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Südtiroler Heimat
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Seite 4 von 8
Datum: 01.11.1935
Umfang: 8
geworden ist: 1. Abraham Franz, Gries, 2 Jahre (wegen angeb lich nationalsozialistischer Gesinnung). (Verbannungsort: Süditalien.) 2. A m b a ch Karl, Kaltern, 2 Jahre (wegen Anzün den von Freudenfeuern anl. der Saarabstimmung). 3. Außerhofer Hermann, Angestellter, Bruneck, 2 Jahre. (Corleto-Perticara, Potenza.) 4. B a ch m a n n Siegfried, Bauernsohn, Toblach, 2 Jahre. (Acerenza, Potenza.) 5. Vrugger Paul, Student, Innichen, 3 Jahre (Grund: stand in Briefwechsel mit einem Brunecker, der aus Anlaß

der Saarabstimmung eine weiß-rote Fahne gehißt hatte). (Verbannungsort: San Fele, Potenza.) 6. C a st a Alois, Maler, Lana. (Ruvo del Monte, Potenza.) 7. D e j a c o Otto, Brixen. (Avigliano, Potenza.) 8. D i p o l i Alois, Salurn, 4 Jahre (wegen Haken- kreuzaufmalens). (Vaglio Lucano, Potenza.) 9. D i s s e r t o r i Alois, Taglöhner (4 Kinder), St. Pauls, 4 Jahre (wegen belangloser Easthausstrei- terei). (Verbannungsort: Palato, Campob.) 10. D i s s e r t o r i Hermann, Kaltern, 2 Jahre (Grund wie Ambach

). 11. D i s s e r t o r i Peter, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori Alois). (Palato, Campobasso.) 12. Fassold. (Avigliano, Potenza.) 13. Fink Franz, Meran, 1 Jahr (wegen der Aeuße- rung: „Die welschen Facken'). 14. Frank, Tramin. (Verbannungsort: Süditalien.) 15. F r ö t s ch e r Josef, Mesner, St. Pauls, 3 Jahre (9 Kindel, Grund wie Dissertori). (Venafro, Campobasso.) 16. G a d n e r, Dr., Notar, Elurns, 3 Jahre (wegen der angebl. Bemerkung: „Vintschgau ist und bleibt deutsch). Vor Abreise

in den Verbannungsort amnestiert. 17. Gabardi Hugo, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori). (Latronico.) 18. G o g l, Hausmeister, Lana, 3 Jahre (verweigerte ital. Offizieren den Einlaß ins Gasthaus nach der Sperrstunde). (Verbannungsort: Süditalien.) 19. Grones Franz, Klausen, 2 Jahre (wegen Be schimpfung eines Denunzianten). (Verbannungsort: Süditalien.) 20. Grones Hermann, Klausen. (Verbannungsort: Süditalien.) 21. G r u b e r Josef, Bauernsohn, Reinswald (Ver lassen des Platzes beim Spielen

der „Eiovinezza). (Laurenzana, Potenza.) 22 . 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 36. 36. 37. Hager Josef, Gastwirt, Hafling, 2 Jahre (bean standete einen Flirt von deutschen Fräuleins mit italienischen Offizieren). (Verbannungsort: Süditalien.) H a i n z Franz, Student, St. Johann i. Ahrn, 5 Jahre (Verunglimpfung der Trikolore). (Polistenza, Calabrien.) H i b l e r Otto, Student, Vruneck, 3 Jahre (Grund wie Vrugger Paul). (Senise, Potenza.) Hofer Otto. (Avigliano, Potenza.) Holzer Siegfried

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 18.03.1939
Umfang: 16
wurde bewilligt und ein getragen auf Grund des in Rechtskraft er- ivachfenen Urteiles. nicht jedoch über gewöhn liches Grundbuchsgesuch. sondern über exe kutives Gesuch um Einverleibung (Ein tragung) des Zwangspfandrcchtes. Die Pfandrechtseinverleibung als Exekutions mittel über Ansuchen des Interessenten wurde von» Gerichte, welches das Urteil erlieft, über Feststellung des Erwachsens desselben in Rechts kraft. bewilligt und angcordnet. In der Pfand- lechtseinverleibung war die Forderung als voll

Grundbuchs ge suche unter Bor lage einer beglaubigten Abschrift des Urteiles ongesucht. Wie bereits gesagt wurde, kann die gericht liche Hypothek auf den Gütern des Schuldner» auf Grund jedes Urteiles eingetragen werden, welches zur Zahlung eines Geldbetrages, zur Uebergabe beweglicher Sachen oder zur Er füllung einer anderen Verpflichtung verurteilt, welche zum Schadenersatz führen kann. Der Titel, auf Grund dessen ein gerichtNche» Pfandrecht eingetragen werden kann, must also ein Urteil

, derart, dast die E i n- v o r l e i b u n g d. h. die unbedingte Eintragung der gerichtlichen Hypothek in Rechtfertigung der gemachten Vormerkung angesucht werden kann, falls dasselbe nicht mit den ordentlichen An fechtungsmitteln (die Berufung und die Oppo sition des Abwesenden) angefochten wurde. Nach dem nunmehrigen Gesetze kann auf Grund der über Rechtskraft des Urteiles er folgten Einverleibung der gerichtlichen Hypothek nicht ohne weiters auf Gnind des Urteiles als Exekutionstitel

für die allfällige Anfechtung ausgestellt worden wäre, letztere Zustellung, welche für den Ablauf der An Zechtungsfristen Wirkung hat. gilt nicht für die Exekution, auch falls das Urteil in der Zwischen zeit in Rechtskraft erwachsen wäre: um zur Exe kution zu schreiten, ist daher notwendig, dag das Urteil nach Erwachsen in Rechtskraft neuer dings zugestellt werde, denn erst dann ist es exekutiver Titel. Die Bezeichnung der Forderung als vollstreckbare in der Pfandrechtseintra gung auf Grund eines Urteiles

sind, ohne daß die Vorlegung einer Abschrift in exekutiver Form notwendig wird. Die auf Grund' des exekutiven Titels (Urteils) eingetragene Hypothek kann sicherlich unverzüg lich Im Exekutionswege auch gegen jeden nachfolgenden Erwerber der be lasteten Liegenschaft realsiert werden. H a t dieser bei Erwerbung derselben urkundlich die Schuld, für welche gerichtliche Hypothek eingetragen wurde, übernommen, so haftet er natürlich für die Schuld als Personakfchuld- ner; die Hyvothekarforderung kann daher gegen ihn jederzeit

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 14.05.1939
Umfang: 8
, nach welchen die Wohnungen in den .Häusern für staatliche Angestellte (INCJS) zugeteilt werden. Auf Grund dieser Bestimmun gen soll bei der Zuweisung einer Vier- zimmerwohnung die Familie mit vier Kindern jener mit sechs Kindern vorge zogen werden, da sie als nicht geräumig genug sür die größere Familie angesehen wird. Darin ist ein offensichtlicher Wider spruch enthalten, wenn man an die Ge räumigkeit und Zweckmäßigkeit der Bau ten denkt, deren Errichtung vom Duce gewollt ist und die auch kinderreichen Fa milien

, die die fafciftifche Regierung nach den Grund sätzen der sozialen Gerechtigkeit der Ka- Nähe von Lampsacus in Kleinusien, wurde unter Kaiser Dceius vor èie Wnh' gestellt, der Göttin Venus zu opsern oder d.is ?.'!annrin,n zu erleiden. Petrus wählte oh-'.< Zedern Ha'- zweite, wurde aus ein .le'.ochten und durch die «ladt geschleiit uno zuleni ein- hauvtet. Mit ihm erlitte» noch drei andere Ekrisien das Martyrium und einer von ihnen. Ni!o- machus. wurde aus der ssolterlgnk abtrün nig. Die 16jähris>e Jungfrau Iwnrsia

