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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 28.03.1874
Umfang: 8
Bei der am 20. ds. Mts. stattgefundenen Abstimmung der Steuerpflichtigen der Stadtgemeinde, betreffend die Geldbewilligung zum Umbaue des alten Schlachthauses in ein städtisches Spritzenhaus stimm ten mit Nein die folgenden Parteien, welche im Jahre 1873 direkte Steuern in dem nebenstehenden Aus maße entrichteten: ^ Ars.! Name des Steuerpflichtigen besteuertes Objekt Grund steuer Erwerb steuer Äte!!^ ^»lammen st. kr. st. lr. st. kr. st. kr. Grund und Buschenschank

5 84 2 62'/z 17 37-/, 25 84 Grund und Buschenschank 21 96 4 20 4 87-/2 31 03-/2 Grund und Pension 3 60 5 25 11 45 20 30 Grund I 1 Grund und Glasergewerbe 8 12 2 62 Vz 10 67 V2 21 42 Grund und Buschenschank 10 78 2 62-/2 12 37-/2 25 78 Grund und Obsthandel 2 60 3 94 6 75 13 29 Grund und Buschenschank 6 48 3 94 7 37 V- 17 79-/z Grund 10 84 10 84 Grund 2 48 2 48 Grund 25 58 . 25 58 Grund 5 12 5 12 Grund 6 40 6 40 Grund und Buschenschank 10 36 5 25 17 25 32 86 Grund 10 82 10 82 Grund 1 60 1 60 Weinhandel

2 62-/2 11 52-/2 14 15 Krämerei 5 25 2 25 7 50 Grund 2 24 2 24 Grund und Schnittwaaren 4 88 10 50 14 50 29 88 Grund und Eisenhandlung 6 80 5 25 14 95 27 00 Grund 17 08 17 08 Grund und Sattlerei 1 80 2 10 2 10 6 00 Grund und Mühle 7 02 5 25 4 75 17 02 Gruud und Obsthandel 9 08 6 82 Vz 19 75 35 65-/2 Grund und Möbelvermiethung 30 62 1 31 -/z 31 93-/2 Grund und Seifensiederei 1 68 4 20 13 30 19 18 Modewaarengeschäft 2 62-/2 2 37 V2 5 Grund 18 36 18 36 Grund 12 82 12 82 Grund 3 80 3 80 Grund 1 36 1 36 Grund und Branntweinschank

2 44 2 62-/2 2 02V2 7 09 Grund 72 72 Grund 40 - 40 Grund 3 02 3 02 Tischlerei 2 62-/2 4 37 V2 7 Grund 2 72 2 72 Gmnd und Sattlerei 5 88 4 20 15 80 25 88 Grund und Schustergewerbe 1 28 2 62 -/z 3 90 Vz Grund und Struzer 58 2 10 2 68 Grund und Mühle 14 12 2 62'/z 12 11V2 28 86 Buschenschank 2 62-/2 2 62-/2 Grund- . 14 64 14 64 Grund und Möbelvermiethung 11 50 1 57-/2 13 07 V2 Grund 7 48 7 48 Tischlerei 2 62 -/z 1 87 V2 4 50 Grund 6 64 6 64 Gmnd 1 82 1 82 Grund und Buschenschank 33 52 5 25 9 75 53 52 Grund

und Melblerei 6 08 10 50 24 50 41 08 Grund 3 28 3 28 Grund und Möbelvermiethung 1 48 2 62-/2 87 V2 4 98 Grund 6 44 6 44 Grund 13 84 13 84 . Grund 19 42 19 42 Grund und Buschenschank 2 70 3 94 9 87 V2 16 51V2 Zuckerbäckerei 2 62 '/z 2 37-/2 5 Buschenschank ' 2 62-/2 4 87-/2 7 50 . Tischlerei 2 62-/2 87-/2 3 50 Grund 1 44 1 44 Grund und Bäckerei 5 80 2 62 -/z 1 9 42 V2 Grund und Mühle 9 32 5 25 17 26 V2 31 83 V? Gmnd und Binderei 3 02 2 62'/- 4 37-/2 10 02 Gmnd 4 16 4 16 Grund 92 92 Grund 1 68 1 68 Grund

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 7 von 16
Datum: 12.11.1936
Umfang: 16
. Die Gemischtwarenhandlung ist nach § 1 der Gewerbeordnung ein gebundenes Gewerbe. Für den Antritt eines solchen Ge werbes ist außer den allgemeinen Erfordernissen (Eigende- rechtigung, Alter von 24 Jahren, österreichisch« Staatsbürger- schaft) auch der Nachweis einer dreijährigen Verwendung in einem solchen Gewerbe vorgeschrieben (kleiner Befähigungs nachweis). Da» Gewerbe mußt Du aber anmelden. Frage: Meür Nachbar Hai zwar auf fÄnem Grund, aber knapp vor meinem ganz au» Holz gebautem Hau» einen Streuhaufen errichtet. Die Streu raucht und dämpft

Jahre« ein Stück Grund. Dieser wurde damals wÄer vermesse« noch im Grundbuch übertragen. Später ver kaufte die Fra» chr ganzes Anwesen. Wir habe» bi«h« für de» verkaufte» Grund immer noch die Grundsteuer zahle» „Tiroler Danernzeirnng" «üflen, obwohl wir fort neuen Ruchbar« öfter gemahnt haben, daß er endlich einmal da» Grundstück umschreiben lasse. Haben wir jetzt nicht da» Recht, den verkauften Grund wieder zurück- -«fordern, da wir schon so viele Jahre Stell« dafür ent richtet haben? Antwort

: Wir können nicht recht glauben, baß fast fünfzig Jahre lang der verkaufte Grund nicht umgeschrieben wurde. Da» Grundbuch wurde erst etwa um 1000 herum an gelegt. Da müßte ja diese Besitzänderung dem Grundbuch, kommistär mitgeteilt worden sein. Schau einmal im Grund- buch nach, ob darin nicht doch etwas verzeichnet ist. Solange der Grund nicht unbeschrieben wird, mußt Du eben dafür Steuer zahlen, denn das Landesabgabenamt muß sich bei Be messung der Steuer an die grundbücherliche Eintragung halten. Ist der Grund

noch nicht umgefchrieben, dann gibst Du am besten bei Gericht Deine Sache zu Protokoll und das weitere wird schon geregelt werden. Die Grundsteuer könntest Du von Deinem Nachbarn höchstens für drei Jahre zurück- verlangen, das andere ist schon verjährt. Den Grund kannst Du auf keinen Fall zuvllckverlangen. Frager Der vbstgarben meine« Nachbarn ist von einer zwei Meter hohen Steinmaller umgeben, an die sich mein Stall schließt. Die Mauer ist sehr alt, sie hat schon Sprünge Wer Franclz ak Zusatz Himnct, erkäJfc vieimkr

auf fremdem Grund nicht mehr er sessen werden. Diejenigen Besitzer, die Nachweisen können, daß sie und alle ihre Bösitzvorfahren schon seit dreißig Jahren vor dem ö. Juli 1853 das Weiderecht auf fremdem Grund und Boden ausgeübt haben, können auch weiterhin diese Servitut geltend machen. Ihr müßt also beweisen, daß eure Besitzvor gänger schon von 1823 an auf den Feldern Vieh geweidet haben. Da» dürfte allerdings sehr schwer sein und kaum zu- treffen. Frager Ich und noch sind für rtnen Schuldner

