986 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1896/16_05_1896/BTV_1896_05_16_3_object_2963355.png
Seite 3 von 8
Datum: 16.05.1896
Umfang: 8
HauSckassensteuer und 40 pCt. zur Wein- und Fleisch- verzehruugSsteuer; Foruace L00 pCt.- zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Haus zins- und Hausclassensteuer; Sus» 22b pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 16 pCt. zur HauSzius- und HauSclassensteuer; Vignola 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; Pro ?00 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Saone 514 pCt. zur Grund- und Erwerb- und Ein kommensteuer, 200

zur HauSzinS- und HauSclassen steuer und 30 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungö- steuer; Strigno 350 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzinS- und HauS classensteuer, 30pCt zur Wein-, l50pCt. zur Fleisch- verzehrungSsteuer, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und eine Auflage von 7 sl. per Hekto liter Brantwein. Die Gemeinde Bolbeno erhielt vor behaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei die Bewilligung zur Einhcbung einer Brodtaxe von 15 pCt. Der Gemeinde

gegen die Zuschläge zur Einkommen steuer ans. Durch die Steuerreform werde die Grund lage für die autonomen Steuern in, großen und ganzen nicht verschoben. Die Regierung müsse die Verant wortung uvlrlinrii, ousö f!r dir Züschl»gvüasiv lirirrssv der anderen Steuern sür die Länder, Bezirke und Ge meinden schmälern wolle. Gegen die eventuelle Ein führung von Landesbesoldungssteuern werde die Re gierung keine Schwierigkeiten erheben. Die Staats beamten müssen wie bisher ausgenommen bleiben. Die Vorlage, betreffend

1
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1906/10_04_1906/BRC_1906_04_10_4_object_124657.png
Seite 4 von 8
Datum: 10.04.1906
Umfang: 8
, eventuell noch mehr von solchen Beispielen, gestützt aus tausend und mehr gesetzgültige, von sichtbaren Mängeln freie Urkunden, können beweisen, daß die Teilwälder des Besitzers Eigentum und psandhaftungspflichtig sind, und frage ich daher: Ist es gerecht, gesetzlich und in der Ordnung, wenn anläßlich der Grundbuchsanlegung a) die behördlicherseits ausgeführte Eigen tumswegnahme ohne Schadloshaltung der Grund besitzer aus Grund der Waldzuweisungsurkunde vom Jahre 1853 ersolgte, in welcher Urkunde

, sondern nur auf Grund der mit Ge nehmigung der k. k. allgemeinen Hofkammer er lassenen Erlässe oder auf Grund von Landes- guberni-ckrlüsseu erfolgen müssen? 2. Noch sonderbarer ist, daß von Grundp -rzellen. die urkundlich nachweisbar ca. 100 Jahre un unterbrochen m des Bauern Eigentum und Pfand- haftungapflicht sind und zur gleichen Swndz von demselben Bache verschüttet wurden, obwohl dem gleichen Besitzer gehörend, die einen, die kulti viert und aus welchen jetzt oder noch vor 25 Jahren „Brixener Chronik.' Nehren

oder Wiesengräser wachsen, ungehindert bei der Grundbuchsanlegung im Jahre 1905 in das Eigentum des Bauern kommen, jene angrenzenden Parzellen aber, die unkultiviert geblieben und mit Laub- oder Nadelhölzern bewachsen find, den Besitzern genommen werden und zwar auf Grund der Waldzuweisungsurkunde der Gemeinde Gödnach-Görtschach vom 12. November 1853, verfacht sub Fol. 120 zu Lienz, den 14. März 1854. Nachdem aber in dieser Waldzuweisungsurkunde nur die verteilten Waldungen am Görtschacher- berge

, der unverteilte Margitschwald, unverteilte Gemeindebannwald und Radishochwald als über geben aufgeführt erscheinen, so können un möglich die obbezeichneten verschütteten Gründe, welche, mehr als eine halbe Gehstunde vom Görtschacherberg entfernt, in der Mappenbe zeichnung unter „Aus-Raut' liegen und daher neben und unter der Fraktion Gödnach auf keinem Berge sich befinden, durch die Waldzuweisungs urkunde ins Gemeindeeigentum übergehen und folgere ich hieraus, daß in Osttirol Grund eigentumsrechte

2
Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1892/05_10_1892/BRG_1892_10_05_10_object_748807.png
Seite 10 von 12
Datum: 05.10.1892
Umfang: 12
Zl. 3408 in An wesenheit des k. k. Staatsanwaltes Baldeffari als öffentlicher Ankläger, des Kuraten Anton Huber als Privatankläger und deffen Vertreters Dr. Josef Neuner, des auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten Franz Eduard Hoffmann, deS Vertheidigers Dr. Cl. Ritter v. Kißling. am 15. und 16. Sept. 1892 vorgenommenen Hauptverhandlung aus Grund der vom öffentlichen und Pri- vatanklöger gestellten Anträge aus Schuldigsprechung und Bestrafung des An geklagten im Sinne der bezüglichen Anklageschriften

auf . Grund des Wahr- spruches der Geschworenen zu Recht erkannt: Franz Eduard Hoffmann. 40 Jahre alt, aus Dresden gebürtig und nach Meran zuständig, verehlicht, Redakteur der „Meraner Zeitung' und Schriftsteller, wird von der Anklage wegen Bergehens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinne des 8 303 St. G., angeblich begangen dadurch, daß er in seiner Eigenschaft als Redakteur der periodischen Druck schrift „Meraner Zeitung' durch Verfassung, absichtliche Beförderung zur Druck legung

des Strafverfahrens losgezählt; dagegen ist Franz Ed. Hoffmann schuldig I. des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488 und 493 St. G., ferner II. der Uebertretung der Ehrenbeleidigung im Sinne des § 488 St. G., erlegte Kaution im Betrage von 60 fl. zu Gunsten des ArmenfondeS de , Stadtgemeinde Meran für verfallen erklärt und das Verbot der Weiterver ! breitung der Nummer 248 vom 30. Oktober 1861 der „Meraner Zeitung' : ausgesprochen. I Endlich wird auf Grund des vom Vertreter

