80.075 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1920/22_09_1920/TIRVO_1920_09_22_3_object_7619335.png
Seite 3 von 8
Datum: 22.09.1920
Umfang: 8
der Be stimmung des Staatsvertrages von St. Ger main unterscheidet zwei Arten der Option, und zwar: 1.'Die Option auf Grund des Heimatsrech tes und V ‘ 2. die Option auf Grund von Rasse und Sprache. x \ Auf Grund des Heimatsrechtes können op tieren: Angehörige der ehemals im Reichsräte vertretenen Königreiche und Länder (also nur Oesterreicher, n ich t Ungarn), die auf Grund des Staatsvertrachs von St. Germain ihre bis cherige Staatsangehörigkeit verlieren und ver möge ihres Heimatsrechtes unter Ausschluß

der österreichischen Staatsangehörigkeit die Staats angehörigkeit eines SÜaatcs erwerben, zu dem Gebietsteile des ehemaligen Oesterreich gehören können innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahre vom Inkrafttreten des Friedensvertra- ges somit bis einschließlich 15. Juli 1921 für die österreichische' Staatsangehörigkeit optieren, wenn sie in einem des nach dem Staatsvertrage zur Republik Oesterreich gehörigen Gebiete h e i m a t s b e r e ch t i g t sind. Auf Grund des Heimatsrechtes können z. B. optieren

: Ein Tichechoslowake. der heimaisberechtigt ist mach Wien, ein'Dentich-Sndt'iroler, der heimatsbe rechtigt - ift nach Innsbruck. Tie Option aus Grund von Rasse und Sprache (der häufigere Fallt: Auf Grund von Rasse und Sprache können optieren: Personen, die in einem zur ehemaligen öfter reichisch-ungarischen Monarchie gehörigen Ge biete (also im Gegensatz zur Option aus Grund des Heimatsrechtes — Oesterreich und Ungarn) heimatsberechtigt und dort nach Rasse und Sprache von der Mehrheit der Bevölkerung ver schieden

sind, können innerhalb eines Zeitrau mes von s e ch s M o n a t e n nach Inkrafttreten des Staotsvevtraacs van St. Germain, somit bis 15. Jauner 1921, für die österreichische Staetsangähorigkeit optieren, wenn sie nach Rasse und Sprache zur deutschen M e h r- heit der Bevölkerung Oesterreichs gehören. Auf Grund von Rasse und Sprache kann also eine Person optieren, die in Deutsch-Südtirol oder Deutschböbmen zuständig ist. abw auch ein Deutscher aus dem Gebiete von Pveßburg. Wer kann optvrren? Das Optivnsrecht steht

, wird das Optionsrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausgeübt, so- ferne es sich um Personen unter 18 Jahren oder um Personen handelt, die entmündigt sind. Technische Durchführung der Option. Bezüglich der technischen Durchführung der Option muß schärf unterschieden werden zwi schen den beiden Arten'der Option, der Option auf Grund des Heimatsrechtes und der Option aus Grund von Rasse und Sprache. Die technische Durchführung der Option auf Gruikd des H e i m a t s r e ch t e s : . Die Option auf Grund

1
Zeitungen & Zeitschriften
Kitzbüheler Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3077641-7/1927/23_07_1927/ZDB-3077641-7_1927_07_23_4_object_8453456.png
Seite 4 von 4
Datum: 23.07.1927
Umfang: 4
Musik Zitherkonzert S. Ziept. Am Dienstag, den 19 . d. gab der Zithervirtuose S. Z iepl ein Konzert im Kursalon, das eines besseren Besuches wert gewesen wäre. Eine außerordentliche Technik, überreich an Schattierungen und doch so einfach und klar im Aus druck, vereint seine Geelenstimmung und die Grund gedanken der Komposition zu wunderbarer Harmonie. Der Abend war ein musikalischer Leckerbissen, wenn nur dieser Genuß von einigen Besuchern, die scheinbar Gehör- und Sprachorgane stets

. 1197V- Klafter Grund. 10.000. k 6 V- Jauch Grund für 3 Stück Vieh, 23.000. Wipptal, für 2 Stück Vieh, 8.500. Bei Hall, 92* 4 Hektar Grund, 55.000. Bei Schwa;, 6 bis 7 Stück Großvieh, 30.000. Bei Brixlegg 30'/s Hektar Grund, 65.000. Bei Kufstein, 290 ar Grund, 22.000. Für 18 bis 20 Stück Vieh, 50 . 000 . Für 25 bis 30 Stück Vieh, 70.000. 18V» Hektar Grund. 65.000.1 8 V 2 ha Grund 25.000 Brixental 2V- Hektar Grund, 1 Q.OOQ. 1OVs Hektar Grund, 32 .OO 0 . Mit Sägewerk. 7O.OOO. 12 Hektar Grund, 13.OOO

. Bei Kirchberg, für 6 Stück Vieh, 13 . 000 . Bei Kitzbühel, 11 Hektar Grund, 40 . 000 . 24*/« Joch Grund, 32 . 000 . Zillertal, für 10 bis 12 Stück Vieh, 28 . 000 . Für 18 bis 2 o Stück Vieh, 67 . 000 . Für 6 bis 7 Stück Vieh, 25 . 000 . Für 5 bis 7 Stück Vieh, 3o.c>oo. Gber- inntal, für 9 bis Io Stück Vieh, 55 . 000 . Für 3 Stück Vieh, J 5 . 000 . Für 6 Stück Vieh, 32 . 000 . Für 14 Stück Vieh. 110 . 000 . Ghtal. für 6 Stück Vieh. 20 . 000 . Austerfern, mit 31 Jauch Grund, 22 . 000 . Für zirka 14 Stück Vieh

, 25 . 000 . Für 6 Stück Vieh. 25.000. 40 Jauch Grund. 70.000. Salzburger Gebiet, von 6.500 bis 40 . 000 . Kärnten, mit 17 Hektar Grund. 20 . 000 . Gberösterreich 24 7s Joch, 22 . 000 . Württemberg, 51 .O 00 . Al. von Guggen berg, behördlich konzessionier ter Verkehrssensale, Innsbruck, Maria-Theresien-Straste 21/1. Gasthäuser: Innsbruck, 120 . 000 , 40.000,Umgebung 180.000 Wipptal. 57.000. Llnterinn- tal, 45.000. Brixental, 45.000. Gegend St. Johann - Kitz- bllhel, 35.000, mit Ökonomie 60.000

! Himbeersaft Zitronensaft Orangensast Feine TeerumS. Marke Spezial Marke Superior Liköre Alllafch Kaiferbirn EöelkirschwLW Lura^ao Kognak (alles offen in Korbflaschen) empfiehlt in erst- klassigen Qualitätsmarken emer. Apotheker Eduard Angerer Fabrikölaboratorium St. Johann in Tirol E 104 27/IS DersteigerungS- Edlkt Es findet am 24. August 1927 vormittags 9 Vhr bei diesem Gerichte, Zimmer Nr. S auf Grund der genehmigten Bedingungen die Ver steigerung folgender Liegenschaften statt: Kitzbübel-Land, Einl