Familien' hat er sein besonderes Wohlwollen und seine Für sorge sür jene gezeigt, die sich um die ra sche Bevölkerungszunahme verdient ge macht haben. Die jüngsten Ziffern der Statistik zei gen, daß das italienische Volk das Gebot des Duce, der in der Voltsstärke den Hauptfakkir umerer imperialen Macht erblickt, voll erfaßt hat. Der Bericht, den die Ilmm, auf Grund ihrer Erhebungen über die Lage der Kinderreichen dem Duce vorlegen konnte, bildete die Grund- Die Reform à Sozial Fürsorge

bei seinem Ab leben 18 Jahre nach dem alten und 10 Jahre nach dem neuen System versichert war, folgende Pension ans der Grund lage von 25 Lire Tageslohn: Lire 2823.25 jährlich für die Witwe mit fünf Kindern: Lire 2ZS0.70 für die Witwe mit vier Kinoern: Lire 2258.40 mit drei Kindern: Lire 1976.10 mit zwei Kindern: Lire lkM.80 mit einem Kind. Sollte auch die Witwe sterben, so lange noch Kinder un ter 15 Iahren vorhanden sind, so würde die Pension sür diese in keinem Fall we niger als 59 Prozent van Lire 2823.25

versichert war und hiebe! Lire 2100 einzahlte (sür die Pensionsbe- rechnung sind dies Lire 3888) «und dann durch weitere 29 Jahre nach dein neuen System einzahlte, un5 zwar sünf Jahre auf Grund eines Monatsgehaltes von L. 1050 (Lir 5-Z12 (Lire 0312 Beitrag) und durH weitere zehn Jahre auf Grund eines Monatsgeyaltes von Lire 1500 (Lire 7212 Beitrag), insgesamt also Lire 22.824 (davon nur 10.548 zu seinen Laoten), hat mit seinem 60. Lebensjahr Anspruch auf ein jährliche Pension von Lire 6152,75

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 09.02.1934
Umfang: 8
khescheidunxev Kopenhagen. 8. Februar. (-) Die Eskimos sind nun schon so weit in die europäische Kultur hmeingewach- sen. daß sie auch Ehescheidungen kennen. Bis vor kurzem gab es in Grönland keine Eheprobleme. Mann und Frau fanden sich zur Hüttengememschast zusammen und hielten diese Beziehung bis an ihr Lebensende aufrecht, auch wenn der Mann sich den Lrrxus erlaubte, sich noch eine zweite oder dritte Frau zu nehmen. Infolgedessen wußte man auch nichts von Ehescheidung. Der häufigste Grund

talaufwärts über die frisch gepflüg ten Felder in den rosigen Schimmer, welcher hinter der mit Fichten bestandenen Paßhöhe die ausgehende Sonne ver kündete. Seine Miene war heute ernster als sonst. , »Ohne Ursache wird man nicht mißtrauisch." überlegte er sich, „ist das aber auch Grund genug, sich in freinde An gelegenheiten einzumischen und sich die Finger zu verbren nen?" Tommy Burkitt, einer der jüngsten auf der Ranch, ein aufrichtiger Bewunderer des schweigsamen, aber immer gleich freundlichen Bud Lee

seiner Frau nichts anderes Vorwersen konnte, als daß sie im Schlaf sprach. Das war natürlich kein ausreichender Scheidungs grund und der Eskimo mußte enttäuscht nach Hanse gehen. Ganz so einfach ist das nicht Eil: anderer wollte die Auflösung seiner Ehe haben, weil seine Frau ihm den Fellanzug nicht richtig genäht hatte. Es loar dem Mann nicht begreiflich zu machen, daß diese Verfehlung nicht genüge, um die eheliche Gemeinschaft auszuheben. ..Ihr habt doch gesagt, daß man sich von seiner Frau scheiden

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 04.03.1934
Umfang: 8
wird, bestehen oder bestanden haben. Wenn diese Rechte aus Grund von Urkunden, welche vor Erössnung des Grun- buches bestanden haben, aber im Versachbuche nicht eingetragen wurden, begründet sind, so kann man im Zuge der Grundbuchsanlegung die Eintragung besorgen, so daß man sich bei dieser Gelegenheit immerhin die Carta bollata für das Grundbuchs- .gesuch und die Dekrete erspart, weil alle Anmeldnn- gen aus stempelsreiem Papier erfolgen können. Anzumelden finì» ferner alle Servituten worun ter in erster

Linie natürlich Wegerechte, Durch- sahrtsrechte, Wasserableitungsrechte, Trisstrechte, Holz und Steuerungsrechte und wie di? ländlichen j Servituten alle lauten. Daß auch die städtischen Servituten wie Dachtrausenrechte, Mauereiuhal- tungsrechte usw. anzumelden sind, ist selbstver ständlich. Sehr wichtig ist weiterhin die Anmeldung von Wohnungsrechten und Ausgedingsrechten, welche aus Grund von Erbabhandlungen, Schenkungs verträgen oder Uebergabsverträgen festgesetzt wur den uud nicht zur Eintragung

gelangten. Alle diese Rechte verlieren, wie wir später sehen ihren Rang, wenn sie nicht innerhalb der festge setzte» Zeit zur Anmeldung gelangen. . 2.) W e r muß anmelden? Laut Artikel 7 Absatz 1 müsse» alle jeue Personen, welche aus Grund eines vor Erössnung der Grund- buchsanleguug erworbenen Rechtes eine Aenderuug resp. eine Eintragung bezüglich Eigentum uud Be sitz verlaugcu, dies zur Anmeldung bringen und zwar ohne Rücksicht daraus, ob diese Aenderuug mittels Abtrennung, Einfügung oder Uebertra

Ediktalversahrens im Einverständnis beider Par teien noch angemeldet würden, so muß dies auf Grund einer eigenen Aussandungsurkunde, welche selbstverständlich registerpslichtig ist, geschehen und die Eintragung ersolgt nicht mehr im früheren Range, sondern mit dem Tag der Neueintragung, also hinter allen bis zu diesem Termine angemel- sammlung des Verfachbuches unter der betressen- den Nummer versacht wurde. Für die Grundbuchsgemeinden San Candido und Sesto fei ausdrücklich hervorgehoben

seine Meßinstrument,; aus ten Grund des Bodeusees hinab. Kohlhörstcy beobachtete die -ti'ahlnng in tiefen Bergwerks» ! schäcbten. Picard, Wellie und Prokowiess smd über >Il! Kilvineier in die Stratosphäre emporgestiegen, um Neue? über die rätselhafte Erscheinung zu er>i fahren. Die ersten Spuren der kosmische,, Strahlung gehen bis aus das Jahr IW2 zurück, als Elster und Gelte! bei ihren Untersuchungen der elektrischen Eigenschaften der Atmosphäre sandcn. daß die Lnst ständig durch eine »»bekannte Kraft elektrisch

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 30.12.1934
Umfang: 8
nicht an, daß wir in den folgenden Ausführungen große Neuigkeiten bringen. Desungeachtet wollen wir die Lage des Schnitzerhandwerkes einer eingehende ren Betrachtung unterziehen, und zwar ans Grund der Beobachtungen, die wir Gelegenheit hatten, in den letzten drei Jahren zu machen. Typische Erzeugnisse. Die typischen Erzeugnisse der Schnitzereien von Gardena kann man in drei Kategorien einteilen, und zwar 1. religiöse Skulpturen; 2. profane Skulp turen und 3. humoristische Figuren, Karikaturen und Spielzeuge. Die zwei

der „Agenzia di Roma' betrug die Anbaufläche für Zuckerrüben Heuer 85.S0V Hektar, welche insgesamt 26 Millionen Zent ner Zuckerrüben erbrachten. Der durchschnittliche Zuckergehalt beträgt 14.60 Tonnen. Die Durch schnittsernte pro Hektar ergab 304 Zentner. Heuer wurden 60.009 Hektar mit inländischem Zuckerrü benfamen und 35.000 Hektar mit Samen aus dem Ausland besät. Auf Grund der Durchschnittserträge der letzten Jahre bei einer Anbaufläche von rund 85.000 Hektar wurde die Zuteilung an die Fabri ken