in Meran ; durch Dr. C. Pallang, Advokat in Meran, gegen Peter Ladurner, Stadtkäm- i merer in Meran, pto. 1100 fl. und 1100 fl. s. A. werden die mit den dg. ' Edikten vom 22. Juni 1892 Zl- 5595 und 5596 auf den 11., eventuell 18. Oktober 1892, vormittags 9 Uhr, hg. Amtszimmer Nr. 3 zur Feilbietung ausgeschriebene Realitäten in 2 Par tien zur Versteigerung gebracht, und zwar: 1- Partie: aus Kat. Nr. 266 ein Stück Wiesfeld von 74 l / 3 Klafter nebst darauf aufgeführtem Gebäude; weiters eine Fläche Grund

von 17'' ,, Klafter; endlich das an der Südseite des oberwähnten Gebäude gebaute Neu- gebäude nebst 24 Klaster Vorraum. Ausrusspreis, unter welchem beim 1. Termin kein Anbot angenommen wird, 5160 fl. 1. Partie: aus Kat. Nr 261 und 266 der Stadt Meran ein Grund stück nebst daraus erbauter Behausung mit Zugebäuve und Garten, dann aus Kat. Nr. 260 Parz. Nr. 5 eine Fläche Grund von 7'i, Klaster und ein Bor raum. Ausrufspreis dieser Realitätrnpartie, unter welchem beim 1. Termine kein Anbot angenommen wird, 12.140

3
Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1899/30_10_1899/BZZ_1899_10_30_1_object_360713.png
Seite 1 von 14
Datum: 30.10.1899
Umfang: 14
und auf den § 39 des allgemeinen Grundbuchgesetzes Bedacht nimmt, worin angeordnet ist, daß die Grund» buchsurkunden in jener Sprache abgefaßt fein müssen, in welcher überhaupt Eingaben beim betreffenden Gerichte zulässig sind, dann kommt man zunächst zum Schlüsse,. daß die Grund bücher für die genannten Gemeinden wohl italienisch sein - sollten. Aber man denke ein mal': Es wohnen nach der letzten Zählung in Altrei 428 Deutsche 61 Italiener » Truden' 476 »25 ^ Proveis 497 ^ 19 ^ „ St. Felix 317 . 8 . , Laurein S13 » 3 „ ^Wstr

^FrM „ Es ist klar, daß unter solchen Verhält nissen ein italienisches Grundbuch seinen Zweck nicht voll erfüllen kann. Was- sollen - die Deutschen, dre i durchaus nicht alle des Italic» Nischen - mächtig sind, mit den italienischen > Grundbuchsbescheiden anfangen? - Und wie können sie von der Evidenz, die-das Grund buch bietet,. Nutzen ziehen,-wenn sie die Grund buchseintragungen und Auszüge nicht genügend verstehen? Noch ein anderer Mißstand wäre mit der Anlegung des Grundbuches in italienischer

Sprache verknüpft. Es wurde erst neulich von fachkundiger Seite in einem juridischen Fach blatte darauf aufmerksam gemacht, daß in den genannten deutschen Gemeinden zahlreiche Höfe sich befinden, daß dort alle Voraus setzungen sür die Anwendung der im Grund buchsanlegungsgesetze enthaltenen Hosbestim» mungen, wie auch sür die Anwendung des künftigen Höferechtes sich finden, was sonst in ganz Jtalienifchtirol nirgends der Fall ist. Wie könnte die genaue Befolgung dieser Bestimmungen erwartet

würde. Also es wäre in jeder Hinsicht entspre chender, wenn die erwähnten deutschen Grenz gemeinden deutsche Grundbücher erhalten würden. Wie läßt sich dies ermöglichen? Einen Ausweg scheint das oberlandes- flerichtliche Circulare vom 1V. März 1L68 Nr. 241 praes. zu bieten. Dieser Erlaß — die einzige für Tirol bestehende Sprachenver ordnung — lautet: „Ans Grund des Art. .19 des Staats grundgesetzes vom 21. Dezember 1377, R.- G.-C. Nr. 142, werden die Bezirksämter in Cles, Fondo und Cavalese beauftragt

4
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/01_06_1923/MEZ_1923_06_01_2_object_678605.png
Seite 2 von 4
Datum: 01.06.1923
Umfang: 4
und Kindern hervorzog. „Paganlni' betitelt sich die neue Operette von FranH Lchar. Der Librettist ist un bekannt. Der diesjährige deutsche Lustfahreriag. Aus Dresden wird gemeldet: Aus Anlaß der gegew wärtigen Jahresschau Deutscher Arbeit Dresden „Spiel und Sport' findet der diesjährige 17. Deutsche Lustsahrertag des Deutschen Luftfahrt verbandes vom 1. bis 3. Juni statt. Die Mit glieder werden hierbei den von Professor Hu- gershosf erfundenen Apparat zur automatischen Zeichnung von Landkarten auf Grund

der Tagesordnung war : Genehmigung von Verträgen. Referent Dr. Markart. a) Tauschvertrag mit Ehegatten Hager. Diese sind Eigentümer eines Grundstückes östlich der Schwimmschule. Ursprünglich war die Straßenführung auf dem Passerdamme geplant. Infolge Aenderung dieses Planes benötigt die Stadtgemeinde für die fort gesetzte Ludwig Steubstrake, einen Grund streifen aus dem Besitze Hager, wogegen diese durch angrenzende, für die Stadt gemeinde unverwertbare GruMtreifen im Taufchwege entschädigt werden sollen