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 16.10.1930
Umfang: 8
vor. Es war die Frau des Bummerers. Der Bummerer hatte sich von dem Erlös des verkauften Grundes zu Tode getrunken. „Wenn i," sagte sie schüchtern, „wenn i unfern alten Grund wieder pachten kunnt —" „Be—wil—ligt! Was weiter!" Sie berieten. „Der Bürgermeister — unser Bürgermeister — bei euch soll er drinnen sein!" Wir schoben ihn hinaus, er ging nicht gern. „Leut," begann er zwiespältig, „schaugks. seid's gscheit —" „Sei du gscheit!" „— ihr habt's ja recht, Leut, aber die vom Kurhaus Ham aa recht —" „Pfui Deifi

, schaam di — der Lehrer — unser Lehrer!" Lipp reckte sich hoch auf: „Ihr seht, Leute, euer Lehrer ist nicht da — es wird ihm schwül geworden sein — sprecht doch selber — wir sind keine Unmenschen — seht, wir wol len euch ja helfen —" Eine Stimme aus der Menge rief: „Unfern gstohlnen Grund gib raus!" Es war ein Signal. Alle schrien jetzt auf einmal: „Un fern Grund habt's uns gstohln . . her damit. . her mit ünserm Grund . .!" „Leut, seid's doch vernünftig!" „Verninfti san ma lang gnu gwen — rebellisch

san ma jetzt — wenn's uns unfern Grund net zruckgebts, nacha — nacha —" derschlagn ma enk!" überschlug sich eine schrille Stimme. Stille, entsetzliche Stille. Dann ein grauenvolles Durch einander von Rusen: „Derschlagts es . . unfern Grund. . wo is unser Lehrer . . helsts uns . . derschlagts es . . un fern Grund . .!" Vom Hinteren Kursaal, wo die Fremden tanzten, brach der Kurdirektor händeringend in unser Konferenzzimmer ein: „Meine Gäste haben den Krawall gehört. Wenn das in die Zeitungen kommt

mit der Kaste auf dem Fensterbrett: „Ich höre, Leute, daß ihr euren Grund und Boden wieder haben wollt — das ist vernünftig — das ist sehr vernünftig — nur muß man diesen Grund und Boden auch vernünftig wieder kaufen —" Drohend wurden da die Ruse wieder: „Zruckkasfen — mit was — er verspott' uns —!" „Ich verspotte euch nicht. Ich will euch helfen. Ich bin beauftragt, euch das Geld zu schaffen — vorerst einmal eine Anzahlung heute —" Er schrie nach rückwäts: „Heller — alle Bogenlampen einschalten — die Leute

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 10 von 14
Datum: 22.07.1937
Umfang: 14
Für Anfragen, die in der „Auskunftsecke" beantwortet werden sollen, ist ein Negiebeitrag von 50 Groschen sin Briefmarken) beizulegen. Frage: Im heurigen Frühjahr habe ich meine Alm- Hütte an eine andere Stelle gebaut. Mein Vieh muß ich, um auf die Almweide zu kommen, ein Stück durch Nachbars grund treiben. Der Nachbar erlaubt mir den Durchtrieb nur, wenn ich den Weg einzäune. Bin ich dazu verpflichtet? Antwort: Eine Pflicht, einen Zaun zu errichten, be steht für Dich bestimmt

nicht, doch möchten wir Dir schon ernstlich raten, wenn der Grund des Nachbars beim Durch trieb des Viehes beschädigt werden könnte, einen Zaun neben dem Weg zu errichten. Dadurch beugst Du vor, daß der Nachbar Dich zum Schadenersatz verhalten oder Dir sonst Un- annehmlichkeiten machen kann. Frage: Mein Bruder schuldet mir das Erbteil, das auf dem Hof fichergestellt ist. Ich habe nichts in Händen und möchte fragen, ob ich nicht einen Schuldschein von meinem Bruder verlangen kann? Antwort: Du brauchst keine Angst

« Pfarrer betroffen. meinen Grund abfließt. Muß ich dies dulden? In welcher | Zeit ist die Sache verjährt? Antwort: Wenn der Nachbar seine Holzschupfe bis an die Grenze gebaut hat, kannst Du nichts machen. Wohl aber kannst Du sofort verlangen, daß er für den Abfluß des Regenwassers Maßnahmen trifft, kurz gesagt, daß er eine Dachtraufe anbringt, damit das Regenwasier nicht auf Deinen Grund fließt und Dir Schaden zufügt. Nach § 364 des bür gerlichen Gesetzbuches darf der Eigentümer auf seinem Grund besitz

die von dessen Grund ausgehenden Ein- Wirkungen durch Abwasser, Rauch, Gase u.a. insoweit unter- sagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhn- liche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Eine unmittelbare Zuleitung von Wasser usw. ist ohne besonderen Rechtstitel (Vertrag, Richterspruch usw.) unter allen Umständen unzu lässig. Wenn Du durch die übermäßige Wasserzuleitung auf Deinen Grund in der Bewirtschaftung und Benutzung des Grundstückes

wesentlich beeinträchtigt bist, so kannst Du dem Nachbarn dies untersagen. Läßt sich der Nachbar nicht frei willig herbei, seine verlotterte Senkgrube in Ordnung zu bringen oder unterläßt er nicht die unberechtigte Wasserzu- fuhr auf Deinen Grund, dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als ihn gerichtlich zu belangen. Frage: Auf unserer Gemeinschaftsalpe hat im ver gangenen Monat die Kuh eines Mttrntereffenten meine Kuh schwer verletzt. Kann ich den Eigentümer auf Schadenersatz belangen, wenn mir die Kuh

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Innsbrucker Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 29.09.1933
Umfang: 8
ein solches mutwilliges Strafverfahren gar nie an hängig gemacht worden wäre. Wer nur eine Zeitlang Gelegenheit hatte, alle die auf Grund des Armenrechtes geführten Privatanklagen auf ihre Berechtigung und ihren Ernst und Erfolg zu überprüfen, der wird die durch die achte Gerichtsentlastungsnovelle vom 26. Juli 1933 dem Ar menrecht für Privatanklagen gegebene neue Fassung als eine Erlösung empfinden. Denen, die etwa auf Grund dieser neuen Formulierung es in Hinkunft unterlassen werden, unberechtigte Privatklagen

zu er heben, ist nur zu erklären, daß es ja nie die Ausgabe eines Gesetzes fein kann und darf, ein Querulantentum zu fördern und so mitzuhelfen, daß das Recht zu einer Farce wird. Nach den früher geltenden Bestimmungen (Verord nung vom 13. September 1926) waren hinsichtlich der Befreiung von den Gerichtsgebühren im Strafverfah ren auf Grund von Privatanklagen die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung maßgebend. Danach hatte im Sinne des § 65 Zivilprozeßordnung derjenige Privat ankläger und Beschuldigte

des öffentlich- rechtlichen Charakters des Strafverfahrens noch mehr berechtigt, ist in Hinkunft bei Bewilligung des Armen rechtes im Strafverfahren auf Grund einer Privatan klage neben der Bedürftigkeit des Antragstellers auch das Verfahren auf den Erfolg und Ernst zu prüfen; offenbar aussichtslose Privatanklagen können m Hinkunft nicht mehr mit Armenrecht geführt wer den. Die Ueberprüfung erstreckt sich demnach in sub jektiver Richtung darauf, ob der Antragsteller be dürftig ist, und in Objektiver Richtung

darauf, ob die erhobene Privatanklage von Erfolg lern dürste. Ist daher bereits aus der Anklage erficht- 1 lich, daß die unter Anklage gestellte Tat nicht strafbar ist oder nach der ganzen Sachlage eine Verurteilung des Beschuldigten offenbar nicht eintreten wird oder stellen sich diese Tatsachen im Laufe des Verfahrens heraus, dann hat der Privatankläger keinen Anspruch auf Armenr.echt. Dadurch wird zweifellos vermieden werden, daß auf Grund von Privatanklagen Strafver fahren gerade allein