2
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1927/24_02_1927/TI_BA_ZE_1927_02_24_1_object_8373681.png
Seite 1 von 20
Datum: 24.02.1927
Umfang: 20
28 Romanus Di?"->,ag. 1 Albin Asckermittnwck, 2 Agnes v. P.: Dann rstag, Z. Kunigunde. Verschiedene Umstände haben während des Krieges und in der Nachkriegszeit zusammengewirkt, die Preise für Grund und Boden stark emporschnellen zu lassen. Der furchtbare Mangel an Lebensmitteln hatte allen Volks- kreisen es lebhaft zum Bewußtsein gebracht, welchen Wert es hat, ein Selbstversorger zu sein und sich von der eigenen Scholle nähren zu können. Damals wollte alle Welt ein Bauer sein ober ein Bauer

werden. Dem Kriege folgte die Geldentwertung. Während die in den Banken und Sparkassen eingelegten Goldwerte zu fast wertlosen Papierfetzen wurden, behielt Grund und Boden den früheren Goldwert, ja steigerte denselben. Die mit dem Gelbe gemachten Erfahrungen wirkten fort und zeigen auch heute noch ihre Nachwirkungen. Hatte man vor dem Kriege das Geld überschätzt und auf die in den Geldinsti- tuten hinterlegten Ersparnisse allzu viel vertraut, machte sich nach der Geldentwertung ein fast unausrottbares Mißtrauen

auf jedes Papiergeld immer stärker bemerk- bar. Nicht mehr Geld, sondern Ware wollte man haben und unter den Waren schätzte man Grund und Boden längere Zeit hindurch am höchsten. Denn dieser, so rech nete man, kann seinen Wert nicht verlieren und darum hielt man eine Kapitalsanlage auf Grund und Boden für unbedingt sicher. Die erwähnten Meinungen hatten die Preise von Grund und Boden ganz außerordentlich in die Höhe getrieben. Weil man zur Wertbeständigkeit des Geldes kein rechtes Vertrauen mehr fasten

wollte, steigerte sich die Nachfrage nach Grund und Boden. Denn wer Geld hatte, wollte diesem Besitze durch solchen Ankauf Be ständigkeit geben. Es verminderte sich aber gleichzeitig auch das Angebot, denn wer Grund und Boden befaß, wollte einen so wertbeständigen Besitz nicht so bald für unsicheres Papiergeld hergeben. So ist es gekommen, daß die Bauernanwesen schon während des Krieges und noch mehr in der Nachkriegszeit an Verkehrswert sehr ge wonnen haben, also teurer geworden sind. Bei den Bauerngütern

sind Verkehrs wert und Ertrags wert zu unterscheiden. Unter Verkehrswert versteht man jene Preise, um welche Bauernhöfe verkauft und gekauft werden, während der Ertragswert die Kapi talisierung jener Summen bedeutet, die ein Bauerngut bei seiner Bewirtschaftung abwirft. Verkehrswert und Ertragswert stimmen selten zusammen, sondern wechseln je nach Zeit und Wirtschaftslage. Auf Grund solcher Schwankungen sagt man zu Zeiten: Die Bauerngüter sind teuer! und zu anderen Zeiten heißt es wieder: . Die Bauerngüter

3
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1924/14_12_1924/IHZ_1924_12_14_2_object_5775417.png
Seite 2 von 8
Datum: 14.12.1924
Umfang: 8
, daß diese Fatiernngen auf vier Jahre gelten. In diesen Krisenzeiten auf vier Jahre vorauszusehen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es wird ja jedenfalls in diesen vier Jahren vielleicht mehr als eine Revision setzen, denn wenn man schon auf mehrere Jahre Steuer fatiert, so soll auch der Staat ein Einsehen haben und nicht nur auf Grund eines Jahres allein die Grundlage nehmen, sondern eben auf Grund eines Durchschnittes einer ganzen Reihe von Jahren, wobei alle Dinge, die in den Bereich der Möglichkeit gezogen

Steuerträger willkürlich hinaufschraubt. Das sind denn doch zu radikale Maßnahmen. Hoch ein "Wort über die Abfindungen! Eine ganze Reihe von Geschäftsleuten haben sich mit der Steuerbehörde abgefunden. Diese Geschäftsleute geben somit freiwillig eine Erhöhung des Einkommens gegenüber den letzten Eatierungen zu und erklären sich daher auch bereit, mehr Steuer zu zahlen. Teils sind diese Abfindungen ab geschlossen worden, nicht allein auf Grund des wirklichen Mehreinkommeus, denn davon werden heute

aufmerksam, daß es vielleicht besser gewesen wäre, wenn ein gemeinsamerSchritt aller Handels- und Gewerbetreibenden hier zuerst statt gefunden hätte, ehe man abschloß, es wäre vielleicht etwas zu erreichen gewesen, während jetzt die Lage nicht mehr rosig ist. Denn der Grund zur Abweisung eines gemeinsame^ Schrittes liegt ja nahe. Die Regierung stellt sich jetzt einfach auf den Standpunkt, daß es mit der Steuerfreiberei injunserer Provinz doch nicht so arg stehen müsse, wenn so und so viel sich freiwillig

doch auch gut sind.) Schaffung eines Volksbrofes. Der Präfekt von Trient hat am 14. Dezember 1924 die nachstehend in deutscher Ueboivetzung mitgeteilie Verordnung erlassen: „Auf Grund des Rundschreibens dess Wirtschaftsmini- steriums vom 19. Oktober 1924, No. 132, womit Vorschriften über die Ausmahlung des ßrotmehles und die Erzeugung.eines Voiksbrotes erlassen wurden und nach Anhörung des Gutachtens der Provinzialernährungskommission, die auf Grund des er nannten Rundschreibens eingesetzt wurde, sowie

auf Grund des Art. 3 des Gemeinde- und Provinzialgesetzes, wird folgen-, des verfügt: Art. 1. Vom 12. Dezember an bis zu einer neuen Verfügung sind alle Bäcker der Provinz verpflichtet, ein Volksbrot zu erzeugen, das aus Mehl hergestellt sein muß, dessen Aschen bestandteile bei der chemischen Analyse nicht ein Prozent der Trockensubstanz übersteigen dürfen, Art. 2. Abgesehen von allen anderen Bedingungen, denen diese Brctgattung entsprechen muß, dürfen ihre Aschenbestand- ieile, nach Abzug

4
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1919/12_09_1919/TI_BA_ZE_1919_09_12_10_object_8367444.png
Seite 10 von 12
Datum: 12.09.1919
Umfang: 12
aus ■ einem neuen, zweistöckigen Gasthaus mit Veranda, einem alten einstöckigen Haus mit' angeautem Stall und Stadel sowie Eis- haus und so viel Grund, daß damit 4 bis 5 Stück Vieh das ganze Jahr geyaltrst wer den können. In beiden Häusern sind zu sammen 20 Fremdenzimmer, Speisesaal, 2 Küchen und 3 Gastzimmer. Eigenes Elektri zitätswerk, für beide Häuser leicht ausrei chend, ist eingebaut. Eigenes Quellenwasser. Preis 150.000 Kronen, 'Hypotheken etwa 95.000 Kronen. Der Rest muß bar ge zahlt werden. 296

und die halbe Ernte sino im Verkaufe inbegriffen. Dieser A t i'sen liest im 2'sit- telgebirge und ist or>n Innsbruck in drei Stunden zu erreich:.). Prers 360.000 Kro nen. Anzahlung nach Uebereinkommen; doch mindestens die Hälft". Auskunft wird rm an ernste und Kapnalskräftigs Selbst- Käufer erteilt. 295 Zu taufen gesucht: Haus mtt Obst- und Gemü'^arteu und außer dem etwas Grund auf der Strecke Rchen- hmm—Kufstein. Evern. auch in der Nähe von Innsbruck. Im Haus sollen sich zwei Wohnungen befinden. Preis

mit Grund in Bozen oder in der nächsten Nähe ron Bozen. Bauerngut. Kleines Gasthaus mtt Oekonomie für 2 bis. 3 Stück Vieh. Anzahlung 15.000 bis 16.000 Kronen. Kleines Häuser! mit Grund oder Grund allein in Bozen oder nächster Umgebung. Preis 10.000 bis 12.000 Kronen. Gasthof auf frequentem Platze in der Nähe von Innsbruck oder Hall, am liebsten am Bahn hof. Anzahlung 40.000 bis 50.000 Kronen. Vauerschaft. Haus mit Grund für 1 Kuh oder event. auch nur Grund mit Stadel. Nettes Häuser! mit großem Gemüse

