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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Seite 259 von 473
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: IV, 467 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,1
Intern-ID: 204227
inftfctfonbetf , fwifewn nur zugleich mit foner Von dem ^ Gute abgereichet. H, d. Die dm stenerpstichtitpen Unterthanen durch eine MberschwKMMung Key ihren Grund-Stücken und „Besitzungen verursachten Beschädigungen find durch zwey sachverständige Män ner (perit») folgendermaßen zu erheben: Diese haben nämlich a» das Ort, wo die beschädigten Grund-Stücke und Besthun- gm liegen, sich zu begeben, und dort in Gegemvart >.er Eigens tyümer das Flächen-'Maß der beschädigten ^ Ackerfelder

, dann der beschädigten Weingärten, und der beschädigten ^rüh - und Galtmäder aufzunehmen, wo fie alsdann auch zugleich zu bs- urtheilen haben, von welcher Art die Beschädigung oder Der- Leerung Hey den Grund-Stücken und Besitzungen ftv, umtz Hey welchen derselben demnach die Aushilfe der Steuer auf 3 Jahre, hry «elchen auf 6 , und bey welchen endlich auf 10 JH« I«. bewiDgen Kare, §. 10* Die Sachverständigen Cporiii) find zu einer sol chen Schatzung insbesondere von der Orts-Obrigkeit ( dem Ge richte) in die Psticht

der Grund « Stücke zum Theile noch in dem Gedächtnisse haben «erden wo es alsdann nicht nothlvendig styl» wird, auf eins «gmtliche Ausmessung der beschädigten Grund-Stücke es an kommen zu lassen, außerdem auch, da die anwesenden Güter besitzer ohnehin daß flachen - Äkass anzugeben wißen werden, und man überhaupt sich verspricht, daß die gewählten Sachver ständigen nebst dem eine ächte Kenntniß der Güter, und ei« richtiges Augen-Maß besitzen werden, können die grossen ttiw testen

, welche auf die eigentliche Ausmessung erlaufen würden, ohne daß eine bedeutende Ungleichheit oder Unbilligkeit v« riner oder der andern Seite hiebey zu befürchten wäre, auf so eine Art ersparet werden. fl* 12. Die Sachverstand lgt« haben alsdann daß Flä chen »Maß der Grund-Stücke, so wie sie dasselbe genau echo- lim Hab««. und den anerkannten der Verheerung t»

1
Bücher
Kategorie:
Sprachwissenschaft
Jahr:
1901
Tirolische Namen : Handbuch zur Namendeutung
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Seite 88 von 145
Autor: Achleitner, Arthur / Arthur Achleitner
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VI, 133 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Ortsname ; f.Wörterbuch
Signatur: II 102.692
Intern-ID: 352768
— BO Pfietrad, pistoria, Bäckerei. pistrino, Stampfmühle." P fit s ch, (val) picena, ■ Fichtenthal. (U.) ficta, eingerannter Pfahl, Wehrbau. (Der Eingang z am Piitschthal heisst auch die „Wehr“. (Schn.) P f 1 e r s'c h , (vallis) u rsi, Bären thal. (St.) (fallis) de flores, Blumenthal- (Sohn.) Pfkisenthal, pilosus,’ behaart, bewaldet. ' Pfnaten, vignata, viele Weinberge. (Sh) ; Pföderl, Pfötterl, pe«Mario, Schuster. Pfold,- chrw. volta, Bank am Wege. (Sh). 'Pfon s, fundus, Grund. Landgut, Tiefe