. Der hierüber vom Stadtmagistrate erstellte Tauschvertrag erhält die ^nstimmige Ge nehmigung. b) Ein weiterer Vertrag betrifft ein Stück Grund des „P a f s e rs chl ö ß l' außerhalb des 'passeirer Tores, eine Teilsläche von 40 Quadratmetern oder 11 Quadratklaftern, die seinerzeit von dessen früheren Besitzerin, Frau Dr. N o v o tny, zur erwünschten Her stellung einer Straßenerweiterung, bzw. Verkchrserleichterung beim Passeirer Tor gegen einen Pauschalbetrag von 5000 Kr. de? Stadtgemeinde zur Verfügung

des Pulvertunncs. Grundstreifen i-m Werte der von Klöckner seinerzeit an die Stadt- gemeinde abzutretenden Grundstückes in» Tauschwege abzugeben, wogegen eine Be zahlung der seinerzeit vereinbartet, 5000 Kr. - 3000 L., entfällt und Klöckner sich grund- bücherlich verpflichtet, die abgetretenen Grundstücke aus eigene Kostet: gärtnerisch zu erhalten. Der nächstbehmidelte Grundbuchnertrag hat nur formellen Charakter. Er besteht in der Abschreibung zweier für den Bau der Straße Guslhos — Fallgatter i'rberlassenen

Teilflächen van 22 und 183 Quadratmetern aus der Grundparzelle 567/lI und Zu schreib ung zur Wegparzelle. Ebenso einhellig wird ein Servituts- vertrag betreffend Wasserbezug der Laberser Hofbesitzer grund- bücherlich einzuverleiben beschlossen. Neber den Verkauf derWasser- Höfe „Grafeishof', „Kennen- lind Oelbren- nerhof', sowie Longfallhof referiert Vize- biirgermeister Dr. Luchner. Er betont die sÄnerzeitige Notwendigkeit des Ankaufes der Höfe durch die Stadt zur Gewinnung und Sicherung

5
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1940/16_05_1940/AZ_1940_05_16_1_object_1878880.png
Seite 1 von 4
Datum: 16.05.1940
Umfang: 4
, um die Austeilung der Ruhestandglasten zugunsten der nack Deutschland abwandern den Volksdeutschen und Reichsdeutschen auf Grund der italienisch-deutschen Abmillhungen betreffs wirtschaftlicher Durchsührnug der Abwanderung aus Italien nach Deutschland zu regeln« Auf Grund dieser Konvention haben alle damit zusammenhängenden Belange endgültige und zufriedenstellende Vereinigung gefunden. Hauptsäch lich wurde festgesetzt, daß die deutsche Regierung mit dem der Abwanderung folgenden Monalsersten alle Zivil

ex-österreichisch-ungarischer ei. >ie für Denifchland optierenden Staats- tentlassen betrachtet werden: die Pen sionsbehandlung geschieht auf Grund der geltenden italienischen Gesehe, wo Zuweisungen, welches auch die Dauer Regierung geleisteten Dienste gewesen Außerdem wurde vereinbart, daß angestellten ab 1. Jänner IS40 als dien bei die Dienstzeit unter der ex-österreich wird. Nur für jene, die ausschließlich sch-ungarischen Regierung angerechnet n italienischen Staatsdiensten gestan den haben, geht

die gesamte Pension voll zu Lasten der italienischen Regie rung, während sie zur hälsle aufgeleilt wird, wenn der Dienst teilweise unter ex-österreichisch-ungarischer Regierung und teilweise unter italienischer Regie rung geleistet wurde. Die auf Grund der Konvention der italienischen Regierung zufallen den Zahlungen geschehen am I. Juli jeden Jahres auf Grund der von den Vertretern der Finanzministerien beider Staaten festgestellten Lage; die Ver treter versammeln sich zu diesem Zwecke im Jänner

6
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/31_12_1923/MEZ_1923_12_31_63_object_615234.png
Seite 63 von 120
Datum: 31.12.1923
Umfang: 120
sie ein gelbes Mbnlein tragen. Doch war ihnen verboten, sich sonstwie mit bunten! Federn und Silbergeschmeide zu schmücken. Diese Dirnen bewohnten zwei niedrige Häus chen, auf deren Grund später der „Sandhof' erbaut wurde. Am 18. Juni 1721, um Mitternacht, brach der Passeirersee zum fünften Male aus, wodurch die Maiser Spitalarche samt Brücke, der „NagFelte Steg', ebenso die erst vor einem Jahre erbaute Holzarche weggerissen, der Rechen und 1200 Klafter Landhobz hinweggeführt wurden und die Ringmauer

ge schlossen. Die Stadt verzichtete auf das Weide- recht auf dem Maiser Grund und Boden, als: aus den Roßlauf, Alt- und Neugreiten, oder wie weit sich immer das Weiderecht erstreckt at. Der Adel und die Gemeinde Ober, und ntermais tritt der Stadt den Grund und Bo den zunächst der Spitalbrücke ^heute Reichs brücke) vom dortigen Was erfange an, maiser- seits bis hinab zum Was ersange ober dem „Naggelten Steg' (heute Theaterbrücke), die „Bleiche' genannt, als Eigentum ohne Vor behalt des Rechtes ab. Hingegen

hat die Stadt die Vorbauten bei diesem ihrem Grunde auf ihre Kosten zu übernehmen. Die Gemeinde Ober- und Untermais verpflichtet sich, die bei den Wasserleitungen sowie den Grund vom oberen Wasserfang bis zur Spitalbrücke auf eigene Kosten -zu -versichern und einzuhalten. Am 20. Juni 170S trat in Meran infolge ein Ausschuß und der Gemeinden zusammen, um in guter Ein- »igungsn des spanischen Su des Adels, der Rit. chaft, des Stadtrates tracht die Berteidtgungsmaßregeln zu besprechen

In der Luft bedüntte es mich, und Iah ins Italisch? hinunter, mg du L?b?n bekk».»- daß sich der Pfeiler eigentlich nicht säulenhaft. sondern im Anfang von einem breiteren Grund, sockel aufhebe und noch weiter nach oben nadelartig zuspitze. Im Werlauf ungezählter Jahre mochte an ihm mancherlei Veränderung vorgegangen sein: da und dort aus Gestein fugen gleichsam hervorquellende, alte dicke Wurzelknorren wiesen darauf hin, er sei unten, wo das Wasser in ihn einsickere, wenn auch nur kärglich