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Lienzer Nachrichten
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Seite 4 von 10
Datum: 31.07.1914
Umfang: 10
in großer Zahl unser Land verläßt und die Reise vorzeitig abbricht. Der Grund hiefür kann wohl zum größten Teile nur in der Sorge gesucht werden, möglicherweise durch eine später eintretende Behinderung der normalen Verkehrsmittel in der Bewegungsfreiheit gehemmt zu werden; demgegen über kann nicht oft genug betont werden, daß der Personenverkehr auf allen t i r o l i s ch e n Eisenbahnlinien vollkommen unver ändert aufrechterhalten ist. Es ist glück licherweise auch nicht der geringste Grund

usw., eine Abreise nötig machen, mit aller Ruhe den Gang der Ereignisse im Lande abwarten können. Wie anläßlich der letzten Krise, so scheint sich auch diesmal namentlich unter der bäuerlichen Bevölke rung eine gewisse Neigung zur Zurückziehung ihrer Geldeinlagen aus den Sparkassen geltend zu machen. Auch in dieser Richtung kann nur mit aller Bestimmtheit und mit allem Nachdrucke konstatiert werden, daß absolut kein Grund zu irgendeiner Beunruhigung vorhanden ist, da die Vermögensbestände

der Sparkassen vollkommen unantastbare und die Sicherheiten für die Einlagen hiemit zweifellose sind. Es ist jedenfalls für niemand ein Grund vorhanden, in dem Vertrauen, das der einzelne Geschäftsmann bisher dem mit ihm in Geschäftsverkehr stehenden Geldinstitute entgegen brachte, irgendeine Veränderung eintreten zu lassen. Auch im allgemeinen Geschäftsverkehrs ist zu irgendwelcher Beunruhigung kein Anlaß vor handen. Die Annahme einer größeren geschäftlichen Unsicherheit aber ist gewiß nicht gegeben

und schon mit Rücksicht auf den geringen Umfang der militä rischen Vorkehrungen und die weite Entfernung des Schauplatzes allfälliger kriegerischer Ereignisse auch keinesfalls gerechtfertigt. Insbesondere ist nicht der geringste Grund vorhanden, etwa bestehende Ge schäftsverbindungen zu lösen oder überhaupt den Geschäftsbetrieb in einschneidender Weise zu ver ändern. Die zur Fahne berufenen Angestellten der Geschäftsleute werden in begreiflicher Sorge sich be finden, ob sie nach ihrer Rückkehr wohl

wieder einen Erwerb und eine Gelegenheit zur Ernährung ihrer Familie finden werden. Es ist daher wohl die Bitte an alle Geschäftsinhaber gestattet, die Dienststellen der zu den Waffen Einberufenen nach Möglichkeit freizuhalten oder nur provisorisch zu besetzen, allen falls nach Möglichkeit Angehörigen der Einberufenen angemessene Beschäftigung und Verdienst zu gewähren. Es ist aller Grund zur Annahme vorhanden, daß der derzeitige abnormale Zustand sicher nicht allzulange andauern wird und daß es daher unnötig

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 24
Datum: 16.09.1910
Umfang: 24
und klar nach, daß das Bauerngut viel zu hoch besteuert f>t. In dieser Hinsicht müssen wir verlangen, daß wir gleichgestellt werden, wir verlangen, daß man das Geld dort nehme, wo eS ist. Am Schluffe seiner Ausführungen kam Redner auf die Ent schuldung von Grund und Boden zu sprechen. Die Pomo- logen reden von Schädlingen, wenn neben dem Hauptstamm einer jungen BäumleinS geile Schöße aufschießen, die den Baum der ganzen Kraft und d,S ganzen Saftes berauben. Mit diesen Schädlingen find die Gläubiger

des Bauernstandes zu vergleichen. Mit einigen Beispielen wieS der Abgeordnete nach, daß eS einem Bauern, der einmal in Schuldknechtschaft geraten sei, wirklich schlecht gehe. Hier müsse die Aktion, von der man schon lange geredet, die Entschul. düng von Grund und Boden, mit allem Ernst in die Wege geleitet werden. Ich gebe mich nicht der Hoffnung hin und verlange e! auch nicht, daß der Staat den Bauern die Schulden zahle, aber eine billige Forderung ist eS, wenn wir vom Staate verlangen

, daß er an der Entschuldung von Grund und Boden ernstlich mit arbeite und daß die Aktion hiezu so bald als möglich eingeleitet werde. Man möge dem Bauern ermöglichen, daß er seine Schuld langsam abzahle und so aus der Hölle der Schuldwächter wenigsten- in das Fegfeuer gelangen könne. Es ist meiner Ansicht nach ganz verfehlt, wenn man sagt, daß man dem Konsumenten nur dadurch nützen könne, daß man dem Bauern Prügel vor die Füße werfe. Ge« rade die gegenteilige Taktik ist die richtige und man muß schauen

zweckdienlich, die Verallgemeinung der theoretischen Ausbildung deS Bauernstandes, die Vermehrung landwirtschaftlicher Winter- schulen und Abhaltung landwirtschaftlicher Kurse mehr als bisher zu fördern. JnSbesonderS aber ist die Aktion zur allmählichen Entschuldung von Grund und Boden endlich energisch in Angriff zu nehmen und durchzuführen, da die heutige Verschuldung bi* größte Hemmnis der sowohl im Interesse der Landwirte als auch der Konsumenten so notwendigen Vermehrung und Verbilligm

seine- Grund und BodenS durchführen. Auch die eminent wichtige Frage derLeben-mittelteuerung ist die ganz notwendige Folge der heutigen Zustände im Bauern stand. Solange die furchtbare Verschuldung besteht, die durch das kapitalistische System hervorgerufen wird, werden auch alle Versuche, der Teuerung abzuhelfen, gar nicht- nützen. Alle- was man da verlangt hat, führt nicht zum Ziele, wenn eS nicht gelingt, dem Grundbesitz seine Natur wieder zurückzugeben. Heute wird der Grundbesitz behandelt

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 24
Datum: 19.12.1924
Umfang: 24
gewesen fei und heute jedenfalls einer gründ lichen Revision dringend bedürftig wäre. Es mnß zu gegeben werden, daß bei einem so weitläufigen und schwie rigen Unternehmen, wie es die seinerzeitige Einschätzung der Grundsteuer gewesen ist, zahlreiche Mängel und Ver stöße gar nicht zu vermeiden waren. Ebenso muß zu gegeben werden, daß seither an Grund und Boden viele ^Veränderungen eingetreten sind, welche den Katastral* rcinertrag entweder wesentlich erhöhen oder wesentlich vermindern. Manche Grundstücke

eine brauchbare und gerechte Grundlage für die Steuerbemessung und ohne Zweifel unter allen' heute möglichen Grundlagen noch immer die verhältnismäßig beste und gerechteste. Das Jahreserträgnis der Grundsteuer ist im Law desvoranfchlag mit '6,4 Milliarden eingestellt. Alljähr lich werden bei Beratung des Landesvoranschlages so wohl im Tiroler Landtag als auch in den -Zeitungen zahlreiche Klagen laut, daß das Erträgnis der Grund steuer viel zu niedrig fei und zur heutigen Rentabilität der Landwirtschaft