- und Obst garten. Kleine Bauerschaft. Landwirtschaft mit Grund für 4 bis 8 Stück Vieh, Holzbezugsrecht und eigener Waldung sowie Obst- und Gemüsegarten aus der Strecke Kufstein—Landeck. Das Gebäude muß sich in gutem Bauzustand befinden. Bauerschaft im Pustertal, am liebsten in der Nähe von Bruneck. Bauerngütl, Wohnhaus oder Villa im Bezirke Kufftein oder Innsbruck. Größerer Gutskomplex in einer Gegend Tirols, Salzburgs oder Kärntens, für Viehzucht und Getreidebau geeignet. Landwirtschaft mit zirka

10 bis 12 Joch Grund, kleiner Wasserkraft und gut gebautem Haus mit 5 bis 7 Zimmern. Kleines Häuser! in sonniger Lage mit ein wenig Feld. Kleines, gutgehendes Geschäft (Gemischtwaren handlung) mit nettem Häuserl. Gast- oder Kaffeehaus in der Nähe einer Stadt mit etwas Grund. Anzahlung 12.000 bis 14.000 Kronen. Es kann eventuell auch eine Gemischtwarenhandlung sein Bauerngut mit Grund für 2 Kühe und ein wenig Getreide für 4 Personen im Pustertal, Lienz oder Umgebung. Mea&fMgemMiiw® des Kpeditoeveimes dep

6
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1924/14_11_1924/TI_BA_ZE_1924_11_14_3_object_8371517.png
Seite 3 von 20
Datum: 14.11.1924
Umfang: 20
durch eigene Schuld unterläßt, trotz des niedrigeren Ertrages seines Bodens ebenso hoch zu besteuern wie jenen, der diese Melioration bereits durchgeführt hat. Nichts anderes will die Bodenreform für die städtischen Gründe. Wer seinen verbauung'sfähigen Grund in der Stadt aus Indolenz' oder aus Profitgier — um später für den Baugrund einen höheren Preis zn erzielen — unbebaut läßt, soll ebenso viel Steuer bezahlert, als wenn der Grund schon ver baut wäre. Wir glauben'daher, es ist auch vom agrarischen

Standpunkte gegen den Gedanken der Bodenwertabgabe nichts einzuwenden, vorausgesetzt, daß städtischer Bau grund und landwirtschaftlicher Grund strnrg von ein ander geschieden und nur ersterer nach dein Perbanmrgs- werte, letzterer aber nach 'seinem landwirtschaftlichen Er tragswerte eingeschätzt werde. ; ,i ,j , in Gnalilat nrmbrrlroffen. Die Bodenrefornr will aber noch ein Weiteres. Sie will zwar bei den städtischen Gründen nicht den Verkaufs wert besteuern, sie will aber den Verkaufswert so weit

'Herabdrücken, daß er auf gleiche Stufe ime der mögliche Ertragswert kommt, und zwar dadurch, daß der Ge meinde das Recht eingeräumt wird, jedes Grundstück zu dein selbst embekamtten Steueriperte einzulösen. Die ses Mittel müssen wir für den landwirtschaftlichert Grund ablehnen, und zrvar deshalb, weil gerade der landwirt schaftliche Grund '— noch viel mehr als der städtische — keine ißcc ist, bereu Wert sich nur durch ihre praktische Verwendbarkeit bestimmt, sondern ein Stück Heimatboden, der Grund

zuwenden möchten. Diese von der Bodenreform geplante Maßregel darf also nur dort angewendet werden, wo der Grund und Boden bereits Spekulativnsobjekt, bereits Ware gewordetl ist, also beitu Baugrund der Grund spekulanten, bei beit Zinshäusern der Großstädte, die ihr Besitzer vielleicht gar nicht kenn.., vielleicht auch noch bei den regelmäßig 'verpachteten Gründen der Groß grundbesitzer, um auf diese Weise den Uebergang der Pachtgründe in den Eigenbesitz der Kleinpächter zu för dern. In dieser Richtung

Weg, den die Bodenreform Zur Er reichung ihrer Ziele einschlagen will, ist die Umgestaltung! des Eigentumsrechtes an Grund uttd Boden, die Um wandlung des schrankenlosen Eigentumsrechtes in eütz beschrätrktes Eigentumsrecht, die Schaffung des sogenamr- ten Heimstättenrechtes. Der Grund und Boden — so saget: -manche Bodenrefornter — ist eigentlich Eigen- tunt der Gesamtheit tmd detn einzelnen nur zur Be nützung geliehen; er kann ihnt wieder etttzogen tverden, wenn er nicht den richtigelt Gebrauch davoit tnacht

7
Zeitungen & Zeitschriften
Raffeisen-Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/RB/1923/01_12_1923/RB_1923_12_01_1_object_5781968.png
Seite 1 von 6
Datum: 01.12.1923
Umfang: 6
gerne erteilen und sind wir auch schon im Besitze von Drucksopten, die alles Notwendige in der einfachsten und klarsten Form enthalten. Nicht alle Raiffeisenkassen und anderen Genossenschasten haben uns zwecks Fatierung die Bilanz 1922 eingcsendet, sondern Bilanzen von früheren Jahren. Der Revisionsverband hat die Steuerfassion auf Grund der eingesendeten Bilanz vorgenommen. Für jene Genossen schaften, welche uns Bilanzen pro 1921 oder 1920 eingesen det haben, ist die Fassion

durch uns fatierte Einkommen, auf Grund der Jahresrechnung 1922 zu erhöhen. Das heißt, wenn auf Grund der Bilanz 1920 oder 1921 ein Einkommen von L 10.000,— aufscheint, auf Grund der Bilanz 1922 aber zum Beispiel ein Einkommen von I- 12.000,—, so hat die Steuerbehörde das Recht, die L 2000,— in der von uns überreichten Fassion dazuzuschla gen. Wir vertrauen auf das Gerechtigkeitsgefühl der Finanz behörde, daß sie auch umgekehrt eine Reduzierung der bereits fatierten Steuer dort vornehmen

wird, wo dieselbe auf 'Grund der Bilanz 1922 kleiner wird, als auf Grund einer früheren Iahresrechnung. Die Kassen müssen daher bis spätestens 15. Dezember 1923 dem Revisionsverbande die Jahresrechnung 1922 sowie den Auszug aus dem Protokoll der Vollversammlung, in wel cher die Iahresrechnung genehmigt wurde, und die genaue Zergliederung des Gewinn- und Verlust-Kontos einsenden. Wik bemerken hiezu noch, daß besonders die Zergliederung der Darlehenszinsen und Zinsen in laufender Rechnung mit der im Gewinnn- und Verlust