7
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1900/05_06_1900/BTV_1900_06_05_7_object_2983177.png
Seite 7 von 8
Datum: 05.06.1900
Umfang: 8
sein sollte, bis 20. Juli 1900 bei dem k. k. Bezirks gerichte Lienz nach Vorschrift der Concursordnnng zur Anmeldung und bei der auf den K.August 1900, vormittags s Uhr ebendort anberaumten Li- qnidirungstagsatzung zur Liquidirung und Rangbe- stininiung zu bringen. Gläubiger, welche die Anmeldungsfrist versäumen, haben die durch neue Einberufung der Gläubigerschaft und Prüfung der nachträglichen Anmeldung sowohl den einzelnen Gläubigern als der Masse verursachten Kosten zu tragen und bleiben von den auf Grund

von den auf Grund eines förmlichen Vertheilungsentwurses bereits stattgehabten Vertheilungen ausgeschlossen. Die bei der Liquidirungstagfatzung erscheinenden an gemeldeten Gläubiger sind berechtigt, durch freie Wahl an Stelle des Majseverwalters, dessen Stellvertreters -ind der Mitglieder des Gläubiger-Ausschusses, die bis dahin im Amte waren, andere Perionen -gres Äer'rauens endgiliig zu berufen Die L'quidierunz-tagsatzung wird zugleich als Ver- gleichstagsatzung bestimmt. Die Verhandlung über die Concurse

bei dem k. k. Bezirksgerichte in Hopf- garten von Peter Rottmeier, beim Glemmer in Pennig- berg in Hopfgarten, wegen 00 st., eine Klage ange bracht. Auf Grund der Klage wurde die erste Tag- fatzung für II. Juni 1900, 9 Uhr vormittags bei diesem Gerichte, Zimmer Nr. i, angeordnet. Zur Wahrung der Rechte der Herren Leopold und? Alois Rottmeier, wird Herr Peter Fuchs, Besitzer zir Feistenau in KelchSau, zum Curatvr bestellt Dieser Curator wird die Beklagten in der bezeichn neten Rechtssache auf deren Gefahr und Kosten

so lange vertreten, bis diese entweder sich bei Gericht melden oder einen Bevollmächtigten namhaft machen. K. k. Bezirksgericht Hopfgarten, Abtheilung 1/ am 23. Mai 1900. 117 Müller. 3 No. III 7 34/00/1. Edikt. 1 Vom gefertigten k. k. Bezirksgericht wird hiemit be kannt gemacht, dass zu Gunsten des k. k. Aerars der unten näher bezeichnete Grund für die Verbreitung der italienischen Straße 15m 122 2— 122 K eingelöst wird. Gemäß Ministerial-Berordnnng vom S December' 1355, Nr. 213

haben zu enthalten: 1. Die genaue Bezeichnung des Anmelders mit Vor- nnd Zuname, Stand, Wohnort, sowie seines allfälligen Gewalthabers, der mit vorgeschriebener Vollmacht ver sehen sein muss. 2. Die genaue Bezeichnung des Anspruches und des Rechtsgrundes, aus welchem er gestellt wird. 3. Die zum Beweise des Ansprnches dienenden^ Urkunden in Ur- oder beglaubigter Abschrift. Dcr zur Enteignung bestimmte Grund ist: Post-Nr. 1, Maria Egger in Zwölsmalgreien. Nr. 3^3 der Parzelle im Cataster, Weingut, 200

8
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1901/07_11_1901/BTV_1901_11_07_1_object_2990681.png
Seite 1 von 10
Datum: 07.11.1901
Umfang: 10
zu ernennen geruht. Knndmachnng des k. k. Statthalters vom 26. Oktober 1901, Nr. 43.028, womit die VollzugSvvrschrist zum Gesetze vom 19. Juli 1901, L G. Bl. Sir. 23, betreffend die Ausführung einer zweiten Serie von ErgänzungS- arbrilcn in der I. Etsch-S etion Passer-Eisackmündung vcrlautbart wird. Auf Grund der ZZ 4 und 8 des Gesetzes vom 19. Juli 1901. L. G. Bl. Nr. 28, wurde zwischen der Staatsverwaltung und dem Tiroler Landesaus- schussc betreffs der nach diesem Gesetze zu erfolgenden Ausführung

einer zweiten Sene von Ergänzung?« arblilcn in der I. Etschsection Passer-Eisackmündung Nachstehendes vereinbart. s 1. Die Auesührnng der Arbeiten und die Ver waltung des PaufondeS wild vom Tiroler Landes- ausschusse besorgt. Insoweit die Arbeiten bereits von der Etschgeuossen- schasl Passer. Eisackmiindung und der k. k. priv Bozen- Meraner-Bahn ausgeführt wurden, sind dieselben auf Grund der dem Landesauöschusse vorzulegenden Bau- rechnungen und Aussührungö-Operate im Nahmen des gesetzt chen Projecles

werden, sind die neuen Grenzen veS GenossenschaftsbesitzeS sofort zu Verniarken, in den genossenschaftlichen GrenzvermarkungS- Plan einzniragen und die Besitzänderungen der zu ständigen Grundsteuer-Evidenzhaltuiig bekannt zu geben. 8 7- Nach Beendigung der Arbeiten hat auf Grund des vom Landcsansschusse der Stat!halterei zu über mittelnden AuSführungS-Operateö nebst belegter Schluss abrechnung und Schlussbericht (Z 4) die Collandierung durch einen von der Statthaltern zu bestimmenden Staatslechnikcr zu erfolgen

eingeleitet und werden demnach a) ekle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung des Grundbuches er worbenen Rechtes eine Aenderung der in demselben enthaltenen, die Eigenthums- oder Besitzverhältnisse betreffenden Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Aenderung durch Ab-, Zu- cder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften, durch Zusammenstellung von Grund- bnchskörpern. durch Uebertragung aus einer Ab- theiluug des Grundbuches

