Packträger. Dienstmänner und Kommissionäre haben sich bei Ankunstder Züge , in den gedeckten A u s g a n g s h a l l e n ge genüber den Hotel- und Easthofbcdien- steten in einer Reihe au fzu stellen. i 6. Mit der im Punkt 2 festgesetzten Ausnahme ist es allgemein verboten, Fremden im, Bahnhofe, auf dem Bahnhofplatze und in den an diesen grenzenden Ctratzen, Wohnungen oder Zimmer anzubieten oder selbe als Gäste für Gast- und Schankgewerbe jeder Art ! anzuwerben. r , _ , , t 7. Den Fiakern

6
Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Seite 375 von 512
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 511 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1917
Intern-ID: 587526
IX. Vorschriften jur Regelung des Verkehrs am I^auptbahnbofe. Der Eememderat der Landeshauptstadt Inns bruck hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. Juki d. I. nachstehende Vorschriften Zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen beschlossen: 1. Die Hotel- und Easthausomnibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Rettungsmseln in der Reihe des Eintreffens am Standplatze neb en- einander und mit der Front gegen Westen Aufstellung zu nehmen. Die Aufstellung

. Dieselbe Aufstellungsordnung hat auch für die südliche Ausgangsh alle zu gelten. - • Sämtlichen Hotel- und Easthofbediensteten rst es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Easthof auszu rufen oder dem ankommenden Publikum anzupreisen. AutzerhalbderihnenzugewiesenenAuf- stellungsplätzeist denselben überhaupt jede An werbung oder Agitation zur Gewinnung von Gästen untersagt. 1 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner),' welche verpflichtet sind, nach dem im § 29 der Fiakerordnung vorgesehenen Turnus zu den ankom- menden

längs des Gebäudes auf mindestens 1.50 Meter Breite frei gehalten werden. 4. Den Fiakern werden an Stelle des aufge lassenen Standplatzes in der Bahnstrahe nachstehende Standplätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret- tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gasthausomnibusse bis 9 Meter über das süd liche Ende dieser Rettungsinsel. d) In der Rudolfstrahe. 5. Die nicht zum Eepäcksdienste auf dem Bahnhof- perrou bestimmten Packträger, Dienstmänner und Kommissionäre

haben sich bei Ankunft der Zü g e in den gedeckten Ausgangshallen ge genüber den Hotel- und Gasth o fb edien- steten in einer Reihe aufzu stellen. 6. Mit der im Punkt 2 festgesetzten Ausnahme ist es alkgemein verboten, Fremden im Bahnhöfe, auf dem Bahnhofplatze Und ein den an diesen grenzenden Strahen, Wohnungen oder Zimmer anzubieten oder selbe als Gäste für Gast- und Schankgewerbe jeder Art anzuwerben. 7. Den Fiakern ist am Wahnhofplatze das soge nannte Stappeln, das ist das absichtlich langsame Herumfahren

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Seite 336 von 460
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1914
Intern-ID: 483097
18 Verkehrs- und straßenpolizeiliche Vorschriften. IX. Vorsebrilten ;ur Regelung des Verkehres am Südbabnbofe Der Eemeinderat der Landeshauptstadt Inns bruä hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11 . 2uli d. I. nachstehende Vorschriften zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen beschlossen: 1. Die Hotel- und Easthausomnibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Retiungsinseln in der Reihe des Eintreffens am Standplatze neben einander und mit der Front gegen Westen

behufs dann der Zweispänner des Turnusdienstes und sonach die bestellten Fuhrwerke zu stehen kommen. Hiebei ! muh der Zugang zum Abort längs des Gebäudes auf i mindestens 1.50 Meter Breite frei gehalten werden. ; st. Den Fiakern werden an Stelle des ausge lassenen Standplatzes in der Bahnstraße nachstehende; Standplätze angewiesen: ! a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret- ; tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gasthausomnibusse bis 9 Meter über das süd liche Ende dieser Rettungsinsel

