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Der Bote für Tirol
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Seite 13 von 14
Datum: 16.04.1873
Umfang: 14
- stadt; Bielitz, Schwarzwasser, Skotschau mit dem Wahlorte Bielitz I Tirol. o. Großgrundbesitz 1. Erster Wahlkörper 1 2. Zweiter Wahlkörper ..... 4 d. Städte, e. Handels- und Gewerbekammern. 1. Innsbruck, Hall, Nattenberg, Schwatz. Kitzbichl Kusstein, Jmst, VilS, Reuttc, Landek (Ange- dair); die Handels- und Gewerbekammer sin Inns bruck . . - 1 2. Bozen, Mcran, Glurnö: die Handels- und Gewcrbckammer in Bozen 1 3. Brixcn, Sterzing, Klausen, Kältern, Tramin, Bruneck, Jnnichen, Lienz . . - t 4- Trient

. . ^ . . . . . 1 2. Pisino, Albano mit dem Wahlorte Pistno; VoloSca, Cästelnüovö mit dem'Wahlorte Bo- loöca; Veglia, Cherso mit dein Wählorte Beglia; Lussin mit dem Wählorte'Lussin . . l Görz und GradiSca. o. Großgrundbesitz- Görz und GradiSca . 1 b. Städte. Görz, CormonS, GradiSca, Cervlgnano, Mon- falcone, Aquileja, Grado, Tolmein. Flitsch, ' Karfreit, Canale, Häidenschaft, Sessana; v. Handels- und Ge^v'erbikammern. Die Handels- und/Gewerbekammer iil Görz - 1 6. Landgemeinden. Die. Gerichtöbczirke: , 1- Görz, Canale

. ... . 1 Untcr den h>er angeführten Wahlkörpern sind die nach dem Statute vo i Triest zur Wahl des SiadiratheS berufenen Wahlkörper mit Einbe ziehung der im 8 S, AlinecrS, der ReichLrathS- wahlordnung bezeichneten Personen zuz.ver- stchen. v. Handels- und Gewerbeka^mmern. Die Handels- und Gewerbekammer in>Triest . 1 Waiiufqctur ihrer höchsten Entfaltung entgegenging, meldeten sich der Thee und der Kaffee als 'Tröster für „die nervöse. Menschheit'.' ten in zweite Linie zurück. „Der alte Germanx

, Clcs, Fondo, Mezzolombardo, LaviS, Cavalese, Pergine 1 5. Noveredo, Mori. Zlrco, Riva, Ala, Borgo, Le- vico; , die Handels- u. Gcwerbckammer in Roveredo 1 6. Landgemeinden. Tie GcrichtSbezirke: ' l- Innsbruck, MiedcrS, Steinach, TelfS, Hall mit dem Wahlorie Innsbruck; Stcrnng mit dem Wahlorie Sterzing . . 1 2. Schwatz, Fügen, Zcll mit dem Wahlorte Schwatz: Kusuein, Rattenbcrg mit dem Wahlorte Kuf stein ; Kitzbichl, Hopfgarten mit dem Wahlortc Kitz bichl . . . . . . . t 3. Zmst, Silz

. d. St ä d t e, c. Handels- und Gewerbekammern, l. Brcgenz, Feldkirch, Bludenz, Dornbirn; die Handels- und Gewerbelammer in Feld kirch t 6. Landgemeinden Die GcrichtSbezirke: 1. Bregenz, Bregenzerwald, Dornbirn mit dem Wahlorte Bregenz 1 2. Fcldk>rch mit dem Wahlortc Fcldkirch; Bludenz, Montafon mit dem Wahlorte Blu denz 1 Jstricn. o. Großgrundbesitz. Zstricn 1 b. S t ä d t e. Parenzo, Capo d'Jstria, Pirano, Novigno, Pinguente, Jsola, Mug>>ia, Cittanuova, Umago Montona, Buje,! Vifinada, Pistiio, Albona, Fianona, Dignano