, welche für Gemeinde Zuschläge umlagenfähig wäre, als die Grund steuer. Daher kommt es, daß die fortwährend steigenden Ausgaben der Gemeinden sich zum größten Teil an r- wirken als fortwährende Erhöhungen der Grundsteuer. Die Gebäudesteuer und die Energieabgabe, welche gleich falls für Gemeindezuschläge umlagenfähig wären, lie fern derzeit ein so bescheidenes Erträgnis, daß sie zur Deckung des Gemeind eauswcmd es nicht viel bedeuten. Wenn z. B. für das kommende Jahr die Schulbeiträge der Gemeinden von 13 Prozent

aus 25 Prozent er höht, also beinahe verdoppelt werden, so bedeutet dies für die ländlichen Bezirke eine Erhöhung der Grund steuer durch jene Summen, um welche die Schulbeiträge der Landgemeinden erhöht werden. Wenn man das Ge sägte zusammensaßt, so wird man. finden, daß die Stern ent und Abgaben für Grund und Boden nicht bloß jene 6,4 Milliarden betragen, welche , das Land einhebt, son- bent eilte sehr viel höhere Summe, welche ein Mehr faches der landschaftlichen Grundsteuer ausmacht. Um die Kleinbauern

zu verdanken gewesen, wenn dieser Antrag abgelehnt worden ist. In unserem Lande zahlen die größten Grund besitzer im Verhältnis zu den kleinsten Besitzern mehr als doppelt so viel an Grundsteuer, und trotzdem kommen die Sozialdemokraten mit der verleumderischen Behaup tung, daß die Kleinen zugunsten der Großen übersteuert werden.- Wahr ist genau das Gegenteil,

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 29.05.1883
Umfang: 8
Ansuchen am Dienstag, den RS. u. nötigenfalls am Äk Juui d. F , immer Vormittags 9 Uhr beim Kircher in Lengstein nachstehend beschrie bene Realitäten öffentlich feilgeboten. I .Partie. Cat-Nr. 53, der Gem. Ritten, der Kircherhos in Lengstein, bestehend aus: l^itt. einer Feuer- und Futterbehausung, Civ -Nr. 58, Grund-Parz. Nr 137 mit Wirthsgerechtsame in Lengstein: L. einem Garten von 26 Klstrn, I^itt. L. zwei Grubackern von 2808 Klftr, Parz Nr. 1004; v. einem Krautacker von 1606 Klftr., Parz Nr. 1010

und 1011: L. demDormacker von 1606 Klftr, Parz Nr. 1008 und 1009; dem Giesgüblacker von 2407 Klstr, Gr.-Parz. Ztr 903j904 und 911j912: I^itt. S. dem Leitacker von 1806 Klftr, Parz Nr. 991, 992 und 993; II. einen Rain mit Weide, Grund-Parz. Nr- 991, 992 und 993 - I. der kleine Leitacker von 301 Klafter, Grund-Parz Nr. 990: I^n. 1^. der sogenannten Bodenwiese von 415 Klftr., Grund-Parz Nr 978 und 1002; 1^. der sogen. Dornwiese von 4815 Klftr- Grund, Parz Nr. 1005j1007; I^itt. Ä. dem sogen. Kreuzacker

vom 401 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1000; einen Acker dabei von 150 Klftr., Grund-Parz. Nr 1001: I^itt. 0. einer Waldung von 19260 Klstr, Grund-Parz. Nr. 1M3, 1012 Mehrere Gemeindeverwaltungen, als: Grund-Parz. Nr 1835, Wald von 7 Joch 1352 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1837, Wald von 4 Joch 1470 Klftr., Grund-Parz Nr- 1869, Wald von 10 Joch 1302 Klftr. Cat -Nr 54, einen Gemeindegrund, nun Wiese von 1038 Klftr., Grund-Parz. Ztr. 993. ex Cat-Nr 55 aus dem Kropfeugute, v. einen Acker von 2006 Klftr, Grund-Parz

. Nr. 907M0. I^itt. l). dem Kropsanaer von 802 Klftr, Grund-Parz. Nr. 905j906. Cat.-Nr. 554, ein Fünftheil Musmahlgerechtig keit. Ausrufspreis fl. II. ex Cat.-Nr. 55 ein Wohnhaus, das sogen. Kropfenhaus in Lengstein, Grund-Parz, Nr. 127, bestehend aus 3 Stuben, 3 Küchen, einen Keller, 3 Unterdachabtheilungen; l.itt. L. zwei Krautgärten von 58 und 16 Klftr., Grund-Parz. Nr. 9M und 976. Ausrufspreis I.VI.V fl. m. Cat.-Nr, 576, ein Stück Weinbau in Rothwand von 3 Grabern, 31 Klftr-, Grund-Parz. Nr. 1390

und 1391 mit etwas Weide. AuSrufspreis ASV fl IV. Dem sogen. Zacheneggerwald, Grund-Parz. Nr. 1827 von 7 Joch 943 Klstr. auf Veumarer. Ausrufspreis Svv fl- V. Dem sogen. Kaserbruchwald von 5 Joch 856 Klstr,, Grund-Parz. Nr. 1846. Äusrufspreis 2VU st. VI. Cat.-Nr. 536 ex I^itt. ?. ein Stück Wald aus dem Lehritzenholzer- gute von 10 Joch 423 Klftr., Grund-Parz. Str. 1611. Äusrufspr. 2tti» fl. Vii. Cat-Nr. 4021j1278, das Schwalbenbüchlgut in Rothwand, beste hend aus l^itt. R., Haus und Futterbehausung

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 05.01.1896
Umfang: 16
und überschüttete den Damm, infolge dessen der Zug Nr. 11, der abend» 847 Uhr von Innsbruck abgeht eine zweistündige Verspätung erlitt. sAu» dem SitzungS-Protoiolle de» Lande»au»schusseS.) Nachstehend« Temein'e» erhielten die Bewilligung zur Einhebung von Umlagen im Jahre 1896: Klausen 150 Proz. zur Grund-, Eiwerb- und Einkommensteuer. 150 Proz. zur HauS« zin». und HauSklossensteuer, Z0 P?oz. zur Wein-, b0 P.oz. zur FielschverzehruligSstener und 1 fl. Auflage auf Bier; Täufer» (GlurnS) 270 Proz. zur Grund«, 100

Proz. zur Erwerb« und Einkommensteuer, 100 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Fieber brunn 130 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommen steuer, 90 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Rietz 14S Proz. zur Grund-, 100 Proz. zur Erwerb« und Einkommensteuer, 20 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Matzrhosen 150 Proz. zur Grund-, Erwerb« und Einkommensteuer. 100 Proz. zur HanS» zinS- und HauSklossensteuer; Gnadenwald 17b Proz. zur Grund-, Erwerb» unv Einkommensteuer, 50 Proz

. zur HauSzinS« und HauSklassensteuer; Spieß 1S5 Proz. zur Grund« und Erwerbstener, 125 Proz. zur HauSzinS« und HauSklossensteuer, 15 Proz. zur Wein« und Fleisch« verzehrungSsteuer; Jnzig 250 Proz. zur Grund- 200 Pros, zur Erwerb- und Einkommensteuer, 50 Proz. zur HauSzinS» und HauSkiasseusteuer; Thauer 127 Proz. zur Grund-, Erwerb» und Einkommensteuer, 25 Proz. zur HauSzinS« und Hausklassensteuer; Kitzbühel 135 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 60 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Lech