8
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1921/04_03_1921/TI_BA_ZE_1921_03_04_9_object_8368437.png
Seite 9 von 16
Datum: 04.03.1921
Umfang: 16
aus unproduktiven Böden zu schaffen. Rolke Karl, techn. Ober-Revident. Anskirnsre aller Art (RechlS-AegelegenhettLA.) Frage: Mein Grand ist gegen den Gemeindeweg mit einer V/ a Meter hohen Mauer abgeschlossen. Ich ^möchte nun auf demselben eine 4 Meter hohe Schupfe aufst-ellen. Der Gemeindebeschluß lautet aber, daß jede Baulichkeit 4 Meter vom Gemeindegrund entfernt sein müsse. Muß ich nun auch mit der Schupfe 4 Meter von diesem Wege entfernt bleiben, obwohl mein Grund vom Gemeindeweg durch eine Mauer ge trennt

ist. Antwort: Nach § 10 der Bauordnung für daS Sand Tirol hat zwischen Bauten an einer Reichsstraße und der Straße selbst ein Zwischenraum von 4 Meter zu sein. Auch von anderen öffentlichen Straßen sind Neubauten und Zubauten in angemessener Entfernung zu halten, deren Ausmaß von der Straßenverwaltung festgesetzt wird, bezw. von der Gemeinde selbst, wenn die Gemeinde eine eigene Bauordnung eingeführt hat. Der Umstand, daß eine Mauer zwischen Straße und Grund deinerseits errichtet worden ist, ändert

an sorgen Bestimmungen der Bauordnung nichts. — Der Nachbar, dessen Grund durch den Gemeindeweg von deinem Grunde getrennt ist, verlangt auch, daß du mit deiner Schupfe zurückwcichst. Dieser Nachbar hat nun insofern ein Druckmittel, als er feit undenklichen Zeiten den über deinen Grund führenden Steg benützt. Der Nachbar würde aber diesen Gehweg auflassen, und auf denselben verzichten, wenn du mit deiner Schupfe zurückweichst. Wenn der Nachbar schon seit urdenk- lichen Zeiten den Weg über drinen Grund

der Kuh weder Geld noch auch die Kuh selbst an mich zurückgeben, sondern verlangt Heu und zwar 12 Kilogramm pro Tag. Bin ich verpflichtet, diese For derung zu erfüllen und wie slange muß ich Heu liefern? Antwort: Da du Gewahr geleistet hast, daß die Kuh trächtig ist und kalbern wird Ende November 1920, so mußt du auch dem Käufer der Küh für daS Nichteintreffen dieser Tatsache Schadenersatz leisten und zwar vollen. Die Höhe des Schadenersatzes kann nicht vjyne weiteres festgestellt werden auf Grund

deiner bloßen Anfrage. Jedenfalls ist der Käufer nicht unbe dingt berechtigt, gerade Heu und zwar 12 Kilogramm pro Tag zu verlangen. Falls ihr euch nicht einigen könnt über die Höhe des Schadenersatzes, so ist der Streit eben gerichtlich auszutragen und dpnn bestimmt der Richter auf Grund der genauen Parteiangaben und den Aussagen der Sachverständigen die angemessene Höhe des Schadenersatzes, den du zu leisten haben wirst und bezw. in Geld. # Frage : Ich habe im Jahre 1916 um 1300 Kronen ein Joch Wald

9
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländische Bienenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ALABI/1923/01_12_1923/ALABI_1923_12_01_9_object_8403128.png
Seite 9 von 16
Datum: 01.12.1923
Umfang: 16
Grund und Boden verbunden, so ist das Volk Zubehör der Wohnung. Diese Verschiedenheit in der Behandlung wird deshalb notwendig sein, weil sonst der Grundsatz gestürzt würde: was fest mit Grund und Boden verbunden ist, gehört zu diesem. Regelung der Gewährleistungspflicht: Wer ein Bienenvolk entgelt lich veräußert, haftet nach den Bestimmungen der §§ 922 bis einschließ lich 929 und 931 bis einschließlich 932 a des a. b. G. B., wobei ein Mangel an der Königin oder das Fehlen derselben als Mangel

nicht zu, doch kann er für Schäden, die ihm der Bienenflug verursacht hat, ange messene Vergütung verlangen. 3. Schwarmrecht. Der Schwarm ist Eigentum dessen, dem das Muttervolk gehört. Er darf in fremdem Grund verfolgt, geschöpft und heimgebracht werden gegen Ersatz des dadurch entstandenen Schadens. Der Eigentümer des Muttervolkes verliert sein Eigentum an dem entflogenen Schwarm: a) wenn der Schwarm von einem Dritten eingemietet wurde und der Eigentümer des Muttervolkes nicht Nachweisen kann, daß der Dritte, bevor

er den Schwarm einmietete, wußte oder mit Grund vermuten konnte, wem er gehöre; b) wenn der Eigentümer des Muttervolkes zwei Tage lang nichts unternimmt, um den Schwarm zu finden; o) wenn seit dem Fallen des Schwarmes ein Jahr verflossen ist und der Eigentümer des Muttervolkes weder den Schwarm auf recht mäßige Weise wieder erhalten, noch sein Eigentumsrecht am Schwarm im Klagewege geltend gemacht hat. Wer den Schwarm an den Eigentümer herauszugeben verpflichtet ist, muß demselben über sein Verlangen

10
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1920/16_07_1920/TI_BA_ZE_1920_07_16_6_object_8367996.png
Seite 6 von 12
Datum: 16.07.1920
Umfang: 12
alle zu Bettler machen. NehrNen wir an, auf einem schuldenfreien geschlossenen Bauernhof, welcher zirka 30 Rinder füttert, sind acht Kinder, es sind alles brave, arbeitsame Leute. Nun, wem soll der Erblasser den Hof geben? Dies zu entscheiden wird ihm schwer, weil alle brav und arbeitsam zu Hause tätig sind. Nun kommt die Teilung. Der eine bekommt das Grundstück, der andere jenes usw. Jeder muß sich ein Haus aufbauen, welches entschieden mehr kosten würde, als sein Grund wert ist. Dabei würde dem „glücklichen

ab 1. Juni 1920 (siehe Fragebeantwortung 4101 in Nr. 26). Frage 4141: Der Grund bei meinem Hause ge hört, wie cs sich heuer bei der Gruudbuchsanlegung herausstellte, mir, vorher wußte ich es nicht. Nun hat die Gemeinde vor 15 Jahren zwei auf diesem Grunde gestandene Bäume gefällt, weil sie den Grund als ihr gehörig betrachtetes Kann ich von der Ge meinde Ersatz für diese Bäume verlangen? > Antwort: Vor allen: fragt es sich, ob die beiden gefällten Bäume, trotzdem der Grund dir ge hört, nicht aus irgend