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 22.02.1873
Umfang: 8
der Kammer je Einen Wahl körper. Im zweiten Falle bilden die wirklichen Kammermitglieder mit den Wahlberechtigten des städtischen Wahlbezirkes zusammen Einen Wahlkörper. Im letzteren Falle wählen jedoch die Mitglieder einer jeden Handels- und Gewerbekammer in einer abgesonderten Wahlversammlung. > Was Tirol betrifft so wählt es ans der Wählerklasse der Städte, Märkte und Jndustrialorte, Handels- und Gewerbekammern wie folgt: 1. Innsbruck, Hall, Rattenberg, Schwaz, Kitzbühel, Kuf stein, Jmft, Vils, Reutte

, Landeck (Angedair und Perfuchs) und die Handels- und Gewerbekammer in Innsbruck 1; 2. Bozen, Meran, Glurns; die Handels- und Gewerbekammer in Bozen 1; 3. Brixen, Sterzing, Klausen, Kältern, Tramin, Bruneck, Jnnichen, Lienz 1; 4. Trient, Cles, Fondo, Mezzolombardo, Lavis, Cavalese, Pergine 1; 5. Roveredo, Mori, Arco, Riva, Ala, Borgo, Levico; die Handels und Gewerbekammer in Roveredo 1 Abgeordneten. . §. 6. Die Wahlbezirke für die Wählerklasse der Landgemeinden sind je ans mehreren Gerichtsbezirken

körper (Stifte und Prälaten) 1 Abgeordneten, im zweiten Wahlkörper 4 Abgeordnete. In Dalmätien haben die Höchstbesteuerten Einen Wahlbezirk und Einen Wahlkörper. §. 4. In der Wählerklasse der Städte, Märkte und Jndustrial- orte ist E i n Wahlbezirk mit Einem Wahlkörper. (In Trieft allein wählen die Wahlberechtigten in drei Wahlkörpern.) §. 5. Die Handels- und Gewerbekammern wählen für sich allein oder gemeinschaftlich mit städtischen Wahlbezirken. Im ersten Falle bilden die wirklichen Mitglieder

(Stadtbezirk, Stadttheil) zugleich Wahlort. Für die Wahlen der Handels- und Gewerbekammern ist der Sitz der Wahlort. In der Wählerklasse der Landgemeinden wählen die Wahlmänner in dem im Anhange bezeichneten Wahlorte. Wo der Wahlbezirk aus mehreren Wahlorten besteht, ist der erstgenannte Wahlort der Hauptwahlort. Tirol wählt aus den Landgemeinden in folgender Ord nung. Die Gerichtsbezirke: 1. Innsbruck, Mieders, Steinach, Telfs, Hall mit dem Wahlorte Innsbruck; Sterzing mit dem Wahlorte Sterzing

Verfügungen in Betreff der Ertheilung einer Vollmacht, ebenso hinsichtlich des Widerrufes, sind wirkungslos. Jeder Wahlberechtigte kann in demselben Lande sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Wer in der Wählerclasse der Städte, Märkte und Jndustrialorte wahlberechtigt ist, darf in keiner Landgemeinde desselben Landes wählen. Ein in mehreren Gemeinden Wahlberech tigter übt das Wahlrecht in der Gemeinde seines ordentlichen Wohn sitzes aus. Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern, dann Mitglieder