. ' d) In der Rudolfstraße. 5, Die nicht zum Eepäcksdienste auf dem Bahnhof perron bestimmten Packträger, Dienstmänner und Kommissionäre haben sich bei A n Iu n f t d e r Z ü g e in den gedeckten Ausgangshallen ge genüber den Hotel-und E a sth o fb edien-! steten in einer Reihe aufzu stellen. 6. Mit der im Punkt 2 festgesetzten Ausnahme ist‘ «„..Tirt+ert StromSon im otàtmtmto rinf ^d'Äe'S«^^^rf°hrmw Mftgtfg* « Xmein verb^m Fr^lmB^M^M! Ninianhaltuug von Storungen des x^'nmen ^er Babnhofvlatze

. Dieselbe Aufstellungsordnung hat auch für die südlicheAusgangshalle zu gelten. Sämtlichen Hotel- und Easthofbedienstcten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Gailhof auszu- rufen oder dem ankommenden Publikum anzupreisen. , Außerhalb derihnenzugewiesenen Auf stellung splätze ist denselben überhaupt jede An werbung oder Agitation zur Gewinnung von Gästen , untersagt. 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner), welche verpflichtet sind, nach dem im 8 29 der Fiakerordnung vorgesehenen Turnus zu den ankom menden

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1917]
Innsbrucker Adreßbuch; 1918
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Seite 386 von 515
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1918
Intern-ID: 483095
150 Verkehrs- und strahenpolizeiliche Vorschriften. IX. VsrfdfrMen ;ur klegelung des Verkehrs am FJauptbabnbofe. Der. Eemeinderat der Landeshauptstadt Inns bruck hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. Juli d. I. nachstehende Vorschriften zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen beschlossen: 1. Die Hotel- und Easthausommbusse haben an der Westseite der zwei mittleren Rettungsinseln in der Reihe des Eintreffens am Standplatze neben einander und mit der Front

Nusgangstüre zu stehen kommt. Dieselbe Aufstellungsordnung hat auch für die südliche Ausgangshalle zu gelten. Sämtlichen Hotel- und Gasthofbediensteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Easthof auszu- rufen oder dem ankommenden Publikum anzupreisen. Au her halb der ihnen zugewiesenen Auf stell u n g s p I a tz e i st denselben überhaupt jede An werbung oder Agitation zur Gewinnung von Gästen untersagt. 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner), welche verpflichtet

zu stehen kommen. Hiebei muh der Zugang zum Abort längs des Gebäudes auf mindestens 1.80 Meter Breite frei gehalten werden.. 4. Den Fiakern werden an Stelle des ausge lassenen Standplatzes in der Bahnstrahe nachstehende- Standplätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Rei- tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gasthausomnibusse bis 9 Meter über das füd» liche Ende dieser Rettungsinsel. da In der Rudolfstrahe. 5. Die nicht zum Eepäcksdienste auf dem Bahnhof-- perron bestimmten

Packträger. Dienftmänner und Kommissionäre haben sichbei AnkunftderZüge in den gedeckten Au s g a n g s h a ll en ge genüber den Hotel- und Gasthofbedien-f steten in einer Reihe auf zu stellen. 6. Mit der im Punkt 2 festgesetzten Ausnahme ist es allgemein verböten, Fremden im Bahnhofe, auf dem Bahnhofplatze und in den an diesen grenzenden Strahen,' Wohnungen oder Zimmer anzubieten oder selbe als Gäste für Gast- und Schankgewerbe jeder Art anzuwerben. 7. Den Fiakern ist am Bahnhofplatze das soge nannte

9
Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
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Seite 340 von 473
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 472 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1916
Intern-ID: 587525
18 Verkehrs- und straßenpolizeikiche Vorschriften. IX. Vorfàrilten zur Regelung des Verkehrs am kaupthahnhole. Der Eemeinderat der Landeshauptstadt Inns bruck Hai in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. Juli d. I. nachstehende Vorschriften Zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen beschlossen: 1. Die Hotel- und Easthausomnibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Rettungsinseln in der Reihe des Eintreffens am Standplatze neben einander und mit der Front