' einem Titel Eigentum der Gemeinde waren, was immerhin möglich wäre. In diesem Falle wäre die Gemeinde wohl berechtigt, die Bäume für sich in Anspruch zu nehmen. Artikel III des Gesetzes vom 17. Mürz 1897, RGBl. Nr. 77, be treffend grundbuchsrechtliche Sonderbestimmun- gen für Tirol, ordnet nämlich folgendes an: „Rechtsverhältnisse, die v o r dem Beginne der Wirk samkeit dieses Gesetzes in Ansehung von Bäumen derart begründet wurden, daß letztere abgesondert von Grund und Boden

nicht fallen, nicht neu b e g r ün d e t werden." — Stand der Gemeinde ein obengenanntes Eigentumsrecht an den Bäumen nicht zu, sondern ließ, die Gemeinde selbe nur fällen, weil sie im Glauben war, daß der Grund ihr gehöre, und sind seit der Zeit, als du zur Kenntnis kamst, daß der Grund dir gehört, drei Jahre noch nicht verflossen, so wärest du unseres Erachtens wohl berechtigt, von der Gemeinde Ersatz für die irrtümlich gefällten Bäume zu beanspruchen. Das a. b. G. B. sagt nämlich in seiner neuen Fassung

: „Jede Entschädigungsklage ist in drei Jahren von der Zeit an verjährt, zu welcher der Schade und die Person des Beschädigers dem Beschädigten bekannt wurde. Der Schade mag durch Uebertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung aus einen Vertrag verursacht worden sein." Frage 4142: Ein Grund bei meinem Hause stellte sich bei der Grundbnchsanlegung als mir ge hörig heraus. Kann ich diesen Grund nun, zwecks Fernhaltung des Weideviehes, abzäunen? Antwort: Wenn ein urkundliches Weide recht für dritte Personen

12
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1919/29_08_1919/TI_BA_ZE_1919_08_29_10_object_8367416.png
Seite 10 von 12
Datum: 29.08.1919
Umfang: 12
mit 8—10 Räumen samt Zugehör. Mittelgroßes Gut in Südtirol, zirka 30—50 Joch. Bauerngut im Preise bis zu 200.000 Kronen. Anwesen für 1—2 Stück Vieh in der Gegend von Mösern-Mieming in sonniger Gegend. Das selbe wird eventuell auch in Pacht genom men. Landgasttzaus oder Geschäft. Kleines Schlößl mit Oekonomie, Nahe einer Stadt und Bahn, gleich welches Lanix Bauerngut eventuell mit Gasthaus im Unterinn- tal oder Zillertal. Preis 80.000—150.000 Kr. Bauernhaus mit 6—8 Jauch Grund, mögl. arron diert und etwas Vieh

in der Wörgler Ge gend. Preis 60.000 bis 80.000 Kronen. Hübsches Herrenhaus bis 50 Joch Grund in der Nähe einer Bahn in Tirol oder Vorarlberg, mit 6—8 Zimmer. Zinshaus in Innsbruck. Landhaus in Norbtirol mit Grund für eine grö ßere Familie. Gesunde sonnige Lage, Nähe einer Bahn. Barzahlung 100.000 bis 150.000 Kronen. Landhaus oder Zinshaus in Innsbruck oder Um gebung. Eventuell Bozen ober Meran, je doch gegen Kronenwährung. Villa oder Häuschen in nächster Umgebung Inns brucks, mit 8 bis 10 Wohnräumen

Land- oder Bauernhaus, mit 4 bis 5 Zim mern und Zugehör, nebst kleinem Garten oder Grund. Gutes Cafe in Innsbruck oder Umgebung. Bauerschaft für 8 bis 10 Stück Vieh. Landwirtschaft mit 8 bis 10 Joch Grund, nicht zu weit von der Bahn. Wllenartig gebautes Landhaus mit größerem Obst- und Gemüsegarten, womöglich in Oberösterreich. Preis bis zu 60.000 Kronen. Anwesen mit zirka 15 bis 20 Joch Grund und entsprechendem Vieh. Kleines BauerngütL Gütl in Vorarlberg. Villa in der Umgebung Innsbrucks. Haus

mit 1,5 bis 2 Joch Grund. Mealftütenipüpo ifes tfipeditvepeines dei* Tir&iep Bauevnspapfcdsse, ImmsBpuck 9 Kartsirmße J¥i», 14 . 4Ls Adresse genügt . fäeaSilUlen&ü'PO BtäMQ**nsppn*kasse 9 Hirns kr* udßt f Kai*!sfv*aföe 14, AW" Jeder, der etwas kaufen oder verkaufen will , wende sich an das gefertigte Realitätenbiiro.

13
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1921/28_01_1921/TI_BA_ZE_1921_01_28_11_object_8368357.png
Seite 11 von 16
Datum: 28.01.1921
Umfang: 16
zucht, Stalloauten, die wertvollsten Rassen, Zucht und Pflege, Butterung, Aufzuckt. Mä stung, Schlachtung, Verwertung, Krankheiten. Auskünfte aller Art Frag«: Auf meinen Acker kommen Hühner Lei Nachbars. Darf ich die umbringen, da gütig S Ersuchen nicht fruchtet? Antwort: Nach den Feldschutz, und den «nderShin maßgebenden Gesetzen bist Du berechtigt, die Hühner zu Ute», wenn Du sie aus Deinem Grund «ntriffst. Du bist aber verpflichtet, die getöteteu Hühner liegen zu lasten für de» Besitzer

derselben. Frage: Ich will mit 4 Kollegen eine Wafierleitung errichten und zwar hiezu eine Wafferquelle einsaflen und Lenüzeu, die auf einem der Gemeinde gehörigen Grunde läuf. Kann die Gemeinde diese Wasserleitung verhindern? Kanu der Bürgermeister verhindern, daß diese Wasserleitung eine kurze Strecke über besten brachliegenden Grunde geführt wird? Antwart: Sie können das auf fremdes Grund ent- springende Waffer nicht ohne »eitere- einfasten und «bleitcn Die Benützung des Wess.rs und da- Recht, eine Wasser

- leitung über fremden Grund zu errichten, können Sie nur auf Grund behördlicher Genehmigung der politischen Be hörde nach durchgeführtem Konsenzverfahren erlangen. In diese- Verfahren müiieu auch die Eigentümer und alle sonstigen in ihren Rechten berührten Personen gefragt und deren Vorbringen und Einwendungen berücksichtigt werden. Voraussetzung der Bewilligung ist jedenfalls ein dringendes Bedürfnis des Anspruchnehmers und seiuer Genoffeu aus dieses Waffer. Auch der Bürgermeister kann die Leitung

der Quelle über seinen Grund und Boden verhindern, so lange Sie nicht die behördliche Bewilligung für die Wasser- leitung erhalten haben. Frage: Ich pachtete im Jahre 1813 von einem Bauer eine Wiese und Aecker auf unbestimmte Zeit, wobei der Bauer noch sagte, wenn er den Boden nicht selber b auche, könne ich ihn stets haben. Ich zahlte bis zum Jahre 19 '• 6 einen^ährlichen Pachtzins von 258 K, von 1916 bis 1919 jährlich 940 K. Heute sagt mir der Bauer, ich müsse für das Jahr 1930 13.900 K bezahlen

. 1. Hat der Bauer daS Recht, nachhinein einen so hohen Pachtzins zu ver langen? 2. Hat er das Recht, den Pacht mir für die weiteren Jahre wegzunehmen, wenn ich eine so hohe Pacht- zinssteigerung nicht anzunehmeu bereit bin? Antwort: 1 Im nachhinein einen höheren als den vereinbarten Pachtzins zu fordern ist der Bauer überhaupt nicht berechtigt, kann also für das Jahr 1929 nur den Pacht zins »eÄsugen, welcher für die letzt vsrfloffsnsn Jahre vereinbart und ansbezahlt wurde. 2. Auf Grund des Pachtschutzgesetzes