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 17.02.1873
Umfang: 6
des Abgeord netenhauses auf die einzelnen Wahlbezirke und Wahl körper in folgender Weise: Anzahl der Großgrundbesitz. Abgeordneten 1. Erster Wahlköiper (s?tifre und Prälaten) . 1 2. Zweiter Wablkörpir ........ 4 Städte, Märkte, Jndustrinlorte, Handels- und Gewerbekammern. 1. Innsbruck. Hall, Natt^Nberg, Schwaz, Kitz- bichl, Kufsteiit, Imf:, Vils, Rentte, LandeS (A .gedair u. PersuchS): Die Handels- und Gewerbekammer in Innsbruck 1 2. Bozen, Ä'eran, GlurnS: Die Handels- und Gewerb-kammer

in Bo;en 1 3. Brixen, Sterzing, Klausen, Killern, Tramin, Brnneck, Jnnichen. Lienz 1 4. Tiient, El««, ivonvo, Mez^c-lombaido, LaviS, Cavalese, P.rgine 1 5. Noveredo, Mori, Arco, Riva. Ala, Borg», Levico: ^ ie Handels- und Gewerbekammer in Roveredo . . 1 Landgemeinden. Die Gerichtsbezirke: 1. Innsbruck, Mied rs, Steinach, Telfs, Hall niit dem Wahlorte Innsbruck; Sterzing mit dem Wahlorte Sterzing 1 2. Schwaz, Fügen, Zell mit dem Wahlorte Schwaz; Kufstein, Rattenberg mit dem Wahlorte Kufstein; Kitzbnchl,Hopfgarten

3 Abgeordnete und zwar auf: ' Städte und Märkte, Handels- und Ge- tverbeLaulUler 1. Bregen;, Feldkirch Blndenz. Dornbirn: Die Handels« und Gewerbekammer in Feldkirch . 1 Landgenteindett. Die Gerichtsbezirke: 1. Bregenz, Bregenzerwald, Dornbirn mit dem Wahlorte Bregen; 1 2.- Feldkirch mit dem Wahlorte Fclokirch; Bludenz, - Montafon mit dem Wahlorte Bludenz . >^ 1 Diese Wahlordnung, welche die Negierung in der Gefetzeüvorlage auf den Tisch des'HaufeS nieder gelegt hat, soll laut Art. II des Gesetzentwurfes

haben, von denen auf die gefürstete Grafschaft Tirol 13, und auf das Land Vorarlberg 3 entfallen. Der Z. 7 dieser GcsctzcSvorlage hält die in jedem Lande bestehenden Wählerllassen dcS Großgrundbesitzes, der HSchstbestenerten in Dalmaticn, des adeligen große.» Grundbesitzes samiiit den im 8- 3 l. der LandcSord- rmng bezeichneten Personen in Tirol; der Städte Märlte'-und Jndustrialorte, der Handels- und Ge- werbclammern nnd der Landgemeinden aufrecht. Die Verthettnng der in jeder Wählerklasse zn wäh lende

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 19.02.1873
Umfang: 6
- r a t h S wa h lord n u n g. Nach dieser vertbeilen sich in Tirol die in jeder Wählcrklasse zu wäh lenden Mitglieder deS Abgeordnetenhauses aus die einzelnen Wahlbezirke und Wahlkörper in folgender Weise: k) Großgrundbesitz; 1. Erster Wahl körper 1; 2. Zweiter Wahlkörper 4 Abge ordnete. k) Städte, Märkte und Jnduftrial- Orte; e) Handels- und Gewerbekam mern; 1. Innsbruck, Hall, Ratlenberg, Schwaz, Kitzbüchl, Kufstein, Jmst, Vils, Reutte, Länder (Angedair und Perfuchs) und die Handels- und Gewerbekammer

in Innsbruck 1; 2. Bozen. Meran, Glurus: Die Handels- und Gewerbe kaminer in Bozen 1; 3. Brixen, Sterzing, Klau sen, Kältern, Tramin, Bruneck, Znnichen, Lienz 1; 4. Trieut, Cles, Fondo, Äilezzolombardo, Lavis Cavalese, Pergine I; S. Roveredo, Mori, Arco^ Riva, Ala, Borgo, Levico: Die Handels- und Gewerbekammer in Noveredo 1 Abgeordneter. ü) Landgemeinden: Die Gerichts bezirke: 1. Innsbruck, Mieders, Steinach, Telfs, Hall mit dem Wahlorte Innsbruck; Sterzing mit dem Wahlorte Sterzing 1; 2. Schwaz, Fü gen