be- 'aßt. Wie bekannt, ist die Vereinigung der Genos- enschaften zur Urbarmachung in das fascistische nstitut zur gänzlichen Urbarmachung umgewan delt worden und hat den Hauptzweck durch finan zielle Operationen, die vom Staate garantiert sind — die Erwerbung des Besitzes, die Verwertung von Grund und Boden zur Urbarmachung, begro. Schaffung des bäuerlichen Kleinbesitzes durchzufüh ren. Wir sogen damit aber nicht, daß dies der al leinige Endzweck des genannten Institutes sei, das selbe

hat auf dem gesamten Gebiet der Landwirt schaft seine Tätigkeit zu entfalten und sichert seine Unterstützung an die in Betracht kommenden Kör perschaften, sowie für die landwirtschaftliche Um wandlung und Verwertung von Grund und Bo den. Der triunrphale Einzug des Kleinbesitzes in die Gesetzgebung der Urbarmachung bildet aber si cherlich die größte Eigenart dieser Gesetzesreform. Bisher hat sich die Frage des Kleinbesitzes nicht allzusehr einer „guten Presse' in ihre Behandlung erfreut. Wenn man auck

in technischer Hinsicht mit dem Fortschritte der Zeit nicht Schritt zu halten. Andere wieder glauben, daß der Geist des Haders und Streites zwischen den Nachbarn rege wird und der Grund und Boden'nichts anderes als ein Streitobjekt für die Advokaten darstellt. Diese und andere Anklagen gehören dem heutigen Zeitgeist entsprechend wohl in das Museum des alten Italiens. Der Kleinbesitz hat, ehrlich gesagt, diese Kritiken nie verdient und oerdient sie am wenigsten heute. Es wird notwen dig sein, daß das eingangs

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 21.11.1935
Umfang: 6
abhängigen Organisationen. Die Vertrauensleute berichteten ausführlich über Stand und Tätigkeit der Organisationen, nament lich auf dem Gebiete der Unterstützung. Der Ver bandsekretär erteilte Weisungen für das weitere Wirken und besonders hinsichtlich des Widerstan des gegen die Sanktionen. » Disziplinarmaßnahmen. Der Verbandsekretär hat auf Grund der ihm tatutenmäßig zustehenden Befugnisse den Fasci- ten Spagolla Carlo vorläufig jeder Parteitätig- !eit enthoben und der Disziplinarkommission über- tellt

, daß das Interesse der Behörden für die Tätigkeit der Reichsversicherungsanstalt dem Umstände zuzu schreiben sei, daß das Institut unter der Aegide des Staates und mit Garantie des Staatsschatzes wirkt. Das Institut, eines der wenigen, die von den früheren Regierungen auf gesunder Grund lage errichtet worden sind, erfuhr seine bedeutend ste Förderung und Entwicklung unter sadistischem Regime. Seit 1922 bis auf heute ist die Anstalt gründlich reformiert und mit hoher sozialer Ziel setzung ausgebaut worden

Badia gebürtig und hat vor kurzem seinen Namen von Pisching in Salesi ge ändert, war bei den Jungsascisten und ist jetzt ein begeisterter und disziplinierter Soldat. Gleich zu Anfang der Operationen schrieb er sei> nem Vater, ob er während dem Besuch des Duce in Bolzano war und ob er an der Versammlung vom 2. Oktober teilgenommen habe. Kürzlich schrieb er unter anderem an seine Eltern: „Ihr schreibt mir, daß mein'. Vetter Adolf einrücken mußte. Ich habe keinen Grund, ihn zu bedauern

der anderen Ge- chäfte nicht gestattet. Ausgenommen von vor- tehender Geschäftszeit sind auch die Reisebüros u. die Papiergeschäste nur für den Verkauf von An sichtskarten. Hc>tel»Gutschewe Der fascistiche Verband der Keusleute teilt mit: Auf Grund höherer Verfügungen werden alle Hoteliers gewarnt, Gutscheine, welche von Privat agenturen ausgestellt sind, anzunehmen. Einzig und allein die von der „Federazione Nazionale Fascista Alberghi e Turismo' ausgestellten Gut scheine sind gültig. Es wird weiters aufmerksam

der Neuelte Krieos. bericht „Von Adua nach Aksum' NMswZrtschaMches Neuregelung der Aus- und Einfuhr. Mit 18. November sind die neuen Verfügung n des Hnanzmlnlsteriums in Kraft getreten, ià lich zum Teil auf die Durchführung des Dekretgesekes vom 3. November (Gazz. Uff. v. II. November) beziehen und mit welchen die Einfuhr folgen dermaßen neugeregelt wurde: a) Waren, deren Einfuhr nur auf Grund einer Lizenz des Finanzministeriums gestattet ist. Diese Waren sind in d?r Tabelle A zum Ministerial- dekret

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Volksbote
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Seite 12 von 16
Datum: 20.10.1932
Umfang: 16
nicht nach Grundlage des Ertragswertes, sondern vielmehr nach dem Handelswerte, was hier sicherlich ungerecht fertigt ist. Die Gebührenberechnung für ein Stück Grund und Boden im gleichen Ausmaße wird gleich bewertet» ob es nun in der Derg- zone oder in der Ebene liegt. Der Bergbauer muß daher oft seine allerletzten Ersparnisse zur Gebührenbestreitung für ein Stück Grund und Boden hergeben, das sehr''wenig trägt, während der Besitzer in der Ebene gleich hohe Gebühren bezahlen muß für ein solches Stück Grund

in der Ebene, das aber viel er tragreicher ist. Der Bodenertrag des Bergbauern in man chen Bergzonen ist in keinen Vergleich zu stellen zu den Mühen und Arbeiten, die der ^ Dauer aufwenden muß, um nur einiger maßen etwas zu erhalten. Die Steuerzuschläge der Gemeinden auf Grund und Boden sind im allgemeinen viel höher als in der Ebene. Die neue Gesetzgebung, die zum Schutze der Landwirtschaft eine Erniedrigung der Steuern bringen wollte, hat in manchen Gemeinden gerade das Gegenteil gebracht

. In den Berggemeinden, wo wir den Bauer mit einer zahlreichen Familie haben, wurde eine ErmähigungderCrgästzungs- steuer ekngeführt. dafür aber die Fami liensteuer erhöht, mit anderen Wor ten, die Steuererhöhung wurde wieder auf die Schultern des Bauern selbst abgewälzt und mancher Kleinbauer, der bei der Er gänzungssteuer nicht in Betracht gekommen ist, wurde nun zur Beitragsleistung der Familiensteuer herangezogen. Die Ermäßi gung des Provinzialzuschlages auf Grund und Boden ist sicherlich zu begrüßen und es wäre

auf den Gemeindehaushalt, ohne aber zu be denken, daß durch falsche Anwendung des Gesetzes der Nutzungsrechte die Bergbauern in einer Weise geschädigt werden, daß sie um ihre Existenzmöglichkeiten kommen und gezwungen sind, Grund und Boden zu ver lassen. Der Gemekndenzufammenschluß war sicherlich im allgemeinen zu begrüßen, vor allem in den Talgemeinden und der Ebene, wo die Verkehrsmöglichkeiten und die Verbindungen zwischen den einzelnen Ge meinden und Fraktionen leicht möglich sind, ober in den Berggemeinden wurde

gerade oft das Gegenteil erreicht Es wäre nur zu wünschen, daß diesbezüglich eine allgemeine Ueberprüfung der Gemeindenzusammenlegung auf Grund der außerordentlichen Bestimmun gen des Jahres 1927 durchgeführt würde. Eine andere wichtige Angelegenheit wäre die, daß in den Berggemeinden Podestas ernannt werden sollten, die die Derhältnisie wirklich kennen und verstehen, sa mit der Bevölkenmg mitleben. Auch Gemefnde- lekretäre mit solchen Eigenschaften sollten ernannt werden, denn in den Berggemeinden

