.) Der Redner erörtert unter vielem Beifall die für die Ausscheidung vorgebrachten Gründe ökonomischer, social-xädagogischcr und socialer Natur überhaupt. Die Gemeinde, wie der Staat, soll in ihren Schöpfun gen eben die socialen Unterschiede uinsi-js-i: eini gen. Recht ist nur, was eben gilt, Recht, dessen Wiederkehr :,L noch kein social gütiges Rech.'. Herbst für den Entwurf. rii-c Klar heit noth, die in der in-dr als in dem Ausschußberichle zu ist, n:-il er den Be griff „Ortsgemcinde' üufgiti
zum Kaiser fükren (Bravo rechtS), und leicht dürfte Böhmen anf diesem Gebiete mit Galizien Hand in Hand gehen. (Bravo.) Der Antrag Herbst wird unterstützt. v. Mende gegen den Entwurf, will Alinea 1 und den Ausdruck „Ortsgemeinde' aus der Regierungs vorlage beibehalten wissen, und bestreiket auch Alinea 2 und 3 des Art. 1, die ihm mit dem Prinzip der Rechtsgleichheit in konstitutionellen Staaten in Wider spruch zu stehen und einen großen politischen Fehler, sowie die Uebertragung eineS Standeöprivilegiums