, an die gemelne Ga»e, 2. an vorbe ugte Wirthöbehansuug, 3. an die gemeine Ländstraße, uii'd 4. an die Röfchi'Iche Behausung. . Hierüber, besitzt Hr. Johann Joseph v. Waldbach zu Hall die Gruiidgerechtigkeit, und bezieht jährlich an Grund zins 2 fl. T. W. im Gelde, und wegen zugestandenem Durchbruch 3b kr. , . .. - „ Mehr die Cat. Nr. 267, so einen Stadel und Stall in sich enthält, hinter der Röschens Behausung gelegen, gränzt 1. au.das Hintere Gaßl, 2. und 3. an die Rosen- Wirthvbehausung, und 4. an deS Anton
aber dem löbl. Spitale Sterzing 2 st. 3o kr. im Gelde; dann erhebt das Schloß Reifeustein außer eines kleinen Zipfels über EggS zwischen 2 Holerstauden nächst bei dem Gatter deu ganzen Naturai-Feldzehent. ,,, . ... Nicht weniger die Cat. Nr. 2bo, so nachstehende Ä Stücke in sich enthält: a. Ein Stück Auger > in dein Garbanger gelegen, im Umfange voii 5ljc>3 HZ Klaftern, gränzt an den Prenner- Bach, ai» daö PlürmooS) an Jakob SteinmayrS Stück und Anna MalfinerinS Grund. Ii. Aber ein Anger daselbst
, 2. au Elisabeth HochrainerinS Grund, 3. an Maria Leißins lind 4. Johann StötterS Gehörde. Jsi gleichfalls lut, ledig uud eigen, doch bezieht Hr.v.Gröner zu Dictenheim an benanntem Zehend 21/2 Star Roggen. Aber die Cat. Nr. ^>4, ein WieSmahd, Saganger heißend, von 3 Tagmahde» und 287 lm Klaftern, gränzt 1. hinnach einkommendes GeineindSstück, 2 an die Schieße statt, 3. a» die Sag, und an gemeinen Weg. Hieve» bezieht jährlich Hr. Graf Thuru und Taxis an Grundzins 3 st. T. W. Cac. Nr. ein GemeindSgriind
, der Layanger ge nannt, so Z073 HZ Klaftern haltet, > und ». an Johann Planiers, 2. an Joseph Pruuers, 3. an Johann Stau- dachers und 4. an Bach gränzt..,. .. . Hierüber besitzt der Hr. Alexander Graf Thnrn und Taris uud das löbl. St. OSwald-GotteshauS zu Mauls die Gruudgerechligkeit, uud eS kommt an Erster» au Grund zins jährlich 4 si. 24 kr. und an Letztere » fl. »2 kr^ zu ent richten. Auch ist damit die Beschwerniß verbunden, die Lagerer Brücke nach Erforderniß herstellen zu lassen. Dieses Grundstück
wird auSgerufeu um Ü3b st. B e d i u g n i f f e. , - ». Wird jeder au und für sich Kauföfähige zur Ver steigerung zugelassen. . , . - 2. Wird unrer dem Schätzuugs- resp. ÄusrufSpreife kein Anboth angenoitimen. ,„ ' 3. Werdet, die Realitäten nur Nach ihì'er Körperlage hintau gegeben, und für das angesetzte Flächenmaaß wird nichr gehastet, so ivie auch jeder Käufer vom Zeitpunkte der geschlossenen Versteigerung die Wacj uud Gefahr über nimmt. 4. Steuern uud Wüstlingen aller Art, so wie die übrigen auf Grund