ich gegen jede Verfassung und kann nicht so verstanden werden, alö wollte ich, daß die Verfassung durch verfassungswidrige, geschweige durch gemeine Und ungesetzliche Mittel abgeschafft werde. Nachdem heute zum ersten Male daö Geschlvorucn- Gericht zusammengetreten ist auf Grund eines Staats- grundgcsetzcö, gegen daS ich nicht opponire, so muß ich auf Grund anderer StaatSgrundgefetze mich hier verthei digen und ich erwarte, daß sowie das StaatSgrundgesetz, welches daS Geschwornengericht in allen Ländern diesseits
, somit auf daS, was im Art. 15 jeder gesetzlichanerkannten Kirche selbst zu verordnenffund zu verwalten zugesagt ist. Gerade nach dem genannten Artikel, der Gewissensfreiheit und Glaubensfreiheit gewährleistet, habe ich das Recht daran zu glauben und^nach Art. 13 das Recht meine Meinung zu äußern, allerdings innerhalb der gesetzlichen Schranken. Ich glanbe aber, wenn ich auf Grund der Allokution „ja' sage, so kann man mir Wohl nicht ein Vergehen imputiren, ohne daß man durch Art. 13 die praktische
logischem.Zusammenhange mit den bei den Fragen replizirte der Angeklagte und wies nochmals darauf hin, daßcoibm niiriiin eiiieKiitikder ronWüdauer gestellten Frage zu thun war, die er ans Grund allgemein bekannter Thatsachen, der Mission der Botschafter, der Allokutiou und deö Geständnisses des Grafen Beust im ent gcgengesetzten Sinne beantworten zu müssen glaubte und noch glaube; daß eS ihm dabei aber nicht im Mindesten in den Sinn gekommen sei, aufzureizen, da er zu religiöse» Sinneö sei, um ungesetzliche Mittel, die die Religion per