, bei den Regierungsstellen unsere Wünsche und Forderungen anzubringen und zu vertreten. Wir bedürfen hierzu der Unter- stützuna aller maßgebenden Stellen. Insbesondere die Handels- und Gewerbekammer wird stets In der vordersten Reihe stehen müssen, wenn es gilt, unsere althergebrachten vorzüglichen Einrichtungen zu erhalten und weiter zu entwickeln. An die neu In das römlfcye Parlament zu wählenden Abgeordneten ergeht jetzt schon die drin- gcnde Bitte, die Interessen des Südtiroler Gewerbestandes bei jeder Gelegenheit
die Resolu tion angenommen. Die Resolution sprach sich deutlich aus: die Gewerbetreibenden sind nur dermaiisen aus wirt schaftlichen Gründen gegen den Achtstundentag, wo durch kein Präjudiz für die Zukunft geschaffen werden sott. Als nächster Referent sprach Oberinspektor Ing. Julius Garap, Direktor des Gewerbeförderungsinstitutes. Gewerbcförderung. Referat erstattet vom Direktor des Gewerbeförderungs-Jnfti- tutcs der Handels, und Gewerbekammer Bozen, Ing. Julius Garay, beim Gewerbetag In Bozen
. Einiger Spezlalgesetze, die mit der Gewerbeordnung zusammen, hängen, möchte Ich noch In Kürze gedenken. Das Baugewerbe, g e f e tz vom Jahre 1893 scheint auch ein Angrlffgobjckt verfehlter Re- sormbestrebungen seitens der italienischen Regierung zu sein. Die Dorschläge, die vor einigen Monaten der Handels- und Gewerbekam. mer zur Begutachtung Übermittelt wurden, waren geradezu ein At. tentat auf das fachliche Niveau unseres Baugewerbes, Indem der praktische Befähigungsnachweis auf ein Minimum beschränkt
Gesetzgebung als eine schwere Lücke empfunden. Sie werden mir zugeben, wenn ich sage, daß wir einen solchen Schutz der soliden Geschäftswelt, des Gewerbes, sowohl wie des Handels heute, wo wir mit der italienischen Geschäftswelt in engere Derüh- rung gekommen sind, mehr denn je brauchen. Eines der unerfreulich, sten Kapitel Im Systeme der Italienischen Erwerbstäigkeit berühre Ich ohne Zweifel mit der Erwähnung der immer unleidlicher werdenden Hausiererplage, die Handel und Gewerbe In gleicher. Welse
am 21. April 1921. Die Ueberführung des Handwerks aus den alten, beschau lichen und patriarchalischen Betriebsfocmen in jene Bahnen, die durch die rasche Entwicklung der modernen Gütererzeugung gewiesen worden sind — unter Wahrung seiner wertvollen Eigenart — kann als Ziel der Gewerbeförderung im weitesten Sinne angesehen werden. Die österreichische Cewerbeförderrmg, nach deren System auch das Gewerbeförderungs-Institut der Handels- und Ge werbekammer Bozen eingerichtet ist, hat ihren Ursprung