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Volksbote
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Seite 2 von 16
Datum: 08.09.1932
Umfang: 16
, war eiü Reichstag, dessen Eröffnungssitzung trotz der Provokationen des kommunistischen Manifests der Altersprästdentkn Klara Zetkin nicht nur in exemplarischer Ruhe verlief, sondern der sich auch durch die sofortige Konstituierung über eine »arbeitsfähige Mehrheit auswies und dieses Wohlverhallen damit krönte, datz er sich nach der Konstituierung vertagte! Die Regierung fand gar keinen Grund,. Anlatz oder Vorwand, von dem Inhalt der „roten Mappe' Gebrauch zu machen, und sie dürfte darüber audj

am Dienstag dann die Aussprache darüber beginnen und am Schlutz der« ■ Hiett müssen die Würfel fallen. Viele neigen - Meinung, datz sie ln« Kompromiß fallen wer- > ii. die jetzige Regierung wird bleiben und :chstag wird sie wohl oder Übel dulden wen» er nicht sofort neuerding« ausgelöst will. Iftrb imi; er da« nicht will, scheint sicher zu sein. Der auf Grund eine« Beschlusses der Lau- I fanner Konferenz gebildete Ausschuß für Zentral- und Osteuropa, ist am'Montag I tn Anwesenheit von Bertretern

von 15 Staaten und des Völkerbundes unter dem Vorsitz- des f räsidenten Georges Bannet in Stresa am ago Maggiore in Oberitalien zur ersten Sitzung zusammengetreten. Die Konferenz hat ihr Mandat durch das Laufanner Abkommen vom 9. Juli 1932 er halten, das in feinem dritten Teil eine Ent schließung im Interesse des Wiederaufbaues Mittel» und Osteuropas enthält. Auf Grund dieser Entschließung ist die Konferenz von Strefa elnberüfen worden, um sich mit Maß nahmen zur Ueberwtndung der Transfer« lchwieriakeiten

, Deutschland, Oesterreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Un garn, Holland. Polen, Rumänien, Schweiz, Tschechoslowakei, Jugoslawien) teil. Der Standpunkt der Großmächte. Man hat unmittelbar vor Beginn der Kon ferenz eine gewisse Klärung wenigstens in den Hauptfragen des Programmes herbeizuführen gesucht. Der bereits bestellte Vorsitzende. der frühere französtsche Minister Georges Bonnetz ist in London gewesen und er hat dort auf Grund eines von Coulondre, dem stellvertreten

um ein Wiederaufnahmeverfahren, die von dem Verteidiger.der Verurteilten betrieben werden, sondern lgtzt'angesichts der politischen Verhältnisse in Deutschland die Möglichkeit einer Befreiung auf Grund einer anderen als der gegenwärtig noch.herrschenden Rechtsausfassung offen. Diese andere. Rechtsäuffassung wird be kanntlich von dem Führer des Nationalsozialis mus vertreten, der oie'Sache der Verurteilten tn öffentlichen Kundgebungen zu der seinigen ge macht hat. Die Spammag tn vstasie» Der Bericht der Völkerbandskommission zur Prüfung der Lage

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 08.03.1936
Umfang: 6
einen Gesetzentwurf über die Ausdehnung der Tubfrtuloseverflcherutla auf die landwirtschaftlichen Knechte und Teilyauern. Bisher umfaßte die durch das Gesetzdekret vom 27. Oktober ISsf, Nr. MS, vorgeschriebene obige gatorische Versicherung gegen Tuberkulose nur die Taglöhner üno fixbesoldeten Arbeiter. Durch die neue Maßnahme wird auf Grund der vom Korpo rations-Zentralkomitee in der Jänner-Saison er teilten Richtlinien, die WWyerMeimng gegen Tuberkulose auf eine Mäste von über 3,800.000 Mitgliedern dieser großen

ein Gesetzentwurf angenommen, welcher die juridische und ökonomische Loge der Freiwilliges ! - und auf Grund besonderer militärischer Erforder nisse zum Waffendienste Einberufene« neu regelt. Durch diese Maßnahme wird den Einberufenen an Stelle der bisherigen dreimonatlichen Weiterbe» Zahlung des Gehaltes eine fortlaufend^ Indenni« tat für die gesamte Dauer de» Waffendienstes zu« gesichert, deren Betrag auf Gruno des militäri schen Grades des Betreffenden und der von ihm zu unterhaltenden Familienmitglieder

Erzeugung zu sichern. Weiters ein GeKtzMtw.urf, »u.f Grund dMen das ganze der Zähbmg vom 1ö. Februar 1VSS unter stellte Getreide nur durch die Vrovinzialgetreide- depots verkauft werden darf, und dies den Verfü gungen des Landwirtschaftsministeriums zufolge. Den MLHlenbesitzern ist es untersagt, Getreide zu vermählen, das anderweitiger Herkunft ist. Die ab geschlossenen Bertaufsverträge, die noch nicht durchgeführt wurden, verlieren aus Grund der neuen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Das Ge treide

, daß ohne eine grundsätzliche Umstellung der die zwischenstaatlichen Beziehungen beherrschenden Gesichtspunkte nie mals ein idealer Frieden unter der Menschheit erreicht werden kann. Wir verdanken die äugen blickliche tragische Spannung in Europa einzig und allein unqualifizierbaren Fehlern, auf Grund deren Man glaubt, mit den natürlichsten Interessen der Völker frevelhaftes Spiel treiben zu können. Wie viele Besorgnisse hätten der Menschheit erspart bleiben können, wenn die natürlichen Lebensbe dingungen der Völker

dieser Sicherheitsabmachun gen zwischen den Westmächten einen Luftpakt ab, zuschließen, der geeignet ist, der Gefahr plötzliche? Luftangriffe wirksame Abhilfe zu schaffen. k. Deutschland wiederholt sein Angebot, mit deh Oststaaten ähnliche Nichtangriffspakte abzuschließen wie mit Polen, Auf Grund der letzten Ereignisse würde es auch Litauen darin einbeziehen. 7. Nach der nunmehr erreichten vollen Gleichbe« rechtigung Deutschlands und der Wiederherstellung seiner vollen Souveränität sieht Deutschland die Gründe

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Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 29.08.1929
Umfang: 12
mit 26 Jauch Grund. Eigen» tumswaldung, Grundstücke mäßig hängend, gute Gebäude, Orts- und Bahnnähe. Preis mit Fahrnissen S. 41.066.—. Rr. 443 Landwirtschaft mit zirka 18 Jauch Acker- und Wiesengrund, Eigenwaldung, Heimweide, gute Gebäude, gewölbte Stallung, samt fnndus instructus, S. 34.600.—, Anzahlung S. 20.000.—. Rr. 411 Bauernhof mit 30 Jauch Grund. Heim- weide, Eigentumsalpe für 26 St. Vieh, Eigen waldung mit schlagreifer Bestockung, neuem Wohn- und Futterhaus, harter Dachung. Bahn- und Ortsnähe usw

mit Gastwirtschaft und Laden im Oberinntal, guter Gastbetrieb. Futter für 16 Stück Vieh. Preis 65.666 Schilling. 558 Bauerngut für 19 Stück Bieh in Osttirol, Preis 26.666 Schilling. 898 Zwei Höfe für 18 Stück Bieh in Salz- bürg, Preis 28.666 und 22.666 Schilling. 656 Hof für 4 Stück Bieh mit großer Krämerei in Kufsteiner Gegend. Preis 58.066 Schilling. 662 Hof für 26 Stück Vieh in Tirol (Gegend Wörgl), mit 29 Hektar Grund, alles schön arrondiert und eben, guter Absatz. Preis samt Vieh und Fahrnissen 75.666

Schilling. 688 Hof in Kärnten für 12 Stück Vieh, 16 Hektar Aecker und Wiesen, 8 Hektar Wald, sehr rentable Getreide-, Obst- und Milchwirt schaft. Preis samt Fahrnissen und Vieh 46.666 Schilling. 768 Hof in Steiermark mit 26 Joch Grund, Obstbäume. Preis 18.666 Schilling. 714 Hof in Salzburg (Pongau> für 13 Stück, 26 Hektar Grund, Weioerechte. alles arrondiert, etwas am Berg. Preis 18.666 Schilling. 736 Gütl in Gegend Kitzbühel für 4 Stück Vieh, 16 Minuten von Kirche, Schule und Auto straße. Preis 12.666

