Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
durch die Grafen von Tirol besaßen diese nunmehrigen Landes- Herren eine lange Reihe von Vogteien,***) in denen sie von den Grund- holden der Immunitäten, den Vogtleuten, das sog. Vogtrecht oder die Vogtsteuer, bestehend in hohen Abgaben an Getreide, besonders Hafer, dem sog. Vogt- und Gerichtsfutter, sowie in Geldsteuern, ein- oder zweiinal im Jahre, ini Frühjahr und Herbst, erhoben, wenn sie ihnen nicht Steuer- sreiheit kraft Privilegs gewährten.?) *) Stolz im AöG. 011, 96, 189 s. Fajkmajer