9
Zeitungen & Zeitschriften
Andreas Hofer Wochenblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AHWB/1891/15_10_1891/AHWB_1891_10_15_1_object_5010130.png
Seite 1 von 10
Datum: 15.10.1891
Umfang: 10
ist, kann sein Anstellungsdekret nicht verschulden und am Ende es dahin bringen, daß diese An stellung auf einen anderen übergeht; der Kaufmann kann auf sein Geschäft, d. h. auf seine Erlaubniß zu handeln, keinen Schuldbrief ausstellen. Was alle anderen nicht können, das kann und darf der Bauer, nämlich auf jenen Grund- stock seines Erwerbes, auf seinen Grund, Geld aufnehmen, diesen verschulden und die Verschuldung bringt es mit sich. daß er dann in die Hände übergeht, welche das Geld darauf gegeben. Man sagt, der Grund

und Boden sei seit Ab lösung der Zehente vollständiges Eigenthum des Bauern; dem ist aber nicht so, wir müssen vielmehr sagen, der Grund und Boden ist jetzt Eigenthum des Kapitals. Hat der Bauer soviel Geld, daß er seinen Acker nicht verschulden muß, dann bleibt er sein; hat er nicht soviel, nimmt er Geld auf, dann ist er nicht mehr sein; der Gläubiger kann ihn verkaufen lassen, um zu seinem Gelde zu kommen. Das ist ein unnatürlicher Zustand für den Bauernstand, der in früheren Zeiten nicht statthatte

. Wenn damals von dem Bauern auch Schulden gemacht wurden, so blieb dem Grundherrn doch das letzte Eigenthumsrecht auf den Bauernhof, der somit nicht so leicht verschuldbar war. Dahin muß es auch jetzt wieder kommen. Hat auch das Lehenwesen ganz aufgehört, der frühere Grundherr keine Rechte mehr über den Bauern, und dieser somit die vollständige Freiheit, so ist diese Frei heit doch nicht so zu verstehen, als ob der Bauer den Grund besitz zu einer Waare machen könnte. Dazu hat er selbst kein Recht, well

es den natürlichen Verhältnissen widerspricht. Es wird gewiß noch die Zeit kommen, wo der Staat die Unverschuldbarkeit des Grundbesitzes aussprechen wird. Die vorhandenen Schulden werden abgelöst werden und die Grundbücher vor den Schulden geschlossen. Kein Bauer kann dann mehr seinem Gläubiger einen Grund verpfänden und versetzen, wenn er sich Geld ausborgt. Ja, wer wird ihm aber dann Getd borgen, wenn er kein Pfand dafür geben kann? Wird es für den Bauer dann nicht schlecht, ja unerträglich

11
Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1925/04_03_1925/BZN_1925_03_04_1_object_2506327.png
Seite 1 von 8
Datum: 04.03.1925
Umfang: 8
liches Unbehagen zu konstatieren. Aur Untersuchung beim ^ Sauernbunü. Was der „Nuovo Trentino' schreibt. Unter dem Titel „Wiederausbau. Ohne Kom mentare' wird dem „Nuovo Trentino' aus Bo zen, folgender Artikel geschrieben: v „Im?0ZUo äeßli annun2i IsZali vom 14. Februar 1925 ist.ein Dekret des Präsekten Gua- dagnini erschienen, welches eine Untersuchung der Tätigkeit des Bauernbundes im Hochetsch auf Grund des kgl. Dekretgesetzes vom 24. Iän^ ner 1924 anordnet. Untersuchungskommissär ist Dr. Cigola

hat, bei den.Bauern einen großen moralischen Erfolg zu verzeichnen haben. Wir hatten Gele genheit festzustellen, daß das Interesse der Bauern für das Schicksal, welches ihrer Orga nisation bevorsteht, sehr lebhast ist. Ebenso schwerwiegend in ihren politischen Auswirkun gen aus die Bauernmassen ist die Suspendierung des Gemeinderates von Sarntal. Wer die ganz besonderen Verhältnisse im Sarntal und die poli tische Haltung der dortigen Bevölkerung kennt, ist außerstande, den w ahren Grund dieser Maßnahme

auf den' höchsten Posten gestellt, den das Deutsche Reich zu vergeben hat. Diese Verbundenheit, der er sich stets bewußt war, hat seine politische Haltung immer irgendwie beeinflussen müssen, und sie ist auch der Grund der Vielsachen Gegnerschaft, die diesem er sten Präsidenten aus dem Volke heraus erlvachsen ist. Wenn man will, mag man hierin die persönliche Tragödie dieses Mannes sehen, den sicher guter Wille leitete, und dessen persönliche Sauberkeit doch auch den politischen Gegnern ein Grund

12
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1889/30_11_1889/MEZ_1889_11_30_1_object_593197.png
Seite 1 von 8
Datum: 30.11.1889
Umfang: 8
wir es vermeiden wollen, uns in Wortklaubereien und Haarspaltereien einzulassen, so können wir doch nicht umhin, darauf hinzuweisen, daß uns jene Verordnung, auf Grund welcher die Gewerbe-Jnspectors-Assistenten ernannt worden sein sollen, unbekannt ist. Sie existirt ein fach gar nicht. Die „Wiener Zeitung' vom 26. October l. I. brachte nämlich im amtlichen Theile folgende Mittheilung: „Der Handelsminister im Einvernehmen mit dem Minister-Präsidenten und Leiter des Ministeriums des Innern hat den Dr. Heinrich