- Verzeichnisl Treuhand-Jnstitut „Union' (früher Posch), Bolzano. Viktor Emanuelstratze. 5. Schöner Mittelgevirgshof zwischen Bolzano und Merano für 6—7 Stück Vieh, 35 Hektar Grund besitz. Ernte: 1 Waggon Obst, 160 Hektoliter Maische, 18 rr Kastanien, ist baldigst verkäuflich. Preis 185.666 Lire. Treuhand-Institut „Union (früher Posch), Bolzano. 13293-7 Bauernhof mit Sommer-Gastwirtschast. einstöck. Haus mit Eastlokal, 5 Wohnzimmer, 2 Küchen, Wirtschaftsgebäude, 18 Joch Wälder und Wiesen für 6—8 Stück Vieh

u. 19 Starland Grund, oird verkauft. Preis samt Fahrnissen und etw. 3ieh 126.666 L. Treuhand-Jnstitut „Union früher Posch). Bolzano. Viktor Emanuel- Arabe 5. 132V-7 Funde und Verluste ^l Kistche« Werkzeug und Beschläge vom Bahn- f bis Kohlererdahn verloren. Abzugeben gegen Fahr, und Motorräder, in. und ausländische Marken, Gummi und Bestandteile zu billigsten Preisen. Reparaturen rasch, gut und billig. Me chaniker Josef Rauchegger. Biplteno (Sterzing). Jägerheim, Tolle Jsareo (Eossensaß). 516V-16 Handtücher

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Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 17.07.1937
Umfang: 16
Volkswirtschaftlicher Teil Die Steuerreform und die neuen Aufgaben der Syndikate Me Steuerreform noch dem Gesetze vom 7. August 1936, Nr. 1639, verlautbart in der ltzazzetta Ufficiole vom 11. September 1936. ist nunmehr in allen Bestimmungen zur praktischen Anwendung gelangt. Ich will mich hier nur mit den neuen Aufgaben tfe- fassen, melche den Syrckükaten auf Grund des vorgenannten Gesetzes zukommen und die für die einzelnen Steuerträger von ganz außerordentlicher Bedeutung sind. Bevor

ist. Die De- antwortung einer wahrheitsgetreuen Richtig stellung des steuerfreien Einkommens auf Grund der Ergebnisse der letzten zwei Jahre und des laufenden ist sowohl im Interesse des Steuerträgers selbst, als auch in jenem des Fiskus gelegen. Der Steuerträger hat dadurch keine späteren imangenehmen Ueber- raschungen zu befürchten und dem Fiskus wird viel Zeit und Arbeit erspart bleiben irnd gleichzeitig wird er einen Einblick in die wirklichen wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Kategorien

als auch in jenem des Staates sich sehr verdienstvoll betätigen. Der Grund hiefür wird sich aus den nachfolgen den Ausführungen klar ergeben. Die Frag« der sogenannten „Mitarbeit der Syndikate' auf dem Gebiete des Steuer wesens stellte sich in ihrer praktischen Ver wirklichung als sehr schwierig und sehr heikler Natur dar. Es handelte sich vor allem darum, eine sichere Vervollkommnung in der Vor- gangsweise der Einschätzung der Einkommen zu erreichen, ohne dadurch einerseits den ausgesprochenen souveränen und staatlichen

, die vorher festgelegten imd genau bestimmten öffentstchen Auslagen begleichen zu können. Dieses Prinzip des faschistisch- korporativen Staates verlangt aber auch, daß die Steuer nicht auf Grund theoretischer und doktrinärer Voraussetzungen auferlegt wird, sondern auf Grund konkreter Elemente, die zu einer allgemeinen gleichmäßigen Auf teilung der Steuerlast führen. Aus diesem Grunde beruft der faschistische Staat auch die syndikalen Organisationen zur Mitarbeit in der Finanzverwaltung und übt

nur, daß sie sichere E l e m e n t e fiir die Bestimmung der steuer baren Einkonunen darstellen müsien. Das will natürlich nicht heißen, daß auf Grund jener Richtlinien und Koeffizienten die ein zelnen individuellen Einkommen mit einer einfachen Rechnungsoperation bestimmt wer- den können. In besonderen und sehr einfach liegenden Fällen kann dies ja auch eintreten. im allgemeinen aber muß daran festgehaltcn werden, daß es sich vielmehr darum handelt, allgemeine Richtlinien und be- grenzte Koeffizienten

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Lienzer Zeitung
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Seite 10 von 16
Datum: 18.02.1939
Umfang: 16
gibt der Redner einen traurigen Einblick in die aus solche Weise zerstörten Existenzen. Aus der Er kenntnis heraus, daß nur ein freier Bauer auf seiner eigenen Scholle Freude, Liebe u. Kraft zur Arbeit finden kann, wurde die große Entschuldung des Bauernstandes auch in der Ostmark durchgeführt. Auf 1 Mil- Marde Mark, hievon allein 150 Millionen in Kärnten, beziffert sich die Höhe der bau lichen Verschuldung im Lande Oesterreich. Auf Grund des Reichserbhofgesetzes kann von nun an eine Realbelastung

des Erb hofes für aufgeliehenes Geld nicht mehr erfolgen. Der Grundsatz: Weg vom Real kredit, hinein m den PersonMredit, wird ausschließlich und allein für die Zukunft in Frage kommen. Der Name des deutschen Bauern allein muß heute gut genug sein, um sür den Fall einer Darlehensauf nahme als Deckung zu geniigen. Daß aber auf Grund diefer gesetzlichen Verfügungen keine gesetzwidrigen Handlungen vorkom men, sorgt das Anerbengericht, das im Falle der Notwendigkeit auch die Abmei erung in die Wege leiten

-- der zu vereinigen. Den gleichen Zweck ver folgte der sogen. Bestiftuugszwang. Grund stücke, die zu einem Bauernhof gestiftet, d. h. ihm im Kataster zugeschrieben waren, durften vom Hause ohne behördliche Bewil ligung nicht abgetrennt werden. Die Unteil barkeit der Bauerngüter galt auch für den Erb gang. Die Bauerngüter wurden beim Ableben des Eigentümers nicht nach dem bürgerlichen Erbrechte unter mehrere Erben geteilt, sondern gingen ungeteilt aus den dem Erblasser nächsten, zur Führung der Wirtschaft

geeigneten Erben (Anerben) über. Erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts kam der liberale Gedanke des Freihandels auch auf bodenrechtlichem Gebiet zum Durchbruch. Die Unteilbarkeit der Bau erngüter und das bäuerliche Sondererbrecht wurde abgeschafft (Reichsgesetz vom 27. 6. 1868, RBGl. Nr. 79 und die auf Grund desselben erflossenen Landesgesetze) mit Ausnahme von Tirol. Tirol war das ein zige österreichische Land, wo auch weiterhin nicht nur die Grundteilung beschränkt blieb, sondern auch das bäuerliche

Sondererbrecht weiterbestand auf Grund der Patente vom 11. 8. 1770 (Grundzerstückelungspatent) und vom 9. 10. 1795 Nr. 258 IGS (bäuerliches Erbrecht). Die schrankenlose Anwendung des allge meinen bürgerlichen Rechtes auf Bauerngü ter führt zur Zersplitterung des bäuerlichen Grundbesitzes und zur Spekulation mit Grund und Boden (Güterschlächterei). Die se Erfahrung veranlaßte eine Umkehr, die in dem Reichsgesetze vom 1. 4. 1889, RGBl. Nr. 52, betreffend die Einführung besonderer

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Südtiroler Heimat
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Seite 3 von 4
Datum: 01.02.1930
Umfang: 4
die Lehrerin den Kopf des Kindes so reichlich mit Petroleum, daß sogar die Kleider durchtränkt waren. So kam die Kleine nach Hause. Tic Mutter der Lehmair war empört und machte am folgenden Tage der Lehrerin heftige Vorwürfe; dies im Beifein mehrere^ Frauen von Eppan. Die in gesegneten Umständen befindliche Frau Lehmair war durch die Unterredung so angegriffen, daß sie wenige Tage später eine Frühgeburt hatte. Das Kind starb am 2. Tag, die Mutter bald darauf. Man wird sich nun um den Grund

dieser rachesüchtigen Verfolgung seitens der Lehrerin fragen; der Grund hängt leider wieder mit den gebräuchlichen Verfolgungen zusammen, denen der deutsche Privatunterricht ausgesetzt ist. Die Lehrerin hatte nämlich in Erfahrung gebracht, daß eine Schwester der Mutter des Kindes Lehmair deutschen Privatunterricht in Eppan erteile; diese wurde auch vorgeladen und man machte ihr aus der Quästur Vorwürfe und drohte mit Jnselverbannung; hierauf sollte die Frau ein Schriftstück in italienischer Sprache unter-s zeichnen