Ausgangstüre zu stehen kommt. Dieselbe Aufstellungsordnung hat auch für die südliche Ausgangshalle zu gelten. Sämtlichen Hotel- und Gasthofbediensteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Easthof auszu- rufen oder dem ankommenden Publikum anzupreisen. Aust er halb derihnenzugewiesenenAuf- stellungsplätze ist denselben überhaupt jede An werbung oder Agitation zur Gewinnung von Gästen untersagt. 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner), welche verpflichtet

zu stehen kommen. Hiebei mutz der Zugang zum Abort längs des Gebäudes auf mindestens 1.50 Meter Breite frei gehalten werden. 4. Den Fiakern werden an Stelle des aufge lassenen Standplatzes in der Bahnstraße nachstehende Standplätze angewiesen: an An der Westseite der südlichen mittleren Ret tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gasthausomnibusse bis 9 Meter über das süd liche Ende dieser Rettungsinsel. d) In der Rudolfstratze. 5. Die nicht znm Ecpäcksdienste auf dem Bahnhof- perron bestimmten

Packträger. Dienstmänner und Kommissionäre haben sich bei Ankunft der Züge in den gedeckten Ausgangs Hallen ge genüber den Hotel-und G asth o fb e d i eu- steten in einer Reihe a u f z u st eilen. 8. Mit der im Punkt 2 festgesetzten Ausnahme ist es allgemein verboten, Fremden im Bahnhöfe, auf dem Bahuhofplatze und m den an diesen grenzenden Straßen, Wohnungen oder Zimmer anzubieten oder selbe als Gäste für Gast- und Schankgewerbe jeder Art anzuwerben. 7. Den Fiakern ist am Bahnhofplatze das soge nannte

10
Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1909)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1909
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Seite 277 von 388
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 389 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1909
Intern-ID: 587520
von 6 Stunden bis 14 Tagen bestraft, insoserne die strafbare Hand lung nicht etwa nach dem allgemeinen Strafgesetze ' zu behandeln ist. (Statthaltereitundmachung vom 17. Nov. 1891.) IX. UorsWiTtett zur Regelung des üerKebres am SiidvaiMà . Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. ' Juli d. I. nachstehende Vorschriften zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhose zu erlassen be schlossen: 1. Die Hotel- und Gasthausomnibusse haben an der Westseite

an der südlichen Längsseite dersel ben, in einer Reihe derart aufzustellen,-daß der rechte Flügel in der Nähe der südlichen Ausgangstüre zu stehen kommt. Sämtlichen Hotel- und Gasthausbedicnsteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Gasthaus aus- zurusen oder dem ankommenden Publikum anzupreisen. 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner), welche verpflichtet sind, nach dem im §29 der Fiaker ordnung vorgesehenen Turnus zu den ankommenden Zügen am Bahnhofe anwesend zu sein und die zur Abholung

gehalten werden. 4. Den Fiakern werden an Stelle des ausgelasse nen Standplatzes in der Bahnstraße nachstehende Stand plätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gast- hansomnibusse bis 9 m über das südliche Ende , ' dieser Rettungsinsel. b) In der Rudolsstraßc. - ; 5. Die nicht zum Gepacksdienste aus dem Bahn- hosperron bestimmten Packträger, Dienstmänner und Kommissionäre haben sich in der gedeckten nördlichen Aüsgangshalle

14
Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
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Seite 309 von 442
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 441 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1910
Intern-ID: 587521
hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. Juli d. I. nachstehende Vorschriften zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen beschlossen: 1. Die Hotel- und Gasthausomnibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Rettungsinseln in der Reihe des Eintreffens am Standplatze neben einander und mit der Front gegen Westen Aufstellung zu nehmen. Die Aufstellung hat auf beiden Plätzen an derem nördlichen Ende zu beginnen und es darf auf dem Platze bei der südlichen Rettungsinsel erst nach gänzlicher

Besetzung des Platzes bei der nörd lichen Rettungsinsel Aufstellung genommen werden. 2. Bei Ankunft der Züge hat sich das Personal der Hotels und Gasthäuser in der gedeckten nörd lichen Ausgangshalle an der südlichen Längsseite der selben in einer Nähe der südlichen Ausgangstüre zu stehen kommt. Sämtlichen Hotel- und Gasthausbediensteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Gasthaus auszürufen oder dem ankommenden Publikum anzu preisen. 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner

des Turnusdienstes und sonach die bestellten Fuhrwerke zu stehen kommen. Hiebei mutz der Zugang, zum Abort längs des Gebäudes auf mindestens 1.50 Meter Breite frei gehalten werben. 4. Den Fiakern weiden an Stelle des aufge lassenen Standplatzes in der Bahnstraste nachstehende Standplätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Eaßhausmnibusse bis 9 Meter über das süd liche Ende dieser Rettungsinsel. b) In der Rudolfstraße