14
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1925/15_02_1925/IHZ_1925_02_15_5_object_5775498.png
Seite 5 von 12
Datum: 15.02.1925
Umfang: 12
hat, nur in der Minderheit der Fälle daran. Das ital. Gesetz vom) 24. August 1877 Nr. 4021 bestimmt im Art. 13, daß die Akiieu-Gcsellschaflen, die Kommandit gesellschaften auf Aktien, die Kreditinstitute und Spar kassen, wenn sie nicht schon, auf Grund ihrer Statuten ver pflichtet sind, alle Semester eine Bilanz aufzustellen, ver pflichtet sind, wenigstens jährliche Bilanzen aufzustellen, auf: Grund welcher sodann die Steuern zur Vorschreibnng zu gelangen haben. Da die Gesellschaft m. b. H. keiner der nufgefiihrten

Gesellschaftsformen zuzmv.chnen ist, so kann auf Grund dieser Bestimmung die Vorschreibung der Steuer auf die 1 ricchezza mobile gemäß der Bilanz nicht zwingend gefor dertwerden. Das Ausdehnungsdekre! vom 11. Jänner 1924 Nr. 148 hat im Artikeln des mit A. Gezeichneten Anhanges verfügt, daß die Bestimmungen, betreffend die Besteuerung der Aktien 1 - und Kommanditgesellschaften auf Aktien, auch auf jene Unternehmungen (improsc) Anwendung zu finden ha ben, die nach der in den neuen Provinzen noch in Kraft stehenden

Zivil- und Handelsgesetzgebung „der öffent lichen Rechnungslegung“ unterworfen sind. Auf alle anderen Handelsgesellschaften sollen die Steuer-Bestimmungen anzuwenden sein, die für die offene Handelsgesellschaft gelten. Nun sind die Gesellschaften m. b. H. nach § 22 des Ge setzes vom 6. März 1906 aber nicht zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtet, ausgenommen den einzigen Fall, daß' der Gegenstand des Unternehmens im Betriebe von Bankgeschäften bestünde. Also auch auf Grund dieser Bestimmung

m. b. H., welche ein Anlagekapital von mehr als 1,000.000 Kronen, bezw. Lire besitzen, die Besteuerung doch gemäß den für Aktienge sellschaften geltenden Bestimmungen, also auf Grund der jährlichen, dem Steuerjahre vorhergehenden Bilanz zu er folgen habe. Zu diesem Schlüsse könnte man dann kom men, wenn man die Bestimmung des § 115 des Gesetzes vom 6. März 1906 insoweit in Kraft geblieben erachten würde, als diese eben verfügt, daß Gesellschaften in. b. H„ wenn ihr Anlagekapital mehr als 1 Million beträgt

wie die Aktiengesellschaften im II. Hauptstücke des Personal steuergesetzes zu besteuern sind. Meiner Ansicht nach wird einer solchen Auslegung aber durch die klare Be stimmung des Art. 12 des Ausdehnungsdekretes, die oben zitiert wurde, der Grund entzogen. In diesem Falle hätte das Ausdehnungsdekrel anordnen müssen, daß alle zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Gesellschaften m. b. II. mit einem 1.000.000 I.-irc übersteigenden Anlage kapital hinsichtlich der Besteuerung den Aktiengesell schaften

15
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1926/22_08_1926/IHZ_1926_08_22_6_object_5776269.png
Seite 6 von 10
Datum: 22.08.1926
Umfang: 10
und Informationsbureau Dr. Streiter gasse 8/1., Bolzano: Eintragungen in die Aibi der Ingenieure und Archi tekten. . Ueber Ersuchen der Handels- und Gewerbekammer Bolzano hat das Kgl. Appellationsgericht Trento eine Aeu- ßerung abgegeben, welche sich mit der Anschauung der Priester Handels- und Gewerbekammer deckt. Nach Ansicht dieser beiden Behörden ist eine Eintra gung in die Albi der Ingenieure und Architekten nach Art. 8 und auf Grund der Bau- und Mauerermeisterkon- zessionen ausgeschlossen. Wo für die Anmeldung

sind, sind die Importeure ermächtigt, den Zoll ämtern bei der Auslösung der Waren die betreffenden Fakturen vorzuweisen, in welchem Falle die Zollämter die Warenumsatzgebühr auf Grund dieser Fakturen berech nen. Wenn die Faktura nicht vorgelegt wird, wird die Warenumsatzgebühr von den Zollämtern auf Grund der Mindestwerte in den obenerwähnten Listen berechnet. 2. W a,ren, die auf Grund der amtlichen Werte zu verzollen sind. Die Vorschriften über die Be rechnung der Warenumsatzgebühr auf die eingeführten

Waren, welche nach den amtlichen (Werten zu verzollen sind (z. B. Medikamente) bleiben üngeändert. Der Wert, welcher der Wärenumsatzgebühir unterzogen wird, darf in keinem Falle geringer sein, als jener der der Verzollung zu Grunde gelegt wird. 3. Andere Waren. Ebenfalls ändert siclh nichts an den Vorschriften über die Berech nung der Warenurfteatzgebiihr bei allen übrigen Waren welche nicht unter Punkt 1 oder 2 fallen. Bei dieser wird die Warenumsatzgebühr auf Grund des von der Partei in der Zollerklärung angegebenen Wertes

berechnet, wo bei es den ZolJämlern freistellt, von den Importeuren die Vorlage der Faktura oder eines anderen auf die Waren bezüglichen Dokumentes zu verlangen. Konsumstcuer Bolzano. Wiederlausfuhr von Essigsäure. Auf Grund des Beschlusses des Präfek- lorskommissärs von Bolzano wurde für Essigsäure das Mindestquantum, für welches bei Wiederausfuhr die Kon sumsteuer rückvergütet wird', von 50 kg auf 2 5 kg her abgesetzt.

16
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländer-Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ALABO/1921/09_01_1921/ALABO_1921_01_09_5_object_8264224.png
Seite 5 von 16
Datum: 09.01.1921
Umfang: 16
bürgerschaft verlustig, wenn sie nach dem G'-'etz vom 5. Dezember 1918 über das deutsch- österreichische Staatsbürgerrecht ohne Abgabe der Staatsbürgerschaftserklärung deutschösterreichrsche Staatsbürger geworden sind. Durch den Friedensvertrag ist aber auch die Staatsbürgerschastserklärung aller Personen, die ohne in einer Gemeinde Oesterreichs heimatbcrech- tigt.zu sein, auf Grund des Gesetzes vom 5. De zember 1918 durch Abgabe der Staaisbürgerschasts- erklarung deutschösterreichische Staatsbürger

Gewalt nicht ent zogen ist, die Ehegattin durch die Optron des Ehe gatten, wenn die Ehe nicht gerichtlich geschieden oder getrennt ist. gleichfalls ohne weiteres öster reichische Staatsbürger. - Wie lange kann man optieren? Die vorstehend unter a) angeführten Personen, die aus Grund. ihres früheren Heimaisrechtes optieren, müssen dies bis einschließlich 15. Juli 1921. die unter b) Angeführten, die auf Grund der Abstam mung und Sprache optieren, bis einschließlich 15. Jänner 1921 tun. Nr. 1. Seite