« Aschau 150 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 30 Proz. zur HauSzinS« und HauSklossensteuer; Elmen: Elmen und Klimm 163 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommensteuer, 84 Proz. zur HauSzinS« und 56 Proz. zur Hausklassensteuer; Dorf Elmen 735 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommensteuer, »93 Proz. zur HauSzinS- und 262 Proz. zur HauS« klassensteuer; Elmen, Klimm und Martina» 66 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, S3 Proz. zur HauSzinS« und 22 Proz. zur HauSklossensteuer; Martina

» 93 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Ein» kommensteuer, 31 Proz. zur HauSklossensteuer; Te've 225 Proz. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen« und HauSzinSsteuer, 120 Proz. zur HauSklossensteuer. 40 Proz. zur Aeiu« und FleischverzehrungSsteuer; Cents 450 Proz zur Grund- E-werb- und Einkommensteuer, 200 Proz. z»r HauSzinS- und HauSklossensteuer; Dambel 160 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Ein« lommensieuer, Z0 Proz. zur HauSzinS» und Hau»« llossensteuer; Luserna 200 Proz. zur Grund», Erwerb» und Einkommensteuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 28.07.1922
Umfang: 8
48 der Reichsverfassung erlassen ist (auf diesen Artikel hat sich Lerchen feld berufen), auf Grund desselben Artikels 48 wieder aufzuheben. Oder noch genauer: sie sind berechtigt, die Aufhebung der Verordnung zu verlangen, und diesem Verlangen muß 'dann die Regierung, von der die Verordnung erlassen ist, Nachkommen. Es macht dabei gar keinen Unter schied, ob die Verordnung verfassungswidrig, ist oder nicht. Würde also einfach die Aufhebung der bayeri schen Verordnung verlangt, so wäre damit noch keineswegs

festgestellt, daß sie verfassungs widrig ist. Diese Feststellung ist aber unbe dingt notwendig. Denn wenn die Verordnung verfassungÄvidrig ist, dann ist sie ohne rechtlichen Bestand, ungültig, und ungültig ist alles, was auf Grund ihrer Vorschriften verfügt wird. Streng genommen, kann sie dann gar nicht „aufgehoben" weiten, denn sie hat als Bestand teil der Rechtsordnung gar nicht existiert. Es genügt nicht, schreibt der Berliner „Vor wärts^, in diesem Falle, den'Artikel 48 als die Lanze zu gebrauchen

die einfache und höchst natürliche Heilungsgeschichte urbi et orbi als Mirakel verkündet. „Alles was recht ist," sagt der Unterinntaler; aber die genannte Heilung in Edbs — nebenher bemerkt, handelt es sich nach den Be richten bis heute nur um eine wesentliche Besserung des Krankheitszustandes — zu einem Wunder zu stempeln lag in Anbetracht der wissenschaftlichen Erfahrung, die durch hundert Beispiele erhärtet, und die wohl völlig all gemein bekannt ist, wirklich kein Grund vor. Wir haben die volle

Ueberzeugung, daß der Großteil des Priester standes die zum Ausdruck gebrachte Ansicht teilen wird." lKorüetruna JotaU Das Ziel ist, das gebeugte Recht wiederherzu- stellen und die schwer bedrohte Reichseinheit zu festigen. Es wird erst dann erreicht sein, wenn die verfassungsmäßig zustande gekommenen Reichsgesetze auch in Bayern widerstandslos durchgeführt tverden. Die Besprechungen in Berlin. Berlin, 27. Juli. (Wotffb). Auf Grund der Beratungen der Reichsregierung und einer heute vormittags

des Reiches gerade gegen wärtig ein neues Zusammenstehen von Reich und Ländern zur Pflicht macht. Aufgabe der Regierung ist es, die Rechtseinheit wieder herzu stellen. Die bayerische Regierung hat durch den Mund ihres Ministerprändenten ein klares und festes Bekenntnis zum Reich und zur verfaf- sunysmäßigen republikanischen Staatsform ab gelegt. Auf Grund dieses Bekenntnisses erwartet die Reichsregierung, daß die bayerische Regie rung sich den Forderungen nicht entziehen wird, die die Reichsregiernug

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländer-Bote
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Seite 3 von 16
Datum: 29.04.1917
Umfang: 16
in nächster rve |tit einberufen werde. Es wurde ausdrücklich zei if ’* n { die kommenden Friedensverhandlungen als Grund der rasche« Einberufung le" Wgewiesen und diese wurden auch als Grund >jc ^gegeben, rvarum man das Parlament ohne die ’ n] Mgen Sicherungen einzuberufen gedenke. Bei UT »eit Sozialdemokraten und Tschechen herrschte da» )a tob große Freude, bei den deutschbürgerlichen et Parteien eine gewisse Niedergeschlagenheit, weil man mit Grund fürchten zu müssen glaubte, daß die Spektakelmacher

durch den Krieg nicht der- listiger und einsichtsvoller geworden seien und kmh die Gelegenheit zur Schaffung der notwen digsten Voraussetzungen für ein gedeihliches Ar- ieitcit des Parlamentes entweder für lange Zeit loder für immer verpaßt sei. Man fürchtet mit Grund, in Oesterreich werde trotz aller bitteren Driegserfahrungen wieder alles beim alten blei- ' n. Zudem schien die Begründung mit der itzenpolitischen Lage namentlich den Ferner- ^stchenden doch etwas unsicher und unklar

, wenn |pe auch dem Eingeweihten verständlich erschien llild ist. Eine Abordnung deutscher Abgeordne ter unter Führung des Wiener Bürgermeisters * Lr. Weiskirchner erbat sich daraufhin eine Au st!. beim Kaiser und legte ihm ihre Bedenken .Wfmherzig vor. „Wir haben uns." so sprach der sI Wiener Bürgermeister, „in dieser schweren Wegszeit, in der sich die unvergleichliche Kraft- ^tsaUung aller Völker der Monarchie und ins- Mindere des deutschen Volkes erwiesen hat, der ^ Hoffnung hingegeben, daß aus ihr jene Grund- Klagen

Verhältnisse dermalen in den Hinter grund getreten sind. Wir wenden uns daher ver trauensvoll an Eure Majestät mit der Bitte, der Erfüllung dieser Staatsnotwendigkeiten landes- däterlich zu gedenken und uns durch huldvollste Entgegennahme der Bitte die Möglichkeit zu gewähren, auch unsererseits in der Bevölkerung austauchende Besorgnisse zerstreuen zu können. Die VöAer Oesterreichs hoffen, daß die schweren Opfer dieses 'uns aufgedrängten unerhörten Rin gens tim die Ihre und den Bestand unseres Va terlandes

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 19.01.1897
Umfang: 8
zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, L0 pCt. zur HauSzinS-und HauSclassensteuer; Brz;ano 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 35 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer, 2b pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSsteuer und eine Auflage von 1 fl. 50 kr. per Hektoliter Bier; Praso 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10 pEt. Hur HÄuSzinS- und HauSclassensteuer; Tuenetto 3 10 pCt. -^,r Grund-, Erwerb-, und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer

; Cembra 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pEt. zur Hauszins- und HanSclasscnstener, 30 pEt. zur ^Wein? und 300 pEt. zur FleischverzehrungSsteuer. eine Auflage' vo» 1 sl. 70 kr. per Heltolitcr Bier und Fleisch- und Vichbcschaugcbürcn; Padcrgnone 350 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 25 pCt. Ltir HauSzinS- und HauSclassen steuer, 50 pCt. zur Wein- nnd FleischverzehrungSsteuer und eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier; Cvgnola 230 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HanSzins- und Haus- rlässenstcuer und eine Auflage von 1 fl. 70 kr- per Heltolitcr Bier; St. Margherita 440 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer;. Aieiw 450 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pEt. zur HauSzinS-, 150 - pCt. zur HauSclassenstcncr, -40 pCt. zur Wein- uud FlcisckivcrzchruugSstcncr, eine Lluslage von 1 fl. 70 kr. ver Hektoliter Bier und eine Auflage vo» 5» fl. per Hektoliter Braut- weiu; Caguö 550 pEt