, was sie aber strikte verweigerte. So hat hier das Festhalten am Volkstum ein doppeltes Leben vernichtet, das die heute bestehenden Regierungsmethoden verantworten müssen. Der Aufschristen-Terror. Im hochgelegenen Häsling hatte der Besitzer eines kleinen Anwesens, Anton Höller, unterlassen, den seinerzeitigen Na tion des Hauses „Berg Jsel-Hütte' zu Mertünchen. Er wucke nun auf Grund der Sprachenverordnung zur Anzeige gebracht. Schlieszung eines Gasthauses. Tas beliebte Gasthaus „Sulfner' in Hafling mußte seine Tore

Organisationen die Wirtschaft zu bessern vermögen, bleibt ab zuwarten. ( ln allen Apotheken erhältlich. i Am 8. Jänner, am Tage der Hochzeit des italienische r Thronfolgers, kamen um 9.15 Uhr abends von Graun im i Vmschgau etwa 14 Finanzieri, bewaffnet mit Bergstöcken, Eis- \ Pickel, Prügeln und Revolver nach St. Valentin. Am Dorfein- i Mg begegnete ihnen der Schuster des Dorfes, der ohne Grund [ von der ganzen Meute überfallen und verprügelt wurde. Danp drangen sie in das Gasthaus „Zur Traube

von St. Valentin hielt sich eine ^uuensperfon auf, die sich seitens der Finanziert lebhaften , Bemches erfreute. Zwei Burschen aus Haid beschlossen, diesen! j «krrgernis ein Ende zu machen. Einer warf fünf Finanzer aus j °cr Stube heraus und der andere beförderte sie die Treppe hin- ! unter. Dies wollten die Beleidigten nicht auf sich ruhen lassen. ! Uc in ihrer Rachewut jedes Matz verloren, und auch gegen vollkommen Unbeteiligte vorgingen, kümmerte sie nicht. Auch ein 'nderer Grund mag für den Zorn

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Volksbote
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Seite 11 von 16
Datum: 07.09.1933
Umfang: 16
Donnerstag, den 7. September 1038 Haustiere auf fremdem Grund Sie Rechtslage tn vislrn überflüffise» Prozesse» Aus dem Leserkreise erhalte« wir sehr oft Anfrage« Wer die Rechtslage in Fällen von „Srenzüberfchreitun. gen' von Haustieren und besonder» von Geflügel «.Kaninchen. Wir habe» daher einen Rechtsanwalt gebeten, »ns die Rechtslage in solchen Fällen klarzustellen. Nachfolgend der ent sprechende Aufsatz: Die italienische Gesetzgebung ist auf diesem Gebiete von dem Bestreben geleitet

, jeglichen Schaden zu verhüten, welcher den Grund stücken, hauptsächlich de» landwirtschaftlichen, von Seiten fremder Haustiere droht; anderer seits will sie die Besitzer der Tiere vor un- gerechtfertigter Tötung oder Beschädigung derselben schützen. Da die meisten Beschädigungen fremder Kulturgründe durch Abweiden entstehen, sehen wir, daß das Gesetz strengere Bestimmungen gegen Weidetiere anwendet, ebenso wie gegen scharrende Hühner, welche oft großen Schaden, hauptsächlich zur Saat- und Ernte zett

zückt. Werden ungerechtfertigterweise W ei be tte re (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen) auf fremden Grund zur Weide getrieben, so wird der Schuldtragend«, der also nicht unbedingt der Besitzer zu sein braucht, mtt Kerker bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafen bis zu 3060 Lire bedroht, und zwar wird die Strafe umso empfindlicher bemessen fein, je größer der angerichtete Schaden ist. Ja schon das Einführen und das Belasten van Weide- tleven auf fremdem Grund, auch ohne daß ste dort geweidet hätten

Tiere anstellen, auch wenn chm dieselben entlaufen wärm oder sich sonstwie verirrt hatten. Mtt den I m k e r n hat es der Gesetzgeber ganz besonders gut gemeint: sie dürfen auf fremdem Grund die Bienenschwärme zwei Tage lang verfolgen; allerdings müssen ste den Grundeigentümern den verursachten Schaden vergüten. Tauben. Kaninchen und Fische ge nießen einen besonderen Vorzug: sie dürfen sich sozusagen ihren Herrn aussuchen: wenn sie nämlich, ohne mit List dazu verlockt wor den zu fein, „umziehen

', das heißt sich in einen anderen Taubenschlag, Kaninchenstall oder Fifchweiher festsetzen, fallen ste dem Eigentümer desfeiben anheim. Zum Schutze der Tiere hat der Gesetzgeber auch strenge Bestimmungen getroffen: wer anderen angehörende Tier« ohne Notwendig- kelt tötet oder beschädigt, kann auf Grund der Strafanzeige des Geschädigten mit Kerker bis zu einem Jahre und mtt Geldstrafe bis zu 3000 Lire bestraft werden. Ist. aber der Schaden an mindestens drei Stück Vieh aus einer Herde oder an Großvieh

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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 08.10.1931
Umfang: 12
werden kann, ist ein Beschluß der Gemeinde oder der Pro vinz notwendig, der vom Provinzialverwal tungsausschutz genehmigt und vom Finanz ministerium bestätigt sein muß Das Gesetz sieht zwei Arten von Wert zuwachsabgaben vor. nämlich jene auf be sonderen Wertzuwachs und feste auf allge meinen Wertzuwachs. Der besondere Wertzuwachs. Wenn ein städtisches Gebäude oder Grund stück (ausgenommen Baugrund) oder »in landwirtschaftlicher Grund durch einen aus öffentlichen Mitteln vorgenommenen Bau, z. B. Straßenbau, Freilegung

eines Platzes Wasserzuleitung, Kanalisierung usw. an Derkehrswert zunimmt, kann die Gemeind» und sofern der öffentliche Bau von der Pro vinz durchgeführt wird, auch diele (aber nur bezüglich der ländlichen Grundstücke) ermäch tigt werden, den Wertzuwachs des einzelnen Besitzes zu besteuern. Gebäude und Grund stücke. die öffentlichen Wohltätigkeitsanstal ten gehören, sind immer von der Wert- zuwachssteuer befreit. Die Höhe des Wertzuwachses wird wie folgt berechnet: In dem Beschlüsse der Gemeinde eder

wird (z. B Verkauf, Tausch), ergibt sich der Wertzu wachs aus der Differenz zwischen dem Im Beschlüsse der Gemeinde festgesetzten und allenfalls'im Rekurswege korrigierten Der- kehrswerte der betreffenden Liegenschaft und jenem Werte, der beim nächsten Ver kaufe bei der Dorschreibung der Registergebühr zu Grunde gelegt wird. Die Gemeinde kann zu diesem Zwecke verlangen, daß ihr vom Registeramte alle Besitzübergänge, aus Grund deren eine Registergebühr oargc- schrieben wird, mitgeteilt werden. Wenn aber Innerhalb

nur die Werterhöhung von Baugründen, die dadurch eintritt. daß das Wohngebiet sich ausdehnt und die Ge meinde im allgemeinen öffentlich nützliche Arbeiten durchführt. Durch diese Art der Abgabe werden also niemals schon bestehende Bauten oder bäuerliche Besitze getroffen, sondern ausschließlich Bauplätze. Auf einen bisher für landwirtschaftliche Zwecke verwendeten Grund, der aber mit Ausdeh nung der Stadt zu einem Baugrund, wird, findet die Abgabe ohneweiteres Anwendung. Grundstücke mit Bauverbot

zuwachsabgabe. Hier besteht aber die Be sonderheit, daß die Gemeinde nicht nur aus den ersten Verkauf des Baugrundes nach Einführung der allgemeinen Wertzuwachs abgabe, sondern auch auf weitere Berkäufe desselben Baugrundes zu steigenden Preisen immer wieder auf die Preisdifferenz zwischen dem vorletzten und dem letzten Eigentums übergang die Wertzuwachsabgabe einheben kann, aber nur solange, als der betreffende Grund eben Baugrund bleibt. Sobald er einmal verbaut wird, hört die Anwendung der allgemeinen

