tOSR ZK I I KK ? l i i >.5 4!>4 5 « v» '.V. N .7.^1 4v:» !4 S lZ H «7 »0 der angemessenen Besteuerung. Wenn man bedenkt, daß diese AuSverkäufer in wenigen Wochen oft mehr Geschäfte machen, als ein hiesiger stabiler Handels mann in ebenso viel Monaten, wenn man erwägt, daß diese AuSverkäufer nur gegen Baarzahlung ar beiten und keinerlei Verlurste zu tragen haben, wäh rend die stabilen Handelsleute sehr viele Forderungen in ihrem Buche haben und so manche Verlurste er l-iden, muß man annehmen
, daß die AuSverkäufer einen größeren Nutzen aus ihrem Geschäfte haben und daher auch im höhern Grade steuerfähig sind. Wenn nun auch der Magistrat die Erwerbsteuer mit dem Steuersatze von 26 fl. 25 kr. für Handelsge schäfte dieser Leute bemißt, so erscheint doch die Ein kommensteuerbemessung bloS mit einem Drittelzuschlage zu gering, daher er den Herrn Bürgermeister ersuche, dahin zu wirken, daß für diese fliegenden Handels leute eine höhere Einkommensteuer bemessen werde. Herr Bürgermeister bemerkt, daß er bereits