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Volksblatt
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Seite 3 von 14
Datum: 05.12.1903
Umfang: 14
dieses Jahres hat der katholische Pfarrer Kaüne in Detfurth bei Hildesheim in der kleinen braun- schweigischen Enklave Bodenburg ein sterbenskrankes Kind des katholischen Weichenstellers K. getaust. Da die Katholiken dieses braunschweigische» Ortes seit alterSherr als Pfarrkinder der aus preußischem Boden liegenden Pfarrei Detfurth angesehen wurden, auch daselbst eigene Kirchenbücher sür den braun- schweigischen Teil geführt werden, aus denen srüher die braunschweigische Regierung selbst die Geburts liften

über den be schuldigten Pfarrer eine Geldstrafe von 30 Mark beziehungsweise sechs Tage Hast verhängt! So ge schehen in dem deutschem Bundesstaate Braun schweig, aus Grund des Gesetzes vom 29. Dez. 1902, daß eine zeitgemäße, den modernen An? schauungen über Gewissenssreiheit und Parität ent sprechende Aenderung des alten Katholikengesetzes darstellen soll! Es ist in der Tat wirklich sehr zeit gemäß, einen katholischen Geistlichen, der auf die Bitte eines katholischen Vaters hin ein sterbens krankes

, auch nach braunschweigischem Gesetze katho lisch zu erziehendes Kind aus braunschweigischem Boden ohne herzoglich ministerielle Erlaubnis zu taufen wagt, in Strafe zu nehmen. Wie kann auch ein katholischer Geistlicher so gewissenslos sein, gegen daS braunschweigische Katholikengesetz zu sündigen! Der Vater, der als preußischer Eisenbahnbeamter zufällig nach der kleinen, etwa vier Kilometer breiten, von aller Welt abgeschlossenen braun- schweigischen Enklave verschlagen ist, besitzt auch da für sich Gewissens

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