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 25.12.1937
Umfang: 8
des Einkommens berechnet werden, welche für das Jahr 1S37 festgestellt worden ist. Dies gilt sowohl für die alkoholischen als auch für die super alkoholischen Getränks. Eine Herabsetzung der Li zenzgebühr kann nur dann erfolgen, wenn das Einkommen auf Grund einer Gesetzesverordnung vermindert worden ist. Die Gebühr kann aus Grund des Gesetzes r«m 26. September 1933 in -wei gleichen Raten bezahlt werden, ohne daß da für Verzugszinsen oder andere Erhöhungen be rechnet werden. Auch sind damit keinerlei Forma

als Erleichterung die Ratenzahlnng ge nehmigt hat. Auf Grund des genannten Dekretes kann keine Lizenz erneuert werden, für die nicht alle Gebühren oder aber die entsprechenden Geld strafen bezahlt sind. Für alle weiteren Auskünfte können sich die In teressierten an die Asmter der Union in Bolzano, Merano und Bressanone wenden. Umsatzsteuer für am 30.November lagevnàe Waren Die Generaldirektion für Gebühren und indi rekte Handelssteuern hat hinsichtlich des neuen Sonderregimes nach kgl. Gesstzdekret

, za hat durch Adv. Dr. K. Malscher und Adv. Dr. E. Linatzer um die Ernennung eines Schätzungssachver- ständigen zur Schätzung G.-E. 1SS-2, 206-2 und 203-2 Glorenza (Eheleute Antonio Moser und Caterina Moser, geb. Gabt, in Glorenza) angesucht. 42S, 42!) Gcundenteignungen. a) Zugunsten des Stra- ßenbauamtes wurden zwecks Einhaltungsarbeiten an den Reichsstraßen Nr. 38 und 40 in den Gemeinden Lasa und Resia Enteignungen von Grund durchgeführt 430 b) Zugunsten des Kriegsministeriums wurden zwecks Errichtung

militärischer Bauten in der Ge meinde Tiralo Enteignungen von Grund durchgesührt r/müs nicnist ( ^ vermieten Sie am schnellsten unü dlltthjten durch sine ..Meine Anzeige' in der .Alpenzeitung'. lZor vorziikiivNe S NöNrvn» cmpiìwser » z WsIIondoroi» oko ompfinlilioN-tronnsolisi'f Xlsneroin mit allen tsvN- nisviion Vsrbezzsrunxen Sirukori,orno - Zu/slbanitro- xolunL - lOanz» unii l.aut- stärks-Ngsolunx - Opitzens kdstimmuns Übereinkommen für die Betriebsleiter Zwischen dem fascistischen Verband der Indu

striellen und dem nationalen fascistischen Verband der industriellen Betriebsleiter wurde anläßlich der Ausarbeitung des nationalen Kontraktes für die Angestellten, eine Revision des Uebereinkom- mens vom 26. Juli 1932 herausgegeben, mit wel cher einige neue Bestimmungen betreffs der Be ziehungen zwischen den Industrieunternehmen u. deren Leitern in Kraft treten. Auf Grund der Be stimmungen dieses neuen Uebereinkommens, die hauptsächlich jene Beziehungen behandeln, die in den allgemeinen Bestimmungen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.01.1935
Umfang: 6
, tiefen Felspartien vor. Unter der Last der nassen Neuschneemassen bracht in der Nacht vom 13. zum 14. Dezember ein Teil des Gletschers ab und formte sich zu einer Eis- lawine von furchtbarer Gewalt, die das Lager am Fuße der Felsen in Grund und Boden schlug. Ein so schneereicher Winter mit so furchtbaren Lamlnenverheerungen haben wir seit dem Jahre 1916 nicht mehr gehabt. Man hörte besonders !n den letzten Jahren von der Bevölkerung der birgstäler eher über Schneemangel klagen

ganisationen, die am 3. Februar gelegentlich der Prämiierung der Sieger in den Wintersport-Lit- torialien in Bolzano stattfindet, erteilte. Mit Bezug auf die zwischen den Konföderatio nen getroffenen Abkommen zur Steuerung der Arbeitslosigkeit wurden die Maßnahmen über prüft, die bisher von den Industrie- und Handels betrieben der Provinz dieserhalb getroffen worden sind. Der Verbandssekretär gab ausdrückliche Weisung, daß ihm jede ungerechtfertige Entlas sung gemeldet werde. Auf Grund

des versetzten Maggio» Angelo. . ^ Einberufung des Preiskomitees Das Preiskönntee ist Kr Donnerstag, '19. ds. um 10.30 Uhr zur Prüfung der Lebensmittel preise einberufen. Disziplinarmaßnahmen Auf Grund der mir von Art. 18 des Parteista tutes zuerkannten Befugnisse habe ich den Fasci sten Defant Tobia nach Giuseppe, Fascio Ealdaro, mit heutigem Datum für unbestimmte Zeit von. jeder politischen Tätigkeit ausgeschlossen, da gegen ihn em Strafverfahren vorliegt. Ebenso habe ich mit heutigem Datum den Fa scisten

ist zu einer Sitzung im Fasciohause am 19. ds. um 18 Uhr einberufen. Der Verbandssekretär Wichtig für Militärpflichtige Einschreibung der Jünglinge des Jahrganges ISt? in die Skellungsliften. Der Präfekturskommiffär der Stadtgemeinde Bolzano teilt auf Grund des Art. 42 des Gesetzes über die Aushebung vom S. September 1932, Nr. 1332, mit: Alle Bürger, welche innerhalb der Zeit vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 1917 geboren sind, sowie alle in Italien wohnhaften Ausländer, die durch die Leistung des Militärdienstes

zu ständig, jedoch in einer anderen geboren sind, müs sen beim Ansuchen um die Einschreibung in die Stellungslisten einen authentischen Auszug des Taufscheines vorweisen. Den Jünglingen, die nicht in dieser Gemeinde zuständig sind, jedoch ihren fixen Wohnsitz anders wo haben, steht es auf Grund des Art. 16 des Zi vilgesetzes frei, sich in die Stellungslisten dieser Ge meinde einschreiben Hu lassen. In diesem Falle wird angenommen, daß die betreffende Person in dieser Gemeinde zuständig sei. Von Amts

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 05.01.1936
Umfang: 6
, daß zwi schen dem fascistischen Reichsverband der Angestell ten der Lebensmlttelbranche und dem fascistischen Reichsverband der Bäcker solgendes Abkommen über die Beilegung von verschiedenen Streitfragen in der Auslegung des nationalen Arbeitsvertra ges für Bäcker getroffen worden ist: In der Auslegung de« Art. 22 des nationalen Arbeitsvertrag«» sür Bäckergehilfen, wird folgen des klargestellt: „Da auf Grund des oben ange führten Art. 22 nur dann dem Gehilfen der Stun denlohn zukommt

werden kann (wie schon in verschiedenen anderen Arbeitsverträgen), nxlche die bis letzt sehr zahl reichen Forderungen von Lohnrückständen, anläß lich der Entlassung, vermeiden soll, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer genaueren Befolgung der vertraglichen Vorschriften angekalten werden. In Bezug auf Urlaub während des ersten Ar beitsjahres wird festgestellt: Auf Grund der Schlichtungsbestimmungen des Korporationsmini steriums, in Bezug auf das 4. Komma des Artikels 10 des Arbeitsvertrages, werden dem Arbeiter

im ersten Arbeitojahr soviel Zwölstel des Jahresur laubes zuerkannt, als die Monate seit seiner Ein stellung find. In Bezug auf Lohnerhöhung im Falle der Nacktarbeit, wurde beschlossen: „Unbeschadet der Verfügungen des Art. S des Vertrages, vereinba ren beide Teile, die diesbezüglichen Besprechungen bei Erneuerung des Vertrages wieder aufzuneh men'. Ueber die Ferien auf Grund der 40-Stunden- woche wird folgendes bestimmt: »Auf Grund der Angaben des Handelsverbandes sind die bis 15. Dezember 1SZS bereits