5. Wo hat man zu optieren? Die Option ist in der Regel mündlich oder schriftlich in Städten mit eigenem Statut, z. B. Innsbruck, Wien, Graz, Klagensurt, beim Magistrat, sonst bei der Bezirkshauptmannschaft, und zwar von Per sonen unter a), die auf Grund ihrer früheren Het- matSberechtigung optieren, bei der politischen Be zirksbehörde dieser früheren Heimatsgemeinde, von Personen, unter b), die auf Grund der Abstam mung und Sprache optieren und in Oesterreich ihren Wohnsitz haben, bet der Bezirksbehörde

ihres Wohnsitzes, sonst Kber, urrd zwar aus'chlietz- lich schriftlich beim Bundesministerium des In nern anzumelden; die Option der im Auslande Wohnenden kann auch in jedem Falle bei der nach dem Wohnsitz zuständigen österreichischen Vertre tung'Behörde (Konsulat) erfolgen. Was hat man bet der Anrneldung der Option beiz „bringen? Der Anmel- dungs- und der Taufschein, ferner der Nachweis des gegenwärtigen, im Falle der Option auf Grund des HeimatrechteS auch der des früheren Heimatrechtes (Heimatschein

, Arbeitsbuch u'w.) und falls der Optierende den Wohnsitz in Oester reich bat. auch der Nachweis hiesür (Meldezettel) anzuschließen. Wer auf Grund der Abstammung und Sprache optiert, hat überdies auch jene Um- stände darzutun, aus denen seine Zugehörigkeit zur Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs nach Abstammung und Sprache hervorgeüt. also Zeug nisse über den Besuch deutscher Schulen, einen Auszug aus dem Volkszählnngsbuche über sein Bekenntnis zur deutschen Umgangssprache, eine Bescheinigung

17
Zeitungen & Zeitschriften
Lienzer Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3091117-5/1927/28_10_1927/ZDB-3091117-5_1927_10_28_4_object_8505554.png
Seite 4 von 16
Datum: 28.10.1927
Umfang: 16
Grusenberg heißt und ein Jude ist, hat eine abenteuerliche Flucht durch die Mongolei hinter sich. jWjAus der Gemeindestube i Gemeinderatssitzung vom 21.. Oktober 1927. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Verlegung des Auf-ahrtsweges zum Bezirks krankenhaus ; 2. Stellungnahme zu einem Grundkaufsangevot der landw. Schule, Grund parzelle 1584 (Spitalfond). 3. Schadloshaltung des Spitalfondes wegen Abtrennung eines Grundstückes er Gp. 1584. 4. Beschlußfassung über Verwendung des Ueberwafsers

einer Molkerei u. Arrondierung des Besitzes liegt seitens der Landw. Schule ein Grundkaufsanbot vor, das ein Ausmaß von 1^.720 qm. haben dürste. Herr VBM. Lackner referierte über eine Be sichtigung des in Frage kommenden Grund stückes seitens des landwirtschaftlichen Aus schusses. Als Baugrund komme dieser Grund nicht in Frage und als Kulturgrund stehe er wegen der Ablagerung des Grafenbachls nicht in vollen! Wert. Dafür aber präsentiere die günstige Lage einen höheren Wert. VBM. Abg. Henggi stellt

grundsätzlich fest, daß die Stadt gemeinde Grund zu erwerben und nicht ab zustoßen habe, aber da im vorliegenden Falle die landw. Schule den Grund zur Erweiterung ihrer Anlagen verwerte, und der ausgeworsene Bölkerbundkreditanteil für Molkereiwesen ver falle. wenn nicht heuer zum Ausbau geschritten werde, könne vielleicht eine Ausnahme gemacht werden. G.-R. Maier meint, da der Gemeinde grund so knapp bemessen sei, möge allenfalls dafür ein Aequivalent gesucht und Grund gegen Grund getauscht

werden. G.-R. Altbürgermei ster Rohracher tritt dafür ein, der Landw. Schule nur reichlich soviel Grund zu geben, als sie zur Erbauung der Sennerei bedürfe, jedoch möge man nicht den in Betracht kam- führt die Straße weiter über das Mittertörl zum Fuscher Lack! und empor zum Fuscher- Törl (2400 Meter), senkt sich dann über das Naßfeld hinab ins Fuschertal zur Taubach- Alpe und nach Ferleiten im Talboden (1146 Meter,- die Höhenangaben — etwas abweichend von Freytags Touristen-Wanderkarte — sind dem Wallak'schen Projekt

18
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1921/24_06_1921/TIRVO_1921_06_24_4_object_7622026.png
Seite 4 von 8
Datum: 24.06.1921
Umfang: 8
weise zu erstellen, weil dadurch am meisten Woh nungen hergestellt werden. Der Antrag der Bausektion wurde sodann ge gen die Stimmen der Sozialdemokraten abge- Ichnt und der Gegenantrag des GR. Fischer an genommen. Die Heimstätten der Postangestellten. Die Postangestellten haben bereits im Jahre 1918 um Ueberlassung von Grund zur Anlage von 120 Heimstätten angesucht. Die Stadt gemeinde verzögerte dieses Ansuchen bis ins heu rige Jahr und handelte die 120 Heimstätten auf 46 herab

. Für diese Heimstätten stellt sie nun ebenfalls im Baurecht den Grund der Krieger- Heimstätten bei Amras auf 80 Jahre zur Ver fügung. Der Grund wurde pro Quadratmeter auf 200 X bewertet, dafür müssen die Postler 2 y 2 Prozent Zinsen durch 80 Jahre zahlen. Straßen und Versorgungsleitungen werden von der Stadt nicht hergestellt. Nach 80 Jahren geht der Grund samt Häuser gegen ein V-ertel des seinerzeitigen Bauwertes an die Stadt über. Pro Heim sind 350 Quadratmeter beantragt, wovon 270 Quadratmeter als Gartenfläche

bestimmt sind. Unsere Genoffen Dr. Gruener und Ra ch o l d i beantragen die Bewertung des Grundes mit 25 K pro Quadratmeter, da es kein baureifer Grund sei und ein.Preis von 200 X den Post lern das Bauen unmöglich niache. Im Jahre .1919 habe die Stadt den hochwertigen Jndustrie- chaugrund beim Wcstbahnhof um 40—60 K pro Quadratmeter an jüdische Firmen und andere Unternehmer abgegeben, die dadurch reich gewor den seien. Heute verlange die Stadt für die leih weise Ueberlassung des Grundes eine Verzinsung

. Man habe ihnen überhaucht keinen Preis genannt, sondern gesagt, der Preis werde im Gemeinderate be stimmt werden. Der Herr Auer scheint eine sehr merkwürdige Haltung eingenommen zu haben. Jn Postlerkreisen ist man über dieses Vorgehen .sehr empört. Auch ist es nicht wahr, daß es pro Heimstätte nur ein Zinsbetressnis von 500 X -jährlich trifft, wie |>err Auer scheinheilig be hauptete. 350 Quadratmeter pro Heimstätte zu je 200 X sind 70.000 X, 214 Prozent hievon sind 1750 X oder monatlich 145 X alleiniger Grund zins

