mit einem im Laufe dieses JahreS ausgestellte» Zertifikate der Handels« und Ge- werbekammer über ihren guten Ruf, ihre Vermögens- Verhältnisse lind Befähigung, zur Uebernahme der aus geschriebenen Ar' eiten und Lieferungen »Hinweisen können. Aon der Beibringung dieses Certifikateö sind nur die jenigen Bewerber enthoben, welche der Militär-Bau» Direktion schon aus einem früheren ContraktS-Verhält- uisse als verläßliche llnternehmer bekannt sind. 2. Die Lizitation geschieht mündlich und zwar mit telst Perzente
Certifikate der Handels- und Ge- werbekammer, resp, des Magistrates in Kusstein, ver sehen, gehörig versiegelt noch vor Beginn der mündlichen Versteigerung einlangen. — Offerte, welche vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen verspätet, oder in tele grafischer Form einlangen, werden nicht berücksichtiget. 5. Jeder Konkurrent hat sein Privatsiegel zur Ver handlung nntziibringen, um im Falle er Ersteher bleiben sollte, den Bindfaden des zusammengenähten LizitationS- Protokolles mitvcrsiegeln