15
Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
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Seite 270 von 398
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 397 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1908
Intern-ID: 587519
die strafbare Hand lung nicht etwa nach dem allgemeinen Strafgesetze ■ zu behandeln ist. (Statthaltereitundmachung vom 17. Nov. 1891.) IX UorschriTten zur Regelung des Ueruebres am Siiduabnbofe. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seinen Sitzungen vom 28., April und 11. Juli d. I. nachstehende Vorschriften zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen be schlossen: 1. Die Hotel- und Gästhausomnibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Rettungsinseln in der Reihe

aufzustellen, daß der rechte Flügel in der Nähe der südlichen Ausgangstüre zu stehen kommt. Sämtlichen Hotel- und Gasthausbediensteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Gasthaus aus zurufen oder dem ankommendeu Publikum anzupreisen. 3. Jene Fiaker. (Einspänner und Zweispänner), welche verpflichtet sind, nach dem im § 29 der Fiaker ordnung vorgesehenen Turnus zu den ankommendeu Zügen am Bahnhofe anwesend zu sein und die zur Abholung von ankommendeu Reisenden bestellten Lohn- und Privatfuhrwerke

Standplatzes in der Bahnstraße nachstehende- Stand plätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret- tnngsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gast hausomnibusse bis 9 in über das südliche Ende dieser Rettungsinsel. b) In der Rudolfstraße. 5. Die nicht zum Gepäüsdienste aus dem Bahn hofperron bestimmten Packträger, Dienstmänner und Kommissionäre haben sich in der gedeckten nördlichen Ausgangshalle im Anschlüsse an die Bediensteten der Hotels und Gasthäuser in einer Linie auszustellen

16
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Medizin
Jahr:
[ca. 1890]
¬Der¬ Curort Gries bei Bozen in Deutsch-Südtirol, Oesterreich
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Seite 274 von 667
Autor: Höffinger, Karl / von Carl Höffinger
Ort: Bozen
Verlag: Selbstverl.
Umfang: 15 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Gries <Bozen> ; s.Kurort<br />g.Gries <Bozen> ; f.Führer
Signatur: II A-36.057
Intern-ID: 510722
bis zum Hotel Badi und .Brauhause, der zweite beginnt bei der Villa Habs bürg gegenüber dem Hotel Austria unci biegt sich gegen Osten, so dass er in der Mitte der Länge des hohlen Weges in diesen einmündet. An diesem Punkte führt eine Treppe auf die Höhe der Wassermauer, die sich dort gabelt und zwischen den beiden A esten die städtische Holz- reife oder Holzlagerstätte einschliesst, über welche man nun direkt zur Talferbrücke gelangt. Das Rauchen ist jedoch in deren Gebiet strenge verboten

. Der dritte, der Bergerweg, geht, wie schon erwähnt, dort vom Fagenwege ab, wo vom Xorden her der Heppergerweg von Dr. Höifinger's Gründen und der Winterprömenade .denselben trifft und führt längs des prachtvollen Gartens des Wendlandthauses, an Kurhaus und Villa . Wenter vorbei auf die Hauptstrasse nahe dem Dorfe Gries. Von diesem Wege abzweigend führt eine Fahrstrasse vom Kurhause weg, an Villa .Laurin, Hotel Belle vue, Villa Mon- sejour, Beausite und Johanna vorbei auf die Hauptstrasse nahe bei Bozen

gegenüber der Villa Widmann, so dass diese Strasse, obwohl auf Umwegen und mit vielen Biegungen, gegenwärtig den besten Fahrweg in 's Zentrum des Kurortes herstellt, da die direkte Strasse zum Kurhause durch den Widerstand der Anrainer vorläufig nicht zu Stande gebracht . werden konnte, sondern dort, wo sie abzweigen sollte, nur der Gehweg zum Kurhause führt. Ein zweiter Gehweg führt vom Kurhause längs des'Mühlbaches hinter dem Hotel Belle vue vorüber zum Zeilerhofe und zur.Villa Lageder und mündet

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