| VolkswirSschrrft. Hande!sUzenzen für Airmen mir mehreren Betrieben. Die Handels- und Gewerbekammer teilt mii, das; bei Feslhaltung des Grundsatzes, daß die HandelsHzenzen von einer {yirnta für jedes einzelne von ihr betriebene Berkanfs- geschüfl angcsuch: und die Kaution siir jedes einzelne Verkanfsgcfchäft erlegt iverden muß. doch eine Firma nicht verpflichtet ist, für jeden einzelnen Betrieb alle Beigaben beizuschlie- ßen, welche das Gesetz vorschreibt. Es genügt
werden, die damit 40 Millionen erreicht: Lire 002.874.55 werden aus neue Rechnung vorgctragen. Kursberichte vom 14. Mär, 1927. In Bolzano zahlte man heule in Lire für: Erläuterungen bezüglich der Handrlclizcnzen. Die Handels- und Gewerbekammer teilt mit, daß das Gesetz über die Handelslizcnz aus die Fischer und Jäger, welche die von ihrem eigenen Personal erlegten sticke ver kaufen, keine 'Anwendung siudet, wenn der Verkauf nicht tu besonderen Lokalen erfolgt. Die Abgabe von Gas und elektrischem Strom für Licht-, Beheizung
, auch dann, wenn die verschiedenen Betriebe nicht in einer Gemeinde, sondern in mehreren Gemeinden bestehen, das; die Beilagen nur einem einzigen Ansuchen um die Handels- lizeuz beigelegt und bei den übrigen Ansuchen daraus Bezug genommen werde. In Bestätigung früherer Verfügungen wird milgeteilt, das; die Bankgeschäfte von der Verpflichtung. die Kaution zu erlegen alich dann befreit sind, wenn sie Gcldwechsel- gcschüste betreiben. In Abänderung srüherer Bestimmungen ist verfügt worden, das; die Zeitungsvercknuser
). Auf Grund einer 'Anfrage der Handels kammer hat das Finanzministerium, Gene- rakdireklion für Gebühremvesen, mitgeteiit. das; das Johannisbrol. soferne es für d'c menschliche Ernährung bestimmt ist. gleich zu behandeln ist. ivie die zum Genüsse bestimm ten Bohnen und daher als „frische und ge trocknete Früchte' nach Art. 36 des Gesetzes vom 30. Dezember 1023, Nr. 3273, Befrei ung von der Warenumsatzgebühr genießt. Die Verpflichtung zur Einrichtung der Warenuncsatzgebühr in der Höhe von 0.5% bleibt
dieselben zugesandt. Mitglieder, die aus- zustcllen gedenken, müsseii somit in ihrem eige nen Interesse erscheinen, da noch bezüglich der Ausstellung selbst 'Ausklärungen gegeben werden. :: Wirtschaftlicher Verein von Gries. Die Voc- stehung des Wirtschastlichcn Vereines für Gcies gibt ihren Mitgliedern bekannt, daß am Mitt woch, 16. März, um 2 Uhr nachmittags ein Fach, mann 'Auskünfte in Handels- und Gcwcrbeiizenz erteilt und den Mitgliedern bei Verfassung voi, diesbezüglichen Eingaben behilflich ist. Spenden