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Seite 5 von 6
Datum: 02.09.1937
Umfang: 6
, Wunderdoktor und wegen Diebstahls, Bettelei, Landstreicherei und ähnlichen Delikten bereits 43mal vorbestrafte, bei nahe klassisch benamste Rose Gustav R e i n h o l d. Mit beinahe preußi scher Strammheit stand er vor dem Richter, in betonter Habtacht- stellung, die Waden durchgedrückt, die Hände an der Hosennaht, Blick geradeaus und nur, wenn seine Verteidigungsreden drastische Höhe punkte erreichten, ließ er sich zu knappen Handbewegungen verleiten. Der Angeklagte ist, wie schon gesagt, des Lesens

" und Gesundbeter namhafte „geldliche Erfolge" zu verzeichnen. Durch sein stark gemachtes Auftreten schien er beson ders in Bauernfamilien in Osttiröl gläubige Patienten zu finden, die dem Herrn Wunderdoktor, der sich auch nicht scheute, sich als „Medizi nalrat" und Naturheilkundiger mit Hochschulausbildung auszugeben, unbedingtes Vertrauen entgegenbrachten und dieses Vertrauen schließ lich stets in klingender Münze zum Ausdruck brachten. Dem Wunder doktor Rose Gustav Reinhold fällt auch das Verdienst

wegen La'nd- streicherei aus dem ganzen Bundesgebiet abgeschafft und hatte sich also außerdem wegen verbotener Rückkehr zu verantworten. Rose Gustav Reinhold, dessen erste Strafe bereits 1903 fällig war, wurde schließlich wegen Betruges und verbotener Rückkehr zu sechs Monaten schweren Kerkers verurteilt. Mit.einer förmlichen Dankesbezeugung und einem tiefen Bückling trat der gerissene Wunderdoktor den Rück weg in die Zelle an. Der tödliche Messerstich. Wien, 2. Sept. Der 22jährige

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