in den Zoll-AusschnsS und in den volkswirtschaftlichen Ausschuss vor. Nach dem Antrage des Jmmuuitäts-Ausschusses (Referent Abg. Hren) wird dem Ersuchen des k. k. Bezirks gerichtes Sebenico um Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des Abg. Supuk wegen Ehrenbeleidignng ohne Debatte die Zustimmung ertheilt. Hierauf geht das Haus in die Specialdebatte über die Grund steuer-Abschreibungsvorlage ei«. Zu § I, welcher die Bedingungen enthält, unter welchen ini Falle von Elrmeutarschäden die Abschreibung
von der Grund steuer entweder ohne weiters stattzufinden hat, oder d?m Ermessen des Finanzministers anheimgestellt ist, sind mehrere für und gegen zum Worte gemeldet. Referent R. ^ Meznik legt die Motive dar, welche den Ausschuss bewogen haben, die vorliegenden Aen- derunlzen an der Fassung der Regierungsvorlage vor zunehmen und empfiehlt die Annahme der amendier- ten Fassung des Z 1, wie sie der Ausschuss vor schlägt. Abg. v. Zallinger bringt den von ihm bereits angekündigten Antrag ein, wonach im ersten
herausstellen würde, rund MO.OllL» sl. betrage, während der Grund besitz in Böhmen um 2,4V0.vl1lZ fl entlastet worden sei. Tirol habe die höchst besteuerten Gründe, und wenn früher für ausgedehnte Flächen hoch oben im Gebirge keine Steuer gezahlt wurde, so sei dies des halb geschehen, weil dieselben gar kein Erträgnis ab warfen, da kaum mehr die Schafe dort weiden kön nen. Wenn der Regierungsvertreter angeführt hat, dass z. B. im Jahre 1886 60 pCt. der Entschädi gungen auf jene Schäden fielen, die im Alinea
4 angeführt sind, so sei das gerade ein Argument für seinen Antrag, und es zeige sich da wieder der fis- calische Standpunkt, dort, wo der Schäden mehr sind, die Gnade walten zu lassen, und nur wo weniger Schäden sind, das Recht zu gewähren, um nur wie der alles in den Händen der Finanz zu lassen. Auch der Einwand, dass ein Organisatwns-Plan werde nothwendig werden, sei hinfällig. Der Grund, warum die Regierung das Gesetz so will, sei einfach der, dass man sich die Erhebungen ersparen nnd im Falle
einen Anspruch auf Berücksichtigung, und diese Berück sichtigung bestand darin, dass dem Grundbesitzer ein einjähriger und nach Maßgabe der Größe des Schadens zu bemessender Stenerbetrag vergütet wurde, während er genöthigt war, den vollen Steuerbetrug Jahr für Jahr zu entrichten, selbst wenn er das Object nicht wieder in ertragsfähigen Zustand brin gen konnte. Vergleicht man dies mit den gegen wärtigen Bestimmungen, so wird man wohl finden, dass Tirol vollen Grund hat, für das Zustande kommen