, Leid. (U.) Pforn, furno, Ofen (im Bergbau), .(U,). Pfortsche, (val de) porces, Sauthal. (U.) Pfosen, fossa, Graben, Grenze, Spalt, Bitze. (U.) P fr au ns, prunes, Eschen. (Sh) Pfulters, (val) vultures, Geier thaï. (Schn.) Pfund, fundos, Grund, Landgut, Tiefe, Feld.. (U.) P fundere, Pfun dsrs, funàrius, am Grund etc. gelegen. Pfundheller, wie Pfaundler. Pftrndnatseh er, fontanaccia, grosser Brunn- quell. (St.) . ■ Pfnndneller, fontanellä, Quellchen. (Sh) Pfunds,...wie Pfund. Pfun glitte

r , : ftindölettö, kleiner Grund, „Grund ier.“ (Sh) . Pf uns, wie Pfunds. * ' - Pfurn, wie Pforn. Pfur.tschell, furcella, .wie F arcel. Pf us, fossa, Graben. (Schn.) Plaida basa a, kleine Wehr, Wehr, Vgl. Pealdä.

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 213 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
198 Lil";' 1 . . h » r • ' ■’À/- Befehl zugegangen, die jährlichen Rekogmzicnszinse nachftehen- dermassen zu begutachten, als : a) für die Beurbanmg öder Gründe per Mannsmad 3 kr., und wenn der Grund an einem Fluß , oder Wildbach gelegen styn sollte, an Archenbeytrag 24 kr. , nebst dem gebräuchlichen Laudemium bey jedem Veränderungsfall, — b) für einen Hausbau 6 kr., e) für einen Stadelbau 3 kr., d) für eine Feuerstatt 3 kr. , und e) ' für jede Uebersetzung an jährlichem Translazionszins

nach der ertheilten Bewilligung Mit einem Gulden von jedem Kreuzer hat es übrigens bey der diesfalls schon bestehenden Verfügung sein Verbleiben. An das Rentamt Innsbruck allein. Uebrigens hat es nach dem Berichte des Rentamtes Innsbruck dabey zu verbleiben, daß in dem Burgfrieden der Stadt Innsbruck bey Bewilligung eines neuen Hausbaues auf einen eigenlhümlrchen Grund, oder bey Erweiterung der Gebäude, Dann bey Errich tung neuer Feuerstätte re. kein Rekognizionszins bezahlt werden darf, wo hingegen

aber, wenn in dem Burgfrieden der Stadt Innsbruck zur Urbarmachung, oder zu einen Hausbau ein öder Grund verliehen werden sollte, jedesmal benehmüch mit dem Polizeikommissariate, welches durch das königl. Generalkommis sariat Hierwegen bereits verständiget wurde, der jährliche Grund zins nach Verhällniß der Größe mit 8 bis 6 Kreuzer nebst dem Laudemium bey jeder Besitzveränderung begutachtet, erhoben, und verrechnet werden muß. An alle Rentämter. Von gegenwärtiger Verfügung hat das Rentamt auch die einschlägigen

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 189 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
. Ob die Grundzinse, in so ferne sie den Privaten zustehe« rein vrivatrechtlicher Natur sind. Die Gubem. Kundmachung vom 27. Okt 1826, (§. ig. iw I. Th. gegenw. Darst.) welche den Wirkungkreis der politi schen und Kameralbehörden auch in Bezug auf Grund- und Forestalzinse festsetzt, bemerkt unter lit. o, daß den Privaten, in soferne sie Grundrechte besitzen, welche den in der allegirten Verordnung aufgeführten ähnlich sind, deren Ausübung unter den selben Bedingungen zukommen, welche hinsichtlich

der ka- meralistischen Grund-- und Forestalzinse festgesetzt wurden. Sol che Zinse gehören daher in das Gebiet des Privatrechtes, aus ser wenn es um eine patenmässige Beschränkung zu thun ist. §* 122. Sw wie ferne Privatgrundzinse ablösbar und ver- äusserlich sind; ferner auf welchem Wege sie einge- trieben werden. 1. Ablösbarkeit der Privatgrundzinse. *** Rach dem a. h. Patente vom 11. August 1770 „sind die Grund- und Stiftzinse ex vera Empbyfeusi unalllösbar; jene aber welche eine Emphyteusin ex inutuo zuur

