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Seite 2 von 6
Datum: 15.07.1923
Umfang: 6
. Diese Ursprungszeugnisse können gemäß Art. 13 Abs. 2 des obigen Vertrages von der Ortsbehörde des Ausfuhrplatzes oder von dem Abfertigungszollamt im Innern oder an der Grenze oder von der zuständigen Handels- und Gewerbekammer oder von einem Konsularagenten ausgestellt werden; der zitierte Bertragsartikel sieht vor, daß diese Zertifikate auch durch die Faktura ersetzt werden können, wenn die beiderseitigen Regierungen dies für angemessen erachten. Bis auf weiteres wird von den österreichischen Be- Hörden die Faktura

. Für die Zwischen stationen erfolgt die Erhöhung entsprechend der Entfernung. 8966 Tirol und Rachbarn. Die Einfuhr von leichten Wernen aus Südkirol. Die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Innsbruck teilt uns mit: Laut eines Erlasses des Bundesministeriums für Handel und Verkehr wurde die Zweigstelle Innsbruck der Zentral, stelle für Ein-, Aus- und Durchfuhrbewilligungen ermächtigt, vom Zeitpunkte des Inkrafttretens des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen Oesterreich und Italien Einfuhrbewilligungen

als Ersatz des Ursprungszeugnisses anerkannt. Da der Vertrag bereits am 15. Juli in Kraft getreten ist, kann mit dem Bezüge zum begünstigten Zollsätze sofort begonnen werden. Die Südsrüchierreinsntzr. Weiter teilt die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie mit, daß infolge des neuen Handels- und Schiffahrtsvertrages mit Italien ab 15. Juli die bisherige Bindung der Einfuhr von Süd. fruchten, sowie von Nüssen und Haselnüssen an beson. dere Bewilligungen außer Wirksamkeit gesetzt wird. Für die Ein. fuhr

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Alpenländer-Bote
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Seite 11 von 16
Datum: 06.03.1927
Umfang: 16
sofort ihren großen Hund los und eilte auch selbst an den Ort der Tat; der Mann entfloh sofort, das kleine Mädchen, am ganzen Körper vor Entsetzen zitternd, vermochte erst nicht zu reden, da ihr der Mann den Mund mit Schokolade vollge stopft hatte. Der Vorfall muß jedenfalls allen Eltern ernste Warnung sein, deren Kinder einen weiteren Weg von der Schule oder von Privatstunden abends nach Hause zurückzulegen haben. Es gehen zweibein'ge Wildschweine um. -- Die Landesleitung des Salzburger Handels

- und Gewerbebundes hat zu den kommenden Wahlen folgende Stellung genommen: Der Salzburger Handels- und Gewerbebund als berufene.wirtschafts politische Kampsorganisation für Interessen des Han dels- und Gewcrbestandes erkennt die großen Gefah ren, die den selbständig Erwerbenden durch die Grün dung neuer einflußloser Wahlparteien entstehen und verurteilt daher alle derartigen erfolglosen Extra touren. die nur zur Zersplitterung der bürgerlichen Kräfte beitragen. In dieser Erkenntnis unterläßt die Organisation

ein selbständiges separates Vorgehen an läßlich der kommenden Wahlen. Verlangt wird jedoch im Standesinteresse von den Handels- und Gewerbe treibenden, daß sie ihr Wahlrecht als Wahlpflicht be trachten und je nach ihrer parteipolitischen Einstellung die Kandidaten der bereits bestehenden Volksparteien, wählen. Agitatoren, die für neugegründete Wahl parteien werben, sind im eigenen Standesinteresse ab- zuweisen. Dies trifft auch dann zu, wenn sich diese etwa als Werber für eine Gewerbepartei ausgeben

. Im Einvernehmen mit den Leitungen der einzelnen bür gerlichen Parteien und deren Kandidaten wird der Salzburger Handels- und Gewerbebund Sorge tragen, daß in den "gesetzgebenden Körperschaften die Inter essen unseres Standes von Männern vertreten werden, deren persönliche Eigenschaften jene Garantien bieten, die zum Zwecke des Wiederaufbaues unserer Volks wirtschaft notwendig sind. Alle Handels- und Gewerbe- .treibenden werden mithin im eigenen Interesse ersucht, im Sinne unserer Entschließung/zu handeln

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