gehabten oder noch anzu tretenden Ferien wie 6 Arbeitstage zu bezahlen' Betreffs der Mindesterzeugung in Backerelen drit> ter Kategorie, bleibt solgendes bestehen: „Die Ar beiter sind auf Grund des Stundenlohnes zu be> zahlen, da sür die Bäckereien der 3. Kategorie kei> ne Festlegung einer Mindestproduktion besteht Wenn jedoch eine beträchtliche Erzeugung durch Handarbeit stattfinden sollte, so kann das Syndi kat ein Produktionsminimum für die Handarbeit festsetzen.' Staàttheater Bolzano Armando

der Betrieb keine größere Stockung erlitt. Der Schaden konnte bisher nicht genau ermittelt werden? er wird vorderhand beiläufig aus Iv.iXXZ Lire geschätzt. » >K 5 Der Dreikönigsmarkt in Lana di sopra findet am Dienstag, den 7. Jänner, statt. Milano 47 7S 5? 72 27 Barl 44 öS S2 27 90 Firenze ZZ 32 20 S5 S Napoli 4ö 3 4g 11 IS Roma SZ 7t 57 23 75 Palermo 62 IS 54 1 37 Torino 32 ö0 27 4 4S Venezia 20 52 50 16 15 MkmenMe EifeMhn-TransMte auf Grund unserer Sonderkonzessionen und Speziai Vereinbarungen

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 18.12.1935
Umfang: 6
Schmers las, Entfernung eingewachsener Nägel. Vie Abkommen mit der Schweiz Tteuanmeldung der Warenschuiden und -Forderungen. Die „Gazzetta Ufficiale' vom 10. Dezember ve,! öffentlicht das Ministerialdekret vom 7. Dezembej durch welches auf Grund des vor kurzem abg^ schlossenen Zahlungsabkommens mit der Schwei neue Anordnungen für den Warenverkehr sow» für die Anmeldung von Schulden getroffen werdeiß Durch die neuen Bestimmungen werden jene d:I Ministerialdekretes vom 17. November (vgl. „Dil lomiten

um zwei Jahre verlängert worden und beträgt also insgesamt fünf Jahre, das ist die allgemeine Verjährungsfrist des Artikels 2144 des Zivilge- etzbuches für jährlich fällige Zahlungen. Dagegen >leibt die bisherige dreijährige Verjährungsfrist ür Eintragungen in die Nachtragssteuerrollen in «nen Fällen bestehen, In welchen die Eintragung auf Grund eines endgültigen Titels erfolgt (siehe Absatz 3 der Neufassung). Die Verlängerung der Verjährungsfrist auf fünf Jahre Ist also nicht allgemein: sie erstreckt

hend»n Einkommen (Zins-, Rent-neinkommen Gehälter usw.) bleibt es bei der bisherigen drei jährigen Verjährungsfrist. Diese Unterscheidung zwischen der Befugnis zur Feststellung der Ein kommen und dem Recht zur Steuervorschreibung kann in mancher Hinsicht praktische Bedeutung haben; so ist z. B. auf Grund der neuen Fassung des Artikels 59 wohl anzunehmen, daß die Steuer strafen in allen Fällen erst nach fünf Jahren ver jähren .auch bezüglich jener Einkommen, für deren Besteuerung die dreijährige

geschafft, und zwar im Sinne der von der Zentraltommission diesbezüglich getroffenen, zahlreichen Entscheidun gen. A bezieht z. B. seit 1928 auf Grund eines gegebenen Darlehens von B jährlich 500 Lire Zinsen: der Darlehensvertrag ist bis heute nicht registriert und A hat die bezogenen Zinsen nicht fatiert; dann hat die Verjährungsfrist noch nicht zu laufen begonnen. War der Darlehensvertrag z. B. 1933 registriert worden, dann begann die Verjährungsfrist von 1933 an zu laufen: das Recht zur Besteuerung

verjährt auf Grund des neuen Artikels 59, Absatz 3, mit Ablauf des Jahres 1V3S, das Recht zur Feststellung des Zinseinkommens (und zur Festsetzung der Steuerstrafe, wie wir oben auf Grund der neuen Fassung angenommen haben) dagegen mit Ablauf des Jahres 1937. Der Absatz 2 des Artikels 10 lautet: „In keinem Falle jedoch darf die Unterbrechung der Verjährung den Zeitraum von fünf Jahren übersteigen.' Bezog also im obigen Beispiel der A das nicht atierte, auf einem nichtreglftrierten Darlehens oertrag

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 09.06.1935
Umfang: 8
getränke sehr entwickelt hat, namentlich die Her stellung von Frucht- und Agrumensäften. Me Sii- md AMr-Vefti«»»ige« Das HcmdelscUnt des Provinzi>àiàschastàtes bruigt den Importeuren und Exporteuren nach stehende, vom Finanzministerium kürzlich erlas- Men Verfügungen zur Kenntnis: Einfuhr au» der Tschechoslowakei. Dl» diesbezüglichen Bestimmungen sind bis ?>0. Juni verlängert, daher können die in der Tabelle B des Ätmistevialdeßretes vom 30. Marz angeführ ten Warm' in, Ausmasi von 100 BtoM5 auf Grund

der Bollettett vom 1. April bis 30. Jun, 34 eingeführt werden. Für die Einfuhr aus Ungarn - gelöst, obige Bestimmungen, Die Einfuhr -tus Groszbriwunle». ist für den Monat Juni solgendermahe:, geregelt: a) Die in der Tabelle B angeführten Waren können bis 30. Juni im Ausmaß von 50 Prozent auf Grund der Bollette» von, 10. Februar bis 30. Jutta 34 eingeführt werden. b) Bon den in 'oer Tabelle A angeführten Warein komm, bis 39- Juni nachstehende Waren zu K0 Prozent aus Grund der Bollette,, die 1. April

: Pslüge und sonstige laivdtoirtschastliche Maschinen und deren Bestandteile; 407b: Dceschn,a>schin»n und Bestand teile; 470c: Schneide- und Mähmaschinen und Be standteile; 40tt: nicht ben>a.nnte Maschinen für Mühlen usw.; 437b: Heizkörper und -apparate; 403: Feilen und Raspeln; -Mb: Traktoren; 803a: Tischlerleim. Alle übrigen in der Tabelle A angeführten Wa ren können nur aus Grund einer Mmisterialbe- wiltigung eingesührt werden. Einfuhr von Harb-Rohstoffen ^Erdfarben). Mit Rundschreiben von, 28. Mai

der Kauflcute bringt allen! »sW Seckislelübervote. ?ic aus Belreibek> der Bodnikre» Hotelieren und Gasthofbesitzcrn zur Kenntnis, daß- dit.instnlt Treiuo verslcijierlen Liegenschaften f'>. E die Regierung eine Verfügung erlassen bat, aus! --A7-2 Catdaro des Wnhiftemiit Antonio >11 Pimi!M Grund der die auslmidisctien ')tiiloinobitislcn, die I wurden um Lire Z3.0-M der detreitiendsn Gläutngerw im Besitze von Hotelgutscheinen sind, dns für ! prumsarisch zugesprochen. Sechslelüdeiliot t'is > : ^UI>: eiaei

vom L. ds. M. bestimmt Ver Fi>,anznnnisi«r: B«kanntlich werden auf Grund des Zirlulars vhm 8. 8. 34 Wärenpärtie» gsèiH Gattung, di<> i» e>inen, «inzig>ètì MagÄon an meh rere Enipfänger abgehen, für Einfuhr »iiit »imr einzige» Bollétte än de-r Zollsteiie ausgelöst, wài -di« Zollstelle die Bestätigung der Zollabfertigung auf de>» cinzelnm Fràchtbri^èsà anbringt und di»s» somit mi Sdelte à Bolleti«» für dè Devisen- ansorderung Giltigkoit Habs». Von einigelt Bankinstitute» »ourd^ der Einwurf orhobem

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