Ursprung ha ben , oder sonst per eantruetum usuvarinm konstituirt wor den sind, ablösbar." Hiernach wären die eigentlichen Grundzinse von Baumanns- gütern unalllöslich; dies will jedoch nur sagen unablöslich, in so ferne hierzu nicht beide Theile einwilligen, denn daß die Grund zinse im Einverständnisse der Interessenten abgelöset werden kön-

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
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Seite 149 von 259
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XXXX, 224 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/1
Intern-ID: 204226
m Darstellung der Gesetze über Güterzerstücknngen im 6. 4L nach seinem vollen Inhalte ausgenommen ^werden wird, sagt in der Abrheilung mit der Aufschrift: In Grund-, Stift- und derlei Ainsverschreibungen, ,,daß sene Grund« und Stiftzinse, welche ex vera emphyicusi Herruhren, mithin wo bona incuba zu Stift- und Erbbaurechten ver liehen wurden, einsweilen unabläßlich bleiben ; ' ferner tzgß in Ankunft alle Ainöverschreibungen sub (sualnatc ca- Monis , census und dergleichen in boni 3 coins sub

poena null itati S' durch das Patent eingeboren , in bonis incubi» alcf, jedoch mir einem mäßigen Zinse erlaubt werden. §. 14. Wem die Grundherrllchkeit von Len beurHar- tcn, Gruvbstücken und von den auf GemeindegrüytzEa erbauten Hausern zustehe. Die Grund Herr! ich seit ist in Tirol kein mit der Ge- rrchkSinhabung verbundenes Recht, sondern es wird in r^r Regel jeder Grund als frei angenommen, bis von Jeman den das Obereigenthum (die Grundherrlichkeit) über ein Grundstück ausgewiesen

9
Bücher
Jahr:
1900
¬Die¬ Jagd-, Fischerei- und Vogelschutz-Gesetze für Tirol : sammt den einschlägigen Verordnungen, Erlässen und oberstbehördlichen Entscheidungen
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Seite 19 von 82
Autor: Kirchlechner, Josef / zsgest. von Josef Kirchlechner
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IV, 72 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: 856
Intern-ID: 182618
1») Kaiserliches Patent 7. März 1849. R.-G.-M. Nr. 154. wodurch die Ausübung der. Jagdgerechtigkeit geregelt wird. Vergleiche die Durchfiihrunqsverordmma vom IS. Decembcr 1852, R.-G.-Bl. Nr. 257, mb I e. Wir Franz Josef der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Hungarn und Böhmen rc. rc. haben in der Erwägung, dass die mit dem Gesetze vom 7. Sep tember 1848 ausgesprochene Entlastung des Grund und Bodens, sowie anderweitige Staatsrücksichten die Regelung der bisherige

»! Verhältnisse in Absicht aus die Ausübung der Jagdgerechtigkeit zu einem dringenden Bedürfnisse machen, über Antrag Unseres Ministerrathes beschlossen, hierüber nachstehende Bestimmungen zu erlassen, und verordnen für diejenigen Kronläuder, für welche das Gesetz vom 7. September 1848 erflosfen ist, wie folgt: '§ 1 . Das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden ist auf gehoben. Das röinische Recht betrachtet das Wild im allgemeinen (ferae bcstiae) als reg derelictae (verlassene Sachen», welche Niemanden gehören

. Der Grund ei genthümer. befass jedoch das ausschließliche und ungestörte Jagdrecht ans seinem Grund und Boden, da der Zugang zu demselben Fremden verboten tvar. Im alten deutschen Recht wird das Jagdrecht als ein Ausfluss des Grnndeigenthmns angesehen. Nach Taeitus unterschieden die Germanen, welche eifrige Jäger waren, Zwischen s. g. geheiligten Thieren (zu welchen n. a. auch 'der Wolf, der Adler und der Rabe gehörten) und solchen, welche eine gute Vorbedeutung bilden (Lauben, Schtvalben und Störche