Vittorelli zum Gewerbe-Inspektor, den technischen Chemiker Dr. Alfred Beran, den In genieur Leopold Dobersberger, den gewesenen Berg- und Hüttendirector Rudolf Flechner, den technischen Chemiker Josef Jarefch, den Ingenieur Sigismnud Kremer, den Baumeister Alfred Thyll, den techni schen Fabriksbeamten Heinrich Wender und den Ingenieur Victor Würth zu Gewerbe-Jnspectors- Assistenten ernannt.' Diese Ernennung erfolgte also auf Grund des Gewerbe-JnspectoreN'Gesetzes, welches den Minister in der Zahl

zu vermehren, also zu verkleinern und für jeden dieser Bezirke blos einen einzigen Aufsichtsbeamten zu bestellen. Bedenkt man jedoch, daß bei kleinen Aufsichtsbezirken weil mehr die Gefahr besteht, daß der Gewerbe-Jnspector einseitig wird, indem er sich sein Urtheil blos auf Grund von Wahrnehmungen in einer kleineren Anzahl von Betrieben zu bilden vermag, während bei einem größeren Aufsichtsbezirke nicht blos die größere Zahl der Betriebe an und für sich, sondern auch deren Verschiedenheit in Bezug

Aus drücken bat! ,Es war dem guten Mann nicht zu verargen, daß er, nachdem diese Angelegenheit geordnet und er wieder auf die Straße gelangt war, in einen etwas rasche» Schritt verfiel und ganz unversehens mit einem jungen Mann, den Kappe und Band als Studenten kennzeichneten, hart zusam menstieß. „Alter Schwede!' rief ihn dieser an, „Ihr habt wohl den letzten Rausch noch nicht ausgeschlafen! Oder wollt Ihr vielleicht die ganze Stadt mit Euern Elephantensüßen in Grund und Boden trampeln ?' Diese rüde

14
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1902/14_07_1902/BTV_1902_07_14_5_object_2994205.png
Seite 5 von 10
Datum: 14.07.1902
Umfang: 10
HeveS, TiözaFüred (Komitat Heveö), Also Jaözöag (Komitat Jasz. Nagy - Kun - Szoluok), Nagy -Danya einschließlich der stadtgemeinden Felfö- Banya nud Nagy-Banya, Nagy-Somkut (Komitat Szatiiwr), Szylagy-Efeh (Komitat Szilagy) in Ungarn nock den im ReichSrale vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund dcr wegen des Bestandes der Maul- und Klaueuseuche von der l. k. Berzirkshanpt- mannfchaft Goltfchee erlassenen Verfügung die Einfuhr v?n Wiederkäuern und Schweinen aus dem Greuzbe- zirke

Delnice (Komitat ModruS Rieka) in Eroatien- Slavonien und aus Grund dcr wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmanuschaft Fcldbach erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dem GrenzstuhlgerichtSbezirke Mura- Szombot (Komitat VaS) in Ungarn nach dem dies seitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu dcr h. o. Kund machungen vom 26. und 27. Juni, sowie 3. Juli 1902. ZZ. 26.621, 26.699 und 27.455 („Wiener Zeitung' r,on dem gleichen Tage Nr. 145, 146 und 151

, von über 10 kg bis 20 k? 1 X 75 !r per k^des Lebendgew. „ 20 „ ,, 30 „ 1 ,, 4t> „ „ ^ ,, ,, ' 30 „ ,» 50 ,, 1 ,, 2?) ,, ,, ,, „ » ^ 50 „ „ 70 „ 1 „ 07 „ „ „ „ „ » „ n » zur Grenze der Schlachtreife 97 tr per des Lebendgewichtes. - L. Für Schweine anderweitiger nicht veredelter Rcr^eu 20 Procent weniger als die auf Grund des obigen Werttarifes festgesetzten Preise. Innsbruck, am 9. Juli 1902. K Statthaltern für Tirol „nv Bornrkbcrs,. ^ Äundmachung. Aus Grund des Erlasses des k. k. Ministerium« des Innern vom 4. J.,li 1902

15
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1892/09_12_1892/BTV_1892_12_09_1_object_2947604.png
Seite 1 von 8
Datum: 09.12.1892
Umfang: 8
und in den Verhältnissen begründet erachte, wozu ihn sein auf Grund amtlich erhobener That fachen gebildetes Urtheil über die Thätigkeit der auf gelösten Stadtvertretung veranlasse. Der Minister präsident führt eine Reihe von Uebergriffen der Stadt vertretung gegenüber der Statthalters und dem böh mischen Landtage an, dazu aufreizende Reden, deren Wiedergabe in Blättern die gerichtlich bestätigte Be schlagnahme der letzteren herbeiführte. Er rügt speciell die bekannten wiederholt im Volksbade affichierten Tafeln

Versicherungs wesen werde durch das den Privat-Gesellschasten rein auf den Leib geschriebene Versicheruugs-Regulativ ge regelt, auch sei die Aufsicht über die Privatanstalten sehr mangelhaft. Was die Elementar-Versicherung an belangt, tritt Redner für die Verstaatlichung, refpective Veränderung derselben, und zwar auf Grund des Zwanges, des Monopols und der Wechselseitigkeit ein. In Bezug auf die Lebensversicherung könnte der Staat durch sein Eingreifen in wesentlicher Weise zur Lösung der socialen Frage

bemerkt, er müsse den Aeußerungen deS Abg. Tuczek ' zustimmen, dass die Verhältnisse zwischen beiden Natio nalitäten in Mähren keine so rosigen seien, wie sie ge wöhnlich geschildert werden. Allerdings hätten sich die: Deutschen in letzter Zeit weniger beklagt, aber der Grund liege nicht in einer größeren Begünstigung. seitens der Regierung, sondern in der übergroßen Be scheidenheit der Deutschen in nationalen Dingen. Redner bespricht hiera> s die festlichen Veranstaltungen von Seite der Sokolvereine

die Regierung Erhebungen pflegen, ob der Grund der großen Weiterverbreitung dieser Seuche in der Nach lässigkeit der Behörden, in der Verheimlichung von Seuchensällen oder in der schlechten DeSinsicieruug der zum ViehtranSporte verwendeten Waggons zu suchen sei. Redner bespricht die Nothwendigkeit der Impfung gegen den Rothlauf und den Milzbrand bei Schweinen und sagt, die Regierung niöge die materielle Lage der Bevölkerung thunlichst verbessern, nur dann könne sie auch erhöhte Leistungen