Wohnhäuser bauen und sucht um käufliche Ueberlassung von Grund .an. Das Baukomitee beantragte, so viel Grund zittn Preise von 350 X pro Quadratmeter abzu geben, als die Genossenschaft Häuser in Angriff nimmt und erstellt. T Dr. Gruener beantragt einen Kaufpreis von 60 X pro Quadratmeter. Wird von den bür gerlichen Parteien abgelehnt und der Antrag des Baukomitees angenommen, v Der Staatsbahndirektion wird zur Erbauung von Wohnhäusern in der Froschlacke in der Nähe des Westbahnhofes Grund überlassen

19
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1928/08_04_1928/IHZ_1928_04_08_3_object_5777176.png
Seite 3 von 10
Datum: 08.04.1928
Umfang: 10
,ei- ,- v Jung das Einkommen der Kategorie B mit einer Summe ... zwischen 15.000 und 25.000 Türe festgesetzt wurde, (teil- ,. weise Freigabe). 25. Das Ansuchen um Freigabe ist auf Stempel freiem ■ Papier, unter Anschluß der Bestätigung des zuständigen -Bezirkssteueramtes einzuroichen und 'muß aus der Bestä tigung das erfolgte Erlöschen oder die Reduzierung .des Einkommens mit dem betreffenden Termin hervorgehen-. ; Auf Grund dieser, wie wir glauben, gemeinverständ lichen Darlegungen dürften wohl alle Zweifel

in dieser .Frage behoben sein. Valesi-Penso. Der Arbeitskollektiv vertrag im Handel . .. (Fortsetzung.) Erläutorinig zu A‘rt. 1 2. Bekanntlich ist bezüg lich, der Bemessung der Abfertigung eines gekündigten An gestellten ein Unterschied auf Grund der Anzahl der Dienst jahre zu. machen. Die Abfertigung beträgt bis zum achten Dienstjahre. (inkl.) einen halben Monatsgehalt pro Dienst jahr, nach dem achten Diensljahre einen ganzen Monatsge halt pro Dienstjahr. Demgemäß erhält dann ein Angestell ter-z. B. mit zehn

hat der Angestellte Anspruch auf die Bezahlung der Kündi gungsfrist und die Abfertigung auf Grund des Diensteifers, wie sie im vorliegenden Vertrag festgesetzt sind, gleich wie im Falle einer Kündigung. Dsa ganze diesbezügliche Gut haben des Angestellten ist als bevorzugte Forderung zu behandeln (credito privilegiato). Art. 25. Die bei der Kündigung fälligen Abfertigungen sind dem Angestellten im Momente des Dienstaustrittes auszubezahlen. Bei verspäteter Auszahlung, sei es infolge Bestreitung oder irgendwelchen

sonstigen Gründen, wird die laufende handelsübliche Verzinsung vom Tage des effek tiven Anfhörens des Dienstverhältnisses hinzugerechnet. Firmcniibergang. Art. 26. Im Falle der Auflassung und irgendwie gear teten Umformung einer Firma und wenn die abtretende Firma nicht nach den Bestimmungen dieses Vertrages ge kündigt und die entsprechenden Abfertigungen ausbezahlt hat, ist der neue Firmeninhaber zur restlosen Beobachtung der auf Grund dieses Vertrages dem früheren Firmen- inhaber obliegenden

Verpflichtungen verhalten, wie im Falle einer Kündigung, wenn er (der neue Firmeninhaber) nicht gewillt ist, sieh zur Aufnahme der Angestellten mit allen auf Grund der bisherigen Dienstleistungen erworbenen Rechten zu verpflichten. Streitverfahren. Art. 27. Die auf die Durchführung dieses Vertrages bezüglichen Streitigkeiten werden ausschließlich dem Urteile der betreffenden vertragschließenden Provin zialorganisationen unterbreitet und im Falle der Berufung dem Urteil der betreffenden Reichsorganisationen

20
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1919/17_10_1919/TI_BA_ZE_1919_10_17_9_object_8367503.png
Seite 9 von 12
Datum: 17.10.1919
Umfang: 12
werden fortlaufend die neuen Anmeldungen von gesuchten und verkäuflichen Anwesen veröffentlicht. 1 - > —-—■--== Staatlich auf gestellte Mittlerstelle für den Grundverkehr in Ural. ^-=— ----- 1 ■-■Tran Z« verkaufen: Billaartig gebaute« Häuschen mit 50 Quadoat- Üafter Grund im Zillertals Dasselbe besteht aus 4 Kellerräumen, Hochparterre mit 3 Zim mern, 2 Veranden und Küche sowie Mansarde mit 2 Zimmern. Erbaut im Jahre 1913. Elektr. Licht. 5 Minuten von der Bahn ent fernt, mitten im Ort, jedoch nach allen Seiten

. Anzahlung mindestens die Hälfte. Bevorzugt würde Lausch gegen ei« kleinere- Gütl im Unterinntal. 306 3® kaufen gesucht: Nettes Häuschen mit größerem Garten und etwas Grund, gut gebaut und gut erhalten rm Jun- tcrl, bevorzugt in der Nähe von Innsbruck. Anzahlung 10.000 Kronen. Kleineres landwirtschaftliches Gut mit lebendem und totem Inventar, zum Preise von 40.000 bis 50.000 Kronen. Bauernschaft für 8—10 Stück Vieh Säge oder Mühle mit Landwirtschaft» wenn mög lich nahe der deutschen Grenze

. Landwirtschaft in der Gegend von Salzburg oder Unterinntal. Anzahlung 100.000 Kronen. Kleines Bauernhaus in Salzburg oder im Unter inntal. Preis bis 70.000 Kronen. Kleine Billa mit 5 bis 6 Zimmern samt großem Garten und allem Zubehör oder ein hübsches Landhaus. | Hatel, Restaurant oder Kaffee-Haus. Kleines oder größeres Hans mit Grund in Nord tirol, wenn möglich in SeefcÄ-. Gutgehendes Geschäft (Spereiwarenbranche) oder Gasthof in verkehrsreichem Orte Tirols, Salzburgs oder OberösterreichS. lstrets

bis 80.000 Kronen. Kleines Bauerngütl mit Grund für 2 bis 8 Stück Vieh, im Jnntal. Anzahlung lOoOOO bis 15.000 Kronen. HLuferl mit Garten und Seine« Geschäft, am Land. Große Banerschaft mit 100 bis 800 Joch Grand in Tirol. Mittlere Bauerschaft für S bis 10 Stück «ieh, Wald, und wenn möglich großem Obstgarten, in der Nähe von Innsbruck. Kleine Oekanomie mit 6 bis 16 Joch Grnnd, am liebste» modern mrsgestatteteS Landhaus, mit Grund, m Bozen oder nächste Umgebung. Elektr. Licht und gute- Trinftvaff

« er- wünscht. Preis zirka 90.000 bi» 80.000 Kronen. Banerschaft für 30 Stück Bieh, im Unterinntal. Anzahlung 30.000 bis 50.000 Kronen. Einfamilien-Lsndhans mit Garten und außer dem etwas Grund, in der Gegend von Kuf stein bi» Innsbruck, event. auch im Ober inntal, doch nicht zu weit oben. Realtt&tenbüpo des Kpedttvevetmes den Tip&iep Bauepnsparkasse, Imnsbpucb, KavlstpaBe ^r* 14 . Ate Adresse genügt Realit&tenbüpo Bauernspanp&asse, Innsbruck, Kaplstna&e 14. jeder, der etwas kaufen oder verkaufen

21