10
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 19 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
4. und daß über die grund rechtliche Ucberlassung eines Gu» teS ein erdenklicher Brief aufgerichkrk werde. Derjenige, welcher ein Gut se überläßt, beißt Grund herr, auch Bauherr und Erbherr; derjenige, der das so überlassene Gut übernimmt, heißt G r u n t h c l d, auch B a u- m ann, ferner Erb rechter; das Objekt hinhegen erhalt den Namen G r undgut , oder Bau gut, Erbtinèguk; und das durch den erwähnten Kontrakt herbeigefuhrie Recht svrr- hälkniß auf dev Seite des Grundherrn das grundherrlicht

Zins endlich wird Grund- zinö, Erbzins, Bau zi ns (lckin-»») genannt. Schon aus dem bisher Gesagten ergibt sich die Verwandt» schüft mit der Emphikeusis des römischen Rechtes, und mi; tcm Erbpacht- Utid Erbrinsgute des allgemeinen bürgerlichen Gesetzes. Dagegen ist daß Grundgur von dem Zinsqut des geistli chen c«uìxuuli) Rechtes wesentlich verschieden, da leh- tereS Zinsgut ein von jemanden völlig und mit allen Reckten eigenthüinlich überlassenes Gut ist, wovon aber dem Ueberlai'- fer

t k i ch e n D e r h ä l t n i f f t f. Das Verbaltnisi zwischen dem Grundherrn und de« Grund, Helden ist uralt, und'aus der deutschen Leibeigenschaft ennprun- gen, was aus den Freiheitbriefcn Ludwigs Zen Brandenburg vom I. 1342 und 1352 erhellt!.

15
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1887
¬Die¬ Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten hundert Jahren : Festschrift zur Eröffnung des neuen Justizgebäudes in Innsbruck
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Seite 192 von 253
Autor: Mages von Kompillan, Alois / von Alois Freiherrn Mages von Kompillan
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: V, 247 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885 ; <br />g.Vorarlberg ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885
Signatur: II 102.247 ; 2.572 ; D II 102.247
Intern-ID: 152228
den Missständen des Verfachbuches abhelfen zu können glaubte. Der Verfasser hat selbst vor mehr als zwanzig Jahren für die Einführung des Grundbuches eine Lanze gebrochen, ist aber seit der Publikation des neuen Grundbuchgesetzes und seit er die praktischen Wirkungen desselben kennen lernte, auf die andere Seite getreten, weil er die volle Heberzeugung hegt, dass, bis nicht als ein glückliches Ei des Kolumbus ein einfacheres Grund buchsystem gefunden wird, die Einführung und Einhaltung des selben in Tirol

und Vorarlberg, obwohl hiefür die Möglichkeit durchaus nicht geleugnet wird, der Bevölkerung und auch der Regierung solche Opfer auf bürden würde, dass sie mit den Vor theilen in keinem Verhältnisse stehen würden. Der Grund dieser Schwierigkeiten liegt allein in der enormen Zerstücklung von Grund und Boden, welche fast durchgängig in Vorarlberg, ferner in vielen Gegenden des Oberinnthales und oberen Vintschgaues, und in einer geradezu enormen Ausdehnung in ganz Wälschtirol zu finden ist. Keine geringe

Ursache dieser Parzellirung ist die Konfigu ration des Landes, welches viele nur schmale Gebirgsthäler enthält und zur Beurbarmaehung jeder fruchtbaren Scholle Erde den Land mann zwingt, so dass ein grösserer zusammenhängender Besitz um so weniger denkbar ist, als der landwirtschaftliche Betrieb Grund von verschiedener Kultursart, Acker, Wiese, Wald und Alpe, und in Weinbau treibenden Gegenden wieder andere Bestand teile als in Ackerbau und Viehzucht treibenden Gegenden bedarf. Was man anderswo

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