ist erwiesen. Gleichwohl steht fest, daß Herr Gustav FougnieS, der übrigens ein sehr leb, hastcs Interesse für seine Schwester hegte und sie sogar zu feiner Universalerbin eingesetzt hat, die Ge, sellschast seines Schwagers mied und sich lange Zeit weigerte, dessen Haus zn betreten. So standen die Dinge, als Herr FougnieS fiel entschloß, die Gräfin de Dndzoele von Grandmetz zu heirathen. Der Tag der Vermählung nabte heran; die Hochzeitsgeschenke waren schon eingekauft; am 23. November sollt, der Kontrakt
aufgesetzt werden und am folgenden Tage daö Aufgebot erfolgen, als Herr FougnieS, ungeail tet der Bitten feiner Brant, die ihm Schlimmes weissagte, erklärte, er selbst wolle feine, Vermählung seinem Schwager u. feiner Schwe ster anzeigen. Am 2l). November theilte die. Gräfin ihren» Manne mit, daß Herr FougnieS bei ihnen speisen werde, nnd der Graf soll darauf geantwortet haben: „Heute will ich ihm feine Sache besorgen.« An demselben Abend war Herr Gustav FougnieS eine Leiche. Am folgenden Tage sprengte