, Condino mit dem Wahlorte Tione l Abgeordneter. Auf Vorarlberg entfalle» 3 Abgeordnete und zwar aus: b) Städte und Märkte; e) Handels und Gewerbekammern: 1. Bregenz, Feld, kirch, Blndenz, Dornbirn und die Handels- uud Gewerbekammer in Feldkirch 1 Abgeordneter. ä) Landgemeinden: Die Gerichts bezirke: I. Bregenz, Bregenzerwald, Dorn biru mit dem Wahlorte Bregenz I; 2. Feld kirch mit dem Wahlorte Feldkirch, Blndenz Montason mit dem Wahlorte Bludenz 1 Ab geordneter. Spanien. Die Königsherrlichkeit

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Volksblatt
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Seite 1 von 18
Datum: 31.05.1879
Umfang: 18
eine Einwohnerzahl von 638.137 Seelen haben, so trifft es einen Abgeordneten auf 79.767 Einwohner durchschnittlich. Gewählt wird, wie schon oben gesagt, in dm Landgemeinden am 3. Juli. Die zweite und dritte Wählerklafse umfaßt die Städte und Orte, Handels- und Gewerbekammer». Es sind fünf Wahlbezirke, die fünf Abgeordnete wählen. 1. Innsbruck, Hall, Rattenberg, Schwaz. Kitzbühel, Kufstein, Jmst, Vils, Reutte, Land eck und die Handels- und Gewerbe kammer in Innsbruck (Bisheriger Abgeordneter der liberale

-und Gewerbekammer von Roveredo. In jeder der genannten Städte und Ortschaften wird gewählt und zwar am 5. Juli. Nur die Handels- und Gewerbekammern wählen am 7. Juli. In der vierten Wählerklasse sind in Tirol der adelige Groß grundbesitz, der in der abgelaufenen ReichSrathSsessio« vier liberale Abgeordnete gesendet hat, und die Aebte und Pröbste wahlberechtigt, welche sich bisher durch den Hochwst. Abt Br ad er von StamS ver treten ließen. Der adelige Großgrundbesitz wählt vier Abgeordnete

, Samstag, 31. 1879. Für Tirol find die Neuwahlen für den Reichsrath schon angeordnet und zwar Wahlen die Landgemeinden am S. Juli, die Städte und Orte, Handels- und Gewerbekammern am S. und 7. Juli und endlich der adelige Großgrundbesitz am V. Juli. Die Landgemeinden sind in acht Wahlbezirken eingetheilt. Der erste Wahlbezirk besteht aus den Gerichtsbezirken: Innsbruck, Mieders, Steinach, Telfs, Hall, Sterzing. Die Wahlmänner wählen einen Abgeordneten; die Wahlorte sind Innsbruck und Sterzing

Professor Wildauer.) 2. Bozen, Meran und GlurnS und die Handels- und Gewerbe kammer in Bozen. Bisher vertreten durch den liberale« Dr. Florian BlaaS, der erklärt hat, kein Mandat mehr anzunehmen. 3. Brixen, Sterzing, Klausen, Kältern, Tramin, Bruneck, Jnnichen und Lienz. Der bisherige Abgeordnete dieses Wahlbezirke? war der conservative Frhr. Josef v. Dipauli. >. 4. Trient, CleS, Fondo, Mezzolombardo, LaviS, Cavalese und Pergine. 5. Roveredo, Mori, Arco, Riva, Ala, Borgo, Levico und die Handels