. zur Gruud-, Erwerb- und Eiukoinmcuslcucr, 20 pCt. zur HauSzinS- und HauS classensteuer; Ealceranica 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. 100 pEt. zur HauS- zius-, 10 pCt. zur HauSclassensteuer, und 15, pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSsteuer; Castcluuovo 3li0 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 Z.Ct. zur HauSzinS- uud HauSclassensteuer, und ZV pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSsteuer; «a»io- clcvo 175 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und HauSclassensteuer

; Telve di Sopra 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSclassensteuer und 100 pEt. zur Steuer auf Hausierpatente; Eellentino 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Dambel 210pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Sejo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 160 pCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer; Gemeinde Elmen Fractionen Elmen und Klimm 260 pCt

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländer-Bote
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Seite 17 von 20
Datum: 23.08.1936
Umfang: 20
zur Bezahlung rückstän diger Bezugsgebühren gesprochen werden, wo durch Rück sendung der Zeitschrift und deren wiederholtes Abbestellen der gegenteilige Wille zum Ausdruck kam. 872. Frage: Ich habe im Winter 1936 ein an den Lech- fluß grenzendes Feld gekauft. Zu der das Feld umfassen den Grundparzelle gehört außer dem kultivierten Teile (Feld) auch noch ein Stück Grund, das seinerzeit vom Fluh meggerissen wurde und jetzt unkultiviert, mit Gesträuch und Bäumen bewachsen ist. Dieses Stück Grund möchte

ich, da es nunmehr vom Wassereinbruch gesichert ist. roden. Nun sagt aber der Verkäufer, er habe mir nur das Feld ver kauft: davon, daß in den Kauf auch das Stück unkulti vierten Grundes inbegriffen se», komme im Kaufverträge nichts vor. Wem gehört nun eigentlich dieses Stück Grund? Antwort: Es kommt auf den Wortlaut des Kaufver trages an. Wenn im Vertrage einfach die Grundparzelle als Kaufgegenstand genannt ist, besteht kein Zweifel, daß in den Kauf auch der unkultivierte Grund inbegriffen

ist. Aber auch wenn nebst der Anführung der Parzellen-Num- mer noch die Kulturgattung „Feld" im Kaufverträge er wähnt sein sollte, wäre damit nicht gesagt, daß das un kultivierte Stück Grund vom Kaufe ausgeschlossen sei, denn im Besitzbogen erscheint ossenbar die ganze Parzelle als „Feld", ungeachtet des seinerzeit auch vom Was ser abgetrennten Teiles. Nach meiner Ansicht hätte eben beim Kaufabschlüsse dieser Teil ausdrücklich als nicht in den Kauf inbegriffen erwähnt werden müssen, wenn der Verkäufer

Tätigkeit Nachweisen. Die zuständige Zunft wird ihm ein Gutachten darüber ausstellen, ob sie auf Grund der ihr vorgelegten Zeugnisse den Nachweis über die dreijährige Verwendung als erbracht ansieht oder nicht. Erst dann kann das Ge werbe bei der Bezirkshauptmannschaft angemeldet werden. Welche Kosten im Ganzen auflausen werden, bis das selbständige Gewerbe erlangt ist, läßt sich im vorhinein nicht angeben. Ratsam ist jedensalls, zunächst eine Ange stelltenbeschäftigung zu suchen. 675. Frage

auf merksam, daß die Arbeitslosenunterstützung nur gewährt wird, wenn du arbeitsfähig und arbeitswillig, aber arbeits los und durch die Arbeitslosigkeit in deinem Lebensunter halte gefährdet bist, und die Altersrente nur unter der Voraussetzung einer besonderen Notlage. ' Kurze Antworten F. St. in A. Ob die Dienstwohnung, die du auf Grund deines Arbeitsverhältnisses inne hast und in der auch deine Eltern wohnen, dir über die Militärdienstleistung hinaus (zu der du jetzt einrücken mußt) gesichert bleibt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 18.01.1896
Umfang: 10
, Ronchi, Mori, Borghetto, Borgo, Vorderhornbach und PianS. — Die Bewilligung zur Einhebung von Gemeinde zuschlägen für das Jahr 1896 erhielten nachstehende Gemeinden: Bigolo-Vattaro 200 -pCt.zur..Ärund-> 20«) pCt. zur Erwerb« und Einkomiueösteuer ^nd- 100pCt. zurHauSzin«- undHausclassensteuer; Torra 273 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hausclassenstener; Mattarello 325* pCt. zur Grund, Erwerb- und <Än- kommensteuer, 20 pCt. zur HauSzinS- und Haus classensteuer

, 30 pCt. zur Wein-, 75 pCt. Fleischver- zehrungsstener und eine Auflage von 1 fl. 70* kr. per Hektoliter Bier; MezzotedeSco 175 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 80 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer, 25 pCt. zur Weinverzehrungs steuer; Tuenetto 230 pCt. zur Grund- Erwerb- uud Einkommenstener, 50 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Boudone 200 PCt. zur Grund-, Er- werb-und Einkommensteuer, 75 pCt. zur HauszinS- und Hausclassensteuer und 20 pCt. zur Weiuver- zehruugssteuer

; Castagnd 325* pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 75 pCt. zur HansziuS- uud Hausclassensteuer; Masi di Vigo 160 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 80 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Segonzano 400* pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 PCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer und 3' > pCt. zur Wein- und Fleifchverzehrungssteuer; Meano 400* pCt. zur Grnnd-, Erwerb- und Einkommen steuer, 85 pCt. zur Hauszins- und Hausclasseusteuer und 30 pCt

. zur Weinverzehrungssteuer; Sporminore 300 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Canal S. Bovo 500* pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Haus classensteuer ; Arco 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 170 pCt. zur Hauszins- und Haus classensteuer und 75* PCt. zur Weinverzehrungssteuer; Romagnano 400 pCt.* zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzinS- und Haus classensteuer; Priö 543* pCt. zur Grund-, Erwerb- uud

Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer: Padergnone 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassensteuer und 50 pCt. znr Weinverzehrungs steuer ; St. Veit 340* pCt. z.Grund-, 340 pCt.z. Erwerb- nndEinkommcnstener, 340* PCt. zur Hauszins-u. Haus classensteuer; St. Jakob (Desr.) 20t) pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Haus zins- nnd 100 pCt. zur Hausclassensteuer, 30 pCt. zur Wein- und Fleifchverzehrungssteuer nebst

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 27.07.1914
Umfang: 8
bien erscheinenden periodischen Druckschriften und ;die Revision von dort einlangenden nichtperiodischen Druckschriften, die Behandlung von Postsendungen, das Verbot der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr Mehrerer Artikel, die Verhütung von Wehrpflichtver- iletzungen durch Grenzüberschreitungen, die Fest setzung der Vergütungen für die auf Grund «es Kriegsleistungsgesetzes geleisteten persön lichen Dienste und beigestellten Fuhr werke, Tiere, Kraftfahrzeu g e und V e r- flegsartikel

und die.Verhinderung des Miß rauches von Brieftauben. - Das Abgeordnetenhaus und alle Landtage ge schlossen. I en, 25. Juli. Wie wir erfahren, wurde auf Grund allerhöchster Ermächtigung die 21. Session l>es Reichsrates mit 25. Juli für g e,sch l o s- f e n erklärt. Die Sitzungen des Permancnzausschus- ses des Abgeordnetenhauses zur Beratung der Re gierungsvorlage betr. die Sozialversicherung wurden Mit Vorbehalt der Wiedereinberufung der Mitglie der einstweilen eingestellt, die Landtage von Dalmatien, Krain, Görz

