vo,r weißem CokoS-Oel, das zur Herstellung von Speisefetten dient, von der Wareimm- satzgebühr befreit sind und nur der niedrigen Sreinpeb» gebühr,, deren Höchstausmaß bei Beträge» über 10.000 L. 50 Cent, beträgt, unterliegen. < (30 Stipendien a Lire 4000) werden an Teil- nehmer eines 8 monatlichen Luises in Neapel zur Heran bildung von Werknieistern in der Tertilbranche an ehe- malige Kriegsteilnehmer gewährt. Nähere Auskünfte er teilt die Handels- und Gewerbekammer Bozen. (Warenumsatzgebühr
stattfindende Milstermesse ausmerksain und empfiehlt, sich wogen näherer Auskünfte unmittelbar an das Comitatrf deffa siena internazsonate in Triest zu wenden. (Brasilianische Ausstollnng in Rio di Ja- nairo vom 7. Sept. 1922 vis 31. März 192sh) Interessenten an dieser 'Ausstellung könnet» nähere Infor mationen bei der Handels- und Gewerbekammer Bozen er halten. bekannt sind und gegebenenfalls belangt iverüen könn ten, zudem darauf bedacht ,e,n müssen, die Arbeit
. —' Der vierteljährige Bezugspreis für das „Neue Reich' beträgt in Italien 10 Lire. Ver waltung („Tyrolia') Wie» VI., Mariahilferstraße Nr. 49. «DES- u. LmidwiMchaft. ’ (Die Ausfuhr von Butter aller Art) ist. laut Mitteilung der Handels- und Gewerbekammer Bozen von nun an freigegeben. (Luxussteuer - Zertifikate fü^ rekomman dierte und Muster ohne Wert - Sendungen..) Die rekonimandierten und Muster ohne Wert-Sendungeik werden, soferne sie zollpflichtige Gegenstände Mthalterr., beim Zoffamte Trient oder Meran
.) Die Handelskammer in Bozen macht aufmerksam, daß die 6 promill Warenumsatz- gebühr nicht nur bei Warenlieferungen an Wiederverkäu fer, sondern auch bei Warenlieferungen an Betriebsinhaber jeder Art (Gastbetriebe, Elektrizitätswerke, Bahnbetriebe etc.) zu berechnen ist. foferne diese die angekausten Gegenstände für Zwecke ihres Betriebes verwenden. n a (Mustermesse in Triest.) Die Handels- u. G»> werbekanimer Bozen macht die Interessenten nochmals auj die in der Zeit vorn 3. bis 19. September 1922 in Triest
der zollämtlichen Be handlung unterzogen. Dabei wird bei luxussteuerpflichti- gey Waren die Luxussteuer berechnet. Die Handelskamnier hat bei der ZoNdirektion Trient erwirkr, daß die Handels- und Gewerbetreibenden durch einmalige Hinterlegung eines Luxnssteuer-Zertisikates bei den Zoffämtern in Tr,ent und Meran von der Entrichtung der Luxussteuer befreit werden. (Umwechslung abgestempelter österr.Bor- ?ri e g sre.nten.) Wie die Handelskammer m Erfah rung brachte, wurde die Banra d'Jtukia, Filiale grient