16
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1899/23_08_1899/SVB_1899_08_23_6_object_2518072.png
Seite 6 von 8
Datum: 23.08.1899
Umfang: 8
sei, auf ihren Ankündigungen sich der Be zeichnung „Geburtsfrau', „Geburtshelferin' zc. und der Beifügung „diplomiert', „geprüft' oder dergleichen zu bedienen, hat das k. k. Ministerium des Innern dieser Behörde mit dem Erlasse vom 2 Juni ds. Js. eröffnet, dass den zur Hebammenpraxis berechtigten Frauenspersonen der officielle Titel „Hebamme' zu komme und daher jede andere Titelführung aus Grund des § 5 der Dienstesvsrschriften für Hebammen unzu lässig sei; der Gebrauch von wahrheitsgemäßen

machte aus die Kleinen eine sreudige Wirkung; sie deuteten, erregt sprechend, mit den Fingern nach dem herankommenden Herrn. Der Erzherzog konnte sich nicht enträthseln, warum er in so auffälliger Weise das Interesse der Bauern kinder wachgerufen habe, sollte aber bald erfahren, dass seine Größe der Grund davon sei. Ein kleines Mädchen trat nämlich ans ihn zu und sagte bittend: „Sö san so groß, bitt' schön, möchten S' unsnöt helfen!' Lachend fragte der kaiserliche Prinz, was er thun solle

des kaiserlichen Prinzen. Telegramme. Wien, 22. A'gust. Die „Wiener Zeitung' publicirt eine kaist rliche Verordnung auf Grund des Z 14 betreffend die Gebühren von Her- mögensübertrugungen, weiters eine kaiserliche Verordnung auf Grund des § 14 womit die Bezüge der in die Kategorie der Dienerschaft gehörigen activen Staatsdiener für die Zeit vom 1. September bis 31. December 1899 festge setzt werden. Rennes, 22. August. Die heute ver nommenen militärischen Zeugen sagten, außer Choreserd, für Dreysuß belastend

17
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1912/17_04_1912/MEZ_1912_04_17_4_object_601389.png
Seite 4 von 16
Datum: 17.04.1912
Umfang: 16
vom 24. Oktober 1911 nach genauer, gewissenhafter Erwägung der ganzen bezüg lichen Sachlage vollinhaltlich bestätigt hat. Es ist daher jeder Lastenautoverkehr während der Kursaison, d. i. in der Zeit vom 15. Sept. bis 15. Mai jeden Jahres, gänzlich Verboten, in der übrigen Zeit — jedoch ohne Anhänge wagen — gestattet. Das Fahrtempo aller Kraftfahrzeuge (auch der Personenautos) darf die Geschwindigkeit von 10 Kilometern pro Stunde nicht übersteigen. Die Bestätigung dieses Verbotes, welches aus Grund der ganz

die Ergänzung der Töllgrabenverbauung. (Untermaiser Gemeindeausschub- Sitzung) vom 13. April. Der Antrag des Schotterwerkes Mais auf Anschaffung einer neuen Schottermaschine zwecks Erzeugung kleineren Gartenschotters, Kies:c. im beiläu figen Anschaffungswerte von 10.000 Kronen wurde angenommen. — Der Referent deo Kanalkomitees Josef Baron Sessler von Her zinger teilt mit, daß das Kanalgesetz seitens des Ministeriums zurückgekommen ist. Das Ministerium will nämlich die Kanalgebühr nicht mehr aus Grund

des Wassergruudzinseö eingehoben wissen, sondern diese soll aus Grund des richtiggestellten Mietzinserträg nisses berechnet werden, und zwar eventuell bis zu einer Höhe von 4 Prozent. Verschie schiedene Unternehmungen, wie Hotels, Ea s«s, Gasthäuser, Wäschereien, ferner industri elle Unternehmungen können bis zur doppel ten Höhe besteuert werden. Bisher sei daö Kanalnetz vassiv. gewesen, jedoch bei einer Er Hebung einer schon dreiprozentigen Kanalge bühr würde dasselbe nunmehr aktiv sein. Allerdings

hat sich in der Unterschrift des genannten Blattes insofern eingeschlichen, als ««»»»»s» »»»«»»»» 0»»»»»» »lans« »»»»»»» »«»»»» »»»»»» SSLS' »LZ» «»»ttsuptrekkei-«<>0,000, Ix»slK ISI.400 IVekke^. leäe,»»» MV 2. Ix>5 erliSIt l. l^>tteiie»Venv.: Vlen 1. kÄ!k«tr. s. >W ires' längs der Reichsstraße aus dem Wein acker des Jos. Egghofer Perthanesbauer er forderliche Grund um den Betrag von 30 Kr. per Klafter angekauft wird. Als Mitglieder in die Pferdeklassifikationskomission werden die Herren An der Lan von Hochbrunn und Josef

18
Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1914/26_09_1914/BRG_1914_09_26_2_object_747746.png
Seite 2 von 8
Datum: 26.09.1914
Umfang: 8
von Ben^len den Engländern sechs Schiffe wegznuehmen wus'*gu versenken, und )er Kreuzer „Königsberg' schoß in der Bucht von Sansibar den englischen Kreuzer „Pegasus' in den Grund. Nun beginnt zum Schrecken der Engländer ne. Arbeit der deutschen Unterseeboote. Vier eng lische Kreuzer befinden sich bereits auf der Verlust liste, und bei diesem tollkühnen Vorgehen der Kommandanten der deutschen Unterseeboote können sich die Engländer noch auf andere Ucberraschungen gefaßt machen. Die von der deutschen

Flotte bis her geübte Taktik war von dem schönsten Erfolge begleitet, so daß sich mit derselben auch jene aus söhnen werden, die die erste große Seeschlacht zwischen England und Deutschland nicht erwarten konnten und schreckliche Jammerlieder über die Untätigkeit der deutschen Flotte anstimmten. Berlin, 23. September. (W.-B.) Aus London wird unterm 22. September amtlich gemeldet: Deutsche Unterseeboote schossen in der Nordsee die englischen Panzerkreuzer „Aboukir', „Hogue' und „Creffy' in den Grund