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 22.08.1876
Umfang: 8
, an welchem der erlauchte Monarch das Licht der Welt erblickte, ist ihnen ein Fest, das sie mit unwandelbarer Hingebung und der reinsten Be geisterung feiern.' »— Die „Wiener Zeitung' vom 17. August ent hält folgende Ministerial-Verordnungen und Kund » achungen: Verordnung der Ministerien der Justiz, des Innern, der Finanzen und deS Handels vom 28. Juni 1876 über die Durchführung des metri schen Systems bei einzelnen Gesetzen und Verord nungen, welche gewisse Entfernungen für die Bemes sung von Reisegebühren

und Ganggeld als maßgebend bezeichnen und in Betreff der Einrichtung von Ge- iängnissen, der Fesselung von Gefangenen und der Ausnahme der Todtenbeschau gewisse Maß- und Ge- wl'chtsbestimmungen enthalten. — Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit den Ministerien des Handels und der Finanzen vom 7. Juli 1876, betreffend die Umwandlung der in ^ dem Hvfkanzlcidekrete vom 30. April 1840, Z. 10.259, über die Einrichtung des Fuhrwerkes enthaltenen alten Maß- und Gewichtsbestimmungen

der in der kaiserlichen Verordnung vom 3. Jänner 1851 über die Schneefchauflung aufReichs- straßen enthaltenen alten Maßbestimmung. — Ver ordnung des Ministeriums reS Innern im Einver» nehmen mit den Ministerien des Handels und der Justiz vom 7. Juli 1876, betreffend die Umwand- luug der in dem Gesetze vom 15. November 1867 über das Versammlungörecht enthaltenen alten Maß- bestimmung. — Verordnung deS Ministeriums deS Innern im Einvernehmen mit den Ministerien des Handels und der Justiz vom 7. Juli 1876, betreffend

die Umwandlung der iu dem Preßgesetze vom 17. De zember 1862 enthaltenen alten Maßbestimmung. — Verordnung des Ministeriums des Innern im Ein vernehmen mit den Ministerien deS Handels und der Finanzen vom 31. Juli 1876, betreffend die Um wandlung der in dem Gesetze vom 19. März 1874 und in dem Gesetze vom 11. März 1375 über das Ausmaß der Reisegebühren der Mitglieder des Ab georvnetenhanses und der reichSrälhlichen Dele gation enthaltenen Bzsliuimuugen. — Verord nung des Ministers des Innern vom 11. August

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 25.01.1872
Umfang: 6
-Verlautbarung. Nr. 76 An der k. k. Handels- und nautischen Akademie in Triest ist die Lehrkanzel der Geschichte, Geografie und Statistik zu besetzen, mit welcher der JahreSgehalt von 1200 fl., daS Vo.rückungSrecht in die höhere Gehalts stufe von 1400 fl. lind 1600 fl. ö. W. nach 10 resp. 20 im Lehrfache an der obigen Anstalt zurückgelegten Dienstjahren, dann der JahreSquartierbeitrag von 300 fl. ö. W. verbunden ist. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Geburtsscheine, mit den Studienzeugnissen

. 1872. 3 Konkurs-Verlautbarung. Nr. 132 An dcr k. k. Handels- und nautischen Akademie in Triest ist die Stelle eine» Assistenten für Physik, Chemie und Waarenkunde, mit welcher ein JahreSbezug von 400 fl. ö. W. verbunden ist, erledigt. . Der Assistent wird auf zwei Jahre bestellt und kann bei ganz befriedigender Dienstleistung auf weitere zwei Jahre bestätigt werden. Die Bewerber um diese Stelle haben sich über ihren Geburtsort, ihr Alter, ihre Religion und ihren Stand, über die an einer Universität

oder technischen Lehranstalt im allgemeinen und speziell in der Physik und Chemie gemachten Studien, über ihre Kenntniß der italienischen sowie der deutschen Sprache mit legalen Dokumenten auszuweisen, und ihre Gesuche binnen 8 Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung bei der gefertigten Direktion einzubringen. Von der Direktion der k. k. Handels« und nautischen Akademie Triest, den 27. Dezember 1871. 3 Kundmachung Nr. 743 Im hierländigen ForstorganiömuS ist eine definitive k.. k. Forstgehilfenstelle

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