-Gradiska, Mähren, Nie der- und Oberösterreich, Tirol, Schlesien und Steier mark wurden über allerhöchsten Auftrag geschlossen. Gleichzeitig erfolgte die Vertagung der auf Grund der Landesgesetze von einigen Landtagen eingesetz ten Permanenzausschüsse, und zwar in Kärnten des Permanenzausschusses für die Beratung der Volks und Bürgerschulgesetze, in Schlesien der Permanenz ausschuß für die Beratung des Gesetzes über Land- und Gemeindevertretungen, in Mähren des Perma nenzausschusses für die Beratung

nationalpolitischer Angelegenheiten und in Oberösterreich und Tirol der Permanenzausschuß zur Beratung der Reform der Gemeindewahlordnung. Wien, 26. Juli. Präsident Sylvester hat auf Grpnd einer Zuschrift des Ministerpräsidenten die Reichsratsabgeordneten in Kenntnis gesetzt, daß er auf Grund allerhöchster Entschließung die 21. Ses sion des Reichsrates mit 25. d. geschlossen hat. Auch in Ungarn Ausnahmezustand. W'i en, 25. Juli. Wie wir erfahren, sind analoge Ausnahmsverfügungen, wie sie laut amtlicher

weg fuhr, um sich nach Belgrad zu begeben, ist gestern abends um 10 Uhr im Bahnhof Kelenföld bei Buda pest von der Polizei festgenommen worden. Als der Grazer Schnellzug um 9 Uhr 62 Minuten in Kelenföld einfuhr, bestiegen zwei Detektives den Schnellzug, zeigten dem Kondukteur eine Photo graphie des Generalstabschefs Putnik und fragten ihn, ob sich ein Herr, der dem Bilde ähnlich sähe, im Zuge befinde. Der Kondukteur konnte auf Grund der Photographie feststellen, daß Putnik sich tatsächlich

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Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 08.03.1936
Umfang: 8
zu überzeugen vermag. Das Freundschaftsangebot, das Hitler vor einigen Tagen durch die Presse an Frankreich richtete, wird von ihm neuerdings als ein Beweis friedlichster Absichten ge wertet. Man weiß bereits, was die Franzosen dazu ge sagt haben und dazu sagen werden: eine Verständigung sei nicht mit allgemeinen Worten, sondern nur aus Grund bestimmter Angebote und Verabredungen mög- lch. Am Mangel an dieser Bestimmtheit leiden alle Ver sicherungen Hitlers. Die Kündigung des Vertrages von Lo carno

, mit welcher der Vertrag von Locarno ohne zureichenden Grund in Trümmer geschlagen wurde, leider aufs äußerste ent wertet werden. Man muß daher aufs ernsteste fürch ten, daß dieser Tag einen Schritt weiter auf dem Wege ins Abenteuer bedeutet. Eine Regierung, die Verträge ohne vorherige Ver handlungen zu kündigen pflegt, zerbricht selber die Vertrauensgrundlage, auf der ihre Versicherungen erst Wert und Geltung erlangen könnten. Mussolini stimmt der Friebensvermittlung des Völkerbundes rv Genf. 7. März. (Priv

entschieden habe, die auf Verlangen Flandins nach einer Zusicherung mili tärischer Unterstützung Englands auf Grund des Loearnovertrages erteilt wer den wird. Die französische Forderung ist bekanntlich in der Kabinettssitzung am Donnerstag erörtert worden. Sie wird, wie verlautet, am Montag Gegenstand wei terer Kabinettsbesprechungen sein, bevor Eden nach Genf abreist. Der genannte Mitarbeiter bemerkt hiezu, die allgemeine Ansicht in London gehe dahin, daß Flaüdin schwerlich endgültig geantwortet wer

- lemti, das eine Höhe von 4600 Metern hat, begonnen. BemWugM NM dsn Frieden Sftafrikas Paris, 7. März. (A. N.) Im Anschluß an den gestrigen Ministerrat und an die Unterredung des französischen Außenministers Flandin mit dem italienischen Botschafter in Paris, C e r r u t t i wird von offiziöser französischer Seite auf die Möglichkeit hingewiesen, daß im Falle einer grund sätzlich zustimmenden Antwort der italienischen Regie rung aus den Appell des Genfer Dreizehnerausschus ses die Verhandlungen

habe sich durch die Bomben- abwursversuche lauf Kriegsschiffe überzeugt, daß ein modernes Großkampfschiff keiner gro ßen Gefahr durch angreifende Flug zeuge ausgesetzt sei. Auf Grund der Versuche könne festgestellt werden, daß die neuen englischen Großkampfschiffe, die im kommenden Jänner auf Kiel gelegt werden, so gut wie bombensicher sein werden. Man habe Bomben verschiedenster Art und Größe oberhalb und unterhalb des Wassers in der Nähe von Kriegsschiffen explodieren lassen und dabei festgestellt

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Zeitungen & Zeitschriften
Unterinntaler Bote
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Seite 1 von 4
Datum: 23.05.1914
Umfang: 4
und konstatiert die Beschlußfähigkeit. Zum 1. Punkt der Tagesordnung berichtet der Bürgermeister über eine Zuschrift betreffend die Jnnregulierung. Weiters über eine Kommission wegen der Kohlenasche der Saline. Dann über einen Rekurs der Anna Sappel, welcher abschlägig beschieden wurde. Herr Josef Zimmerman ersucht um Ueber- lassung eines Grundstreifens der Gemeinde, welcher sich im Ausmaße vou 2.5 zu 9 Meter zwischen zwei Privatgründe hineinschiebt. Der Grund ist wertlos für die Stadt und bietet Herr Zimmer

mann 1 K per Quadratmeter an. Der Magi strat schlägt vor, daß der Grund abgegeben werde, jedoch für 2 K pro Quadratmeter. B -A. Handle sagt, man solle froh sein, daß man den Grund um 1 K wegbringe. Der Bürgermeister bemerkt, er habe sich bereits mit Zimmermann ins Einvernehmen ge setzt und dieser habe freiwillig 2 K zugestanden. In die Assent-Kommission werden über Vor schlag des Bürgermeisters einstimmig gewählt B.-Ä. Seeber, als Ersatz B.-A. Hornsteiner. Der Bürgermeister berichtet

über ein Gesuch des Sebastian Pockstaller um das Gewerbe der Sodawasser-Erzeugung. Es bestehen bereits zwei Sodawasser-Erzeuger in Hall. Der Magistrat sei der Ansicht, daß für ein solches Gewerbe in Hall kein Bedürfnis mehr vorhanden ist. Wird ein stimmig abgewiesen. In Heimatsangelegenheiten werden 14 Ge suche auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bewilligt, 1 zurückgestellt, 5 abgewiesen.