. Eine beträchtliche Anzahl der Mannschaften wurde von englischen Kriegsschiffen und holländischen Dampfern gerettet. Aus anderer Quelle wird bekannt, daß der Zusammenstoß am 22. zwischen 6—8 Uhr früh 20 Seemeilen nord westlich von Hock van Holland stattfand. „Aboukir' wurde zuerst durch einen Torpedo getroffen. Wäh rend ihm „Hogue' und „Creffy' zu Hilfe kamen, wurden auch diese beiden in den Grund gebohrt. Diese drei Kreuzer haben einen Tonnengehalt von je 12.200 Tonnen, verfügen über Maschinen mit 21.000

bei den Geschützen und gab einen Schuß auf das Periskop des Unterseebootes ab, das sich wenige Sekunden zeigte. Nachdem die „Creffy' von einem zweiten Schuß tödlich getroffen worden war, warf die Mannschaft Tische und Stühle über Bord, um sich daran scsthaltcn zu können. Die Besatzung der 3 Schiffe zählte 2731 Mann. Berlin, 23. Sept. Amtlich wird mitgeteilt, daß „II IX', das die drei englischen Kreuzer in den Grund gebohrt, und seine Besatzung Nachmittag unversehrt zurückgekehrt sind. Patrouillenfahrt

19
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1881/10_02_1881/BTV_1881_02_10_1_object_2889003.png
Seite 1 von 8
Datum: 10.02.1881
Umfang: 8
. Dr. R. v. Wildauer Petitionen in Be treff der Grund-, Gebäude- und Petroleumsteuer von 53 Gemeinden und zwei landwirtschaftlichen Bezirks vereinen (Hochpusterthal und Jmst) überreicht. Unter den erwähnten Gemeinden finden wir Jmst, Landeck, Flirsch, Silz, Jnnichen, Brixen, St. Andrä, Mühl bach, Terlan, Tramin, Neumarkt und Naturns. Auf der Tagesordnung der Sitzung des Bud get a u ssch usse s am 7. ds. stand, wie wir schon am Dienstag telegraphisch meldeten, der Etat des Ministeriums für Cultus und Unterricht

ohnehin gegen früher bedeutend stärker belastet sei. Grund und Boden ^ sehe auch dort nicht so aus,, wie man 'hier glaube. Uebrigens sei in Oesterreich ja der Wein bauer bedeutend entlastet worden. Was nützte das ausgedehnte Ländergebiet in Galizien, wenn kein Ackerland dabei ist? Der österreichische Bauer möge nicht bloß die Productionsweise seiner Großväter nachahmen, er soll darüber hinausgehen, dann werde Grund und Boden größeren Ertrag liefern. Auf das Ersuchen, um Erwirkung einer Audienz beim

Petition wurde von beinahe fünfhundert Hausbesitzern der Stadt unterzeichnet. Auch viele Landgemeinden petitionieren in der gleichen Frage. Am 6. dtz. fand eine Versammlung von. Mitgliedern der Bezirksvcrtretung des Egerer Schätzuugsrayons für die Grundsteuer statt, in wel cher eine Petition um Verlängerung der Reklama tionsfrist beschlossen wnrde. Ebenso beschloss eine Versammlung in Weißkirchen eine Vorstellung gegen Erhöhung der Grund- und der Hausclassensteuer. ^ Der Landmarschall von Galizien

20
Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1890/05_04_1890/BRG_1890_04_05_9_object_798966.png
Seite 9 von 14
Datum: 05.04.1890
Umfang: 14
' behauptet nämlich, daß, während die Kommune vom Wein und Fleisch Zuschläge zur ärarischen Berzehrungssteuer einhebt, vom Bier und Branntweine aus dem Grunde anstatt des Zuschlages eine selbständige Auflage erhoben werde, weil durch die ärarische Berzehrungssteuer bei den letzterwähnten Verbrauchsartikeln der Handel ge troffen werde, was bezüglich der Gemeindezuschläge gesetzlich verboten sei. Der Grund, warum die Gemeinde Meran vom Bier einen Gemeindezuschlag zur ärarischen Verzehrungssteuer

u. s. w. eingeführte Bier für städtische Zwecke unbesteuert bleiben. Dies ist der Grund der selbständigen Auflage auf Bier; und ähnlich verhält es sich auch mit der Auflage auf Brannt wein. Den Schluß der Einleitung bildet eine Bemer kung des »praktischen Juristen', welche keinen anderen Zweck haben kann, als gegen die Meraner Metzger Stimmung zu machen, indem behauptet wird, daß der Minderertrag des städtischen Zu schlages auf Fleisch, welcher eine Aenderung im Einhebungsmodus zur Folge haben müßte

, nur hereingebracht werden könnte durch eine 34perzen- tige Erhöhung der Grund-, fErwerb- und Ein kommensteuer. Als Finanzkünstler hat sich der »praktische Jurist' durch diese Bemerkung nicht bewährt; denn es gibt noch verschiedene andere Einnahmsquellen, deren Aufzählung jedoch für den Zweck des gegenwärtigen Aufsatzes belanglos wäre. Es genügt zu bemerken, daß beispielsweise auch die Stadt Bozen gezwungen ist, den Ausfall der Biersteuer per 9000 fl. in anderer Weise zu decken. Nun zur Erörterung der Hauptfrage

' folgende grund sätzliche Bestimmung: »Um die Steuerpflichtigen »zu erleichtern und denselben ein Mittel darzu- „bieten.sich vonden Kontrolmaßregeln „zu befreien, welche mit der Einhebung der .vorschriftsmäßigen Gebühr verbunden werden „müssen, wenn das Gefalle nicht ohne Schutz blei- „ben soll, werden Abfindungen gestattet. — Wenn »eine steuerpflichtige Partei sich mit der Gesälls- »verwaltung über ein jährliches Pauschale abge- »funden hat, treten für die Dauer des „Abfindungsvertrages

21