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 26.06.1947
Umfang: 8
den Finanzäm tern nicht möglich ist. das Einkommen auf Grund einer Buchführung genau festzustellen, muß zu einem anderen Ausweg gegriffen werden, es muß ein Schema gefunden werden, mit dem das Ein kommen ungefähr ermittelt werden kann. Wir hatten in Österreich die Einkommensermittlung nach dem Katastralreinertrag. Das deutsche Reich hatte jedoch eine andere, die Ermittlung des Einkommens nach Richtsätzen auf Grund des Einheitswertes. Dieses System wurde nach 1938 auch bei uns eingeführt und ist heute

-41 nicht berücksichtigt werden. Das ist also die zweite große Fehlerquelle. Nun bildet aber der Einheitswert die Grund lage für die Ermittlung des Einkommens der nichtbuchführenden Landwirte. Es würde nun im Rahmen dieses Aufsatzes zu weit führen, in wel cher Form aus dem Einheitswert das Einkommen ermittelt wird. Aus dem bisher Ausgeführten geht ja schon klar hervor, daß ein so ermitteltes Einkommen dann unrichtig sein muß, wenn bei der Feststellung des Einheitswertes, der ja einen Er tragswert darstellt, wesentlich

werden. Außerdem ist geplant, von dieser Art der Besteuerung der Landwirtschaft, die uns ja das Dritte Reich gebracht hat, abzuge hen. Auf die Besteuerung auf Grund des Kata- stralreinertrages will man jedoch auch nicht zu rückgreifen, weil auch dieses System Nachteile hatte. Etwas Neues, das die guten Seiten des früheren österreichischen Systems und des auch ge wiß einige Vorteile bietenden deutschen erfordert jedoch jahrelange Vorarbeiten, da vor allem in ganz Österreich eine gründliche Bodenerhebung

(sogenannte Bodenkartierung) gemacht werden muß. Gute Einrichtungen haben immer, das haben die guten alten österreichischen Gesetze bewiesen, jahrelange Vorarbeiten benötigt und darum kann nichts überstürzt werden. Daß die Zwischenzeit, wie auch im Falle der Einkommensteuer, Härten mitbringt, ist bedauerlich, läßt sich aber nicht ver meiden. Daß der Staat auf Grund der furchtba ren Erbschaft, die er im Jahre 1945 antreten mußte, darauf angewiesen ist, möglichst viel Steu ern hereinzubringen

regelte. Daher konnten Verlassenschaftsabhandlunyen über Erbhöfe nach dem Reichserbhofrecht nicht durchgeführt werden, aus Grund des Reichserb hofrechtes oder des Landbewirtschaftungsrechtes angeordnete Treuhandverwaltungen von' Erbhö fen und anderen Höfen mußten aufrecht bleiben. Diese Überleitungsbestimmungen auf den von jetzt ab geltenden Rechtszustand wurden nun durch ein Bundesgesetz erlassen. Das Gesetz hat nun nicht, wie vielleicht er wartet. bestimmt, daß sämtliche, durch das Erb hofgesetz

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Zeitungen & Zeitschriften
Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 03.10.1933
Umfang: 6
Fluch dem Geist von Versailles. Paris, 2. Oktober. In der radikalen „Volants" findet sich ein aufsehenerregen der Artikel, über die Entwicklung der politischen Verhältnisse in Europa in der Nachkriegszeit. In dem Artikel heißt es u. a.: Die Deutschen haben von ihrem Standpunkt aus sehr gute Gründe, um den Geist von Versailles zu verfluchen. Aber der Europäer, der eine wirkliche und dauerhafte Verständigung wünscht, hat noch mehr Grund, den Geist von Versail les zu verfluchen. Der ungeheure

Fehler derer, die Ver sailles gewollt und aufgezwungen haben, bestand darin, zu glauben, daß man sowohl für den Frieden arbeiten und dabei doch die Gewinne aus dem Kriege behalten könnte. Was könne man von der Abrüstungsdebatte erwar ten, so lange der Versailler Geist noch die Atmosphäre vergiftet? Ist es eigentlich auf Grund ssntscheidender Beweisstücke und durch übereinstimmende Schlußfolgerungen von Geschichtsforschern aller Länder erwie sen, daß man Deutschland die alleinige Schuld am Kriege

eingeliefert wurde. Auf Grund der der Verhaftung vorausgegangenen Erhebungen wurde dem Freiherrn von Klitzing, der fast zwölf Jahre in Oesterreich weilte und seit zirka sieben bis acht Jahren in Lang-Enzersdorf ansässig war, zur Last gelegt, daß er ständig umfangreiche Berichte an nationalsozialistische Stellen nach Preußen abgehen ließ. Klitzing verhielt sich nach außen hin politisch gänzlich neutral, hat n i e m a l s an nationalsozialistischen Veranstaltungen teil genommen und auch nie, wenigstens

des Hochverrates geführte wurde. Nach Abschluß der betreffenden Erhebungen wurde von der Staatsanwalt schaft Korneuburg der Akt nach Wien geleitet und nunmehr auf Grund des nach Korneuburg gelangten Bescheides der Oberbehörden das Hochoerratsverfahren gegen Klitzing eingestellt. Hingegen beantragte die Staats anwaltschaft die Bestrafung des Beschuldigten wegen Ueber- t r e t u n g d e s W a f f e n p a t e n t e s, da bei der Hausdurch suchung ein ihm gehöriger Revolver gefunden wurde, zu dem Klitzing

zu 24 Stunden Arrest verurteilt, die durch die Untersuchungshaft weit ver büßt erscheinen. Aus den weiteren Ausführungen des Rich ters ging hervor, daß Klitzing zwar frei sei, doch auf Grund einer Verwaltungsverfügung Oesterreich verlassen müsse. Vorher aber verlange die Bezirkshauptmannschaft neuerlich seine Ueberstellung, da gegen ihn wegen eines seiner zeit nicht berücksichtigten Tatbestandes ein Verwaltungsstraf verfahren gemäß Artikel 6 der im Verordnungsblatt vom 10. April 1933 enthaltenen

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Der Arbeiter
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Datum: 29.01.1911
Umfang: 16
wurden, gibt uns jetzt eilt freisinniger Schriftsteller Niemojewski, der selbst der sozialdemokratischen Partei lange Jahre angehörte und jetzt auf Grund von verschiedenen Dokumenten in der von ihm in Warschau herausgegebenen Zeitschrift „Der Freisinn" grauenhafte Enthüllungen über die inneren Verhältnisse der Partei veröffentlicht. Die letzte Nummer bringt eine aus führliche, durch viele Beispiele erläuterte Darstellung des An teiles der Juden an der russischen Revolution im Jahre 1905 und 1906

. Niemojewski beweist, daß nicht lvenige der furchtbaren Greueltaten der Revolutionäre in Russisch-Polen durch Juden Hervorgerufen und geleitet wurden, zumeist aus gewinnsüchti gein Interesse. Auf Grund von Dokumenten erzählt Niemojewski zum Beispiel folgende Geschichte eines russischpolnischen revolutio nären Komitees: „Die Kampfabteilung der sozialdemokratischen Partei be stand aus Christen unter Führung eines Juden, der von der „Zentrale" als Leiter der Revolution entsendet war. In der ersten Sitzung

! Wo liegt der Grund bei dev-« artigen Beschlüssen? Jedes Mitglied mache sich selbst da für verantwortlich. Schuld sind, die nicht in der Versanrnn lung nmren, wie die, welche dem Beschlüsse zugestimmt haben. Um das zu vermeiden, sei auf folgendes hingewiesen: Jedes Mitglied muß es sich zur Pflicht machen, in der Versammlung zu erscheinen. Dann scheue aber auch nies mand, sich zum Worte zu melden und seine ehrliche Absicht vorzubringen, wenn es auch nicht so gut geht wie bei einem geschulten Redner

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